Bekanntlich ist nicht alles Gold was glänzt.
Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte als Kapitalanlage.
Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen
zwangsläufig wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei
näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite; Oft wird
nicht gehalten, was versprochen wurde.
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden
Bericht. der am 26.09.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
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Goldener Schein
verblasst. Bei Aurimentum der R&R Consulting ist Vorsicht angebracht
Schon die Presseanfrage an das Goldportal Aurimentum
beantwortete eine Anwaltskanzlei. Erfahrungsgemäß ist das kein gutes Zeichen,
vor allem, wenn die Antworten auf wichtige Fragen eher dünn ausfallen.
Hat dieser Anbieter außerdem seit Jahren keine neuen
Bilanzen beim Bundesanzeiger hinterlegt, dann sollten Investoren vorsichtig
werden. Bei der in Kulmbach und Grünwald sitzenden R&R Consulting weist der
letzte und völlig veraltete Jahresabschluss von 2015 auch noch einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.
Vorgeschichte.
Am 28. April 2014 trafen sich Reinhard Fuchs und Reinhard
Scherm bei einem Notar in Kulmbach und gründeten die R&R Consulting GmbH
mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. Jeder übernahm die Hälfte des Kapitals
und sie bestellten sich gegenseitig als Geschäftsführer. Als Geschäftsgegenstand
wurden die Konzepterstellung für Kapitalanlagen, die Unternehmensberatung und
der Edelmetallhandel definiert. Vor allem das Geschäft mit Gold hat es den
geschäftsführenden Gesellschaftern angetan: „Aurimentum – Das Gold, das Zinsen
bringt“, ist ein Slogan von einer älteren Werbebroschüre. In diesem Folder
wurde höchste Transparenz durch Einrichtung eines freiwilligen Aufsichtsrats
mit Rechtsanwalts-Treuhandkonto und Mittelverwendungskontrolle versprochen. Bei
einer Rückgabe des Goldes nach 24 Monaten versprach die R&R Consulting den
Kunden 4,5 Prozent jährliche Zinsen auf sein investiertes Geld.
Presseanfrage.
Die Recherchen und Nachfragen bei der R&R Consulting
ziehen sich nun schon mehrere Monate. Ein geplanter Termin in Rosenheim wurde
kurzfristig abgesagt und ein längeres Telefonat mit dem Geschäftsführer Scherm
ohne Klärung wichtiger Fragen beendet. Stattdessen übernahm die Beantwortung
von Fragen eine Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Diese kündigte schon
im Vorfeld juristische Schritte an, sofern Investmentcheck durch die
Berichterstattung ihre Mandantschaft schädigen würde. Mit solchen immer wieder
vorkommenden Einschüchterungsversuchen hat sich kürzlich auch die
Otto-Brenner-Stiftung in einer Studie beschäftigt (hier
zum Download).Die
beiden Autoren Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker haben diese treffend mit
„Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ überschrieben.
Geschäftsmodell.
Zurück zu den inhaltlichen Aspekten der Presseanfrage: Eine
der zentralen Fragen, die Investmentcheck an die R&R Consulting stellte,
betrifft das Geschäftsmodell, mit dem die den Kunden versprochene Verzinsung,
die Vertriebskosten und eventuelle Kursverluste verdient werden sollen.
Fachanwältin Nadine Mannshardt von der Kanzlei Cronemeyer & Grulert
antwortete ziemlich nichtssagend: „Das Geschäftsmodell unserer Mandantschaft
rechnet sich, wie im Handelsregister hinterlegt, durch die Handelserträge,
welche unsere Mandantschaft mit Gold erwirtschaftet.“
Veraltete
Jahresabschlüsse.
Spannend wäre die Überprüfung dieser sehr abstrakten
Beschreibung des Geschäftsmodells durch entsprechende Jahresabschlüsse. Aber
diesbezüglich ist die R&R Consulting sehr nachlässig, da der letzte beim
elektronischen Bundesanzeiger hinterlegte Jahresabschluss am 31. Dezember 2015
endete. Damals steckte das Geschäft noch in den Anfängen und die Bilanz weist
bei 371.000 Euro Summe einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von
266.000 Euro aus. Bezüglich der fehlenden Abschlüsse 2016 und 2017 ließ R&R
mitteilen: „Die Bilanzen werden in den kommenden Wochen alle ordnungsgemäß
hinterlegt und auch veröffentlicht werden.“ Na ja, über das ordnungsgemäß lässt
sich durchaus diskutieren. Das Bundesamt für Justiz schreibt beispielsweise zu
den Offenlegungspflichten gemäß
Handelsgesetzbuch: „Die Einreichungsfrist beträgt höchstens ein Jahr. Sie wird
vom Abschlussstichtag des Geschäftsjahres an berechnet.“
BaFin.
Spannend wird es bei solchen Goldgeschäften auch in
Zusammenhang mit eventuellen Prospektpflichten gemäß Vermögensanlagengesetz.
Dies würde einem Käufer weitreichende Informationen liefern. Dazu befragt
teilte Mannshardt zu einem früheren Geschäftsmodell mit: „Unsere Mandantschaft
hat für ihr ursprüngliches Geschäftsmodell ein sog. Negativtestat der BaFin
vorliegen. Die BaFin kommt dabei nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass
es sich bei dem damaligen Geschäftsmodell, auf deren Verträge Sie in Ihrer
Frage Bezug nehmen, um ein zulassungsfreies Modell handelt, für welches keine
Prospektpflicht bestand.“ Okay, aber was ist mit dem aktuell angebotenen
Goldkaufvertrag mit Treuebonus? Schließlich gab es in den letzten Jahren
Veränderungen im Vermögensanlagengesetz. Mannshardt teilte hierzu mit: „Unsere
Mandantschaft bewegt sich beim Goldkauf mit Treuebonus im reinen
Handelsgeschäft. Es handelt sich daher um ein zulassungsfreies Produkt ohne
Prospektpflicht. Darauf weist unsere Mandantschaft in ihren AGB unter Punkt 2
(„Informationen für Zeichner“) auch hin.“
Loipfinger’s Meinung.
Aurimentum bietet bei einem Goldkauf einen garantierten
Goldbonus von acht Prozent nach zwei Jahren. Gleichzeitig wird ein
Rückgaberecht nach Gesamtauslieferung gemäß Paragraph 356 BGB angeboten. Die
Rückgabemöglichkeit basiert also auf einem Widerrufsrecht, was das Kursrisiko
aus einer ungünstigen Goldpreisentwicklung für R&R enorm macht. Scherm und
Fuchs versuchen mit diesem Widerrufs-Joker nicht unter eine Prospektpflicht
gemäß Vermögensanlagengesetz zu fallen. Ein Negativtestat der BaFin liegt
offenbar nicht vor. Aber unabhängig davon ist völlig unklar, wie der
Treuebonus, die Vertriebskosten und eventuelle Wertverluste beim Gold verdient
werden sollen. Wer zudem keine aktuellen Jahresabschlüsse vorlegt, der
disqualifiziert sich ohnehin als vertrauensvoller Partner für solche
Goldgeschäfte. Um wie viel Geld es insgesamt geht, ist übrigens nicht bekannt.
Genau um diese Frage nach dem Volumen der bisher verkauften Goldanlagen und dem
für die Zukunft zugesagten Betrag an Rückzahlungen hat sich R&R Consulting
gedrückt.
Quelle: https://www.investmentcheck.de
NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel
erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der
verbal einfallsreichen und immer komplexeren
Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung
der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall
erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell
vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber
keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung