Mittwoch, August 22, 2018

Venture Plus Fonds 4 (V+): Einige Anleger haben Zahlungsaufforderungen samt Klageentwürfen erhalten.

Einige Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. haben in den letzten Tagen Zahlungsaufforderungen samt Klageentwürfen erhalten. Weiter berichten Anleger dieses Fonds von zugestellten Mahnbescheiden.

Die sich in Liquidation befindliche Fondsgesellschaft hat die Kanzlei Pforr beauftragt gegen Anleger vorzugehen, die eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen waren. Gefordert werden nicht nur die fällig gewordenen Raten sondern die gesamte Zeichnungssumme auf einmal.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, die bereits zahlreiche Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (und der weiteren V+ Fonds) vertritt, hilft Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte.

Darüber hinaus macht diese Kanzlei Schadensersatzansprüche gegen Dritte wie beispielsweise Anlageberater geltend. So haben die Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 für zwei Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG ein Urteil gegen deren Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz erwirkt. Im Gegenzug mussten die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit den Anlegern Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen, d. h. der Berater muss die geschädigten Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds KG nie gezeichnet.

Anleger, die mit der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG i.L. eine Ratenzahlung vereinbart haben und nunmehr einen Mahnbescheid oder eine Klageandrohung erhalten, sollten unverzüglich rechtlichen Rat von einer spezialisierten Anwaltskanzlei einholen.

Für Anleger, die dies alles in geeignete anwaltliche Hände legen wollen, übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen rund um die Venture Plus Fonds die möglichen Gegner und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds in einer kostenlosen Erstberatung.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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