Mittwoch, August 29, 2018

P&R Anleger fragen: „Mein Anlageberater hat mir einen Anwalt empfohlen, soll ich mich an diese Empfehlung halten?“

Wir raten Ihnen sich vor Augen zu führen, dass die Interessen, die Ihr Anlageberater hat, mit den Ihrigen als P&R-Anleger diametral gegenüber stehen. Da ist es nicht günstig, wenn ein Anwalt dadurch in Zwiespalt kommt, weil er durch den Kontakt mit dem Vertrieb sich nicht 100 % für Sie als Anleger einsetzt.

  • Mit anderen Worten: Weil Ihr Anlageberater Ihnen möglicherweise zum Ersatz des insolvent gewordenen Containerinvestments verpflichtet ist, liegt es nahe, dass er Ihnen einen Anwalt empfiehlt, der ihn selbst ungeschoren davon kommen lässt.

Solche Praktiken sind zwar ungesetzlich, kommen jedoch im Einzelfall vor.

Uns ist von verschiedenen Quellen – für unseren Geschmack recht unheilvolle – Verbindungen, in die auch andere Vertriebsagenturen eine Rolle spielen, mehrfach berichtet worden.  Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine derartige Empfehlung dazu dienen kann, nicht nur Ihre Rechte zu verkürzen, sondern zusätzlich Ihnen noch Werbung und Verkauf eines anderen Kapitalinvestments schmackhaft zu machen.  

  • Solches Vorgehen nennt man Interessenwiderstreit; er führt dazu, dass Sie – ob Sie es wissen oder nicht – auf einen Teil Ihrer Rechte grundlos verzichten.

  • Wählen Sie in jedem Fall einen Anwalt, der nur auf Ihrer Seite steht und Ihnen versichert, dass er sich nicht von Vertriebsmitarbeitern beauftragen lässt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erläutern Ihnen, wie Sie Ihre Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen und Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von Vertrieb und Anlagevermittlern verlangen können.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

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  • Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Montag, August 27, 2018

P&R-Anleger schließen sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft an und verlangen ihr Geld komplett zurück.

80.000 Briefe hat der Insolvenzverwalter an die Anleger des gescheiterten Direktinvestmentanbieters P&R verschicken lassen. In vorausgefüllten Forderungsanmeldungen ist aufgelistet, wie viel Geld der insolvente Containerriese jedem einzelnen Anleger schuldet.

Fachleute empfehlen, die Forderungsanmeldungen von einem Experten neu aufsetzen lassen – ohne die umstrittene Abtretungsklausel.

Die P&R Gruppe betreute rund 54.000 Anleger und verwaltet rund 1,25 Millionen Containereinheiten. Mit einem platzierten Kapital von rund 440 Millionen Euro in 2017 gilt das 1975 gegründete Unternehmen als größter Anbieter von Container-Direktinvestments. In den vergangenen zehn Jahren soll ein Containerverkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt worden sein.

Der Insolvenzantrag von fünf deutschen P&R-Unternehmen ist Realität.
Es fehlen über 60 % der Container. Der Schaden ist für P&R Anleger nur mit professioneller Hilfe zu regeln. Professionelle Unterstützung lohnt sich im P&R-Container-Desaster in jedem Fall. Denn es geht im Insolvenzverfahren nicht (nur) um das einmalige Ausfüllen von Formularen. Deshalb ist es gut, einen etablierten Partner an der Seite zu haben. Denn seit vielen Jahren gilt das Engagement der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kapitalsicherheit.

Schutz vor Forderungen der Insolvenzverwalter.
Angesichts der unklaren Faktenlage – wie die Insolvenzverwalter selbst berichten – spricht vieles dafür, dass Anleger nochmals zur Kasse gebeten werden. Hier bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  mit ihrer Expertise den notwendigen Rückhalt.

Wir helfen Ihnen bei Steuerfragen.
Das Finanzamt ist bei den P&R Investments immer mit von der Partie. Hier ist Hilfe wichtig, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte mit der Qualifikation als Fachanwalt (auch für Steuerrecht) anbieten. Falsche Angaben gegenüber dem Fiskus können sich schnell als teuer erweisen.

Verlangen Sie Ihr Geld komplett zurück
Wer beim P&R Investment falsch beraten worden ist, muss auf seinen Verlusten nicht sitzen bleiben. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten Sie, ob Sie diese Option überhaupt wählen können und welcher Weg für Sie optimal ist. Verlangen Sie also Ihr Geld zurück.

Ihre Chancen in der P&R-Insolvenz
Sie können voraussichtlich Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Da sich die Rechtslage kompliziert darstellt, sind die Anforderungen an eine korrekte Anmeldung hoch. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Sie mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung!

Post vom Insolvenzverwalter – Hohe Risiken für Anleger
Trifft es zu, was der Insolvenzverwalter schreibt und was müssen Anleger beachten? Sollen die P&R-Anleger wirklich auf Rechte verzichten? Einfach unterschreiben birgt hohe Verlustrisiken für Anleger. r Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sagen, wie P&R-Anleger die Insolvenzfalle vermeiden.

War das Debakel absehbar?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte glauben, ja - und zwar leider seit Jahren. Warum? Das Geschäft blühte zu Anfang, weil mit dem steigenden Welthandel auch der Bedarf an Containern wuchs. Nicht zuletzt deshalb, weil der sogenannte Containerisierungsgrad, der Anteil der Containerladung an der Gesamtladungsmenge, ständig zunahm.

Woher kommen also die aktuellen Probleme?
Erstens nimmt der Containerisierungsgrad nicht mehr zu. Was in Containern verschifft werden kann, wird inzwischen in Containern verschickt. Mit einer Zunahme des Containerisierungsgrades ist kaum noch zu rechnen.

Anmeldung zur Insolvenztabelle und Vertretung auf Gläubigerversammlungen.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unverzüglich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container Investment beitreten. Warten Sie auf keinen Fall jetzt noch länger. Das erhöht nur das Risiko, dass Sie Ihr investiertes Kapital völlig verlieren. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte melden auch Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an und vertreten Sie auf der Gläubigerversammlung.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

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Donnerstag, August 23, 2018

Jetzt Forderungen in Sachen P&R anmelden! Vorsicht bei vorgefertigten Anspruchsanmeldungen!

Das Münchner Amtsgericht hat offiziell die Insolvenzverfahren für drei zentrale P&R-Gesellschaften eröffnet. Das heißt: Anleger können jetzt bis zum 14. September ihre Forderungen gegen den größten deutschen Anbieter für Container-Direkt-Investments anmelden.

Die ersten Gläubigerversammlungen sollen am 17. und 18. Oktober in der Münchener Olympiahalle statfinden. Als Anleger müssen Sie umgehend handeln! 

P&R-Anleger erhalten in diesen Tagen Post vom Insolvenzverwalter. Die Schreiben enthalten vorgefertigte Anspruchsanmeldungen, die nur noch unterschrieben werden sollen.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten Ihnen dringend davon ab, sich auf die Forderungsanmeldung zu verlassen.

  • Unterzeichnen Sie die Formulare nicht!

Achtung, als P&R-Anleger droht Ihnen nicht nur der Totalverlust Ihres Kapitals, Sie können unter Umständen sogar für entstehende Kosten in Haftung genommen werden oder müssen bereits erhaltene Zahlungen erstatten. Außerdem erklärt der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung der Containerverträge. Das bedeutet, Anleger können keine Ansprüche aus den geschlossenen Verträgen mehr geltend machen!

Sie haben aber einen Anspruch auf Schadensersatz. Sie können die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals verlangen.

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Mittwoch, August 22, 2018

Venture Plus Fonds 4 (V+): Einige Anleger haben Zahlungsaufforderungen samt Klageentwürfen erhalten.

Einige Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. haben in den letzten Tagen Zahlungsaufforderungen samt Klageentwürfen erhalten. Weiter berichten Anleger dieses Fonds von zugestellten Mahnbescheiden.

Die sich in Liquidation befindliche Fondsgesellschaft hat die Kanzlei Pforr beauftragt gegen Anleger vorzugehen, die eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen waren. Gefordert werden nicht nur die fällig gewordenen Raten sondern die gesamte Zeichnungssumme auf einmal.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, die bereits zahlreiche Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (und der weiteren V+ Fonds) vertritt, hilft Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte.

Darüber hinaus macht diese Kanzlei Schadensersatzansprüche gegen Dritte wie beispielsweise Anlageberater geltend. So haben die Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 für zwei Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG ein Urteil gegen deren Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz erwirkt. Im Gegenzug mussten die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit den Anlegern Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen, d. h. der Berater muss die geschädigten Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds KG nie gezeichnet.

Anleger, die mit der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. eine Ratenzahlung vereinbart haben und nunmehr einen Mahnbescheid oder eine Klageandrohung erhalten, sollten unverzüglich rechtlichen Rat von einer spezialisierten Anwaltskanzlei einholen.

Für Anleger, die dies alles in geeignete anwaltliche Hände legen wollen, übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen rund um die Venture Plus Fonds die möglichen Gegner und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds in einer kostenlosen Erstberatung.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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cllb  

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P&R Anlage-Skandal: Die Freiheit, sein Geld überall und in jedes Projekt investieren zu können, hat auch ihren Preis.

Die Bundesregierung fordert die Bürger auf für das Alter Vorsorge zu betreiben, da die staatliche Rente nicht zum Leben reichen wird. Also wurden die Deutschen zu Investoren. Sie kaufen Container, Aktien und Anleihen, beteiligten sich an Unternehmen, wurden von ihren Banken mit Schiffs- und Medienfonds eingedeckt und die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts erfanden immer neue Anlageprodukte. Die Politik  erfand die Riesterrente. 

So hat zum Beispiel am 24. Juli 2018 das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet.

Die Insolvenzen in der P&R Gruppe können sich zum größten Anlage-Skandal der deutschen Geschichte entwickeln - noch weit vor Prokon und Göttinger Gruppe.

Betroffen sind rund 54.000 Anleger, die zusammen wohl rund 3,5 Milliarden Euro in Container investiert haben.

Die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchungen ergaben, dass die deutschen Gesellschaften offensichtlich über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen haben, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.“  Eigentlich sollten 1.6 Millionen Container vorhanden sein. Tatsächlich gibt es aber nur 6108.001 Container. Die 50 000 Anleger haben sich also an einem Schneeballsystem beteiligt.

  • Jetzt steht fest, die Anleger von P&R-Container-Investments haben in ein betrügerisches Schneeball-System gezahlt und der Insolvenzverwalter hat bereits angekündigt, die Forderungen der Anleger nicht anzuerkennen und kann sogar geleistete Auszahlungen zurückverlangen.

Bei den meisten Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder herausgenommen werden.

Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme stets einige Jahre zurückliegt.“ Was einen natürlich überrascht, ist, dass solche Systeme oft über einen langen Zeitraum existieren können. Wenn da mal Fachleute auf die Konten schauen würden und mit den täglichen und monatlichen Auszügen abgleichen würden, würde dem Schwindel oft viel früher ein Ende bereitet.

  • Das ist nicht der erste große Anlageskandal in Deutschland bei dem so viele Anleger so viel Geld verloren haben und es wird (leider) noch weitere geben.

Es ist wichtig, dass in Deutschland ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann, sagt der BSZ e.V. Vorstand.

  • Die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanleger veröffentlicht:
Zitat:

„Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die betreffende Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.“

„Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist.“

„Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist dagegen nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts.

Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen. Daher kann allein aus der Tatsache, dass ein Prospekt der BaFin übermittelt und nach erfolgreichem Abschluss des Prospektprüfungsverfahrens bei der BaFin entsprechend den Bestimmungen des Verkaufsprospektgesetzes bzw. des Vermögensanlagengesetzes veröffentlicht wurde, nicht auf die Seriosität oder auf die Bonität des Emittenten geschlossen werden.“
Zitat Ende

  • Der durchschnittliche Anleger trifft aber in vielen Fällen seine Anlageentscheidung gerade wegen des Hinweises auf die Nennung und Hinterlegung des Anlageprospekts bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so die Erfahrung des BSZ e.V.

Nach gesundem Menschenverstand kann der durchschnittliche Anleger  doch davon ausgehen, dass eine staatliche Finanzaufsicht gerade die im Anlageprospekt gemachten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüft und feststellt ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann, sagt Horst Roosen.  Wenn dann auch noch nicht einmal beurteilt wird, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen, dann muss man sich doch eigentlich fragen, welcher Nutzen für den Anleger da noch übrig bleibt.

Da stellt sich jetzt aktuell bei dem P&R-Skandal doch automatisch die Frage: Wo war da die BaFin und der staatlich finanzierte Anlegerschutz?

  • Geschädigte Anleger und deren Rechtsvertreter die den Versuch wagen für erlittene Anlageverluste die BaFin verantwortlich zu machen haben keine Chance hier Schadensersatzansprüche durchzusetzen.  Anwälte die so etwas für ihre Mandanten trotzdem versuchen, werden von interessierten Kreisen  als Rechtsidioten mit Abzockermentalität diffamiert und auch schon mal bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
  
Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ e. V. melden bestätigen diese These. Viele Anleger haben keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollen lediglich eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem empfehlen viele Banken und Sparkassen und freie Anlageberater mitunter höchst spekulative Geldanlagen. Dazu wird oft der zwingend erforderliche Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil, oder sogar vollständig, verloren gehen kann, unter den Tisch fallen gelassen. Da muss doch die Frage erlaubt sein: ob es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute  zweifelhafte Anlageprodukte verkaufen,  und über Jahre hinweg, sehenden Auges, Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von nichts wissen?

Die massenweise Geldvernichtung  ist auch dem Umstand geschuldet, dass unsere Regierung das gesetzliche Rentensystem zur Armutsfalle gemacht hat, sagt Horst Roosen.

Statt das staatliche  Rentensystem zu stärken und leistungsorientierte Renten die tatsächlich einen sorgenfreien Lebensabend ermöglichen zu garantieren, wurde das Rentensystem systematisch geschwächt und schlecht geredet. Die private Vorsorge wurde das Maß aller Dinge und die Finanzvertriebe verdienen damit Geld ohne Ende.

  • Wenn das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch Anlageberater plötzlich zum Verbraucherschützer, verbündet sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammert dass man selbst betrogen worden sei, wolle aber alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen.

Da gehen die Berater schon mal mit Kundenlisten hausieren um sogenannte Geschädigtengemeinschaften zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen könne.

  • Gerade bei Anlageskandalen mit vielen geschädigten Kapitalanlegern und einem hohen Schaden nutzen nach Erkenntnis des BSZ® e.V. leider auch einige Rechtsanwälte diese Situation zur Wahrung ihrer eigenen Interessen. 

Da gründen Anwälte Geschädigtengemeinschaften und geben nach nur wenigen Tagen des Schadenseintritts bekannt, schon Tausende Geschädigte zu vertreten. Im Internet wird mit bezahlten Einträgen ganz gezielt um Geschädigte geworben. Man verkündet stolz mit den Vertrieben zusammen zu arbeiten, die mit ihrer Provisionsgier vorher die Anleger um ihre Ersparnisse gebracht haben.

Was ist das für ein Staat der ein Finanzsystem schützt – sogar Rettungsschirme aufspannt - welches die Bürger ausraubt und ausschließlich der Macht und dem Profit  der Finanzhaie dient.

Die böse Fratze des Kapitalismus ist anscheinend salonfähig geworden. Wo der Rechtsstaat keine ausreichende Hilfe bietet, wo die Regierung Politik nach der Devise betreibt: „Hilf dir selbst, wir helfen schon den Banken“, da wird der Rechtsschutz des Bürgers mit der Kostenkeule erschlagen.

  • Die erste Regel, sich vor einer Anlagenpleite zu schützen ist, sich selbst von der Vorstellung zu befreien, dass man selbst keinem Anlagebetrug aufsitzen könnte und zu glauben, dass irgendjemand zuverlässig voraussagen könnte wie sich eine Kapitalanlage künftig entwickeln wird.  

Es gab in der Vergangenheit immer wieder Kapitalanlagen die seriös begannen, sich wirtschaftlich aber schlecht entwickelten und sich im Zusammenspiel mit einem schlechten Management schlussendlich zum Betrugsfall wurden. Ob eine Kapitalanlage von Anfang an als Betrug geplant wurde oder erst später dazu wurde, ist für die betroffenen Anleger im Ergebnis das gleiche.

Was lernen wir daraus?

Es reicht nicht, nur den Anbieter und die Anlage selbst gründlich unter die Lupe zu nehmen, sondern darüber hinaus die Anlage selbst währen ihrer gesamten Laufzeit kritisch im Auge zu behalten. Bei Anlagen die von Anfang an als Betrugsmodell konzipiert waren, fällt auf, dass es immer eine sehr große Anzahl geschädigter Anleger gibt. Das erklärt sich damit, dass ein großer Anlagebetrug auch finanziert werden muss. Dies geschieht in der Regel durch Kleinanleger mit begrenztem Einkommen und ohne nennenswerte Ersparnisse. Ihnen wird vorgegaukelt mit kleinem Einsatz einen hohen Gewinn erzielen zu können. Die wirtschaftlich besser gestellten Bürger werden mit „Grünen Anlagen“ geködert. Motto: Man tut gutes für die Umwelt und verdient dabei noch Geld

Wie Sie als P&R-Anleger "ruhiggestellt" werden

Mit beruhigenden Schreiben des Anlagevermittlers und der Insolvenzverwalter sollen Anleger "ruhiggestellt" werden. So heißt es etwa, die aktuellen Entwicklungen bei P&R seien "leider teilweise negativ", es würden zwar eine Million Container fehlen, trotz "dieses negativen Umstandes seien noch erhebliche Werte vorhanden".

Das ist ja wohl schamlos untertrieben: Wenn von 1,6 Millionen Containern, eine Million fehlt, bedeutet das zunächst rein rechnerisch, dass allein schon deshalb ein Verlust von über 70 Prozent entsteht. Trotz dieses negativem Umstands seien noch erheblich Werte vorhanden das ist großer Unfug, weil die insolventen Gesellschaften gar kein Eigentum haben. Genau so wenig, wie die Anleger. Wo sollen deshalb erhebliche Werte herkommen. Die Aussage soll bei den Anlegern den Eindruck erwecken bzw. verstärken, sie könnten aus dem Insolvenz Verfahren Geld bekommen.

  • Weiter heißt es, es hätten "erste Erfolge in Bezug auf die Sicherung der Zahlungsströme ... zu Gunsten der deutschen Kunden erzielt werden" können
  • .
  • Das können allenfalls Mieten für Container sein, die gegenwärtig noch im Gebrauch sind. Wenn aber gleichzeitig eine Million Container fehlen, welche Zahlungsströme sollen das sein?

  • Dann wird den Anlegern erklärt, nahezu alle Container befänden sich aktuell in der Vermietung. Es würden also Mieteinnahmen erzielt.

  • Das ist nur die halbe Wahrheit: Wenn überhaupt, dann Mieteinnahmen doch nur von 600.000 anstatt von 1,6 Millionen Containern.

Außerdem stellt sich jetzt heraus, dass die aktuellen Einnahmen aus der Vermietung nicht alle Ansprüche der Kunden abdeckt, wie der Insolvenzverwalter einräumen musste.

  • Auch wenn Kunden kein Eigentumszertifikat hätten, könnten sie Ansprüche geltend machen, heißt es außerdem.
  • Auch das nur eine Teil-Wahrheit und - unserer Meinung nach - eine bodenlose Anlegerverdummung: Wer kein Eigentumszertifikat vorweisen kann, hat bestenfalls Schadensersatzansprüche und keine Aussonderungsrechte. Ansprüche in Insolvenzverfahren werden nur minimal quotal befriedigt und das auch nur, wenn es überhaupt etwas zu holen gibt.

Schließlich wird behauptet, es bestehe kein "aktueller Handlungsbedarf".

Klar, das würde ich als Vermittler auch sagen, damit mir die Kunden nicht aufs Dach steigen…

Warten Sie also auf keinen Fall jetzt noch weiter ab, wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren. Handeln Sie jetzt!  Wenn Sie länger warten, steigt nur das Risiko des Totalverlusts Ihres Investment

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen BSZ e.V. Vertrauensanwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss sind diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte die richtige Adresse. Die ersten Gläubigerversammlungen werden am 18. und 19. Oktober in München stattfinden. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!


Für Anleger, die dies alles in geeignete anwaltliche Hände legen wollen, übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen rund um P&R, die Insolvenzen, die möglichen Gegner und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft P&R in einer kostenlosen Erstberatung.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, August 21, 2018

Amtlicher Rückruf für rund 700.000 Mercedes-Fahrzeuge durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen Abgasmanipulationen.

Bundesverkehrsminister Scheuer hatte den Rückruf für verschiedene Mercedes-Modelle wegen Abgasmanipulationen bereits vor einigen Wochen angekündigt. Der amtliche Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dürfte Mercedes härter treffen als erwartet.

Daimler muss in Deutschland rund 280.000 Fahrzeuge in die Werkstatt zurückrufen, in Europa sind ca. 700.000 Fahrzeuge betroffen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Dabei trifft der Rückruf weit mehr Mercedes-Modelle als bisher erwartet wurde. Nachdem das KBA den amtlichen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung für den Mercedes Vito 1,6 Liter-Diesel im Mai angeordnet hatte, musste Daimler eine Liste der Modelle vorlegen, die noch betroffen sein könnten. Spekuliert wurde immer wieder, dass es sich um die C-Klasse 220d und den SUV GLC 220d handeln könnte. Doch die Rückruf-Liste des KBA, die dem „Spiegel“ nach eigenen Angaben vorliegt, ist weitaus länger. Demnach seien Modelle quer durch die Daimler-Produktpalette betroffen. Selbst vermeintlich emissionsarme Hybrid-Modelle der C-Klasse und der S-Klasse müssen demnach in die Werkstatt beordert werden.

Nach Angaben des Spiegels sind folgende Modelle von dem Rückruf betroffen:

Mercedes GLS 3,0 Liter-Diesel (OM 642)
Mercedes GLE 3,0 Liter-Diesel (OM 642)
C-Klasse Plug.in-Hybrid 2,2 Liter-Diesel (OM 651)
ML 3,0 Liter-Diesel (OM 642)
G-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642)
CLS 3,0-LiterDiesel (OM 642)
S-Klasse 3,0-LiterDiesel (OM 642)
S-Klasse Hybrid 2,2 Liter Diesel (OM 651)
GLC 2,2 Liter Diesel (OM 651)
E-Klasse 3,0 Liter Diesel (OM 642)
GLE 3,0 Liter-Diesel (OM 642)
Sprinter 2,2 Liter-Diesel (OM 651)
V-Klasse 2,2 Liter-Diesel (OM 651)
Vito 1,6 Liter-Diesel (OM 622)

Daimler ist der Meinung, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zu verwenden und hat Widerspruch gegen den Rückruf angekündigt. Dennoch werde der Autobauer an Software-Updates arbeiten, um sie den Kunden zur Verfügung zu stellen.

„Auch wenn Mercedes auf dem Standpunkt steht, keine illegalen Abschaltfunktionen verwendet zu haben, ist der Abgasskandal nun endgültig bei Daimler angekommen.

Leidtragende sind die betroffenen Kunden, auf die nun ein Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor zukommt, und die den Wertverlust bei ihren Fahrzeugen hinnehmen müssen“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Allerdings hat der VW-Abgasskandal gezeigt, dass betroffene Käufer gute Chancen haben, Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen. Alternativ wäre der Widerruf einer etwaigen Autofinanzierung zu prüfen. Hat die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, und liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor, können durch einen Widerruf sowohl der Kaufvertrag als auch der Kreditvertrag rückabgewickelt werden.

Betroffene Autobesitzer  melden Sie sich am besten umgehend zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Abgas-Skandal an. Die Anwälte  prüfen für  die Betroffenen Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

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Staud

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Montag, August 20, 2018

P&R-Anleger: Hohes Risiko unwirksamer Forderungsanmeldung.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sagen, wie P&R-Anleger die Insolvenzfalle vermeiden.

Allgemeines

Wenn es im Kapitalanlagebereich zu Insolvenzverfahren kommt, ist mitunter zu beobachten, dass Anlegeranwälte bei betroffenen Mandanten versuchen den Anschein zu erwecken, sie seien der bessere Anlegervertreter, weil sie Mitglied im Gläubigerausschuss sind.

„Der Rechtsanwalt als Gläubigerausschussmitglied verspricht seinen potenziellen Mandanten zwar keine direkten Vorteile, wirbt aber mit seiner Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss, weil er sich der Wirkung die er damit bei den betroffenen Anlegern erzielt durchaus bewusst ist und sich  davon gegenüber anderen Anwälten auch noch einen Vorteil verspricht“, berichtet Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Wahr ist: Wenn Ihr Anwalt im Gläubigerausschuss sitzt, haben Sie als Gläubiger davon keinen einzigen direkten Vorteil!

Der Rechtsanwalt als Gläubigerausschussmitglied ist gegenüber seinem Mandanten zwar nicht grundsätzlich zum Stillschweigen verpflichtet (BGH v. 22.4.1981 VIII ZR 34/80, ZIP 1981, 1001), er darf aber in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt die während seiner Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied erlangten Informationen im Interesse der vorrangig zu wahrenden Belange der Gläubigergesamtheit nicht im Zusammenwirken mit seinem Mandanten zum Nachteil der übrigen Gläubiger verwerten.
  
Wenn ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Mitglied eines Gläubigerausschusses gewonnene Informationen zum einseitigen Vorteil eines zu den Gläubigern gehörenden Mandanten ausnutzt; so ist das eine unzulässige Begünstigung. Wegen der von dem Gläubigerausschuss vorrangig zu wahrenden Belange der Gläubigergesamtheit darf der Rechtsanwalt nämlich in seiner Eigenschaft als Mitglied des Gläubigerausschusses erlangte Informationen nicht im Zusammenwirken mit einem Mandanten zum Nachteil der übrigen Gläubiger verwerten.

Trifft es zu, was der Insolvenzverwalter schreibt und was müssen Anleger beachten?

Sollen die P&R-Anleger wirklich auf Rechte verzichten? Einfach unterschreiben birgt hohe Verlustrisiken für Anleger.

Zusammen mit einem sehr umfangreichen Schreiben erhalten die Anleger in diesen Tagen ihre Formblätter zur Forderungsanmeldung. Danach sollen die Anleger den dort ermittelten Betrag akzeptieren, die Forderungsanmeldung unterschreiben und ohne Unterlagen zurückschicken. Weiter ist dem Schreiben eine Zutrittskarte für die jeweilige Gläubigerversammlung beigefügt, die zum Eintritt berechtigt.

Insolvenzverwalter wählt Nichterfüllung

Es ist inzwischen hinlänglich bekannt, dass bei P&R nicht im Ansatz die Container vorhanden waren, die es angesichts der Verträge hätte geben müssen. Damit ist auch klar, dass der Insolvenzverwalter die Forderungen aus etwaigen Mietverträgen über Container mit P&R, die es nicht gibt, nicht erfüllen kann.

Daher nutzt der Insolvenzverwalter die in der Insolvenzordnung mögliche Nichterfüllung der laufenden Verträge. Er übt also das ihm zustehende Wahlrecht aus, ob der die bestehenden Verträge erfüllen möchte (kann) oder nicht. Wenn er sich für letzteres entscheidet, sind die Gläubiger aber nicht rechtlos gestellt. Die Gläubiger können in diesem Falle Ersatz desjenigen Schadens verlangen, der ihnen dadurch entsteht, dass die Verträge nicht erfüllt werden.

Schadensersatz

Da den Anlegern nun als Folge keine weiteren Ansprüche auf die (bisherigen) rückständigen und zukünftigen Mieten sowie den Rückkaufswert zustehen, können sie eben diese als Forderung auf Schadensersatz im Insolvenzverfahren geltend machen. Die anzumeldenden Forderungen setzen sich aus eben diesen Beträgen zusammen und sind auf der Rückseite der Schreiben aufgeschlüsselt.

Anmeldung bedeutet nicht, dass Ansprüche bestehen

Dass der Insolvenzverwalter diese Beträge angesetzt hat, bedeutet nicht automatisch, dass diese Ansprüche auch bestehen und/oder vom ihm bestätigt bzw. festgestellt werden. Der Hintergrund ist vor allem bei den Rückkaufswerten, dass diese im Vertrag nicht verbindlich festgelegt wurden, sondern erst am Ende der Vertragslaufzeit. Diese ist aber nicht eingetreten. Zwar hatte P&R in der Vergangenheit immer auch die prognostizierten Rückkaufswerte gezahlt, dies aber vermutlich in erster Linie vor dem Hintergrund, um die Anleger zur Neuanlage zu bewegen. Mit einem realen Wert dürfte das wenig zu tun gehabt haben. Vor allem weil es die Container größtenteils nicht gab, dürfte es nie zu einem wirklichen „Rückkauf“ gekommen sein.

Hohes Risiko unwirksamer Forderungsanmeldung

Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass das Formular nur zu unterschreiben und zurückzusenden ist. Weitere Unterlagen seien nicht beizufügen. Das halten die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für sehr riskant.

Schon die Bezeichnung im Forderungsgrund ist so weit gefasst, dass eine eindeutige Konkretisierung nicht möglich ist. Das Thüringische Oberlandesgericht hat jüngst in einer Entscheidung vom 11.04.2018, Az. 2 U 375/16, unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass eine Forderung wie ein Klagegrund so bestimmt sein muss, dass die Forderung zur Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eindeutig konkretisiert werden kann. Ist das nicht der Fall, ist diese Forderung nicht wirksam angemeldet und steht einer nicht angemeldeten Forderung gleich. Mit anderen Worten: an der Verteilung der Masse nimmt diese Forderung nicht teil. Daher sollte es der Anleger nicht ausschließlich dabei belassen, die Tabelle zu unterschreiben, sondern die Forderung muss – auch unter Beifügung weitere Unterlagen – hinreichend bestimmt sein.

Achtung: Verzicht auf Absonderung/Aussonderung!

Besonders aufpassen muss man bei der Forderungsanmeldung im Hinblick auf eine mögliche Absonderung/Aussonderung am Schluss des Formulars. Hier geht es darum, dass Anleger ihren Container herausverlangen oder aber den Erlös aus dem ihnen zuordenbaren Container.

Zwar schreibt der Insolvenzverwalter, das Landgericht München I habe in einer Entscheidung festgestellt, dass sich die Eigentümerposition nicht belegen ließe. Das muss aber keine Geltung für die Zukunft haben und muss nicht in jedem Fall gelten.

Wenn man das Formular so unterschreibt, wie es jetzt ist, verzichtet man auf genau diese möglichen Rechte. Das soll nun nicht heißen, dass diese Rechte tatsächlich bestehen. Die Rechtsanwälte sind nur der Meinung, man sollte nur auf etwas verzichten, von dem man zu 100% weiß, dass es nicht relevant sein wird. Auch hier ist also Vorsicht geboten.

Was ist zu tun?

Anleger sollten sich nicht wundern, wenn sie mehrere Briefe erhalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand versenden die Insolvenzverwalter für jeden Vertrag eine einzelne Forderungsanmeldung.

Weiter muss der Anleger rechnen: Stimmen die vom Insolvenzverwalter errechneten Werte für Miete und Rückkaufswert? Wann habe ich für welchen Zeitraum die letzte Zahlung erhalten? Wenn diese Fragen geklärt sind, sollte die Forderung unter Beifügung weiterer Unterlagen und näherer Begründung angemeldet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anleger nicht möglicherweise auf Rechte verzichten.

Für Anleger, die dies alles in anwaltliche Hände legen wollen, übernehmen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen rund um P&R, die Insolvenzen, die möglichen Gegner und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft P&R in einer kostenlosen Erstberatung.

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