Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat weitere Urteile auf Rückabwicklung von Solarpanelenkaufverträgen gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger erstritten.
Das Landgericht Heilbronn teilt hierbei die Auffassung der
Kanzlei, dass geschädigte Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung haben und
das von ihnen investiere Kapital nebst Anwalts- und Gerichtskosten
zurückfordern können. Demnach besteht für die Anleger von Solar 9580 die
Möglichkeit, die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen
zurückfordern.
Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar
9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger, die mit
Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig einen Pachtvertrag mit Solar 9580
geschlossen haben.
Seit Anfang 2015 mehren sich die Anfragen besorgter Anleger,
die auf ihre monatlichen Pachtzinsen warten.
Anfangs wurden die ausbleibenden Pachtzahlungen damit
erklärt, dass der Zahlungsverzug auf technische Probleme zurückzuführen sei und
die Zahlungen bald wieder aufgenommen werden sollten. Später wurde den Anlegern
erzählt, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften zu Zahlungsverzögerungen
geführt hätten. Zuletzt forderte Solar 9580 die Anleger sogar auf, Umsatzsteuer
zurückzuzahlen. Außerdem werden inzwischen auch Liquiditätsprobleme bei Solar
9580 eingeräumt.
„Dank der weiteren Urteile sehen wir unsere Auffassung
bestätigt, dass die Anleger von Solar 9580 Rückabwicklungsansprüche erfolgreich
gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger geltend machen können. Gerade mit Blick
auf die vermeintlichen Liquiditätsprobleme raten wir betroffenen Anlegern daher
dringend, ebenfalls rechtlichen Beistand auszusuchen, um zumindest die
gezahlten Kaufpreise vor einem Totalverlust zu bewahren,“ so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine
Vielzahl geschädigter Anleger aus dem In- und Ausland und machen für ihre
Mandanten Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Kauf- und Pachtverträgen gegen
Solar 9580, e. K. Rainer Hamberger geltend.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SOLAR 9580 anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft SOLAR 9580 kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbprat
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18%20&PHPSESSID=93f5e598dd76375221e0424d0b6c95ba
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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