6.500 sicherheitsorientierte Kapitalanlager drohen gerade alles zu verlieren. Es geht um bis zu EUR 48 Mio. Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung soll einen erheblichen Teil der Gelder der Anleger nicht in physisches Gold investiert, sondern veruntreut haben.
Eigentlich wollten die Kunden der BWF Stiftung ihr Geld vor eine Pleite des Euros sichern und Gold kaufen. Jetzt drohen sie alles zu verlieren. Denn nach den vorläufigen Feststellungen der Staatsanwaltschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen die Macher der Stiftung unter Verdacht, ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrieben und einen Teil der Gelder der Anleger veruntreut zu haben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verbot dem Kölner Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. am 25.02.2015 das Einlagengeschäft. Der Verein bot interessierten Kapitalanlegern den Kauf physischer Edelmetalle an und versprach Ihnen, die Edelmetalle nach einer bestimmten Zeit mindestens zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzunehmen. "Diese Garantie," sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "indiziert ein Einlagengeschäft. Und Einlagengeschäfte sind in Deutschland erlaubnispflichtig. Die dürfen nur bestimmte, von der BaFin ausdrücklich genehmigte Finanzdienstleistungsinstitute anbieten." Und wenn diese Geschäfte ohne die notwendige Erlaubnis durchgeführt werden, ist das sogar eine Straftat. Die handelnden Personen, Unternehmensverantwortliche, Vermittler, haften gegebenenfalls dann auch noch mit ihrem Privatvermögen (BGH, III ZR 238/03).
Und im vorliegenden Fall kommen nach der Einschätzung der BSZ e,V. Anlegerschutzanwälte wahrscheinlich noch ein paar andere Anspruchsgrundlagen in Betracht. Die Ermittler rpüfen jetzt, ob das in einem Berliner Tresor beschlagnahmte Gold der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung echt ist. "Wenn sich der Verdach bestätigt," sagt Rechtsanwalt Oliver Frick, "würden die auch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt werden." Außerdem sollen sie einen Teil der Anlegergelder veruntreut haben.
Die Unternehmen werden jetzt von dem Frankfurter Insolvenzrechtsanwalt Dr. Bernssau im Auftrag der BaFin liquidiert. Aber die Betroffenen können nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte viel tun. Denn in allen Fällen, in denen deliktische Anspruchsgrundlagen, das sind Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, beispielsweise Betrug, in Betracht kommen, haften die Gegner mit dem Privatvermögen. Und zudem können die Anleger auch noch über die sogenannte Opfer-Rückgewinnungsverfahren in die beschlagnahmten Vermögenswerte vollstrecken und ihre Forderungen sichern.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.02.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp