Freitag, September 27, 2019

Gold, die bombensichere Kapitalanlage?

Bekanntlich ist nicht alles Gold was glänzt. Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte als Kapitalanlage. Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig  wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite; Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde.


Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  26.09.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

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Goldener Schein verblasst. Bei Aurimentum der R&R Consulting ist Vorsicht angebracht

Schon die Presseanfrage an das Goldportal Aurimentum beantwortete eine Anwaltskanzlei. Erfahrungsgemäß ist das kein gutes Zeichen, vor allem, wenn die Antworten auf wichtige Fragen eher dünn ausfallen.

Hat dieser Anbieter außerdem seit Jahren keine neuen Bilanzen beim Bundesanzeiger hinterlegt, dann sollten Investoren vorsichtig werden. Bei der in Kulmbach und Grünwald sitzenden R&R Consulting weist der letzte und völlig veraltete Jahresabschluss von 2015 auch noch einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.

Vorgeschichte.

Am 28. April 2014 trafen sich Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm bei einem Notar in Kulmbach und gründeten die R&R Consulting GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. Jeder übernahm die Hälfte des Kapitals und sie bestellten sich gegenseitig als Geschäftsführer. Als Geschäftsgegenstand wurden die Konzepterstellung für Kapitalanlagen, die Unternehmensberatung und der Edelmetallhandel definiert. Vor allem das Geschäft mit Gold hat es den geschäftsführenden Gesellschaftern angetan: „Aurimentum – Das Gold, das Zinsen bringt“, ist ein Slogan von einer älteren Werbebroschüre. In diesem Folder wurde höchste Transparenz durch Einrichtung eines freiwilligen Aufsichtsrats mit Rechtsanwalts-Treuhandkonto und Mittelverwendungskontrolle versprochen. Bei einer Rückgabe des Goldes nach 24 Monaten versprach die R&R Consulting den Kunden 4,5 Prozent jährliche Zinsen auf sein investiertes Geld.

Presseanfrage.

Die Recherchen und Nachfragen bei der R&R Consulting ziehen sich nun schon mehrere Monate. Ein geplanter Termin in Rosenheim wurde kurzfristig abgesagt und ein längeres Telefonat mit dem Geschäftsführer Scherm ohne Klärung wichtiger Fragen beendet. Stattdessen übernahm die Beantwortung von Fragen eine Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Diese kündigte schon im Vorfeld juristische Schritte an, sofern Investmentcheck durch die Berichterstattung ihre Mandantschaft schädigen würde. Mit solchen immer wieder vorkommenden Einschüchterungsversuchen hat sich kürzlich auch die Otto-Brenner-Stiftung in einer Studie beschäftigt (hier zum Download).Die beiden Autoren Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker haben diese treffend mit „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ überschrieben.

Geschäftsmodell.

Zurück zu den inhaltlichen Aspekten der Presseanfrage: Eine der zentralen Fragen, die Investmentcheck an die R&R Consulting stellte, betrifft das Geschäftsmodell, mit dem die den Kunden versprochene Verzinsung, die Vertriebskosten und eventuelle Kursverluste verdient werden sollen. Fachanwältin Nadine Mannshardt von der Kanzlei Cronemeyer & Grulert antwortete ziemlich nichtssagend: „Das Geschäftsmodell unserer Mandantschaft rechnet sich, wie im Handelsregister hinterlegt, durch die Handelserträge, welche unsere Mandantschaft mit Gold erwirtschaftet.“

Veraltete Jahresabschlüsse.

Spannend wäre die Überprüfung dieser sehr abstrakten Beschreibung des Geschäftsmodells durch entsprechende Jahresabschlüsse. Aber diesbezüglich ist die R&R Consulting sehr nachlässig, da der letzte beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegte Jahresabschluss am 31. Dezember 2015 endete. Damals steckte das Geschäft noch in den Anfängen und die Bilanz weist bei 371.000 Euro Summe einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 266.000 Euro aus. Bezüglich der fehlenden Abschlüsse 2016 und 2017 ließ R&R mitteilen: „Die Bilanzen werden in den kommenden Wochen alle ordnungsgemäß hinterlegt und auch veröffentlicht werden.“ Na ja, über das ordnungsgemäß lässt sich durchaus diskutieren. Das Bundesamt für Justiz schreibt beispielsweise zu den Offenlegungspflichten gemäß Handelsgesetzbuch: „Die Einreichungsfrist beträgt höchstens ein Jahr. Sie wird vom Abschlussstichtag des Geschäftsjahres an berechnet.“

BaFin.

Spannend wird es bei solchen Goldgeschäften auch in Zusammenhang mit eventuellen Prospektpflichten gemäß Vermögensanlagengesetz. Dies würde einem Käufer weitreichende Informationen liefern. Dazu befragt teilte Mannshardt zu einem früheren Geschäftsmodell mit: „Unsere Mandantschaft hat für ihr ursprüngliches Geschäftsmodell ein sog. Negativtestat der BaFin vorliegen. Die BaFin kommt dabei nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem damaligen Geschäftsmodell, auf deren Verträge Sie in Ihrer Frage Bezug nehmen, um ein zulassungsfreies Modell handelt, für welches keine Prospektpflicht bestand.“ Okay, aber was ist mit dem aktuell angebotenen Goldkaufvertrag mit Treuebonus? Schließlich gab es in den letzten Jahren Veränderungen im Vermögensanlagengesetz. Mannshardt teilte hierzu mit: „Unsere Mandantschaft bewegt sich beim Goldkauf mit Treuebonus im reinen Handelsgeschäft. Es handelt sich daher um ein zulassungsfreies Produkt ohne Prospektpflicht. Darauf weist unsere Mandantschaft in ihren AGB unter Punkt 2 („Informationen für Zeichner“) auch hin.“

Loipfinger’s Meinung.

Aurimentum bietet bei einem Goldkauf einen garantierten Goldbonus von acht Prozent nach zwei Jahren. Gleichzeitig wird ein Rückgaberecht nach Gesamtauslieferung gemäß Paragraph 356 BGB angeboten. Die Rückgabemöglichkeit basiert also auf einem Widerrufsrecht, was das Kursrisiko aus einer ungünstigen Goldpreisentwicklung für R&R enorm macht. Scherm und Fuchs versuchen mit diesem Widerrufs-Joker nicht unter eine Prospektpflicht gemäß Vermögensanlagengesetz zu fallen. Ein Negativtestat der BaFin liegt offenbar nicht vor. Aber unabhängig davon ist völlig unklar, wie der Treuebonus, die Vertriebskosten und eventuelle Wertverluste beim Gold verdient werden sollen. Wer zudem keine aktuellen Jahresabschlüsse vorlegt, der disqualifiziert sich ohnehin als vertrauensvoller Partner für solche Goldgeschäfte. Um wie viel Geld es insgesamt geht, ist übrigens nicht bekannt. Genau um diese Frage nach dem Volumen der bisher verkauften Goldanlagen und dem für die Zukunft zugesagten Betrag an Rückzahlungen hat sich R&R Consulting gedrückt.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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