Das Münchner Amtsgericht hat offiziell die
Insolvenzverfahren für drei zentrale P&R-Gesellschaften eröffnet. Das
heißt: Anleger können jetzt bis zum 14. September ihre Forderungen gegen den
größten deutschen Anbieter für Container-Direkt-Investments anmelden.
Die ersten Gläubigerversammlungen sollen am 17. und 18.
Oktober in der Münchener Olympiahalle statfinden. Als Anleger müssen Sie
umgehend handeln!
P&R-Anleger erhalten in diesen Tagen Post vom
Insolvenzverwalter. Die Schreiben enthalten vorgefertigte Anspruchsanmeldungen,
die nur noch unterschrieben werden sollen.
Die hier berichtenden
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten Ihnen dringend davon ab, sich auf die
Forderungsanmeldung zu verlassen.
- Unterzeichnen
Sie die Formulare nicht!
Achtung, als P&R-Anleger droht Ihnen nicht nur der
Totalverlust Ihres Kapitals, Sie können unter Umständen sogar für entstehende
Kosten in Haftung genommen werden oder müssen bereits erhaltene Zahlungen
erstatten. Außerdem erklärt der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung der
Containerverträge. Das bedeutet, Anleger können keine Ansprüche aus den
geschlossenen Verträgen mehr geltend machen!
Sie haben aber einen
Anspruch auf Schadensersatz. Sie können die Rückzahlung des eingesetzten
Kapitals verlangen.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unbedingt
schnell handeln. Warten Sie auf keinen Fall jetzt noch länger. Das erhöht nur
das Risiko, dass Sie Ihr investiertes Kapital völlig verlieren.
Bei der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die
beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener
Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
- Durch
Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie
externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus
ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel
über P&R Transport-Container verpassen
Sie wollen
weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments an!
- Auch
Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten
professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich
auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.08.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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