Freitag, April 06, 2018

Fondsanlagen bringen dem Anleger nur selten Gewinne. Das kann man aber sofort ändern!


Fonds bieten Anlegern die Möglichkeit, sich durch den Kauf von Anteilen an der Entwicklung der im Fonds befindlichen Werte zu beteiligen. Wertpapiere verbriefen dabei das Miteigentum am Fondsvermögen.

Die Vielzahl der Fondsanlagen erwirtschaftet oft nur für den Initiator Gewinne.

Hohe Ausgabeaufschläge und Verwaltungskosten etc. bringen dem Anleger nur selten Gewinne. Das kann man ändern: durch einen neuen rechtlichen Ansatz kann Ihnen für maximal 10 Jahre rückwirkend zu einer bis zu 30 % p. a. höheren Renditen verholfen werden.

Der hier tätig werdende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt berät und vertritt Fondsanleger bei der Umsetzung ihrer Kernrechte und verfolgt dabei tatsächlich und rechtlich gänzlich neue Ansätze. Dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt gehörte bereits zu den Vorreitern der Entwicklung, die zur sog. Rückvergütungs – Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa im Verfahren XI ZR 191/10) geführt hat. Bis heute verdanken ihr zahllose Anleger umfangreichen Schadensersatz, nachdem diese Argumentation auch im Kollegenkreis Verbreitung gefunden hat.

Fondsanleger mit entsprechenden Gewinnerwartungen an ihre Investition können hier an einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“ profitieren.

Wer sich als Privatanleger dank der Expertise dieses Fachanwalts gegen unfaire Geschäftemacherei durchsetzt, erhält faktisch Konditionen ähnlich institutionellen Investoren. Gerade in Zeiten überschaubarer Renditen kommt einer geringen Kostenbelastung bei Publikumsfonds eine besondere Bedeutung zu. Wirtschaftlich betrachtet führen Gebührenreduzierungen zu oft 30 %igen Renditesteigerungen nicht nur für die Zukunft, sondern weit zurück im Anlageverlauf. Je eher man aktiv wird, desto größer ist die Zeitspanne, für die zu verzinsende Forderungen geltend gemacht werden können.

Die zeitliche Begrenzung resultiert aus der zehnjährigen Verjährungsfrist, nach deren Verstreichen Ansprüche oft nicht mehr durchgesetzt werden können. Individuelle Abläufe, wie gute oder schlechte Bankberatungen, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, beeinflussen die zu verfolgenden Ansprüche nicht. Das erspart den Anlegern die oft zeitaufwendige Zusammenstellung einer Vorgangsschilderung. Ausschlaggebend sind allein wenige urkundlich dokumentierte Fakten.

Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“ teilhaben:  

Die zur Einschätzung der Ausgangslage erforderlichen Informationen lassen sich für jeden einzelnen Fonds in einem kurzen Telefongespräch mit dem Fachanwalt klären. Sie werden überrascht sein, mit wie geringem eigenen Einsatz und Aufwand sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun.

Fondsanleger die gerne bis zu 30% mehr Rendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“ von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“. Wirtschaftlich betrachtet führen diese Maßnahmen zu oft 25-30%-igen Renditesteigerungen nicht nur für die Zukunft, sondern weit zurück im Anlageverlauf. Je eher man aktiv wird, desto größer ist die Zeitspanne, für die zu verzinsende Forderungen geltend gemacht werden können.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „höhere Rendite“  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
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Donnerstag, April 05, 2018

1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG zur Rückzahlung verurteilt

Wie die hier berichtende auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mitteilt, hat das Landgericht Düsseldorf die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verurteilt, an ein Genossenschaftsmitglied einen Betrag in Höhe von € 15.750,00 zu bezahlen.

Die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG verfolgt ausweislich ihrer Satzung das Ziel, es Menschen, die eine eigene Immobilie besitzen, zu ermöglichen, diese in eine lebenslange notariell- und grundbuchgesicherte Immobilienleibrente umzuwandeln.

Darüber hinaus verfolgt die Genossenschaft den Zweck, ihre Mitglieder zu fördern. Gegenstand der Genossenschaft ist der Ankauf von Immobilien auf Leibrentenbasis, deren Bewirtschaftung und die Pflege und Fürsorge der empfangsberechtigten Personen der Leibrentenzahlungen direkt oder über Beteiligungen an Gesellschaften, die dem Zweck der Genossenschaft dienlich sind.

Die von den hier berichtenden Rechtsanwälten vertretene Klägerin ist der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG im August 2015 als Genossenschaftsmitglied beigetreten. Ausschlaggebend für den Genossenschaftsbeitritt waren u. a. die garantierten jährlichen Zinszahlungen sowie das als sicher angepriesene Investment.

Nachdem die Klägerin jedoch im Jahre 2016 feststellen musste, dass die vereinbarten Zinszahlungen unterblieben, versuchte sie, die Genossenschaft zu erreichen.

Da eine Kontaktaufnahme mit der Genossenschaft für die Klägerin nicht möglich war, beauftragte sie im Jahr 2017 die Rechtsanwälte mit der Prüfung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Da die Klägerin davon ausgehen musste, dass die 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG den satzungsmäßig bestimmten Genossenschaftszweck nicht verfolgt hat, erklärte die Kanzlei im weiteren Verlauf die Kündigung der Mitgliedschaft und erhob Klage zum Landgericht Düsseldorf.

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte am 20.03.2018 die Genossenschaft antragsgemäß zur Zahlung der von der Klägerin bezahlten € 15.750,00. Im Gegenzug hat die Klägerin die von ihr erworbenen Genossenschaftsanteile an die Beklagte zu übertragen.

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, scheint es die erste gute Nachricht für Mitglieder der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG seit vielen Monaten zu sein“ erklärt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Die Rechtsanwälte raten allen Mitgliedern der 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG, die sich im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Genossenschaft getäuscht fühlen, anwaltlichen Rat einzuholen

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. 1801 Deutsche Leibrenten Immobiliengenossenschaft eG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de


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Mittwoch, März 28, 2018

LKW-Kunden durch Preisabsprachen massiv geschädigt. Jetzt Schadensersatz einfordern! Gutachten zur Schadenshöhe liegt vor!

Die Nutzfahrzeughersteller Daimler, DAF, MAN, Iveco, Scania und Volvo/Renault haben jahrelang illegale  Preisabsprachen getroffen. Dafür hat sie die EU-Kommission im Sommer 2016 mit einer Rekordbuße von fast drei Milliarden Euro bestraft.

Der schwedische Hersteller erhielt dann im September 2017 einen Bußgeldbescheid über 880 Millionen Euro. Der zum VW-Konzern gehörende Hersteller MAN entging einer Bestrafung nur, weil er bei der Aufklärung der Vorgänge um das Lkw-Kartell mitgewirkt hat. Gegen das Unternehmen Scania laufen noch Ermittlungen.

In der Zeit zwischen 1997 und 2011 sind durch die illegalen Preisabsprachen Kunden geschädigt worden, weil die Hersteller sich auf ungesetzliche Art und Weise einer Konkurrenzsituation entzogen haben, die für Käufer von Vorteil gewesen wäre.

Wenn Sie in der fraglichen Zeit einen Lkw mit mehr als sechs Tonnen Gesamtgewicht der genannten Marken gekauft oder geleast haben, können Sie deshalb Schadensersatz einfordern.

In einer Kooperation mit weiteren Kanzleien bereiten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte bereits Schadensersatzklagen für mehrere Speditionen und Logistikunternehmen vor. Die Anwälte arbeiten dabei mit Fachverbänden der Verkehrs- und Transportbranche zusammen. Um eine schlagkräftige Bündelung der Ressourcen zu erreichen, sind sie auch an einer Zusammenarbeit mit den gegenwärtigen juristischen Beratern Ihres Unternehmens interessiert.

Nach dem Motto "lokal beraten, bundesweit handeln, gemeinsam gewinnen"

stellen die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte mittlerweile bundesweit ein Netzwerk von kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung. Sofern Sie also bereits zum Beispiel im Transport- und Speditionsrecht anwaltlich beraten werden, kann es sicher nützlich sein, wenn sich Ihre Anwälte in dieser Sache mit den BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Verbindung setzen.

  • Anspruchsgrundlage für Schadensersatz ist der § 33 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Gesetz sieht eine Beweiserleichterung durch sogenannte Bindungswirkungen vor: Das Bestehen eines Kartells muss nicht mehr bewiesen werden, vielmehr sind die Gerichte an die Feststellungen der Behörden gebunden.

Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell bei, wenn Sie zwischen 1997 und 2011 einen Lkw der Marken Daimler, DAF, Iveco, MAN, Scania oder Volvo/Renault gekauft oder geleast haben.

Achtung:

Bei Käufen aus den Jahren 1997 bis 2001 sowie aus 2002 droht demnächst die Verjährung aller Schadensersatzansprüche. Sie sollten unbedingt sofort handeln!

Für eine kostenlose Erstberatung der Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell  brauchen die Rechtsanwälte zunächst lediglich die Kauf- oder Leasingverträge der betroffenen Fahrzeuge. Sofern Ihr Unternehmen über eine Rechtschutzversicherung verfügt, stellen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte gerne die notwendigen Kostendeckungsanfragen für Sie.

Gutachten zur Schadenshöhe liegt vor!

Die Geschädigten des Kartells müssen eine konkrete Schadenshöhe darlegen, die sie durch die illegalen Preisabsprachen der beteiligten Lkw-Hersteller erlitten haben.

  • Der von den Rechtsanwälten beauftragte Experte hat sein Gutachten vorgelegt: Je nach Lkw und Ausstattung konnte er eine sogenannte „Overcharge“ von etwa 10 Prozent ermittelt. Das bedeutet für die vom Gutachter geprüften Fahrzeuge einen Schaden durch die Preisüberhöhung von rund 7.000 Euro.

Mit dem Gutachten werden die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte und die mit ihnen kooperierenden Kanzleien nun für ihre Mandanten Schadensersatzansprüche geltend machen und entsprechende Klagen einreichen. Jede Kanzlei und auch jeder Spediteur erhält ein auf die betreffenden Lkw bezogenes, individuelles Gutachten.

Alle Lkw-Nutzer, die sich bisher nicht an dem Gutachten beteiligt haben, können dies ab sofort nachholen, sofern die betreffenden Fahrzeuge ab 2002 gekauft oder geleast wurden.

  • Wir konnten mit dem Gutachter einen neuen Auftrag abschließen, der es uns ermöglicht, wieder einen Preis von 100 Euro netto pro Lkw für das Gutachten anzubieten.

  • Wenn Sie sich nun anschließen möchten, treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell bei.

  • Sie sollten nunmehr schnell handeln, damit auch Sie vom Gutachten profitieren können.

Aktueller Stand in Sachen Lkw-Kartell / Februar 2018

Der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt weist darauf hin, dass Schadensersatzansprüche für Fahrzeugkäufe vor dem Jahr 2002 in Kürze unwiderruflich verjähren.

Wenn Sie Fahrzeuge der betroffenen Hersteller zwischen 1997 und 2002 gekauft oder geleast haben, besteht sofortiger Handlungsbedarf: Die Verjährung der Schadensersatzansprüche für bis zum Jahr 2001 gekaufte oder geleaste Lkw dürfte zum 1. März 2018 eintreten. Sie müssen also jetzt dringend etwas unternehmen, um Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche zu wahren. Das gilt auch für im Jahr 2002 gekaufte Fahrzeuge.

Aufgrund des 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes begann die 10jährige, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist am 1. Januar 2002. Abgelaufen wäre die Frist demnach bereits am 31. Januar 2011. Im Januar 2011 fanden aber Durchsuchungen bei den betroffenen LKW-Herstellern statt. Zu diesem Zeitpunkt begann die sogenannte Hemmung der Verjährung. Für die Zeit der Hemmung stoppt die Verjährung. Die Frist startet erst wieder mit Abschluss des Verfahrens zuzüglich einer weiteren Frist von sechs Monaten. Die Zeit, in der die Verjährung gehemmt war, muss dann wieder hinzugerechnet werden. Hinzu kommt eine Rechtsmittelfrist von zwei Monaten, in denen die Kartellanten, also die LKW Hersteller, theoretisch gegen den Beschluss hätten klagen können.

Für zwischen 1997 und 2001 entstandene Schadensersatzansprüche berechnet sich daher das Ende der Verjährung wie folgt:

·         Beginn der Verjährungsfrist: 1. Januar 2002

·         Durchsuchung am 18. Januar.2011 = 347 Tage Hemmung

·         Beschluss vom 19. Juli 2016

                 +2 Monate Rechtsmittelfrist

                 +6 Monate gemäß § 204 BGB

                 + 347 Tage Hemmung

Ablauf der Verjährung: 1. März 2018

Für Lkw, die im Jahr 2002 gekauft oder geleast wurden, gilt folgende Berechnung:

·         Beginn der Verjährung: Kaufdatum

·         Durchsuchung am 18. Januar 2011 - Kaufdatum = Hemmung in Tagen

·         Beschluss vom 19. Juli 2016

                 +2 Monate Rechtsmittelfrist

                 +6 Monate gemäß § 204 BGB

                 + XXX Tage Hemmung

Ablauf der Verjährung also wahrscheinlich noch in diesem Jahr

Die EU-Kommission hat durch Beschluss vom 19. Juli 2016 gegen die Lkw-Hersteller DAF, Daimler; IVECO, MAN und VOLVO/ RENAULT eine Rekordbuße von insgesamt fast drei Milliarden Euro festgesetzt. Hintergrund sind Preisabsprachen der Hersteller zu Lasten der Kunden. Durch den festgestellten Verstoß sind die Hersteller zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Der entstandene Schaden kann nur durch ein Gutachten beziffert werden und betrifft die sogenannte. „Overcharge“. Das ist der Betrag, den Käufer zu viel bezahlt haben und der jetzt als Schadensersatz geltend gemacht werden kann..

Das Gutachten ist unabdingbar, um im Rahmen der zunächst außergerichtlich zu führenden Verhandlungen eine klare Position zu beziehen. Sollte in der Folge die gerichtliche Klärung der Ansprüche geschädigter Kunden erforderlich werden, kann das Gutachten in den Prozess eingeführt werden. Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist einige der wenigen Kanzleien, die über ein solches Gutachten verfügt und mittlerweile Speditionen mit einigen Tausend Fahrzeugen vertritt.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dienstag, März 27, 2018

P&R Container: Wie ist das mit den Vermittleranwälten …

Anleger, die ihr Geld über krisengeschüttelte P&R-Gesellschaften in Container investierten, sind jetzt naturgemäß verunsichert, denn sie fürchten um den Verlust ihrer Ersparnisse. Wir wiederholen an dieser Stelle unseren Rat, dass Anleger zunächst Ruhe bewahren sollten.

Bei den Anwälten, die sich darauf spezialisiert haben, Vermittler von Kapitalanlagen zu vertreten, scheint das allerdings anders zu sein.

Sie werden aktiv und geben schon jetzt Statements in der vertriebsorientierten Presse ab. Die Aussagen geben Anlass zur Vermutung, dass ein regelrechter Kampf zwischen Anleger und Vermittler bevorstehen könnte.

  • Vertriebskräfte, die P & R-Container-Direktinvestments verkauft haben, stecken jetzt natürlich in der Klemme. Das ist nicht verwunderlich, da das Vertrauen ihrer Kunden auf dem Spiel steht und sie auch nicht die künftigen Ereignisse prognostizieren können. Aber noch mehr als das: Ihnen droht die unmittelbare Haftungsfrage.

Die Frage, ob Vermittler gegenüber Anlegern haften, generell mit einem Ja oder Nein zu beantworten ist nicht einfach.

Vermittleranwälte versuchen jetzt zusätzlich möglichst hohe Hürden für einen Schadensersatzprozess aufzubauen: sie raten Außendienstlern, mit kaschierten Serviceleistungen zu trumpfen – und das verbunden mit der Hoffnung auf einen Haftungsverzicht, der von dem Anleger ihnen gegenüber ausgesprochen wird.

Deshalb unser Rat an dieser Stelle:

  • Lassen Sie sich nicht auf solche Deals ein. Ein leichtfertiges Vorgehen des Anlegers kann den bestehenden Anspruch schnell zerstören.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass sich ein Netzwerk von Vermittlern – gebündelt durch deren Anwalt – gebildet hat, dessen Ziel es ist, konkret Einfluss auf die Anleger zunehmen.

Dieses Paket soll unter anderem Kommunikationsmaßnahmen für den Vertrieb umfassen und eindeutig dazu dienen, dass die P&R-Investoren ihre Rechte möglichst nicht verfolgen. Auch raten wir davon ab, Vertrieblern jetzt noch Auskünfte über das eigene Vermögen zu geben oder mit den P&R-Gesellschaften geführten Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.

Ob überhaupt gegen einen Vermittler oder eine Bank vorgegangen werden kann, ist ganz eindeutig eine Frage des Einzelfalles.

Konkrete Anhaltspunkte sind dafür vorhanden, so wie es die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus vielen Gesprächen mit Anlegern in den vergangenen drei Wochen erfahren haben.

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.

Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln.

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  • Die P & R Transport-Container GmbH führt den Betrieb weiterhin, so dass der Tipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  weiterhin gilt: Fordern Sie Ihre Eigentumszertifikate.

Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  über Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.

Bis dahin raten diese Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen

Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit der Anmeldung zu dem  BSZ e.V. Newsletter recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den Newsletter abonnieren.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unverzüglich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  beitreten.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.  

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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Sonntag, März 25, 2018

P&R Transport-Container GmbH: Wie ist das mit den Prospekten…

Prospekte sind auch nach dem Willen des Gesetzgebers das zentrale Medium, um dem Anleger die Information zu verschaffen, die ihm eine Entscheidung über das des Investment ermöglicht. Und genau da gibt es Lücken – sowohl im Gesetz als auch im Fall P&R.

So prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwar, ob alle gesetzlich geforderten Angaben enthalten sind. Ob diese wirtschaftlich tragfähig oder plausibel sind, ist nicht von deren Prüfung umfasst.

Und genau das könnte jetzt zu einem Problem der Anleger des P&R Direktinvestments werden.

Maßgeblich für die Rendite ist der prognostizierte bzw. z.T. sogar garantierte Rückkauf der Container am Ende der Vertragslaufzeit. Wenn dieser aber davon abhängt, dass z.B. die P&R Transport-Container GmbH diese auf Basis eines Rahmenvertrages an die in der Schweiz ansässige P&R Equipment & Finance Corp. verkauft, könnte es für die Anleger schwierig werden. Nur wenn diese die Container auch ankauft und bezahlt, sehen die Anleger aus dem Rückkauf auch wirklich Geld. Das Problem ist nur, dass in den Prospekten aus den Jahren 2017 und 2018 zu diesem Rahmenvertrag so gut wie nichts steht.

Wenn sich die Zahlung der teilweise bereits vereinbarten Rückkaufpreise für die Anleger nun also verzögert, denn entweder, weil die Container nicht von der P&R Transport-Container GmbH an die P&R Equipment & Finance Corp. verkauft werden konnten oder weil letztere nicht zahlt. Kaum ein Anleger dürfte ein solches Risiko aus dem Prospekt gesehen haben. Fraglich ist auch, ob der jeweilige Berater auf diesen Aspekt verwiesen hat.

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Freitag, März 23, 2018

Das P & R Debakel findet nicht nur in der Presse ein großes Echo, sondern auch bei den Rechtsanwälten.

Maßgebliche Tageszeitungen und die Wirtschaftspresse sehen in P & R den GAU der Finanzbranche am grauen Kapitalmarkt. Viele Rechtsanwälte üben sich auf Anwaltsportalen und mit bezahlten Google Anzeigen in juristischen Verrenkungen wie Sie den betroffenen Anlegern helfen wollen.

„Es geht in vielen Fällen aber nur darum  möglichst viele P&R Anleger einzusammeln“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Führende Printmedien wiederholen den Tipp von einem mit der Betreuung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments betrauten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts, nämlich  Dokumente einzufordern, die die Eigentumslage bezüglich der Container belegen. Nur auf diese Weise ist die Zuordnung der Erträge aus der Vermietung und des Erlöses eines späteren Verkaufs individuell sicher zu stellen,

Auch mit Blick auf Streitigkeiten, die im Insolvenzfall Magellan auftraten, rät dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Anlegern darüber hinaus, sich ihre Miet- und Eigentumsverträge von P&R aushändigen zu lassen. Sollte plötzlich die Frage aufkommen, ob die Investoren jetzt für entstehende Kosten haften müssen, kann das sehr hilfreich sein.

Zwei Insolvenzverwalter haben ihre Arbeit für drei der deutschen P & R-Unternehmen aufgenommen. Das betraf die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und P & R Container Leasing GmbH.
 
  • Die P & R Transport-Container GmbH führt den Betrieb weiterhin, so dass der Tipp der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  weiterhin gilt: Fordern Sie Ihre Eigentumszertifikate.

Der BSZ informiert die Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  über Aktuelles, wenn sich die Lage ändern sollte.

Bis dahin raten diese Rechtsanwälte dazu, zunächst die nächsten Entwicklungsschritte abzuwarten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die nur Kosten verursachen

Für weitere regelmäßige Informationen haben wir die Möglichkeit der Anmeldung zu dem  BSZ e.V. Newsletter recht§billig bereitgestellt. Hierüber erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten Informationen, auch zu P&R. Verpassen Sie keinen Artikel mehr indem Sie den Newsletter abonnieren.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unverzüglich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment  beitreten.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben langjährige Erfahrung mit dieser Art von Anlageprodukten und dabei erfolgreich die Interessen einiger Tausend geschädigter Anleger vertreten.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.  

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, März 20, 2018

P&R Transport-Container GmbH: Krise zieht weitere Kreise

  • Masssive Folgen der drei P & R-Unternehmens-Pleiten auf deutsche Kernfirma
  • Restrukturierungsmaßnahmen werden bei P&R Transport-Container GmbH geprüft

In Folge der Insolvenzen der drei Schwestergesellschaften kommt auch P & R Transport-Container GmbH in Bedrängnis. Unter dem 19.03.2018 – an dem Tag, an dem die Insolvenzen publik wurden – werden Geldflüsse innerhalb des Firmenverbundes bekannt gegeben, die bislang so nicht vermutet worden sind. Die Folgen könnten für das Kernunternehmen verheerend werden.

Der Satz in der Pflichtveröffentlichung klingt auf den ersten Blick logisch, wenn man sich die P&R-Firmenstruktur ansieht: „Aufgrund der Insolvenz der vorgenannten Gesellschaften (P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, P & R Container Leasing GmbH) besteht die Gefahr, dass die P & R Transport-Container GmbH mit ihren Forderungen gegenüber diesen Gesellschaften ganz oder teilweise ausfällt.“

Hinter dieser vermeintlich einleuchtend klingenden Publikation steckt mehr Dynamit, als sich auf den ersten Blick erkennen lässt: Es gibt Finanzströme, die sich so nicht in den Prospekten wiedergegeben finden.

Stellungnahme der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei:

Welche Auswirkungen diese kurze Unternehmensnachricht hat, kann noch nicht abgeschätzt werden. Es bleibt bei unserer Empfehlung an Anleger, sich durch den Newsletter auf dem Laufenden zu halten.

Quelle: Veröffentlichung P&R Transport-Container GmbH, BaFin 19. März 2018

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.  

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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