Mittwoch, Juli 26, 2017

VW-Abgasrückruf: Dieselmotoren können kein Parfüm aus dem Auspuff sprühen.

Die Autoindustrie insgesamt sollte aufhören, Politik und öffentlicher Meinung zuliebe so zu tun, als ob Dieselmotoren Parfüm aus dem Auspuff sprühen könnten.

Quelle aller Motorkraft: der Kolben

Ob Rudolf Diesel geahnt hätte, welche Verwerfungen seine Erfindung dermaleinst auslösen würde? Ein ganzer Konzern gerät ins Wanken, weil mit einer Software Abgasverhalten manipuliert würde. Dabei lässt sich an diesem Fall exemplarisch ablesen, in welcher Zwickmühle Autoentwicklung, Umweltschutz und Verbraucherverhalten stecken.

Nach dem Gesundschrumpfen endlich Restrukturieren

Nach außen hin habe nur noch absolute Umweltfreundlichkeit zu gelten. Nebeneffekte von Mobilität wie Abgase solle es nicht geben. Auf der IAA spotteten nicht umsonst Experten, wie man mit null Emissionen 100 Prozent Leistung liefern solle, und forderten zu Recht nach dem »Downsizing« endlich »Rightsizing«.

Das war noch einfacher, als sich Rudolf Diesel vor 120 Jahren mit Kältemaschinen befasste, also auch mit Kompression. Dabei kam ihm die Idee, eine Maschine zu bauen, die den Kraftstoff besser ausnutzt als der bereits vorhandene Gasmotor des Nikolaus Otto. Seine Maschine komprimierte Luft, erhitzt sie bis zu jenem Punkt an dem Öl, das eingespritzt wird, zündet. Er erhielt ein Patent auf seinen Dieselmotor.

Früher war er neben dem Benzinmotor der raue, ungehobelte Geselle. Aufgrund seiner hohen Kraftentfaltung konnte er gut schwere Lastwagen und Lokomotiven sowie Schiffe antreiben. Er drehte langsam, arbeitet mit hohem Luftüberschuss, die Verbrennung funktioniert einigermaßen gut, fast alle Kraftstoffpartikel können verbrannt werden. Er verbraucht wenig an Kraftstoff, ist also sparsam. Kein Wunder, dass Motorenbauer auch den Diesel als Antrieb für besonders sparsame PKW-Motoren wollten. Mercedes-Motoreningenieuren gelang es zuerst, den Diesel einigermaßen zu zügeln und stellten 1936 den ersten Dieselmotor im Personenwagen vor.

Mercedes brachte den ersten Diesel-PKW

In den fünfziger und sechziger Jahren eroberte er sich auch bei Personenwagen einen größeren Marktanteil; die Autokäufer freuten sich über günstigeren Kraftstoff und sparsamere Motoren. Zum Leidwesen ihrer Nachbarn, denn ein frühmorgendlicher Kaltstart eines Dieselmotors weckte zuverlässig sämtliche Schlafenden auf, klang so, als würde man einen Eimer mit Kieselsteinen über einem Blechdach ausschütten.

Mit verschiedenen Tricks versuchten die Konstrukteure, den Diesel zu zivilisieren. Ein Trick war die Vorkammer, eine kleine Aushöhlung im Brennraum, in der zuerst ein Teil der Verbrennung stattfand, bevor sie dann in den Zylinderraum kam und dort den Kolben nach unten treiben konnte. Damit war die massive, kräftige Explosion zu einem Zeitpunkt etwas verzögert und gleichzeitig gedämpft.

Dann versuchten die Ingenieure, die einströmende Luft in eine gezielte Drehbewegung zu versetzen, um den Diesel russärmer, leiser und umweltfreundlicher zu machen.

Doch die Experimente erwiesen sich als kompliziert. Bilder aus dem Inneren des Brennraumes zeigen turbulente Strömungen, Flammfronten, die sich chaotisch ausbreiten. Es ist eben anspruchsvoll, chemische Energie in einer Verbrennungsreaktion in mechanische umzuwandeln und die Prozesse gleichzeitig so beherrschen zu wollen, dass wenig Abgase herauskommen. Das gelingt trotz jahrelanger Forschung bisher immer noch nicht richtig.

Niemand weiß genau, was in den entscheidenden Millisekunden der Explosion im Einzelnen geschieht. Niemand kann die Ausbreitung der Flammenfronten im Brennraum genau berechnen. Was in Bruchteilen von Sekunden bis zu 500 oder 1.000 mal in der Sekunde passiert, ist ebenfalls fast nicht im Computer zu simulieren. Zu chaotisch ist das, was die Natur der Verbrennung uns liefert.

Wer in eine Kerze schaut, tut sich schon schwer mit einer genauen Beschreibung der chemischen Vorgänge. Noch schwieriger wird es bei einem flackernden und lodernden Holzfeuer. Ganz schwierig ist es mit einer Verbrennung im Zylinder eines Motors. Die findet zudem unter sehr verschiedenen Umständen statt. Entsprechend heikel es, den Ausstoß an Schadstoffen zu regeln. Schließlich läuft ein Verbrennungsmotor unter extrem unterschiedlichen Bedingungen: im Leerlauf, langsam, schnell, bei eisiger Kälte und großer Hitze. Entsprechend unterschiedlich sind die Verbrennungsvorgänge und mithin das Abgasverhalten.

Je kleiner die Rußpartikel, desto schädlicher

Dennoch gelang es, den Dieselmotor erheblich zu verbessern. Heute werden alle unfreundlichen Stoffe zu rund 90 Prozent herausgefiltert. Was aber dem Diesel seit Anbeginn anhaftete, war der schlechte Geruch und der Ruß, der sich in dunklen Qualmwolken aus dem Auspuff bemerkbar machte. Das waren verbrannte Dieselpartikel. Die sollten weg. Die Motoreningenieure erhöhten also den Druck im Zylinder, damit der Kraftstoff bei einem höheren Sauerstoffanteil noch mehr und besser verbrannt werden kann.

Dazu mussten sie einmal Gehäuse und Wände verstärken, aber auch die Einspritzpumpe leistungsfähiger machen: Heute sind das wahre Technikmonster: Mit bis zu 2.500 bar Überdruck spritzen sie bei jeder Zündung den Kraftstoff in wenigen Tröpfchen in den Brennraum. Senkrecht in den Himmel gehalten würde eine solche Einspritzpumpe die Kraftstoffpartikel bei diesem Druck höher in den Himmel schießen, als jedes Flugzeug fliegt: 25 km – allerdings unter der Voraussetzung, das der Strahl nahezu senkrecht in Ideallinie hochfliegt und nicht zur Seite hin aufgefächert.

Unliebsame Folge: Die Rußpartikel, die aus dem Auspuff kommen, wurden immer kleiner. Man konnte sie praktisch nicht mehr sehen. Aber sie waren noch vorhanden und stehen unter dem Verdacht, lungengängig zu sein, und sich sogar in der Blutbahn einnisten zu können sowie Krebs zu erzeugen.

Deshalb entwickelten die Motoreningenieure Partikelfilter. Das konnten aber keine einfachen Filtersysteme wie beim Kaffeefilter sein; die wären rasch mit Rußpartikeln verstopft. Der Ruß muss in regelmäßigen Abständen verbrannt werden. Wenn möglich, ohne dass dabei das Auto in Flammen aufgeht. Auch das gelang den Ingenieuren. Aus einem modernen Diesel-Auspuff kommen praktisch keine Partikel mehr heraus. Dafür aber noch Abgase, die eben bei jeder Verbrennung entstehen, solange die Ingenieure noch keine Methode gefunden haben, eine Verbrennung ohne Abgase stattfinden zu lassen. Darunter auch das ach so umweltschädliche Kohlendioxid, an dem die Welt gerade untergeht. Die sollten also weg.

Präzise und damit ziemlich teure Einspritzdüsen, Hightech-Einspritzpumpe und eine genaue Geometrie des Einspritzstrahles sollen helfen, die Verbrennung so vollständig wie möglich ablaufen zu lassen und damit die Abgase zu verbessern – das unter den stark wechselnden Arbeitsbedingungen eines Automotors.

Der aktuelle Trend der Motorenbauer: Downsizing. Die Motoren werden kleiner und kleiner gemacht nach der Regel, dass sie dann weniger Sprit schlucken und auch weniger Abgase ausstoßen. Die vorläufige Spitze sind Motoren mit nur noch drei Zylindern. Nur mit Mühe kann denen eine einigermaßen akzeptable Laufruhe beigebracht werden. Denn auch da knallt es im Inneren bei jeder Umdrehung der Kurbelwelle dreimal sehr heftig und versetzt den Motörchen heftige Schläge. Da müssen drehende Massen sehr sorgfältig ausgeglichen werden.

Je kleiner der Motor, desto kürzer die Haltbarkeit

Diese geringeren Verbräuche und Abgase allerdings werden mit einer deutlich verringerten Haltbarkeit erkauft. Die kleinen Diesel sind extrem hochgezüchtet und halten längst nicht mehr so lange wie früher ein Dieselmotor. Und: Diese Motoren sind im Gemisch stark abgemagert. Die Menge des Kraftstoffes wurde so weit reduziert, dass gerade noch die Verbrennung sauber stattfindet. Das reduziert logischerweise die Menge der Abgase.

Bei plötzlichen Vollgasstellungen wird das Gemisch kräftig angereichert, damit die Leistung zur Verfügung steht. Dabei steigen aber natürlich auch wieder die Abgaswerte. Nun sind aber die Vollgasphasen – das kennt jeder von sich selbst – meist nur von sehr kurzer Dauer. Etwa beim Überholen oder beim Bergauffahren. Doch beim Abmagern steigen auch die Temperaturen der Verbrennung. Es sind nicht genügend Tröpfchen an Kraftstoff vorhanden, die kühlend wirken können. Und noch ein Wert steigt sehr kräftig an: unsere Stickoxide.

Die sollen möglichst auch weg. Deswegen haben die Umweltbewegten in Behörden und NGOs neue Grenzwerte aufgelegt, so dass hierzulande nach der europäischen Norm EU 6 nur noch 80 mg NOX pro Kilometer als Höchstwert aus dem Auspuff kommen darf. In Amerika gelten sogar noch strengere Grenzwerte mit der Hälfte an erlaubten Stickoxiden. Das können sich amerikanische Umweltschützer erlauben: Es trifft amerikanische Autofahrer in der Regel nicht. Denn die fahren langsam drehende, großvolumige Benzinmotoren, die von Haus aus wenig Probleme mit Stickoxiden haben. Außerdem halten die wesentlich länger als die downgesizten, mit Turbos aufgeladenen Dieselmotörchen in Europa.

Die allerdings kauft in Amerika niemand. Das war bisher das Problem von VW.

Um Abgase messen und auch herstellerübergreifend miteinander vergleichen zu können, müssen Grenzwerte her. Vorher muss man definieren, wie sie gemessen werden sollen. Nur schwer sind Abgasmessungen im Straßenverkehr möglich. Dazu muss die gesamte Messanalytik in den Kofferraum eingebaut werden. Das aber ist noch nicht alles, denn jetzt kommt es darauf an, wie, wo und welche Strecken bei welchen Witterungsbedingungen gefahren werden?

Denn wir kennen das: Der eine Fahrer benötigt 12 Liter auf 100 Kilometer, der andere dagegen bewegt sein Fahrzeug so, dass er mit 8 Liter auskommt. Alte Regel: Im Gasfuß des Autofahrers steckt das größte Sparpotential; da können sich die Motoreningenieure noch so sehr anstrengend.

Es müssen also vergleichbare Bedingungen geschaffen werden, damit Autos auch verschiedener Hersteller in ihrem Abgasverhalten messbar sind. Motorenbauer und Behörden haben sich daher auf »Prüfzyklen« geeinigt. Auf Rollenprüfständen wird der Wagen mit verschiedenen Belastungen gefahren, ein kurzes Stück, das Stadtfahrten simulieren soll mit wechselnden Beschleunigungen, relativ gleichmäßigen Fahrten über Landstraßen und Autobahnen. Das alles bei gleichbleibenden Temperaturen.

Fragwürdige Grenzwerte, unaufrichtige Politik

Dass diese künstlichen Zyklen im Labor nicht viel mit alltäglichen Fahrten zu tun haben, liegt auf der Hand – und weiß jeder Beteiligte in Industrie und Politik. Die Grenzwerte sind natürlich wiederum ein Kompromiss. Man könnte auch Kuhhandel sagen. Nur sind Normen immer Industriepolitik. Wer das Auto politisch kaputtmachen will, kann das gut darüber tun. Er sollte allerdings nicht vergessen, dass immer noch die Autoindustrie eine der Schlüsselindustrien ist, in der das Geld verdient wird, das hier so bereitwillig verpulvert wird. Nur befindet sie sich seit langem nicht mehr auf dem aufsteigenden Ast.

Das ändert nichts an der Aufgabe der Motoreningenieure: Ihnen will es partout nicht gelingen, aus Nichts alles zu machen, 100 % Leistung bei Nullemissionen – das verstößt einfach gegen die Physik.

Rudolf Diesel ging übrigens von Bord, oder besser: über Bord. Er verschwand 1913 von einem Schiff auf dem Ärmelkanal. Das sollte ihn von Antwerpen nach Harwich bringen. Er wollte in England an einer Sitzung seiner englischen Gesellschaft teilnehmen. Deren Geschäfte liefen gerade sehr schlecht.

Dieselfahrer die der Rückrufaktion von VW wegen des Softwareupdates gefolgt sind klagen nunmehr, wenn man den Berichten in den einschlägigen Internetforen glauben kann, über aufgetretene Folgeschäden. In vielen Fällen werden Versottungsschäden durch Rußablagerungen genannt, aber auch Moternruckeln und Treibstoffmehrverbrauch werden genannt. Andere haben keine Probleme.

Wer dem VW-Abgasrückruf nicht folgt, dem wollen die Behörden das Fahrzeug stilllegen.

Besitzer betroffener Fahrzeuge, die ihr Auto nicht stillgelegt haben möchten, sind also gezwungen dem Rückruf ihres Herstellers Folge zu leisten.  Betroffene Autobesitzer sollten sich, ehe sie etwas unternehmen und dann später eventuell Nachteile in Kauf nehmen müssen, auf alle Fälle von einem Anwalt  rechtlich beraten lassen.

Für viele betroffene Dieselfahrer kommt nun das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen. Keine Massenabfertigung! Individuelle Einzelfallberatung!

Das ab sofort gültige BSZ e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“  ermöglicht einen leichteren und schnellen Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

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Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte. Die Fördermitgliedschaft  ist zeitlich nicht begrenzt.

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Venture Plus (V+) – Erneuter Erfolg für Anleger

Anwälte erwirken für Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG Urteil gegen Gründungsgesellschafterin auf Zahlung von Schadensersatz.

Eine Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für Mandanten, die eine Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG gezeichnet hatten, ein Urteil gegen eine Gründungsgesellschafterin des Fonds auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals nebst Zinsen erwirkt. Im Gegenzug müssen die Anleger nur die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an die Gründungsgesellschafterin übertragen.

Das Gericht hat damit den Anlegern Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. die Gründungsgesellschafterin muss die Anleger so stellen, als hätten sie die Beteiligung an dem Fonds nie gezeichnet. Das Gericht teilte in dem Verfahren die Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass der Verkaufsprospekt der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG mehrere gravierende Fehler aufweise und dass das Fondskonzept auch in sich unplausibel sei.

„Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, zeigt aber erneut, dass Anleger der V+ Fonds regelmäßig gute Aussichten haben, Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater/Anlagevermittler und Gründungsgesellschafter durchzusetzen, um ihr eingesetztes Kapital zurück zu erhalten“, so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.  Denn ist der Verkaufsprospekt, so wie von den Rechtsanwälten herausgearbeitet, fehlerhaft und unplausibel, sind sowohl Anlegerberater/Anlagevermittler als auch Gründungsgesellschafter des Fonds grundsätzlich verpflichtet, darauf hinzuweisen. Unterbleibt dies, so besteht für den einzelnen Anleger regelmäßig ein Schadenersatzanspruch, der auf eine komplette Rückabwicklung der Beteiligung, also auf die Erstattung des eingezahlten Kapitals und die Befreiung von weiteren Verpflichtungen, wie beispielsweise Ratenzahlungsverpflichtungen, gerichtet ist. Im Gegenzug muss der Anleger lediglich die Rechte aus der Beteiligung übertragen.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hatte schon in der Vergangenheit mehrere Erfolge für von ihr vertretene Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG, V + GmbH & Co. Fonds 2 KG und V + GmbH & Co. Fonds 3 KG erzielt. So hatte die Kanzlei für mehrere Anleger positive gerichtliche Entscheidungen erwirkt. Weiter konnten bereits mehrere Vergleiche für Anleger geschlossen werden, die in oben genannte Fonds investiert hatten.

Die Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen.

Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und Gründungsgesellschafter des Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so der Rechtsanwalt weiter.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus (V+)  anschließen.

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Montag, Juli 24, 2017

Droht BMW eine Milliardenstrafe wegen Kartellbetrug? Nur VW und Daimler straffrei wegen Selbstanzeige?

Nach Informationen des SPIEGEL haben sich die deutschen Autobauer seit den neunziger Jahren in geheimen Arbeitskreisen miteinander abgestimmt. Während Daimler, VW, Audi und Porsche eine entsprechende Selbstanzeige bei den Kartellbehörden eingereicht haben, ist nicht bekannt, ob auch BMW geeignete Schritte unternommen hat um als Kronzeuge Strafmilderung oder Straffreiheit zu erlangen.

Bisher hatte BMW die Schockwellen, die der so genannte Diesel-Skandal durch die Automobilbranche schickte, mehr oder weniger erfolgreich umschiffen können. Nach VW war zuletzt Daimler wegen angeblich manipulierter Dieselmotoren in die Schlagzeilen geraten. Sollte sich herausstellen, dass die rund 1.000 geheimen Sitzungen in etwa 60 verschiedenen Arbeitsgruppen der großen deutschen Automobilhersteller tatsächlich gegen Kartellrecht verstoßen haben und der VW-Konzern mit Porsche und Audi sowie Daimler wegen ihrer Selbstanzeige ganz oder fast ganz ohne Strafe bleiben, dürfte der Löwenanteil eines etwaigen Bußgelds wohl an BMW hängen bleiben. In Anbetracht des Zeitraums und des Umfangs der Absprachen erschiene dann eine Strafe im Milliardenbereich nicht unbedingt  unrealistisch. Vor einem Jahr erst ist ein Lastwagenkartell ausgehoben und zur Zahlung von 2,9 Mrd. Euro verurteilt worden.

Die BMW Aktie hat seit Frühjahr 2015 bereits 30% verloren und ist unmittelbar nach Bekanntwerden der geheimen Absprachen noch einmal unter die Räder gekommen.

„Das Risiko von Strafzahlungen, das sich aus kartellrechtlich relevanten Absprachen ergibt, hätte viel früher öffentlich gemacht werden müssen.“ meint en BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt aus einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in München. Nach Einschätzung des Anwalts können deshalb Anleger, die zu Höchstpreisen BMW Aktien erworben haben und durch den Kursrutsch jetzt Verluste erleiden, eine Entschädigung verlangen. „Wer nachweisen kann, dass er die Aktien überhaupt nicht gekauft hätte, wenn er von den mutmaßlichen Kartellverstößen gewusst hätte, kriegt dann den vollen Kaufpreis zurück. Alle anderen können jedenfalls den Kursschaden ersetzt verlangen, der sich aus der aktuellen Entwicklung ergibt.“ sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Weil sich die kartellrechtlichen Vorwürfe nicht nur gegen BMW richten, sondern auch gegen VW und Daimler, gilt nach Einschätzung des Anwalts für diese Aktien im Grunde nichts anderes. Denn ob und in welchem Umfang die Selbstanzeigen tatsächlich zur Straffreiheit führen, ist nach wie vor offen. Die Rechtsanwälte raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

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Freitag, Juli 21, 2017

GarantieHebelPlan 08 – Weiterer Erfolg für Anleger

In einem weiteren von einer Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei für einen Anleger der GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG (im Folgenden: GarantieHebelPlan 08) geführten Verfahren wurde eine Klage der GarantieHebelPlan 08 i. L. gegen einen Anleger abgewiesen.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei meldet, hat ein weiteres Gericht zu Gunsten eines von dieser Kanzlei vertretenen Anlegers der GarantieHebelPlan 08 geurteilt. Das Amtsgericht Bremen hat die Klage der GarantieHebelPlan 08 i.L. gegen einen vermeintlichen Anleger auf Zahlung von sog. „Sparraten“ abgewiesen.

Bereits in der Vergangenheit haben sich zahlreiche Anleger gegen die Forderungen seitens der GarantieHebelPlan 08 geltend gemacht wurden, an diese Kanzlei gewandt. Diese Kanzlei hat in diesen Verfahren bereits Urteile zu Gunsten von Anlegern erwirkt mit denen die Forderungen der GarantieHebelPlan 08 abgewiesen wurde.

Aber Anlegern der GarantieHebelPlan 08, die sich im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsbeitritt fehlerhaft beraten fühlen, können daneben Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die jeweiligen Berater zustehen.

Das Landgericht Augsburg hat zum Beispiel am 28.03.2017 eine Anlageberaterin verurteilt, der von dieser Kanzlei vertretenen Anlegerin den kompletten Schaden aus deren Beteiligung an der GarantieHebelPlan 08 zu erstatten und die Anlegerin von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen. Im Gegenzug muss die Anlegerin die Rechte aus ihrer Beteiligung an der GarantieHebelPlan 08 übertragen.

Im konkreten Fall hat sich die Anlegerin aufgrund einer Beratung im Jahre 2010 an der GarantieHebelPlan 08 beteiligt.

Das Geschäftsmodell der GarantieHebelPlan 08 sah vor, Anlegergelder in Kapitalanlagen wie britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds zu investieren. Den Anlegern wurden überdurchschnittliche Erträge versprochen, in dem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft).

Die Einlagen konnten hierbei entweder sofort in voller Höhe oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans eingezahlt werden. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

Die von den Rechtsanwälten vor dem LG Augsburg vertretene Anlegerin ist der Auffassung, von der Anlageberaterin im Vorfeld nicht ordnungsgemäß über Chancen und Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt worden zu sein.
Weiter ist die Anlegerin der Auffassung, dass der Emissionsprospekt zur streitgegenständlichen Beteiligung an GarantieHebelPlan 08 wesentliche Fehler enthält, auf die sie im Rahmen der Beratung nicht hingewiesen wurde.

Nach ständiger Rechtsprechung gilt: Tritt ein Anlageinteressent an einen Anlageberater oder ein Anlageberater oder an einen Anlageinteressenten heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen. Im Rahmen der Beratung darf gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Ferner muss der Anleger ordnungsgemäß über Risiken und Eigenschaften des Anlageobjektes informiert werden. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen objektgerechten Beratung muss der Kunde richtig und sorgfältig in einer für den Kunden verständlichen und vollständigen Form über alle Umstände unterrichtet werden, die für das Geschäft von Bedeutung sind.

Das Landgericht Augsburg sah den diesbezüglichen Sachvortrag der Anlegerin als schlüssig an und verurteilte die Anlageberaterin antragsgemäß. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt die Entscheidung doch, dass geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan 08 nicht chancenlos sind.
Die Rechtsanwälte empfehlen daher allen Anlegern der GarantieHebelPlan 08, die sich fehlerhaft beraten fühlen, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit deren Beteiligung an der GarantieHebelPlan 08. Bereits in der Vergangenheit haben diese Rechtsanwälte Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger erwirkt.

Auch Anleger gegen die ihrerseits Forderungen seitens der GarantieHebelPlan 08 geltend gemacht werden, sollten unverzüglich rechtlichen Rat einholen und prüfen lassen, ob eine erfolgversprechende Verteidigung möglich ist. Diese Kanzlei CLLB R hat auch in derartigen Verfahren bereits Urteile zu Gunsten von Anlegern erwirkt mit denen die Forderungen der GarantieHebelPlan 08 abgewiesen wurde.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Keine Kreditgebühren bei Finanzierung einer Photovoltaikanlage

•           Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen gelten als unzulässige Preisnebenabreden
•           Damit versuchen Banken eigene Aufwendungen auf den Kreditnehmer abzuwälzen
AG Nürnberg, Urteil vom 01.10.2013 - 18 C 3194/13

Schon im Jahr 2013 beschäftigte sich das Amtsgericht Nürnberg mit der Problematik von Darlehensgebühren bei Gewerbekrediten. Nachdem bereits höchstrichterlich entschieden war, dass solche Bearbeitungsentgelte bei privaten Darlehen unzulässig seien, war zunächst unklar, ob dies auch für Firmenkredite gilt.

Konkret ging es um ein Unternehmerdarlehen zu Finanzierung zweier Photovoltaikanlagen. In diesem Zusammenhang erhob die Bank neben den eigentlichen Zinsen eine Kreditbearbeitungsgebühr für angebliche Neben- und Zusatzleistungen. Diese seien durch Beratungen über staatliche Förderprogramme im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie durch Überprüfung der Solaranlage selbst erbracht worden.

Gleichbehandlung von Unternehmern und Verbrauchern
Das Gericht stellte fest, dass es sich bei den von der Bank behaupteten Leistungen vielmehr um Tätigkeiten handele, die diese im eigenen Interesse – nämlich zur Sicherung der Rückzahlung des Gewerbekredits – erbracht habe. Untermauert würde dies von der vertraglichen Bezeichnung als „einmaliges Bearbeitungsentgelt“. Bereits dieser Wortlaut lege eine Abgeltung des Bearbeitungsaufwandes der Bank nahe. Solche Preisnebenabreden würden jedoch auch den selbstständigen Darlehensnehmer unangemessen benachteiligen.

Praxistipp
Gerade das hohe Finanzierungsvolumen im Bereich der Unternehmenskredite und die sich daran orientierende Bearbeitungsgebühr, macht die Überprüfung auch von Altverträgen lukrativ. Nicht selten handelt es sich hierbei um mehrere tausend Euro, die auch Selbstständige zurückfordern können. Nach mehreren instanzgerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre, hat sich im Juli 2017 nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Sichtweise angeschlossen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Mittwoch, Juli 19, 2017

MDM Group AG: Eine unglaubliche Geschichte

Über die Vorgänge bei der MDM Group AG im Schweizerischen Meggen hat der BSZ e.V. bereits mit Beiträgen vom 10.Juni, 7. Juli und 15. Juli 2017 auf seiner Homepage berichtet. (http://bit.ly/2uxKYsG)

Seit dem melden sich täglich Dutzende betroffener Anleger bei der vom BSZ e.V. und einem Schweizer Anlegerschützer  initiierten Interessengemeinschaft „MDM Group AG“.

Beispielhaft geben wir hier die Mail eines MDM-Anlegers wieder, die uns gerade erreicht hat:

„Ich habe im März bei der MDM Group AG in Meggen CH Fr. 10.000,00 für ein Nachrangdarlehen investiert. Einen Monat später investierte ich 100.000 EUR in Aktien für den Börsengang. Der Börsengang fand nie statt - die Betrüger sind mit dem Geld verschwunden. Es ist genau wie in Ihrem Artikel beschrieben.“

„Solche Schilderungen hören wir Dutzendfach täglich am Telefon“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Unglaublich, wie sich ein Rating vom Februar von über 800 Punkten bereits im März drastisch verschlechtern kann auf etwas über 600 Punkte. Um dann bereits Ende März drastisch auf 240 Punkte abzusinken,“ wundert sich unser Schweizer Partner.

Wir haben einmal die Berichterstattung der letzten Monate über die MDM Group angesehen und geben hier Beispielhaft einen Beitrag von Focus online wieder:

Focus Online – Donnerstag, 26. Januar 2017 13:04

So lässt sich heute sicher Geld investieren.
„Doch nicht nur die Fonds und Banken bieten Möglichkeiten, Geld zu investieren. Die MDM Group AG beispielsweise verfolgt ein Konzept, das auf unternehmerische Beteiligungen setzt und bis zu  20 Prozent Zinsen ermöglicht. Es handelt sich dabei um eine festverzinsliche Kapitalanlage, sodass der Zinssatz gesichert ist. Möglich macht die zweistelligen Zinserträge ein besonderes Geschäftsmodell. Investiert wird in zwei Bereiche mit hohen Gewinnpotenzialen. Zum einen wird in hochwertige Ferienimmobilienanlagen investiert, die oft aus Zwangsversteigerungen günstig angekauft werden. Zum anderen handelt die MDM Group mit Markenwaren aller Art, die ebenso aus Sonderposten und Konkursware gekauft und dann mit hoher Marge über Online- und Großhandel vertrieben werden. Seit zehn Jahren ein bewährtes Anlagemodell Je mehr Investitionskapital zur Verfügung steht, desto besser ist auch die Verhandlungsposition der MDM Group, die bereits seit über zehn Jahren am Markt aktiv ist. Daher hat man sich dazu entschieden, Anleger zu beteiligen, die hier ihr Geld investieren möchten und dafür eine entsprechende Verzinsung erhalten. Die kurzen Laufzeiten ab einem Jahr und die geringe Einstiegsinvestition ab 5000 Euro machen diese Form der Geldanlage sehr attraktiv.
2017 geht die MDM Group AG zudem an die Börse, sodass Aktien vorbörslich gehandelt werden können. Somit ergibt sich eine weitere Möglichkeit, an der erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens teilzuhaben. Wer sein Geld investieren möchte und sich dabei mehr Zinsen wünscht als klassische Sparprodukte bieten, ist bei der MDM Group AG an der richtigen Adresse. Mit Immobilien und internationalem Handel werden Gewinne erzielt, die die Ausschüttung von bis zu 20 Prozent Zinsen an Anleger ermöglicht.

Ein Ermittlungsverfahren gegen die MDM Group AG läuft bereits bei der Luzerner Polizei. Nun geht es darum, dass sich möglichst viele Geschädigte mal als Privatkläger anschliessen. Ebenso sollten Anleger ihre Forderungen umgehend geltend machen können. Wer war Abwicklungsbank? Welche Firmen waren bei der Abwicklung mit dabei? Es wäre hilfreich, diesbezüglich Feedbacks zu erhalten.

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Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft NL NordLeas AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Dienstag, Juli 18, 2017

NL NORD LEASE AG: FRAGLICHE FORDERUNGEN WERDEN PER MAHNBESCHEID DURCHGESETZT

Erst der Verlust des eingesetzten Kapitals, dann auch noch Geld zurückzahlen: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zeigen, wie sich Anleger der NL Nord Lease AG gegen die Forderungen wehren können. 

Es zeichnete sich ab, nachdem viele Anleger der NL Nord Lease AG zum Ende des letzten Jahres aus der atypisch stillen Beteiligung „hinausgekündigt“ wurden. Jetzt die dicke Rechnung: Die NL Nord Lease AG macht die angeblichen Forderungen aus der Auseinandersetzung des jeweiligen Gesellschaftsverhältnisses per Mahnbescheid geltend. 

Widerspruchsfrist 2 Wochen beachten

Konnten die Anleger die bisherigen außergerichtlichen Forderungen noch ignorieren, geht dies nun nicht mehr. Wegen des Mahnbescheids läuft eine Frist zur Einlegung des Widerspruchs von 2 Wochen. Wird dieser nicht fristgerecht erklärt, wird die Forderung nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids festgestellt und die Gegenseite kann daraus die Vollstreckung einleiten. 

Anspruch nicht begründet – Spielregeln nicht eingehalten

Der Anspruch ist in den bisher hier vorliegenden Fällen nicht begründet. Hintergrund ist, dass die NL Nord Lease AG sich nicht an die Spielregeln gehalten hat, die für die Berechnung von solchen Ansprüchen gelten. Solange diese nicht eingehalten werden, ist der Anspruch selbst weder fällig noch damit im Ergebnis begründet. 

Zuletzt hat dies das OLG Köln in einem von einer mit dieser Angelegenheit befassten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  geführten Verfahren festgestellt. Dort wurde ebenfalls ein solcher Anspruch geltend gemacht. Nach Klageabweisung durch das LG Bonn hat das OLG Köln die Berufung der Gegenseite per Beschluss zurückgewiesen. Der Anleger musste die eingeklagte Forderung nicht zahlen. 

Stellungnahme dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

Auf die Kleinigkeiten kommt es im Leben an. Genau diese Kleinigkeiten – wie eben die Berechnung des Auseinandersetzungsanspruchs – helfen den Anlegern, sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen. Hier hat sich die NL Nord Lease AG nicht an die Spielregeln gehalten. Umso gravierender ist dann, wenn diese Forderungen nun auch noch per Mahnbescheid durchgesetzt werden wollen, bei dem die Anleger Gefahr laufen, allein durch Fristversäumnis das Verfahren zu verlieren. Leider ist daher schnelles Handeln unabdingbar. 

Praxistipp der Kanzlei

Je nach Zeitpunkt der Beendigung der jeweiligen Beteiligung ist der Anspruch unter Umständen sogar verjährt. In einem Verfahren der Schwestergesellschaft LeaseTrend AG hat das LG Münster die Gegenseite daraufhin hingewiesen, dass die Forderung sogar verjährt sein könnte. Auch hier lohnt sich ein Blick ins Detail 

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