BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Schadensersatzmöglichkeiten für Anleger gegen Vermittler.
Über das Vermögen sämtlicher Lignum-Gesellschaften wurde
inzwischen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Professor Rolf Rattunde ernannt.
Der Vertrieb der Kapitalanlagen der Lignum Gruppe wurde am
17. März 2016 durch die BaFin untersagt, da der notwendige Verkaufsprospekt
nicht vorlag. Mittlerweile ist sicher, dass dies auch nicht mehr nachgeholt
wird. Die Geschäftstätigkeit der Lignum ist eingestellt, alle Mitarbeiter
wurden entlassen. Die Gesellschaften verfügen über keine nennenswerte
Liquidität. Vermögensgegenstände der bulgarischen Holding, vor allem Traktoren
und andere Maschinen, wurden vor Insolvenzantragstellung veräußert. Die
Geschäftsführer Peter und Andreas Nobis gaben an, dass für die notwendige
intensive Pflege des jungen Baumbestandes über die nächsten zehn Jahre zwischen
26 und 35 Mio. Euro aufgewendet werden müssten. Eine derzeitige Verwertung der
Bäume käme lediglich (unwirtschaftlich) als Feuerholz in Betracht. Bei
ausbleibender Pflege ist mit einer Vernichtung des Baumbestandes durch
Trockenheit, Brand oder Brandstiftung, Diebstahl oder Wildverbiss zu rechnen.
Etwa 4.000 Anleger werden aller Voraussicht nach auf einem
Gesamtschaden von ca. 70 Mio. Euro sitzen bleiben. Die von den Anlegern bereits
– in Erwartung einer entsprechenden Holzlieferung in zehn bis zwanzig Jahren –
geleisteten Kaufpreise sind offenbar verloren.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
geht inzwischen auch gegen die Vermittler und Berater der Anlage wegen
Beratungsverschulden vor. Das Anlagemodell hätte nach Ansicht von Dr. Späth
& Partner nicht vertrieben werden dürfen, was den Beratern hätte auffallen
müssen. Nach den Vorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes war für diese
Kapitalanlage ein Verkaufsprospekt vorgeschrieben, aber nicht vorhanden. Ohne
einen solchen Prospekt war der Vertrieb nach §§ 32 ff. KWG unzulässig. Den
Vermittlern hätte dies nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ohne
weiteres klar sein müssen.
Ein Schadensersatzanspruch aus Beraterhaftung könnte sich
auch noch unter anderen Gesichtspunkten ergeben. Jeder Berater einer
Kapitalanlage schuldet nach ständiger BGH-Rechtsprechung eine anleger- und
anlagegerechte Beratung. Alle Eigenschaften der Kapitalanlage einschließlich
sämtlicher Risiken müssen offengelegt und ungefragt angesprochen werden. Hierzu
gehören etwa die mangelnde Wiederveräußerbarkeit der Investition (also die Frage,
ob und wie oder mit welchen Verlusten sich der Anleger während der Laufzeit von
seiner Anlage trennen kann) und vor allem auch das Totalverlustrisiko. Die
Kapitalanlage muss außerdem zu den Vorgaben, Anlagezielen und zur
Risikomentalität des Anlegers passen. Wer sicher investieren will oder eine
Anlage zur Altersvorsorge sucht, dem darf in aller Regel nicht zu einer
Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko geraten werden.
Wald- oder Edelholzinvestments sind nach richtiger Ansicht
hochriskante bis spekulative Anlageformen. Dies folgt schon daraus, dass keine
Einlagensicherung besteht. Plantagen in politisch instabilen Ländern erhöhen
das Risiko noch einmal. Hinzu kommt, dass über einen langfristigen Zeitraum
Ereignisse eintreffen können, die aus heutiger Sicht überhaupt nicht absehbar
sind, genauso wenig wie der Holzpreis in 15 bis 25 Jahren. Anbieter wie
Vermittler setzen hier aber auf stetig steigende Holzpreise – ein Versprechen,
das niemand einhalten kann. Umweltfaktoren wie Waldbrand, Ungeziefer oder Stürme
sorgen für unkalkulierbare Risiken. Im Vergleich zu anderen Anlageformen muss
hier also richtigerweise von einer überdurchschnittlich riskanten,
hochspekulativen Investition gesprochen werden. Im Einzelfall wäre zu prüfen,
ob die jeweiligen Berater / Vermittler der Lignum-Produkte die Anleger auf
diesen Umstand hingewiesen oder im Gegenteil eine sichere Kapitalanlage
versprochen hat. Falls letzteres zutrifft, käme auch unter diesem Aspekt ein
Schadensersatzanspruch in Betracht.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind somit – vorbehaltlich
einer Einzelfallprüfung – der Auffassung, dass ein außergerichtliches oder
gerichtliches Vorgehen gegen die Berater und Vermittler sinnvoll ist, da ein
Beratungsverschulden in vielen Fällen auf der Hand liegt und die Erfolgsaussichten
einer Auseinandersetzung als gut erscheinen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum
Sachwert Edelholz AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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