Mittwoch, Juni 22, 2016

LIGNUM GRUPPE: Beratungsverschulden der Vermittler dürfte in vielen Fällen gegeben sein.


BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Schadensersatzmöglichkeiten für Anleger gegen Vermittler.


Über das Vermögen sämtlicher Lignum-Gesellschaften wurde inzwischen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Professor Rolf Rattunde ernannt.

Der Vertrieb der Kapitalanlagen der Lignum Gruppe wurde am 17. März 2016 durch die BaFin untersagt, da der notwendige Verkaufsprospekt nicht vorlag. Mittlerweile ist sicher, dass dies auch nicht mehr nachgeholt wird. Die Geschäftstätigkeit der Lignum ist eingestellt, alle Mitarbeiter wurden entlassen. Die Gesellschaften verfügen über keine nennenswerte Liquidität. Vermögensgegenstände der bulgarischen Holding, vor allem Traktoren und andere Maschinen, wurden vor Insolvenzantragstellung veräußert. Die Geschäftsführer Peter und Andreas Nobis gaben an, dass für die notwendige intensive Pflege des jungen Baumbestandes über die nächsten zehn Jahre zwischen 26 und 35 Mio. Euro aufgewendet werden müssten. Eine derzeitige Verwertung der Bäume käme lediglich (unwirtschaftlich) als Feuerholz in Betracht. Bei ausbleibender Pflege ist mit einer Vernichtung des Baumbestandes durch Trockenheit, Brand oder Brandstiftung, Diebstahl oder Wildverbiss zu rechnen.

Etwa 4.000 Anleger werden aller Voraussicht nach auf einem Gesamtschaden von ca. 70 Mio. Euro sitzen bleiben. Die von den Anlegern bereits – in Erwartung einer entsprechenden Holzlieferung in zehn bis zwanzig Jahren – geleisteten Kaufpreise sind offenbar verloren.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner geht inzwischen auch gegen die Vermittler und Berater der Anlage wegen Beratungsverschulden vor. Das Anlagemodell hätte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht vertrieben werden dürfen, was den Beratern hätte auffallen müssen. Nach den Vorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes war für diese Kapitalanlage ein Verkaufsprospekt vorgeschrieben, aber nicht vorhanden. Ohne einen solchen Prospekt war der Vertrieb nach §§ 32 ff. KWG unzulässig. Den Vermittlern hätte dies nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ohne weiteres klar sein müssen.

Ein Schadensersatzanspruch aus Beraterhaftung könnte sich auch noch unter anderen Gesichtspunkten ergeben. Jeder Berater einer Kapitalanlage schuldet nach ständiger BGH-Rechtsprechung eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Alle Eigenschaften der Kapitalanlage einschließlich sämtlicher Risiken müssen offengelegt und ungefragt angesprochen werden. Hierzu gehören etwa die mangelnde Wiederveräußerbarkeit der Investition (also die Frage, ob und wie oder mit welchen Verlusten sich der Anleger während der Laufzeit von seiner Anlage trennen kann) und vor allem auch das Totalverlustrisiko. Die Kapitalanlage muss außerdem zu den Vorgaben, Anlagezielen und zur Risikomentalität des Anlegers passen. Wer sicher investieren will oder eine Anlage zur Altersvorsorge sucht, dem darf in aller Regel nicht zu einer Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko geraten werden.

Wald- oder Edelholzinvestments sind nach richtiger Ansicht hochriskante bis spekulative Anlageformen. Dies folgt schon daraus, dass keine Einlagensicherung besteht. Plantagen in politisch instabilen Ländern erhöhen das Risiko noch einmal. Hinzu kommt, dass über einen langfristigen Zeitraum Ereignisse eintreffen können, die aus heutiger Sicht überhaupt nicht absehbar sind, genauso wenig wie der Holzpreis in 15 bis 25 Jahren. Anbieter wie Vermittler setzen hier aber auf stetig steigende Holzpreise – ein Versprechen, das niemand einhalten kann. Umweltfaktoren wie Waldbrand, Ungeziefer oder Stürme sorgen für unkalkulierbare Risiken. Im Vergleich zu anderen Anlageformen muss hier also richtigerweise von einer überdurchschnittlich riskanten, hochspekulativen Investition gesprochen werden. Im Einzelfall wäre zu prüfen, ob die jeweiligen Berater / Vermittler der Lignum-Produkte die Anleger auf diesen Umstand hingewiesen oder im Gegenteil eine sichere Kapitalanlage versprochen hat. Falls letzteres zutrifft, käme auch unter diesem Aspekt ein Schadensersatzanspruch in Betracht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind somit – vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung – der Auffassung, dass ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen gegen die Berater und Vermittler sinnvoll ist, da ein Beratungsverschulden in vielen Fällen auf der Hand liegt und die Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung als gut erscheinen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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