Die Green Energy Beteiligungen GmbH ist die Emittentin der Geothermie-Anleihe in Form einer auf den Inhaber lautenden Inhaberschuldverschreibung. Zweck der Green Energy Beteiligungen GmbH ist laut ihrem Gesellschaftsvertrag "die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Erwerb von Beteiligungen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen". Alleinige Gesellschafterin der Green Energy Beteiligungen GmbH war ursprünglich die Green Energy AG.
Die Auszahlung der Zinsen an die Anleihegläubiger sollte jährlich erfolgen. Doch bereits zum 01.12.2008 konnte die Green Energy Beteiligungen GmbH die vereinbarte Verzinsung an ihre Anleger nicht zahlen.
Für den Fall, dass die Zinsen in einem Jahr nicht gezahlt werden können, sieht der Prospekt mit Stand vom 19.12.2006 die Möglichkeit der Stundung der Zahlung bis zu dem nächsten Termin vor. "Sollten die Zinsansprüche der Anleihegläubiger oder deren Erfüllung bei der Emittentin zu einem Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung führen (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung), ist die Gesellschaft zu einer Auszahlung der Zinsen nicht verpflichtet. Die Zinsansprüche der Anleihegläubiger gelten insoweit als bis zum Ablauf des nächsten Zinstermins gestundet. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die nicht ausgezahlten Zinsen zusammen mit den Zinsen der dann laufenden Zinsperiode zum Ablauf des nächsten Zinstermins zu zahlen. Ein weiterer Zinsaufschub findet nicht statt."
Voraussetzung für die Stundung ist dem Prospekt zufolge also, dass die Zahlung der Zinsen zu einem Insolvenzgrund führen würde. Steht die Green Energy Beteiligungen GmbH vor der Zahlungsunfähigkeit? Was ist mit den eingesammelten Anlegergeldern passiert ist?
Den Betroffenen wurde der Umstand, dass 2008 keine Zinszahlung erfolgt, durch den Geschäftsführer mit Schreiben aus dem November 2008 mit der momentan vorherrschenden Finanzkrise und der Sicherung des Unternehmensbestandes erklärt. Versteckt sich hinter dieser Erklärung etwa der Hinweis auf eine drohende Insolvenz?
Gleichzeitig mit der Mitteilung bezüglich der Stundung teilte der Geschäftsführer der Green Energy Beteiligungen GmbH den Anlegern mit, dass die Green Energy eine Neustrukturierung durchführe und sich in Zukunft neben Geothermie auch mit anderen alternativen Energien befassen werde.
Aber was ist hier mit einer Neustrukturierung gemeint, etwa der Wechsel der Gesellschafter? Schließlich hat die Green Energy AG ihre sämtlichen Gesellschaftsanteile an der Green Energy Beteiligungen GmbH zum 01.12.2008 an die Green Energy Treuhandgesellschaft mbH abgetreten nachdem sie die Green Energy Beteiligungen GmbH bereits im Jahr 2007 mit 1 Euro abgeschrieben hatte.
Nach der Ansicht von Fachleuten ist es schon ziemlich ernüchternd, dass die Green Energy Beteiligungen GmbH bereits zwei Jahre nachdem der Prospekt erschienen ist, nicht in der Lage ist, die Zinsen zu bedienen. Anleger sollten nach dem Aussetzen der Zinszahlung prüfen, ob eine Fortführung des Investments noch sinnvoll ist.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte über die Ausstiegsmöglichkeiten gerne beraten lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Die Auszahlung der Zinsen an die Anleihegläubiger sollte jährlich erfolgen. Doch bereits zum 01.12.2008 konnte die Green Energy Beteiligungen GmbH die vereinbarte Verzinsung an ihre Anleger nicht zahlen.
Für den Fall, dass die Zinsen in einem Jahr nicht gezahlt werden können, sieht der Prospekt mit Stand vom 19.12.2006 die Möglichkeit der Stundung der Zahlung bis zu dem nächsten Termin vor. "Sollten die Zinsansprüche der Anleihegläubiger oder deren Erfüllung bei der Emittentin zu einem Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung führen (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung), ist die Gesellschaft zu einer Auszahlung der Zinsen nicht verpflichtet. Die Zinsansprüche der Anleihegläubiger gelten insoweit als bis zum Ablauf des nächsten Zinstermins gestundet. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die nicht ausgezahlten Zinsen zusammen mit den Zinsen der dann laufenden Zinsperiode zum Ablauf des nächsten Zinstermins zu zahlen. Ein weiterer Zinsaufschub findet nicht statt."
Voraussetzung für die Stundung ist dem Prospekt zufolge also, dass die Zahlung der Zinsen zu einem Insolvenzgrund führen würde. Steht die Green Energy Beteiligungen GmbH vor der Zahlungsunfähigkeit? Was ist mit den eingesammelten Anlegergeldern passiert ist?
Den Betroffenen wurde der Umstand, dass 2008 keine Zinszahlung erfolgt, durch den Geschäftsführer mit Schreiben aus dem November 2008 mit der momentan vorherrschenden Finanzkrise und der Sicherung des Unternehmensbestandes erklärt. Versteckt sich hinter dieser Erklärung etwa der Hinweis auf eine drohende Insolvenz?
Gleichzeitig mit der Mitteilung bezüglich der Stundung teilte der Geschäftsführer der Green Energy Beteiligungen GmbH den Anlegern mit, dass die Green Energy eine Neustrukturierung durchführe und sich in Zukunft neben Geothermie auch mit anderen alternativen Energien befassen werde.
Aber was ist hier mit einer Neustrukturierung gemeint, etwa der Wechsel der Gesellschafter? Schließlich hat die Green Energy AG ihre sämtlichen Gesellschaftsanteile an der Green Energy Beteiligungen GmbH zum 01.12.2008 an die Green Energy Treuhandgesellschaft mbH abgetreten nachdem sie die Green Energy Beteiligungen GmbH bereits im Jahr 2007 mit 1 Euro abgeschrieben hatte.
Nach der Ansicht von Fachleuten ist es schon ziemlich ernüchternd, dass die Green Energy Beteiligungen GmbH bereits zwei Jahre nachdem der Prospekt erschienen ist, nicht in der Lage ist, die Zinsen zu bedienen. Anleger sollten nach dem Aussetzen der Zinszahlung prüfen, ob eine Fortführung des Investments noch sinnvoll ist.
Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Geotherm" anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte über die Ausstiegsmöglichkeiten gerne beraten lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.