Eine weitere Abmahnwelle rollt durch die Republik. Deutschland soll nach Aussage von Clemens Rasch, Anwalt der führenden Firmen der Musikbranche „moralisiert“ werden. Die Musikindustrie wehrt sich gegen die Nutzer von Tauschbörsen, die zum Teil illegal gefertigte Kopien von Musik dort austauschen.
Staatsanwaltschaften und Gerichte werden derzeit mit einer Flut von Anzeigen und Gerichtsverfahren überzogen. Es ist laut Rasch von bis zum 5.000 Anzeigen / Abmahnungen pro Monat auszugehen. Geltend gemacht werden die Ansprüche von der Hamburger Kanzlei Rasch, die im Auftrag der Musikindustrie systematisch und mit ungewöhnlicher Härte gegen Tauschbörsennutzer mit Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro vorgeht.
Die Arbeitsweise der Musikindustrie ist simpel: Deren Mitarbeiter durchsuchen Tag und Nacht beliebte Tauschbörsen im Internet, laden von anderen Computern, die in diesem Tauschprogramm angemeldet sind Dateien herunter und notieren dabei so genannte Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen). Über diese automatisch vergebenen Internet Adresse lässt sich genau ermitteln, welcher Nutzer sich hinter der IP-Adresse verbirgt, wer also Dateien (Musik) herunter lädt und anderen Nutzern im Austausch zur Verfügung stellt.
Über die Ermittlung in einer Strafsache kann die Staatsanwaltschaft von den Providern Auskunft darüber verlangen, wem in der fraglichen Zeit die genannten IP-Adressen zugeordnet waren. Hierauf kommt es der Musikindustrie maßgeblich an. Zwar werden die meisten Strafverfahren eingestellt, doch die Musikindustrie erlangt so im Wege der Akteneinsicht die Daten der Nutzer und leitet zivilrechtliche Maßnahmen ein.
Die Betroffenen werden dann von der Musikindustrie aufgefordert, Unterlassungserklärungen abzugeben und Schadensersatz zu leisten. Diesen beziffert die Musikindustrie auf 10.000,00 Euro pro Titel. Gleichzeitig wird den Betroffenen angeboten, einen vermeintlich günstigen Vergleich zu schließen – gegen Zahlung von einigen tausend Euro könne das Verfahren schnell und »günstig« eingestellt werden. In einem Bericht des RTL Magazins Stern TV gab RA Rasch sogar zu, es könne mit ihm gehandelt werden (!).
Der erste Rat in einem solchen Fall lautet kurz: Erst einmal nicht zahlen, sondern sich beim BSZ® eV informieren und anwaltlichen Rat einholen.
Zur Besonnenheit rät auch Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Fischer Witteck in Aschaffenburg, der in diesem Bereich eine Vielzahl von Betroffenen anwaltlich gegen die Kanzlei Rasch aus Hamburg vertritt. Das Vorgehen der Musikindustrie unter Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaft halten wir für unverhältnismäßig und rechtlich problematisch: »Die Herausgabe der Nutzerdaten durch die Staatsanwaltschaften ist ohne richterlichen Beschluss nicht rechtmäßig, da es sich hierbei um Verbindungsdaten handelt. […] Selbst wenn sich ergeben sollte, dass von einer bestimmten IP-Adresse urheberrechtlich erfasste Inhalte angeboten worden sind, lässt dies weder den Schluss auf einen bestimmten Computer und erst recht nicht auf eine bestimmte Person zu und zudem bestehen durch drahtlose Internetverbindungen weitere Unsicherheitsfaktoren zugunsten der Betroffenen.
Zudem können wir oft schon durch formelle Einwendungen dem Treiben von RA Rasch Einhalt gebieten. Allerdings sollten Betroffene dies bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn es könnten nun Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro bis zu einigen Tausend Euro auf sie zukommen.
Wer eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten hat findet Hilfe bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. Der BSZ® e.V. Anti-Abmahn-Service hilft Betroffenen in dieser Situation mit fachkundiger Hilfe durch geeignete Rechtsanwälte. Nähere Informationen gibt es im Internet unter der Adresse.
Staatsanwaltschaften und Gerichte werden derzeit mit einer Flut von Anzeigen und Gerichtsverfahren überzogen. Es ist laut Rasch von bis zum 5.000 Anzeigen / Abmahnungen pro Monat auszugehen. Geltend gemacht werden die Ansprüche von der Hamburger Kanzlei Rasch, die im Auftrag der Musikindustrie systematisch und mit ungewöhnlicher Härte gegen Tauschbörsennutzer mit Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro vorgeht.
Die Arbeitsweise der Musikindustrie ist simpel: Deren Mitarbeiter durchsuchen Tag und Nacht beliebte Tauschbörsen im Internet, laden von anderen Computern, die in diesem Tauschprogramm angemeldet sind Dateien herunter und notieren dabei so genannte Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen). Über diese automatisch vergebenen Internet Adresse lässt sich genau ermitteln, welcher Nutzer sich hinter der IP-Adresse verbirgt, wer also Dateien (Musik) herunter lädt und anderen Nutzern im Austausch zur Verfügung stellt.
Über die Ermittlung in einer Strafsache kann die Staatsanwaltschaft von den Providern Auskunft darüber verlangen, wem in der fraglichen Zeit die genannten IP-Adressen zugeordnet waren. Hierauf kommt es der Musikindustrie maßgeblich an. Zwar werden die meisten Strafverfahren eingestellt, doch die Musikindustrie erlangt so im Wege der Akteneinsicht die Daten der Nutzer und leitet zivilrechtliche Maßnahmen ein.
Die Betroffenen werden dann von der Musikindustrie aufgefordert, Unterlassungserklärungen abzugeben und Schadensersatz zu leisten. Diesen beziffert die Musikindustrie auf 10.000,00 Euro pro Titel. Gleichzeitig wird den Betroffenen angeboten, einen vermeintlich günstigen Vergleich zu schließen – gegen Zahlung von einigen tausend Euro könne das Verfahren schnell und »günstig« eingestellt werden. In einem Bericht des RTL Magazins Stern TV gab RA Rasch sogar zu, es könne mit ihm gehandelt werden (!).
Der erste Rat in einem solchen Fall lautet kurz: Erst einmal nicht zahlen, sondern sich beim BSZ® eV informieren und anwaltlichen Rat einholen.
Zur Besonnenheit rät auch Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Fischer Witteck in Aschaffenburg, der in diesem Bereich eine Vielzahl von Betroffenen anwaltlich gegen die Kanzlei Rasch aus Hamburg vertritt. Das Vorgehen der Musikindustrie unter Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaft halten wir für unverhältnismäßig und rechtlich problematisch: »Die Herausgabe der Nutzerdaten durch die Staatsanwaltschaften ist ohne richterlichen Beschluss nicht rechtmäßig, da es sich hierbei um Verbindungsdaten handelt. […] Selbst wenn sich ergeben sollte, dass von einer bestimmten IP-Adresse urheberrechtlich erfasste Inhalte angeboten worden sind, lässt dies weder den Schluss auf einen bestimmten Computer und erst recht nicht auf eine bestimmte Person zu und zudem bestehen durch drahtlose Internetverbindungen weitere Unsicherheitsfaktoren zugunsten der Betroffenen.
Zudem können wir oft schon durch formelle Einwendungen dem Treiben von RA Rasch Einhalt gebieten. Allerdings sollten Betroffene dies bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn es könnten nun Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro bis zu einigen Tausend Euro auf sie zukommen.
Wer eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten hat findet Hilfe bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. Der BSZ® e.V. Anti-Abmahn-Service hilft Betroffenen in dieser Situation mit fachkundiger Hilfe durch geeignete Rechtsanwälte. Nähere Informationen gibt es im Internet unter der Adresse.