Donnerstag, Februar 26, 2015

Vier Tonnen angebliches Gold bei Razzia sichergestellt.

Gemeinsamer Einsatz der Polizei Berlin und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Anlagenbetruges.


Der Verdacht der Fahnder soll sich nach Informationen der Berliner Morgenpost vor allem gegen die "Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung" richten. Ermittelt wird gegen zehn Personen. Zeitgleich zu der Maßnahme in Berlin durchsuchten Polizeibeamte und Finanzermittler auch zahlreiche Objekte in Köln

In einem umfangreichen Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie des Verstoßes nach dem Kreditwesengesetz (KWG) durch ein Anlageprodukt, in dem potentiellen Anlegern der Ankauf von Gold suggeriert worden war, konnten die Ermittler der Polizei Berlin heute ab 7 Uhr 19 Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin und Köln erfolgreich vollstrecken. Durchsucht wurden mehrere Firmen, Geschäftsräume und Wohnungen in den Berliner Ortsteilen Zehlendorf, Charlottenburg und Hellersdorf. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen zehn Personen. An dem Einsatz waren rund 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beteiligt.

Mit Beschluss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, vom 06.02.2015, zugestellt dem Bund Deutscher Treuhandstiftung e.V. am 25.02.2015, ist Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, zum Abwickler der vom Bund Deutscher Treuhandstiftung e.V. unter dem Namen ,,Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung" betriebenen Einlagengeschäfte gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG bestellt worden.

Die BaFin geht bei circa 6.500 Kunden von Anlegergeldern in einer Größenordnung von rund 48 Millionen Euro aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.

In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt etwa vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial, u.a. Computer und Geschäftsunterlagen sicher. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist oder ob es sich um ,,Doubletten" handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Sämtliche im Rahmen der Maßnahmen sichergestellten ,,körperlichen" Vermögenswerte werden einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke der ,,Rückabwicklung" überlassen.

Quelle: Polizeimeldung vom 25.02.2015. Gemeinsame Meldung mit der Staatsanwaltschaft Berlin und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Nr. 0480.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

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Bildquelle: ©Thorben Wengert/pixelio.de 


Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.02.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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