50 %-Enschädigung für Anleger der Frankfurter Sparkasse. IG Lehman-Zertifikate rät zur Überprüfung des Angebots. Auch Geschädigte anderer Institute sollten handeln. Achtung. Es droht Verjährung!
Die Frankfurter Sparkasse bietet geschädigten Lehman-Zertifikate-Inhabern den Rückkauf der wertlosen Zertifikate in Höhe von 50 % des Nennwertes an, die ca. 5000 Geschädigten des Instituts würden also 50 % ihrer Anlagesumme erstattet erhalten. Eigenen Angaben zufolge hat die FraSpa hierfür 44 Mio. € bereitgestellt. Das Angebot soll bis zum 22. Dezember 2009 gelten. Damit reiht sich die FraSpa in die Rückkaufaktionen anderer Bankinstitute ein:
So hatte die Hamburger Sparkasse ihre Kunden bereits Anfang des Jahres mit ca. 10 bis 100 % entschädigt. Die Citibank hatte ca. 25 % der Geschädigten ca. 50 % der Anlagesumme zurück bezahlt. Die Sparkasse Hannover hatte ebenfalls vor kurzem ihren ca. 1000 betroffenen Geschädigten ca. 50 - 75 % der Kaufsumme angeboten. Auch kleinere Institute wie die katholische Peix-Bank hatten ihre Kunden teils sogar zu 100 % entschädigt.
Der BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte begrüßen das Angebot der Frankfurter Sparkasse grundsätzlich: „Grundsätzlich ist das Angebot zu befürworten und in seiner Gesamtheit auch nicht schlecht, da wirklich alle Geschädigten zumindestens ca. die Hälfte ihres Schadens ersetzt erhalten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth. „Allerdings ist natürlich jeder Einzelfall für sich zu betrachten. Während für einen Teil der Anleger das Angebot als gut zu bezeichnen ist, gibt es durchaus Fälle, vor allem bei sehr sicherheitsorientierten und unerfahrenen Anlegern, bei denen im Einzelfall auch 100 % Entschädigung denkbar sind,“ so Dr. Späth.
Der BSZ e.V. rät daher betroffenen FraSpa-Anlegern zur Überprüfung des Angebots bzw. dazu, ob es angenommen werden sollte. Aber auch geschädigte Lehman-Anleger anderer Bank-Institute sollten nach Ansicht der Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate im BSZ e.V. unbedingt handeln, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Das Angebot bestätigt erneut, dass wohl auch die vermittelnden Banken mittlerweile erkennen, dass sie zumindestens eine Mitschuld an den Verlusten der Lehman-Geschädigten trifft, weitere Vergleichsangebote auch von anderen Banken sind damit in der nächsten Zeit durchaus nicht unwahrscheinlich.
2. In den bisher ergangenen Gerichtsurteilen konnten zahlreiche Lehman-Geschädigte Schadensersatz vor diversen Landgerichten einklagen. „Zwar gibt es auch zahlreiche Urteile, in denen die Anleger die Prozesse verloren haben, allerdings wird unsere von Anfang an geäußerte Ansicht, dass risikoscheue, unerfahrene Anleger gute Chancen haben dürften, durch die bisher ergangenen Gerichtsurteile vollauf bestätigt,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
3. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten bereits zahlreiche Erfolge in Sachen Lehman-Zertifikate erzielen: In einem ersten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführten Verfahren vor dem Landgericht Potsdam, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, wurde den dortigen Anlegern am 24.06.2009 vom LG Potsdam in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vollumfänglich Schadensersatz zugesprochen. In diversen anderen Fällen konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Vergleiche für die Geschädigten erzielen, in denen diesen zwischen ca. 45 % und 70 % der Schadenssumme zurück bezahlt wurden. Weitere Gerichtstermine der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte folgen im Januar, auch hier sind die BSZ e.V.-Anwälte optimistisch, positive Ergebnisse für die Geschädigten erzielen zu können.
4. In zahlreichen Fällen droht Verjährung, da nur eine 3-jährige Verjährungsfrist ab Erwerb der Zertifikate bzw. Anspruchsentstehung gilt. „Die Vorschrift des § 37a WpHG alter Form zwingt viele Lehman-Geschädigte, die die Lehman-Zertifikate Ende 2006 oder Anfang 2007 gekauft haben, zum umgehenden Handeln, da in den nächsten Wochen und Monaten zahlreiche Ansprüche zu verjähren drohen,“ so Dr. Späth.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass geschädigte Lehman-Anleger durchaus –nach Prüfung im Einzelfall- gute Chancen auf Schadensersatz haben dürften und, sofern erforderlich, umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen sollten, denn auf verjährte Forderungen werden die vermittelnden Banken mit Sicherheit keine Entschädigungsangebote mehr unterbreiten.
5. Für nur 75 € Aufnahmegebühr können Geschädigte durch einen qualifizierten Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung überprüfen lassen, welche Maßnahmen sie nun ergreifen sollten.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Die Frankfurter Sparkasse bietet geschädigten Lehman-Zertifikate-Inhabern den Rückkauf der wertlosen Zertifikate in Höhe von 50 % des Nennwertes an, die ca. 5000 Geschädigten des Instituts würden also 50 % ihrer Anlagesumme erstattet erhalten. Eigenen Angaben zufolge hat die FraSpa hierfür 44 Mio. € bereitgestellt. Das Angebot soll bis zum 22. Dezember 2009 gelten. Damit reiht sich die FraSpa in die Rückkaufaktionen anderer Bankinstitute ein:
So hatte die Hamburger Sparkasse ihre Kunden bereits Anfang des Jahres mit ca. 10 bis 100 % entschädigt. Die Citibank hatte ca. 25 % der Geschädigten ca. 50 % der Anlagesumme zurück bezahlt. Die Sparkasse Hannover hatte ebenfalls vor kurzem ihren ca. 1000 betroffenen Geschädigten ca. 50 - 75 % der Kaufsumme angeboten. Auch kleinere Institute wie die katholische Peix-Bank hatten ihre Kunden teils sogar zu 100 % entschädigt.
Der BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte begrüßen das Angebot der Frankfurter Sparkasse grundsätzlich: „Grundsätzlich ist das Angebot zu befürworten und in seiner Gesamtheit auch nicht schlecht, da wirklich alle Geschädigten zumindestens ca. die Hälfte ihres Schadens ersetzt erhalten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth. „Allerdings ist natürlich jeder Einzelfall für sich zu betrachten. Während für einen Teil der Anleger das Angebot als gut zu bezeichnen ist, gibt es durchaus Fälle, vor allem bei sehr sicherheitsorientierten und unerfahrenen Anlegern, bei denen im Einzelfall auch 100 % Entschädigung denkbar sind,“ so Dr. Späth.
Der BSZ e.V. rät daher betroffenen FraSpa-Anlegern zur Überprüfung des Angebots bzw. dazu, ob es angenommen werden sollte. Aber auch geschädigte Lehman-Anleger anderer Bank-Institute sollten nach Ansicht der Interessengemeinschaft Lehman-Zertifikate im BSZ e.V. unbedingt handeln, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Das Angebot bestätigt erneut, dass wohl auch die vermittelnden Banken mittlerweile erkennen, dass sie zumindestens eine Mitschuld an den Verlusten der Lehman-Geschädigten trifft, weitere Vergleichsangebote auch von anderen Banken sind damit in der nächsten Zeit durchaus nicht unwahrscheinlich.
2. In den bisher ergangenen Gerichtsurteilen konnten zahlreiche Lehman-Geschädigte Schadensersatz vor diversen Landgerichten einklagen. „Zwar gibt es auch zahlreiche Urteile, in denen die Anleger die Prozesse verloren haben, allerdings wird unsere von Anfang an geäußerte Ansicht, dass risikoscheue, unerfahrene Anleger gute Chancen haben dürften, durch die bisher ergangenen Gerichtsurteile vollauf bestätigt,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.
3. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte konnten bereits zahlreiche Erfolge in Sachen Lehman-Zertifikate erzielen: In einem ersten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführten Verfahren vor dem Landgericht Potsdam, das von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth geführt wurde, wurde den dortigen Anlegern am 24.06.2009 vom LG Potsdam in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vollumfänglich Schadensersatz zugesprochen. In diversen anderen Fällen konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Vergleiche für die Geschädigten erzielen, in denen diesen zwischen ca. 45 % und 70 % der Schadenssumme zurück bezahlt wurden. Weitere Gerichtstermine der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte folgen im Januar, auch hier sind die BSZ e.V.-Anwälte optimistisch, positive Ergebnisse für die Geschädigten erzielen zu können.
4. In zahlreichen Fällen droht Verjährung, da nur eine 3-jährige Verjährungsfrist ab Erwerb der Zertifikate bzw. Anspruchsentstehung gilt. „Die Vorschrift des § 37a WpHG alter Form zwingt viele Lehman-Geschädigte, die die Lehman-Zertifikate Ende 2006 oder Anfang 2007 gekauft haben, zum umgehenden Handeln, da in den nächsten Wochen und Monaten zahlreiche Ansprüche zu verjähren drohen,“ so Dr. Späth.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass geschädigte Lehman-Anleger durchaus –nach Prüfung im Einzelfall- gute Chancen auf Schadensersatz haben dürften und, sofern erforderlich, umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen sollten, denn auf verjährte Forderungen werden die vermittelnden Banken mit Sicherheit keine Entschädigungsangebote mehr unterbreiten.
5. Für nur 75 € Aufnahmegebühr können Geschädigte durch einen qualifizierten Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung überprüfen lassen, welche Maßnahmen sie nun ergreifen sollten.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.