Dann „klickten die Handschellen“, sagt ein nicht genannter
Mitbewerber unter der Hand. Mesut P, Geschäftsführer der PIM-Gold, wurde am
4.9.bei einer spektakulären Razzia in Frankfurt Heusenstamm verhaftet.
Etwa 10.000 Deutsche Kleinsparer bangen jetzt um ihre
Alterssicherung. Insgesamt sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegenüber
dem Handelsblatt 1,9 Tonnen Kundengold
verschwunden sein.
Zuerst hagelte es von einem Ex-Mitarbeiter des Goldhändlers
Strafanzeigen- wenig passierte. Dem Bericht des Mitarbeiters zufolge, könne „P“
„weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung vorweisen. Er „kann noch nicht einmal
zwei deutsche Sätze fehlerfrei schreiben.“
Und so funktionierte
das türkische Betrugssystem: Seit Ihrer Gründung 2008 gab es bei PIM GOLD zwei Maschen,
um die Kunden abzuziehen. Sie sollen regelmäßig geändert worden, im Prinzip
jedoch immer gleich gewesen sein: Goldabonnement- und Goldeinmalanlageverträge.
Bei den sog. Goldabonnementverträgen bezahlten die naiven
Kunden monatlich fixe Beträge auf das Konto der PIM und bekamen dafür Gold
eingelagert, das sie sich jederzeit ausliefern lassen konnten.
Eine Einrichtungsgebühr in Höhe von z.B.: 30 Monatsraten
fiel an. Zahlte der Kunde z.B. monatlich 50 Euro in einen Vertrag ein, so
fielen Einrichtungskosten von 50€ x 30 = 1500 € die entweder vorab gezahlt oder
monatlich ratierlich getilgt wurden.
Waren die Einrichtungskosten getilgt, wurde mit den
monatlichen Raten der Kunden Gold mit einem „Wucher-Aufschlag“ von etwa 25%
gekauft.
Tatsächlich waren die Abo Verträge wohl nur für ahnungslose
Rentner und Kunden mit Bildungsdefiziten gemacht. Kunden, denen man die
überteuerten Goldprodukte über den Strukturvertrieb problemlos andrehen konnte.
Zum Vergleich: Anlagegold lässt sich für 1-2% über dem Spot einkaufen kann,
ohne dass solche „Einrichtungskosten“
gezahlt werden müssen.
Weil schon diese „Wucher Gelder“ nicht dafür ausreichten, um
die exorbitant hohen Vertriebskosten von mehr als einer Million € zu
finanzieren, sollten wesentlich höhere Geldbeträge mit den
Gold-Einmalanlageprodukten eingenommen werden. Angeblich genau deshalb, soll
die PIM von 2010 bis 2014 sogenannte „Bonus-Goldkauf+ “Verträge an seine
mutmaßlich überwiegend deutschen Kunden verkauft haben.
Gerade diese Verträge
hatten es aber mutmaßlich in sich:
Mit dem „Garantieversprechen“, dass sie das gekaufte Gold
nach einem Jahr mit einem Aufschlag von traumhaften 10,8% bis 17,48% auf den
Kaufpreis an die PIM zurückverkaufen könnten, soll den über das Ohr gehauenen
Kunden von dem Vertrieb scheinbar minderwertiges Gold mit einem Aufschlag zum
üblichen Marktpreis von 32% bis 39% angedreht worden sein.
In der Strafanzeige des ehemaligen PIM Mitarbeiters liest es
sich wie in einen James Bond Krimi. So sollte das Rückkaufsgarantieversprechen
damit finanziert werden, dass die PIM „angeblich weltweit Goldhandelsgeschäfte
mit einer sehr hohen Handelsmarge tätigen würde“. Das soll auch das Märchen
gewesen sein, das Mesut P. seinen „Vertriebsschafen“, also den einfachen
Vermittlern „und deren Kunden“ erzählt haben soll. In Wahrheit soll es diese
Handelsgeschäfte aber überhaupt nicht gegeben haben. Erst ab 2014 sei „in sehr
geringem Umfang mit Altgold und Schmuck gehandelt“ worden, „um ein Alibi für
diese Behauptung vorzuzeigen“, so der ehemalige PIM Mitarbeiter, der jetzt
ausgepackt hat.
Nach Angaben des mutigen Whistleblowers in seinen
Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt, soll das brutale
Abzock-System von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt,
einem Wirtschaftsprüfer und mehreren als „Vertriebsdirektoren“, bezeichneten
Strukturvertriebsbossen unterstützt und gefördert worden sein.
Unter Ihnen die türkischen Geschäftsleute Hayri E. und Cemil
O¨. gegen die nun ebenfalls eine Strafanzeige wegen „Mittäterschaft und
Anstiftung zum Betrug beim Vertrieb der Bonusgoldkauf-Plus Verträge“ bei der
Staatsanwaltschaft Darmstadt zum AZ 700 Js 23954 / 17 eingereicht wurde. Auch
gegen den Rechtsanwalt und den Steuerberater sind Anzeigen anhängig, die dem
ESK vorliegen. Als „Anstifter“ sollen die „Vertriebsdirektoren“ die
„Organisations- und Tatherrschaft über“ die „Massenbetrugshandlungen“ der PIM
gehabt haben, wie der Strafanzeige, die dem ESK ebenfalls in Abschrift
vorliegt, sich ausdrückt.
Einige der schweren Vorwürfe: „Gewerbsmäßiger Betrug“,
Betrieb eines „illegalen Schneeballsystems“ Ein anderer: „Bilanzfälschung und
Bilanzbetrug“.
Besonders dreist: Mit juristischer und mutmaßlich auch
mit medialer Unterstützung des
Brancheninformationsdienstes „Diebewertung.de“ sowie eines in Vertriebskreisen
bekannten Anwaltes aus Schmalkalden haben zu mindestens einige der „Direktoren“
eine „IG“, also eine Interessengemeinschaft für die möglicherweise von ihnen
selbst geschädigten Kunden eingerichtet. Das brisante Schreiben der
Anwaltskanzlei zur Gründung der „IG“, das dem ESK vorliegt, könnte nun unter
Umständen auch für den Anwalt der „Interessengemeinschaft“ zum heißen Eisen
werden.
Unter der Überschrift „Gold-Abzocke: Leipziger Insider warnt
vor Vertuschung“ weist die Leipziger
Volkszeitung drauf
hin, das auch mehrere Hundert Leipziger betroffen sein. „Jetzt sollen
Vermittler und Kunden der mutmaßlichen Gold-Betrüger einer unternehmensnahen Interessengemeinschaft
beitreten. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht das skeptisch, ein Insider
warnt davor.“
Opfer von Anlagebetrug sind niemals
selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat
sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen
Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die
sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten,
als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern
keine Kosten entstanden.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im
Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein
Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der
Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen
Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im
negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Wenn die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist, kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen
Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu
verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird
die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von
allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision
anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die
beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die
Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass
er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko
eingegangen zu sein.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine
Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren
erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu
zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Wer sich
der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die
Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene
können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon,
Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS
INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str.
36 a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816813
Telefax:
06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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