Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18.01.2006 die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte der FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG, Aschaffenburg, angeordnet.
Ferner hat die BaFin das Unternehmen verpflichtet, ihr über den genauen Umfang der Geschäfte sowie die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen zu berichten.
Die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG bot Anlegern Aktien ihres Unternehmens zum Kauf an und versprach, diese später zu einem festgelegten Preis zurückzukaufen. Der Rückkaufpreis war so bemessen, dass die Kunden je nach Höhe und Dauer ihrer Anlage zwischen 8 und 11 % Zinsen p. a. auf ihr Kapital erhalten sollten.
Mit der Annahme von Anlegergeldern und dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung betreibt die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG das Einlagengeschäft, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG, die angenommenen Gelder unverzüglich und volltständig an die Anleger zurück zu zahlen. Die Maßnahmen der BaFin sind erforderlich, da die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG nicht bereit war, die unerlaubten Geschäfte innerhalb der eingeräumten Fristen freiwillig abzuwickeln.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG“ beraten lassen.
Ferner hat die BaFin das Unternehmen verpflichtet, ihr über den genauen Umfang der Geschäfte sowie die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen zu berichten.
Die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG bot Anlegern Aktien ihres Unternehmens zum Kauf an und versprach, diese später zu einem festgelegten Preis zurückzukaufen. Der Rückkaufpreis war so bemessen, dass die Kunden je nach Höhe und Dauer ihrer Anlage zwischen 8 und 11 % Zinsen p. a. auf ihr Kapital erhalten sollten.
Mit der Annahme von Anlegergeldern und dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung betreibt die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG das Einlagengeschäft, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG, die angenommenen Gelder unverzüglich und volltständig an die Anleger zurück zu zahlen. Die Maßnahmen der BaFin sind erforderlich, da die FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG nicht bereit war, die unerlaubten Geschäfte innerhalb der eingeräumten Fristen freiwillig abzuwickeln.
Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „FG Vermögensberatungs und Verwaltungs AG“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet!
Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106