Freitag, Oktober 01, 2010

ALAG Anleger erhalten Mahnbescheide!

Es wird ernst! - Die ALAG geht den nächsten Schritt! Einige Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG haben einen Mahnbescheid erhalten. Dies ist der nächste Schritt der ALAG, um die den Anlegern der ALAG zugeflossen gewinnunabhängigen Auszahlungen von den Anlegern zurück zu erhalten.

„Wenn gegen einen Mahnbescheid nicht fristgemäß Widerspruch eingelegt wird, kann der Antragssteller nach zwei Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Wenn dieser ergeht und rechtskräftig wird, kann der Antragssteller nach den gesetzlichen Vorschriften die Zwangsvollstreckung betreiben." erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hösler von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

„Auch wenn dem Anleger ein gerichtlicher Mahnbescheid zugehen sollte, empfiehlt es sich, der enthaltenen Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist", rät Rechtsanwalt Stefan Hösler .

Gegebenenfalls kann dem Zahlungsbegehren der ALAG ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden. „In diesem Zusammenhang käme auch ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft bzw. den Anlagenberater, welche in vielen Fällen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, ergänzend in Betracht" so Rechtsanwalt Hösler. Neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, könnte so auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG und wurde bereits von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte konnte in einigen Fällen für Mandanten bereits Vergleiche mit den Beratungsgesellschaften bzw. den Beratern abschließen. Hierbei erhalten die geschädigten Anleger einen Teil der geleisteten Einlagen zurück. Zum Teil bekommen die Anleger sogar die kompletten, geleisteten Einlagen erstattet. Durch die getroffenen Regelungen müssen in den zu letzt genannten Fällen die geschädigten Anleger der ALAG auch keine weiteren Zahlungen mehr an diese erbringen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ALAG" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Keine Kommentare: