Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei BGKS Gröpper Köpke hat bereits vor mehr als acht Wochen die ersten Klagen geschädigter Driver & Bengsch-/ ACCESSIO-Kunden vor dem Landgericht Itzehoe eingereicht. Zudem wurden in einer ganzen Reihe von Fällen Güteverfahren angestrengt.
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira: "Wir vertreten mittlerweile als Vertrauensanwälte über die Driver & Bengsch-/ ACCESSIO-Interessengemeinschaft des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. bundesweit über 200 Geschädigte. Das ist mit Abstand die größte Interessengemeinschaft von Driver & Bengsch-/ ACCESSIO-Kunden. Dadurch laufen bei uns sehr viele Informationen zusammen, die wir bei der gerichtlichen Geltendmachung der Schadensersatzansprüche für die Anleger einsetzen können. So besitzen wir bspw. eine E-Mail, in denen ein Kundenbetreuer zugesichert hat, dass die Wertpapiere jederzeit verkäuflich sind. Wer das in den letzten Monaten versucht hat, wird möglicherweise eines Besseren belehrt worden sein."
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper. "Die meisten Mitglieder der Interessengemeinschaft haben uns berichtet, dass sie die empfohlenen Wertpapiere für die (Alters-) Vorsorge gekauft haben. Bei den empfohlenen Genussscheinen und Anleihen handelt es sich ganz überwiegend um Kapitalanlageprodukte, denen ein ganz erhebliches Teil- und Totalverlustrisiko innewohnt. Bei (Alters-) Vorsorgeprodukten sollte aber wenigstens der Erhalt des eingesetzten Kapitals gesichert sein. Deshalb eignen sich unseres Erachtens Pongs & Zahn-, Cargofresh-, HPE-, Salvator- und Magnum-Papiere nicht für die (Alters-) Vorsorge."
Das Wertpapierhandelshaus hat sich in einigen Verfahren mittlerweile legitimiert. Sie wird von der gleichnamigen Kanzlei des Driver & Bengsch-Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Rolf W. Thiel vertreten. Prof. Dr. Thiel trat als Autor der Monographie "Die Haftung der Anlageberater und Versicherungsvermittler" in Erscheinung. Dort heißt es: "Es ist nicht ein Kunde für ein Produkt zu suchen, sondern für den Kunden ein geeignetes Produkt zu beschaffen." (S. 88, ebenda).
BGKS Gröpper Köpke- Rechtsanwalt Matthias Gröpper. "Wenn sich die Kundenbetreuer daran gehalten hätten, hätten die meisten der von uns vertretenen Anleger wahrscheinlich nicht den Eindruck gewonnen, dass sie falsch beraten wurden. Wir sind deshalb schon sehr gespannt auf die Ergebnisse in den ersten Schadensersatzprozessen gegen die ACCESSIO WPH AG."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Driver & Bengsch" anschließen.
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira: "Wir vertreten mittlerweile als Vertrauensanwälte über die Driver & Bengsch-/ ACCESSIO-Interessengemeinschaft des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. bundesweit über 200 Geschädigte. Das ist mit Abstand die größte Interessengemeinschaft von Driver & Bengsch-/ ACCESSIO-Kunden. Dadurch laufen bei uns sehr viele Informationen zusammen, die wir bei der gerichtlichen Geltendmachung der Schadensersatzansprüche für die Anleger einsetzen können. So besitzen wir bspw. eine E-Mail, in denen ein Kundenbetreuer zugesichert hat, dass die Wertpapiere jederzeit verkäuflich sind. Wer das in den letzten Monaten versucht hat, wird möglicherweise eines Besseren belehrt worden sein."
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Matthias Gröpper. "Die meisten Mitglieder der Interessengemeinschaft haben uns berichtet, dass sie die empfohlenen Wertpapiere für die (Alters-) Vorsorge gekauft haben. Bei den empfohlenen Genussscheinen und Anleihen handelt es sich ganz überwiegend um Kapitalanlageprodukte, denen ein ganz erhebliches Teil- und Totalverlustrisiko innewohnt. Bei (Alters-) Vorsorgeprodukten sollte aber wenigstens der Erhalt des eingesetzten Kapitals gesichert sein. Deshalb eignen sich unseres Erachtens Pongs & Zahn-, Cargofresh-, HPE-, Salvator- und Magnum-Papiere nicht für die (Alters-) Vorsorge."
Das Wertpapierhandelshaus hat sich in einigen Verfahren mittlerweile legitimiert. Sie wird von der gleichnamigen Kanzlei des Driver & Bengsch-Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Rolf W. Thiel vertreten. Prof. Dr. Thiel trat als Autor der Monographie "Die Haftung der Anlageberater und Versicherungsvermittler" in Erscheinung. Dort heißt es: "Es ist nicht ein Kunde für ein Produkt zu suchen, sondern für den Kunden ein geeignetes Produkt zu beschaffen." (S. 88, ebenda).
BGKS Gröpper Köpke- Rechtsanwalt Matthias Gröpper. "Wenn sich die Kundenbetreuer daran gehalten hätten, hätten die meisten der von uns vertretenen Anleger wahrscheinlich nicht den Eindruck gewonnen, dass sie falsch beraten wurden. Wir sind deshalb schon sehr gespannt auf die Ergebnisse in den ersten Schadensersatzprozessen gegen die ACCESSIO WPH AG."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Driver & Bengsch" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
1 Kommentar:
Wie soll jemals der Driver & Bengsch Nachgewiesen werden sie hätten Falsch Beraten .
Der Kunde muß am Ende eines Verkaufsgespräches Unterschreiben , das er Ordnungsgemäß in allen Richtungen Beraten wurde und Einverstanden ist .
Außerdem hat jeder Kunde ein wiederrufsrecht von 14 Tagen auf den Antrag .
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