Freitag, Mai 29, 2009

Nach der Insolvenz des Bankhauses Lehman Brothers:

Verschiedene Banken scheinen nunmehr doch bereit, geschädigte Lehman-Anleger zu entschädigen.

Mehr als acht Monate nach der Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers kommt erneut Bewegung in den Fall. Wie gestern bekannt wurde ist nunmehr auch die Citibank bereit, einzelne Lehman-Anleger zu entschädigen.

Wie von verschiedenen Verbraucherverbänden mitgeteilt wurde, bedient sich die Citibank für diese Entschädigung eines sogenannten Punktesystems, anhand dessen die einzelnen Lehman-Anleger erkennen können, ob und in welcher Höhe sie eine Schadenskompensation zu erwarten haben.

Auch andere Banken und Sparkassen zeigen sich in einigen Fällen durchaus vergleichsbereit. "Wir konnten bereits in den vergangenen Monaten für einige unserer Mandanten außergerichtliche Vergleiche mit verschiedenen Banken und Sparkassen aushandeln" führt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich aus.

Allerdings soll auch nicht verschwiegen werden, dass in einigen anderen Fällen lediglich scheinbar standardisierte Ablehnungsschreiben von einzelnen Banken versandt wurden.

"Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat zwischenzeitlich bei diversen Gerichten Klage gegen die beratenden Banken eingereicht" führt Rechtsanwalt Steffen Liebl weiter aus. Andere Klagen seien in Vorbereitung.

Da Ansatzpunkt für den geltend zu machenden Schadensersatzanspruch immer die individuelle Beratung ist, verbietet sich eine generalisierende Betrachtungsweise der so genannten "Lehman-Fälle". Lehman-Geschädigte, die sich falsch beraten fühlen, sollten in jedem Fall eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen, um das Bestehen von Ansprüchen prüfen zu lassen.

Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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