Anlegern als sicherer Hafen für eine Geldanlage empfohlene Immobilienfonds auch namhafter Anbieter stehen vor der Abwicklung. Die betroffenen Investoren werden bisher nicht für möglich gehaltene Verluste in teilweise dramatischer Höhe erleiden. Es häufen sich die kritischen Presseberichterstattungen wie zum Beispiel:
- Fondskrise: Kanam liquidiert offenen Immobilienfonds
- Allianz schließt vorübergehend Immobiliendachfonds
- Flugzeugfonds funken SOS
- Für Immobilienfonds schlägt die Stunde der Wahrheit
- Nächstem offenen Immofonds droht das Ende
- Liquiditätsengpass bei Immobilienfonds: Allianz vergrätzt Anleger
- Nachzahlungen bei Medienfonds: Das dicke Ende kommt noch
- UBS Immobilienfonds für zwölf Monate dicht
- Aberdeen-Deutschland-Chef: "Wir kämpfen um jeden Fonds"
- Geldanlage: Schnellbedienung aus dem Finanzregal
- Immofonds-Sparer fürchten um ihr Vermögen
- Immobilien: Diese Fonds stecken in Schwierigkeiten
- KanAm löst offenen Immobilienfonds auf
In vielen Fällen bietet die aus Anlegersicht sehr erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung einen Ausweg aus diesem Desaster. Anleger informieren sie sich bei BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten über die Möglichkeiten. Oft lässt sich schon in einem kurzen Telefonat klären ob und wie Fondsanlagen an beratende Kreditinstitute zurückgereicht werden können.
Banken und Sparkassen rieten ihren Kunden zur Anlage in diversen Fonds. Erschreckend viele dieser Investitionen führten zu Kapitalverlusten und zur Aberkennung von Steuervorteilen. Stellte sich im Nachhinein heraus, dass sich in Beratungssituationen geweckte Hoffnungen nicht erfüllten, wiesen die Kreditinstitute regelmäßig jede Verantwortlichkeit von sich und verwiesen auf angeblich umfassende und ausreichende Aufklärung ihrer Kundschaft.
Oft trifft diese Bewertung nicht zu und erweist sich als ein weiterer schlechter Rat.
Es empfiehlt sich, bei Verlusten mit Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds, kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen
Die BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte macht regelmäßig die Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar sind. Die Erfahrungen daraus sind auf alle Fondsanlagen übertragbar. Erfreulich vielen Fondsanlegern kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu können, ist gering.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Fondsbeteiligungen Rückabwicklung" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.07.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.