Dienstag, Oktober 26, 2010

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte macht nun auch Schadensersatzansprüche gegen die „neuen“ Verwaltungsratsmitglieder der Equitable Settlement AG geltend.

Bei der Equitable Settlement AG (ES AG) handelt es sich um eine Schweizer Aktiengesellschaft die im Bereich Factoring tätig war. Die ES AG sammelte Geld ein, indem sie in großen Umfang eigene Aktien bei Privatanlegern platzierte Der Vertrieb der Aktien erfolgte dabei über bei der ES AG angestellte Telefonverkäufer. Nach Auffassung der im Bereich Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat die ES AG die Anleger beim Vertrieb der eigenen Aktien systematisch durch Mitteilung falscher Tatsachen und Verschweigen von aufklärungspflichtigen Tatsachen zum Erwerb der Aktien veranlasst. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat daher zwischenzeitlich für zahlreiche Aktionäre Klage gegen die ehemaligen Verwaltungsratsmitgliedern der ES AG wegen Kapitalanlagebetrugs eingereicht. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte haften die ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder den Aktionären persönlich auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises für die Aktien.

Darüber hinaus macht die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nun auch Schadensersatzansprüche gegen die „neuen“ Verwaltungsratsmitglieder der ES AG, die im Januar 2010 in den Verwaltungsrat berufen wurden, geltend. Denn mehrere von der Kanzlei CLLB vertretene Aktionäre der ES AG wurden nach eigenen Aussagen Ende März 2010 mehrfach von einem Mitarbeiter der ES AG angerufen und dazu gedrängt, der ES AG ein Darlehen zu gewähren. Im Rahmen der Gespräche wurde von Seiten des Mitarbeiters der ES AG behauptet, es bestünde derzeit ein erhöhter Bedarf an Factoring und die ES AG würde deswegen weiteres Geld benötigen. Über die Tatsache, dass die ES AG sich Ende März/ Anfang April 2010 bereits in einer erheblichen finanziellen Schieflage befand, wurde die Aktionäre hingegen (nach deren Aussage) nicht aufgeklärt. Ein von CLLB vertretener Aktionär gewährte der Gesellschaft daraufhin ein Darlehen. Kurze Zeit nach Gewährung des Darlehens erhielt der Aktionäre sodann ein Schreiben der ES AG, aus dem – für ihn völlig überraschend - hervorging, dass die Geschäftssituation der ES AG völlig „unbefriedigend“ sei und „eine fundamentalere Strukturierung der Gesellschaft eingeleitet werden müsse“. Auf der außerordentlichen Generalversammlung der ES AG im Mai 2010 wurde sodann mitgeteilt, dass bei der ES AG ein Verlust von ca. CHF 1 Mio. vorliege. Im Juni 2010 stellte die ES AG sodann Insolvenzantrag. Auf Grund der Insolvenz der ES AG sind nun nicht nur die Aktien der Gesellschaft wertlos, sondern das gewährte Darlehen des Aktionärs ist auch noch verloren.

Nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat der geschädigte Aktionär nun, neben einem Schadensersatzanspruch gegen die ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder, auch einen Anspruch auf Rückzahlung des gewährten Darlehensbetrags gegenüber den neuen Verwaltungsratsmitgliedern der ES AG. Denn nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte hätten die neuen Verwaltungsratsmitglieder aufgrund ihrer Funktion dafür Sorge tragen müssen, dass die Aktionäre vor Gewährung des Darlehens im Frühjahr 2010 ordnungsgemäß aufgeklärt und insbesondere auf die tatsächliche wirtschaftliche Situation der ES AG hingewiesen worden wären. Dies ist nach Aussage der von der Kanzlei CLLB vertretenen Aktionäre jedoch nicht geschehen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät geschädigten Anlegern etwaige Ansprüche gegen die Verwaltungsratsmitglieder sowie sonstige Hintermänner der ES AG von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei rechtlich prüfen zu lassen. Sofern ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte außerdem geprüft werden, ob diese die Kosten eines etwaigen Prozesses übernimmt. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat in dieser Angelegenheit bereits für zahlreiche Mandanten eine Deckungszusage von deren Rechtsschutzversicherung erhalten.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Equitable Settlement AG" anschließen.

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e. V. Vertrauensanwältin Nikola Breu, LL.M.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.10.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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