Samstag, Oktober 02, 2010

LG Düsseldorf lässt Lehman-Sammelklagen gegen Targobank zu!

Sicherer Klageerfolg für fast alle Lehman-Opfer !

Die Verhandlung der Sammelklage des BSZ e.V. Vertrauensanwalts Can Felix Ansay mit 8 Lehman-Anlegern in Streitgenossenschaft (= subjektive Klagehäufung) gegen die Targobank am 21.09.2010 vor dem Landgericht Düsseldorf lief optimal. Die speziell für Geldanlegerklagen zuständige 10. Zivilkammer ist als einzige zuständig für alle Klagen gegen die Targobank (ehemals Citibank). Die Beurteilungskriterien dieser Kammer gelten also für alle Targobank-Opfer aus ganz Deutschland!

Nach Ansicht der 3 Richter dieser 10. Zivilkammer sind:
1. Sammelklagen problemlos zulässig und
2. fast alle Ansprüche erfolgreich !

1. Sammelklage zulässig

Banken scheuen Sammelklagen wie der Teufel das Weihwasser. Denn Sammelklagen ermöglichen aufgrund des geringen Kostenrisikos vielen Banken-Opfern die Durchsetzung ihres Rechts, so dass sich systematische Falschberatungen für Banken nicht mehr lohnen. Daher bekämpften auch die anwesenden 6 Anwälte und Mitarbeiter der Targobank die Zulässigkeit der Sammelklage mit allen Mitteln. Für die vorsitzende Richterin jedoch war die Zulässigkeit so selbstverständlich, dass sie dies erst später auf Nachfrage der Targobank-Anwälte für erwähnenswert hielt: Das Gericht hatte sogar schon zuvor solche Sammelklagen gegen die Targobank problemlos zugelassen!

2. Erfolgschancen hoch

Nach Ansicht der Richterin sind die Erfolgschancen eines der 8 Anleger schlecht, da die Verjährungshemmung zweifelhaft ist und der Anleger laut Risikoprofil sehr risikobereit war. Im Gegensatz zu den anderen Anlegern enthält sein schriftliches Risikoprofil die Angabe „Risikoanteil 100%“. Bezüglich der restlichen Ansprüche äußerte die Richterin hingegen keinerlei Bedenken und verwies auf die bisherige Rechtsprechung der Kammer, wonach für den Klageerfolg das Risikoprofil entscheidend ist. Demnach kann wohl nur die Angabe „Risikoanteil 100%“ im Risikoprofil zum Scheitern einer Klage führen.

Alle anderen Lehman-Opfer mit einem Risikoprofil ohne die Angabe „Risikoanteil 100%“ - also fast alle - dürften hingegen eine Klage vor dem LG Düsseldorf sicher gewinnen!

Das gilt also sogar

- für erfahrene Anleger,
- bei korrekter Beratung,
- ohne Insolvenzrisiko und
- ohne Zeugen !

Demnach bleiben auch allen Lehman-Opfern lästige Zeugenaussagen vor Gericht erspart. Zusätzlich erhöhen sich die Erfolgschancen für alle Kläger insbesondere aufgrund des verschwiegenen Insolvenzrisikos und des Eigeninteresses der Bank.

Die Kammer entscheidet am 07.12.2010 um 10 Uhr im Saal 4.186. Am 22.02.2011 wird die nächste Lehman-Sammelklage von BSZ e.V. Vertrauensanwalts Can Felix Ansay mit 14 Ansprüchen gegen die Targobank vor dem LG Düsseldorf verhandelt. In den nächsten Wochen wird Rechtsanwalt Ansay weitere Sammelklagen von Lehman-Opfern aus ganz Deutschland einreichen - auch gegen die Targobank. Anhand des folgenden Verjährungskalenders kann man sehen, wann ungefähr für welche Lehman-Ansprüche die 3-jährige Verjährungsfrist für Beraterhaftung abläuft.

Verjährungskalender:

Targobank (LG Düsseldorf):

Ca. im Oktober 2010 verjähren grundsätzlich alle Lehman-Ansprüche aus dem Zertifikat mit der Kennnummer (ISIN) DE000A0S1160 (Emissionsvolumen: 48 Mio. $).

Im November 2010 verjährt ISIN DE000A0S7D50 (13 Mio. $),

im Januar 2011 verjährt ISIN DE000A0SUEV6 (60 Mio. $),

im Februar 2011 verjähren ISIN XS0335137120 (10 Mio. $) sowie ISIN XS0340076321 (7 Mio. $),

im April 2011 verjähren ISIN DE000A0SHLW6 (23 Mio. $), ISIN XS0255689589 (13 Mio. $) sowie ISIN DE000A0SHPH8 (14 Mio. $) und

im Mai 2011 verjährt ISIN DE000A0V4E15 (26 Mio. $).

Delbrück Bethmann Maffei (LG Frankfurt):

Im Oktober 2010 verjährt ISIN DE000A0SUA99,

im November 2010 verjährt ISIN DE000A0TLL96,

im Dezember 2010 verjährt ISIN DE000A0SUA81,

im Mai 2011 verjährt ISIN DE000A0TVK20 und

im August 2011 verjährt ISIN DE000A0SUT07.

Postbank (LG Bonn):

Im Januar 2011 verjährt ISIN XS0311297021.

Hamburger Sparkasse (LG Hamburg):

Im September 2011 verjährt ISIN DE000A0N1VM8,

im November 2011 verjährt ISIN XS0272318709 und

im November 2012 verjährt ISIN DE000A0TLG93.

Lehman-Opfer, die trotz der nun bestätigten guten Erfolgschancen eine Klage scheuen und ihre Ansprüche wertlos verjähren lassen, können die Ansprüche statt dessen an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt Ansay verkaufen, damit die Banken auf jeden Fall zur Rechenschaft gezogen werden.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Gründe sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Can Felix Ansay

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810



Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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