Erst der Verlust des eingesetzten Kapitals, dann auch noch
Geld zurückzahlen: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zeigen, wie sich Anleger der
NL Nord Lease AG gegen die Forderungen wehren können.
Es zeichnete sich ab, nachdem viele Anleger der NL Nord
Lease AG zum Ende des letzten Jahres aus der atypisch stillen Beteiligung
„hinausgekündigt“ wurden. Jetzt die dicke Rechnung: Die NL Nord Lease AG macht
die angeblichen Forderungen aus der Auseinandersetzung des jeweiligen
Gesellschaftsverhältnisses per Mahnbescheid geltend.
Widerspruchsfrist 2
Wochen beachten
Konnten die Anleger die bisherigen außergerichtlichen
Forderungen noch ignorieren, geht dies nun nicht mehr. Wegen des Mahnbescheids
läuft eine Frist zur Einlegung des Widerspruchs von 2 Wochen. Wird dieser nicht
fristgerecht erklärt, wird die Forderung nach Erlass eines
Vollstreckungsbescheids festgestellt und die Gegenseite kann daraus die
Vollstreckung einleiten.
Anspruch nicht
begründet – Spielregeln nicht eingehalten
Der Anspruch ist in den bisher hier vorliegenden Fällen
nicht begründet. Hintergrund ist, dass die NL Nord Lease AG sich nicht an die
Spielregeln gehalten hat, die für die Berechnung von solchen Ansprüchen gelten.
Solange diese nicht eingehalten werden, ist der Anspruch selbst weder fällig
noch damit im Ergebnis begründet.
Zuletzt hat dies das OLG Köln in einem von einer mit dieser
Angelegenheit befassten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geführten Verfahren festgestellt. Dort wurde
ebenfalls ein solcher Anspruch geltend gemacht. Nach Klageabweisung durch das
LG Bonn hat das OLG Köln die Berufung der Gegenseite per Beschluss
zurückgewiesen. Der Anleger musste die eingeklagte Forderung nicht
zahlen.
Stellungnahme dieser
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
Auf die Kleinigkeiten kommt es im Leben an. Genau diese
Kleinigkeiten – wie eben die Berechnung des Auseinandersetzungsanspruchs –
helfen den Anlegern, sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen. Hier hat sich
die NL Nord Lease AG nicht an die Spielregeln gehalten. Umso gravierender ist
dann, wenn diese Forderungen nun auch noch per Mahnbescheid durchgesetzt werden
wollen, bei dem die Anleger Gefahr laufen, allein durch Fristversäumnis das
Verfahren zu verlieren. Leider ist daher schnelles Handeln unabdingbar.
Praxistipp der Kanzlei
Je nach Zeitpunkt der Beendigung der jeweiligen Beteiligung
ist der Anspruch unter Umständen sogar verjährt. In einem Verfahren der
Schwestergesellschaft LeaseTrend AG hat das LG Münster die Gegenseite daraufhin
hingewiesen, dass die Forderung sogar verjährt sein könnte. Auch hier lohnt
sich ein Blick ins Detail
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft
nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass
eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht –
geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an.
Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NL NORD
LEASE AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft NL NordLeas AG kann kostenlos und unverbindlich mittels
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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