Nach Mitteilung von diversen an der Deutsche Biofonds AG beteiligten Anlegern haben diese einen Fragebogen der Kriminalpolizei Nürnberg erhalten.
Jetzt heißt es Handeln! Im Zuge des Ermittlungsverfahrens
gegen die an der Pleite der Deutschen Biofonds vermutlich Verantwortlichen hat
die Kriminalpolizei Nürnberg betroffenen Anlegern der verschiedenen Ökofonds
der Deutsche Biofonds AG einen Fragebogen übersandt. Insbesondere gegen den
Initiator, Dr. Yaver Demir, wird bereits ermittelt wegen des Verdachts des
Kapitalanlagebetrugs zulasten der Anleger.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz erklärt: „Neben der
Unterstützung der Ermittlungstätigkeit durch Polizei und Staatsanwaltschaft –
hier konkret durch die Beantwortung des Fragebogens – sollten die Anleger auch
an ihre eigenen Belange denken und prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche
bestehen.“
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig: Ein
Anleger muss zutreffend und vollständig über die Risiken eines
Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.
Aufzuklären ist über sämtliche anlagerelevanten Umstände wie etwa mögliche
Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarkts für den Handel
der Anlage etc. Sofern eine Falschberatung durch den Anlageberater auch nur
hinsichtlich eines Risikos vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in
Betracht. Diese sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er
sich an der Anlage nicht beteiligt. Im Erfolgsfall erhält er sein investiertes
Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen ersetzt.
Geschädigten Anlegern ist zu empfehlen, sich an eine im
Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierte Kanzlei wenden. Verfügt
ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen
Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens. Es empfiehlt sich daher in
jedem Fall eine anwaltliche Beratung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbcoc
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18%20&PHPSESSID=93f5e598dd76375221e0424d0b6c95ba
Bildquelle: © Timo Klostermeier / pixelio.de
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.