Nach Informationen des SPIEGEL haben sich die deutschen
Autobauer seit den neunziger Jahren in geheimen Arbeitskreisen miteinander
abgestimmt. Während Daimler, VW, Audi und Porsche eine entsprechende
Selbstanzeige bei den Kartellbehörden eingereicht haben, ist nicht bekannt, ob
auch BMW geeignete Schritte unternommen hat um als Kronzeuge Strafmilderung
oder Straffreiheit zu erlangen.
Bisher hatte BMW die Schockwellen, die der so genannte
Diesel-Skandal durch die Automobilbranche schickte, mehr oder weniger
erfolgreich umschiffen können. Nach VW war zuletzt Daimler wegen angeblich
manipulierter Dieselmotoren in die Schlagzeilen geraten. Sollte sich
herausstellen, dass die rund 1.000 geheimen Sitzungen in etwa 60 verschiedenen
Arbeitsgruppen der großen deutschen Automobilhersteller tatsächlich gegen
Kartellrecht verstoßen haben und der VW-Konzern mit Porsche und Audi sowie
Daimler wegen ihrer Selbstanzeige ganz oder fast ganz ohne Strafe bleiben,
dürfte der Löwenanteil eines etwaigen Bußgelds wohl an BMW hängen bleiben. In
Anbetracht des Zeitraums und des Umfangs der Absprachen erschiene dann eine
Strafe im Milliardenbereich nicht unbedingt
unrealistisch. Vor einem Jahr erst ist ein Lastwagenkartell ausgehoben
und zur Zahlung von 2,9 Mrd. Euro verurteilt worden.
Die BMW Aktie hat seit
Frühjahr 2015 bereits 30% verloren und ist unmittelbar nach Bekanntwerden der
geheimen Absprachen noch einmal unter die Räder gekommen.
„Das Risiko von Strafzahlungen, das sich aus
kartellrechtlich relevanten Absprachen ergibt, hätte viel früher öffentlich
gemacht werden müssen.“ meint en BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt aus einer auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in München. Nach Einschätzung
des Anwalts können deshalb Anleger, die zu Höchstpreisen BMW Aktien erworben
haben und durch den Kursrutsch jetzt Verluste erleiden, eine Entschädigung
verlangen. „Wer nachweisen kann, dass er die Aktien überhaupt nicht gekauft
hätte, wenn er von den mutmaßlichen Kartellverstößen gewusst hätte, kriegt dann
den vollen Kaufpreis zurück. Alle anderen können jedenfalls den Kursschaden
ersetzt verlangen, der sich aus der aktuellen Entwicklung ergibt.“ sagt der BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt.
Weil sich die kartellrechtlichen Vorwürfe nicht nur gegen
BMW richten, sondern auch gegen VW und Daimler, gilt nach Einschätzung des
Anwalts für diese Aktien im Grunde nichts anderes. Denn ob und in welchem
Umfang die Selbstanzeigen tatsächlich zur Straffreiheit führen, ist nach wie
vor offen. Die Rechtsanwälte raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat
von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu
nehmen.
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