Samstag, Oktober 23, 2010

Green Energy Beteiligungen GmbH insolvent

Im Insolvenzantragsverfahren der Green Energy Beteiligungen GmbH hat das Amtsgericht Hannover mit Beschluss vom 20.09.2010 Rechtsanwalt Dr. St. Koch zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.

Damit steht nun fest, was lange befürchtet wurde. Die von der Green Energy Beteiligungen GmbH eingesammelten Anlegergeld dürften unwiederbringlich verloren sein. Die Entwicklung zeichnete sich ab, als im November 2009 bereits zum zweiten Mal in Folge angekündigt wurde, dass die Gesellschaft die fälligen Zinsen auf die Inhaberteilschuldverschreibungen nicht wird zahlen können und die Geschäftsführung die Stundung der fälligen Beträge erbat.

„Die Insolvenz ist die notwendige Konsequenz aus der desolaten finanziellen Situation der Gesellschaft“, meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena. „Im Auftrage unserer Mandanten durchgeführten Pfändungen haben gezeigt, dass wesentliche Vermögenswerte bei der Green Energy Beteiligungen GmbH nicht mehr vorhanden sein dürften.“, so Geißler weiter.

Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen die betroffenen Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die zu beachtenden Fristen werden mit Eröffnungsbeschluss bekannt gegeben.

Die Green Energy Beteiligungen GmbH hat über die Veräußerung von Inhaberteilschuldverschreibungen insgesamt ca. 1,9 Mio. Euro an Anlegergeldern eingesammelt. Nach Abzug der Kosten wurden für ca. 1 Mio. Euro angeblich Aktien der Green Energy AG erworben. Dass diese werthaltig sind, steht zu bezweifeln, da auch gegen die Green Energy AG derzeit bislang erfolglose Vollstreckungsversuche unternommen werden.

„Im Zweifel bliebe den Geschädigten, sich bei den Initiatoren schadlos zu halten“, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Geißler, „denn nach meinem Empfinden wurden die Anleger im Zuge der Zeichnung massiv getäuscht.“ Betroffene Anleger sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Green Energy Beteiligungen GmbH " anschließen und sich durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne beraten lassen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e. V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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