- Masssive
Folgen der drei P & R-Unternehmens-Pleiten auf deutsche Kernfirma
- Restrukturierungsmaßnahmen
werden bei P&R Transport-Container GmbH geprüft
In Folge der Insolvenzen der drei Schwestergesellschaften
kommt auch P & R Transport-Container GmbH in Bedrängnis. Unter dem
19.03.2018 – an dem Tag, an dem die Insolvenzen publik wurden – werden
Geldflüsse innerhalb des Firmenverbundes bekannt gegeben, die bislang so nicht
vermutet worden sind. Die Folgen könnten für das Kernunternehmen verheerend
werden.
Der Satz in der Pflichtveröffentlichung klingt auf den
ersten Blick logisch, wenn man sich die P&R-Firmenstruktur ansieht:
„Aufgrund der Insolvenz der vorgenannten Gesellschaften (P&R Container
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und
Verwaltungs GmbH, P & R Container Leasing GmbH) besteht die Gefahr, dass
die P & R Transport-Container GmbH mit ihren Forderungen gegenüber diesen
Gesellschaften ganz oder teilweise ausfällt.“
Hinter dieser vermeintlich einleuchtend klingenden
Publikation steckt mehr Dynamit, als sich auf den ersten Blick erkennen lässt:
Es gibt Finanzströme, die sich so nicht in den Prospekten wiedergegeben finden.
Stellungnahme der hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei:
Welche Auswirkungen diese kurze Unternehmensnachricht hat,
kann noch nicht abgeschätzt werden. Es bleibt bei unserer Empfehlung an
Anleger, sich durch den Newsletter auf dem Laufenden zu halten.
Quelle: Veröffentlichung P&R
Transport-Container GmbH, BaFin 19. März 2018
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung
bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit
einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich
diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur
Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online
den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.
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informiert bleiben!
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überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
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