Einige Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG
i.L. haben in den letzten Tagen Zahlungsaufforderungen samt Klageentwürfen
erhalten. Weiter berichten Anleger dieses Fonds von zugestellten
Mahnbescheiden.
Die sich in Liquidation befindliche Fondsgesellschaft hat
die Kanzlei Pforr beauftragt gegen Anleger vorzugehen, die eine
Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen waren. Gefordert werden nicht nur die
fällig gewordenen Raten sondern die gesamte Zeichnungssumme auf einmal.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, die
bereits zahlreiche Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (und der
weiteren V+ Fonds) vertritt, hilft Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte.
Darüber hinaus macht diese Kanzlei Schadensersatzansprüche
gegen Dritte wie beispielsweise Anlageberater geltend. So haben die Rechtsanwälte
bereits im Jahr 2017 für zwei Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4
KG ein Urteil gegen deren Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz erwirkt.
Im Gegenzug mussten die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen
Beteiligung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit den Anlegern
Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen, d. h. der Berater muss die
geschädigten Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an der Venture
Plus GmbH & Co. Fonds KG nie gezeichnet.
Anleger, die mit der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG
i.L. eine Ratenzahlung vereinbart haben und nunmehr einen Mahnbescheid oder
eine Klageandrohung erhalten, sollten unverzüglich rechtlichen Rat von einer
spezialisierten Anwaltskanzlei einholen.
Für Anleger, die dies alles in geeignete anwaltliche Hände
legen wollen, übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die
Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen rund um die Venture
Plus Fonds die möglichen Gegner und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V.
Fördermitglieder der Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds in einer kostenlosen
Erstberatung.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
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cllb
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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