Donnerstag, August 23, 2018

Jetzt Forderungen in Sachen P&R anmelden! Vorsicht bei vorgefertigten Anspruchsanmeldungen!

Das Münchner Amtsgericht hat offiziell die Insolvenzverfahren für drei zentrale P&R-Gesellschaften eröffnet. Das heißt: Anleger können jetzt bis zum 14. September ihre Forderungen gegen den größten deutschen Anbieter für Container-Direkt-Investments anmelden.

Die ersten Gläubigerversammlungen sollen am 17. und 18. Oktober in der Münchener Olympiahalle statfinden. Als Anleger müssen Sie umgehend handeln! 

P&R-Anleger erhalten in diesen Tagen Post vom Insolvenzverwalter. Die Schreiben enthalten vorgefertigte Anspruchsanmeldungen, die nur noch unterschrieben werden sollen.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten Ihnen dringend davon ab, sich auf die Forderungsanmeldung zu verlassen.

  • Unterzeichnen Sie die Formulare nicht!

Achtung, als P&R-Anleger droht Ihnen nicht nur der Totalverlust Ihres Kapitals, Sie können unter Umständen sogar für entstehende Kosten in Haftung genommen werden oder müssen bereits erhaltene Zahlungen erstatten. Außerdem erklärt der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung der Containerverträge. Das bedeutet, Anleger können keine Ansprüche aus den geschlossenen Verträgen mehr geltend machen!

Sie haben aber einen Anspruch auf Schadensersatz. Sie können die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals verlangen.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unbedingt schnell handeln. Warten Sie auf keinen Fall jetzt noch länger. Das erhöht nur das Risiko, dass Sie Ihr investiertes Kapital völlig verlieren.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

  • Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
hh

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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