Freitag, April 08, 2016

OPALENBURG – ANLEGER: NICHT UNGEPRÜFT ZAHLEN!

Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG werden derzeit gerichtlich in Anspruch genommen, wenn sie die Zahlung der Rateneinlagen gestoppt haben.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB empfehlen: Anleger sollten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachkommen.

Das Amtsgericht München hat in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB erstrittenen Urteil im Februar 2016 die Klage der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG auf Zahlung rückständiger Raten abgewiesen. Die Widerrufsbelehrung, so das Amtsgericht München, sei fehlerhaft, weshalb die Anlegerin ihre auf den Beitritt gerichtete Vertragserklärung auch noch Jahre nach dem Beitritt widerrufen konnte.

Der Fall zeigt, dass Anleger gute Chancen haben können, sich gegen die behauptete Forderung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG erfolgreich zu wehren, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz.

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz meint, dass auch die von der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Zudem sind nach den Erfahrungen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Anleger häufig nicht über die mit dem Erwerb einer Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG einhergehenden Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals aufgeklärt worden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.

Die Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Fonds anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, wegen möglicher Verjährung nicht zu lange zu warten.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Mittwoch, April 06, 2016

Neuseelands FMA warnt vor NoaFX / Kapitalmarktanlagen

Dem BSZ e.V. wird von Betroffenen berichtet, dass sie erhebliche Gelder auf ein Konto bei dem Broker "NoaFX" in Neuseeland (http://www.noafx.com ) investiert hätten. Ihr Versuch, das Geld wieder zurück nach Deutschland zu transferieren, sei aber gescheitert. Sie kämen nicht mehr an das Geld heran.


Grundsätzlich ist Neuseeland ein sehr guter Wirtschaftsstandort, und auch Finanzunternehmen unterliegen einer strengen Regulierung. Auch der Broker Noafx behauptet auf seiner Internetseite, als Finanzdienstleister in Neuseeland aufsichtsrechtlich registriert und auch Mitglied in einem Gremium zur  Durchführung von Streitschlichtungsverfahren zu sein.

Diese Behauptungen sind allerdings falsch.

Das Finanz-Unternehmen hat sich nicht aufsichtsrechtlich lizensieren lassen und unterliegt somit nicht den strengen Regulierungs-Anforderungen von Neuseeland.

Wie dem BSZ e.V. berichtet wird, sollen im Übrigen die gleichen "Direktoren" dieses  Brokers auch schon in der Vergangenheit Betrugsfirmen gegründet und schließlich - nachdem     genug Gelder eingesammelt worden waren -  Insolvenz angemeldet haben.

Über den Verbleib der von den Betroffenen investierten Gelder ist derzeit wenig bekannt, nach letzten Informationen sollen die eingesammelten Gelder wohl illegal nach Singapore und Indien transferiert worden sein.

Betroffene sollten sich rechtlich beraten lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt einen Anwalt, der bereits eine Vielzahl ähnlicher Fälle betreut.  Er ist zudem Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann, zertifizierter Finanzanalyst und hat zudem früher als Analyst und Vermögensverwalter mehrere Jahre in Vermögensverwaltungen gearbeitet.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Anlage im Ausland.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage im Ausland können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © Dieter Schütz / www.pixelio.de

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Kapitalanlageopfer können in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten.

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein.e.V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist.  Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.


Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.

Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten es den Betrügern zu leicht gemacht sie um ihr Geld zu bringen. Flugs wird den Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich selbst daran schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.

Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen. Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich kaum  vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.

Massenabfertigung, schlecht vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter  schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger. Erfolgreich war der Anwalt. Für sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar  nach dem Streitwert und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Bei einem Streitwert von 10 000.- Euro sind das immerhin 745,40 Euro die dem Anleger in Rechnung gestellt werden können. Da lohnt es sich dann schon wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger eingesammelt hat.

Für Anleger die  glauben, dass sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, die können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Mitgliedern kostenlos über BSZ Vertrauensanwälte die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Das Prinzip ist einfach aber Wirkungsvoll: Die betroffenen Anleger bilden innerhalb der BSZ e.V. Fördergemeinschaft einen Solidarverbund der sich selbst finanziert.  Jedes neue Mitglied zahlt einen einmaligen Förderbeitrag in Höhe von 150.- Euro zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice. Wenn sein Schadensersatzanspruch außergerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden kann, leistet er einen Förderbeitrag von 20% (Mitglieder mit Rechtsschutzversicherung 5%) der beigetriebenen Summe.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen.  Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte  raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite www.sammelklagen.de   

Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung   

Anfragen gerne auch per Fax oder Briefpost.

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Bildquelle: © Annette Fischer / www.pixelio.de

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. selbst nicht durchgeführt sondern ausschließlich von BSZ e.V. Vertrauensanwälten.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dienstag, April 05, 2016

Commerz Real verkauft zweites Schiff aus Twinfonds 168

Die Commerz Real teilt den Schiffsfonds-Anlegern des 2008 emittierten Schiffsfonds CFB 168 mit, dass im Januar 2016 auch das MS Maersk Nottingham (ehemals MS Regina Star) verkauft wurde. Es ging zu einem Preis von 11,5 Millionen US-Dollar an die ER Capital Holding GmbH & Cie. KG.


Ende 2014 verkaufte der Fonds das MS Nedlloyd Marita (ehemals MS Marita Star) an die Katharinen Schiffahrt GmbH & Cie. KG, ebenfalls ein Unternehmen der ER-Gruppe.

Zwar konnten mit den Verkaufserlösen die jeweiligen Bankverbindlichkeiten vollständig getilgt und eine erste Abschlagszahlung aus den Überschüssen geleistet werden.

Mit bisher insgesamt zurückgeführten 25 Prozent aufs Eigenkapital bleiben die Rückflüsse aus dem Schiffsfonds enttäuschend. Es wird nach erfolgter Liquidation an Kapital nur noch eine Liquidationsquote von höchstens 3-8 % fließen.

Schiffsfondsanleger sollten deshalb eine Schadenersatzklage mit ihrem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.

Weiteren Hintergrund können Anleger aus dem Praxishandbuch Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds-  gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 

steff

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125:

Mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro konnten sich Anleger an dem von Dr. Peters aufgelegten Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und - DS Blue Wave beteiligen.


Die Schiffsfonds blieben hinter den Erwartungen zurück. Erfreulich ist für die Anleger die Schiffsfonds- Beteiligung an dem 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 leider nicht verlaufen. Schnell machte sich die Krise der Handelsschifffahrt bemerkbar, so dass die Ausschüttungen zurückgefordert wurden und die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. "

Beide Fondsschiffe DS Blue Ocean und DS Blue Wave wurden inzwischen verkauft.

Anfang 2016 ist der Verkauf der Fondsschiffe über die Bühne gegangen, berichtet das "fondstelegramm".

Allerdings bekommen die Anleger kein Geld. Der Verkaufserlös reicht wohl nicht aus, um die Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank voll bedienen zu können.

Allerdings hat diese offenbar auch auf einen Teil ihrer Forderungen verzichtet. "Sollte die Fondsgesellschaft noch weitere Schulden haben, könnte auch die Außenhaftung der Anleger gegenüber den Gläubigern wieder aufleben.

Die Anleger könnten nun an die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen denken. Da bei der Vermittlung von Schiffsfonds die Anleger häufig fehlerhaft beraten wurden, können Schadensersatzansprüche aus Falschberatung entstanden sein!  .

Häufig wurden in den Anlageberatungsgesprächen nur die Vorzüge einer Beteiligung an einem Schiffsfonds dargestellt. Über die Risiken wurden die Anleger häufig im Unklaren gelassen. Allerdings müssen im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch die Risiken umfassend erläutert werden. Dazu zählen neben den konjunkturellen Schwankungen etwa die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und besonders das Totalverlust-Risiko für die Anleger.

Zur Beratungspflicht der Banken gehört es außerdem, ihre Rückvergütungen für die Vermittlung der Anteile offenzulegen. Anhand dieser sog. Kick-Backs kann der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen, das nicht zwangsläufig zu seinen Anlagewünschen nach einer sicheren Geldanlage passen muss. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

Es lohnt sich also, sich den Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 125 genauer anzusehen und eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuzuziehen.

Weiteren Hintergrund können Anleger aus dem Praxishandbuch Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds-  gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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steff


Geschädigte Kapitalanleger: Die systematische Geldvernichtung ist Teil der wie geschmiert laufenden Finanzindustrie.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko! 

Hundertausende Anleger haben mit zweifelhaften Kapitalanlagen Ihr Geld verloren. Die systematische  Geldvernichtung ist Teil der wie geschmiert laufenden Finanzindustrie. Als Beleg stehen dafür zum Beispiel die Massenverkäufe von schwindelhaft überbewerteten Schrottimmobilen, die von aggressiven Drückerkolonnen als Steuersparmodelle unters Volk gebracht wurden.

Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich als Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden Milliardenbeträge versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.

Für Anleger denen beim Abschluss der Investition zum Beispiel in Schiffsfonds, versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds als Altersversorgung gedacht. Statt satter Ausschüttungen sind die Betroffenen teilweise von hohen Rückzahlungsforderungen betroffen.

„Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko! Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen.

95% der abgezockten Anleger wehren sich nicht!  Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße still.  Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.

Das soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die  gierigen Deppen dastehen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

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Das Prinzip ist einfach aber Wirkungsvoll. Die betroffenen Anleger bilden innerhalb der BSZ e.V. Fördergemeinschaft einen Solidarverbund der sich selbst finanziert. Jedes neue Mitglied zahlt einen einmaligen Förderbeitrag in Höhe von 150.- Euro zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice. Wenn sein Schadensersatzanspruch außergerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden kann, leistet er einen Förderbeitrag in Höhe von 20% (Mitglieder mit Rechtsschutzversicherung 5%) der beigetriebenen Summe.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten: Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben der Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Das Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt dann im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Anleger erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite www.sammelklagen.de

Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Anfragen gerne auch per Fax oder Briefpost.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V.  selbst nicht durchgeführt sondern ausschließlich von BSZ e.V. Vertrauensanwälten.

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Montag, April 04, 2016

Urteil gegen Dubai Sports City Beteiligungs GmbH

Die Dubai Sports City Beteiligungs GmbH wurde mit Urteil des Landgerichts Fulda vom 16.03.2016 zu Schadensersatz i.H.v. € 10.500,00 verurteilt.


Einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenem Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG, vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG, wurde  mit Urteil des Landgerichts Fulda vom 16.03.2016 Schadensersatz i.H.v. € 10.500,00 zugesprochen.

Dies ist für Anleger deswegen bedeutsam, da diese in der Vergangenheit zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – aufgefordert wurden. Anleger, die hier erfolgreich wegen fehlerhafter Anlageberatung klagen, haben einen Anspruch auf Freistellung von diesen Forderungen und darüber hinaus einen titulierten Anspruch darauf, ihr bereits verloren geglaubtes Kapital vollumfänglich zurück zu erhalten. Denn sie sind wirtschaftlich so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nie erworben.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. So gilt es insbesondere zu klären, ob eine fehlerhafte Aufklärung/ Beratung vorliegt.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück. Bei dieser Anlage besteht u.a. das Risiko eines Totalverlusts der Einlage und die Gefahr der Rückforderung von Ausschüttungen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin  Linz, welche den Anleger im Verfahren vor dem Landgericht Fulda betreut hat, erklärt: „Es ist Eile geboten, da potentielle Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern zeitnah zu verjähren drohen. So tritt die absolute Verjährung dieser Ansprüche taggenau 10 Jahre nach Zeichnung ein.“

Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Dubai Sports City Beteiligungs GmbH.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Dubai Sports City Beteiligungs GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Freitag, April 01, 2016

Kapitalanleger: Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung ohne eigenes Kostenrisiko

Für viele geschädigte Kapitalanleger sind hohe Anwalts- und Gerichtskosten bei der Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt.


Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Wer glaubt, dass er bei seiner Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihm wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, für den ist der Rechtsweg meist die beste Option.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der jedem eine ehrliche Einschätzung seiner Chancen zum Ausgleich seines finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte  raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger  entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Ein Mitglied der  BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt dann im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag  in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.  Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,  entstehen dem BSZ e.V. Fördermitglied bis dahin keine Kosten. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen.  Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Anleger der Deutsche Biofonds AG fehlerhaft beraten

Diverse Anleger der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG wurden fehlerhaft beraten.

Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB berichten diverse Anleger der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG, dass sie nicht korrekt über die zahlreichen Risiken der unternehmerischen Beteiligung informiert wurden.

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarkts für den Handel der Anlage sowie weitere anlageimmanente Risiken.

Lässt sich eine unterlassene oder falsche Risikoaufklärung nachweisen, so besteht gegenüber dem Berater oder der dahinter stehenden Beratungsgesellschaft ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung des gesamten Anlageerwerbs. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück.

Für betroffene Anleger empfiehlt es sich nun, aktiv zu werden. Es gilt zu prüfen, ob gegenüber Beratern und/oder Prospektverantwortlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Sollten sich Prospektfehler feststellen lassen, kommen zusätzlich Ansprüche gegen Prospektverantwortliche in Betracht. Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung etwaiger Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Donnerstag, März 31, 2016

Kündigung Bausparvertrag unwirksam. OLG Stuttgart verurteilt Bausparkasse.

Laut einer Pressemitteilung vom 30.03.2016 hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart einer Bausparerin Recht gegeben, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehrt.


Sie hatte ihn 1978 mit einer Bausparsumme von 40.000,- DM (20.451,68 €) abgeschlossen. Für die Laufzeit erhielt sie einen Guthabenzinssatz von 3 % p. a. bei einem Bauspardarlehenszinssatz von 5 % p. a.. Nach Zuteilungsreife 1993 stellte die Bausparerin die regelmäßige Zahlung der Sparraten ein, ohne ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. 2015 kündigte die Bausparkasse den Bausparvertrag. Das Bausparguthaben belief sich zu diesem Zeitpunkt auf ca. 15.000 €. Die Bausparsumme war nicht vollständig angespart.

Das OLG Stuttgart hält die Kündigung der Bausparkasse für unberechtigt. Sie könne sich nicht auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB berufen. Nach § 5 Abs. 1 ABB sei der Bausparer verpflichtet, Regelsparbeiträge bis zur erstmaligen Auszahlung der Bausparsumme zu zahlen. Der Zeitpunkt der Zuteilungsreife spiele keine Rolle. Die überlange Vertragsdauer beruhe hier zwar auf der vertragswidrigen Einstellung der Sparleistungen durch die Bausparerin. Die Bausparkasse habe aber für diesen Fall ein (kurzfristiges) vertragliches Kündigungsrecht und es dadurch selbst in der Hand, eine überlange Bindung an den Vertragszinssatz zu verhindern. Wenn sie ein vertragliches Kündigungsrecht nicht nutze, sei sie nicht schutzbedürftig und könne sich nicht später auf ein Kündigungsrecht berufen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Soweit ersichtlich ist dies die erste obergerichtliche Entscheidung (Aktenzeichen: 9 U 171/15, Oberlandesgericht Stuttgart), die die Kündigung eines noch gut verzinsten Bausparvertrags für unwirksam und die betreffende Bausparkasse zur weiteren Verzinsung angesparten Guthabens für verpflichtet hält. Sie sollte Bausparer, deren Vertrag unter vergleichbaren Umständen gekündigt wird, ermutigen, auf Einhaltung getroffener Vereinbarungen zu bestehen und sich rechtzeitig versierter anwaltlicher Unterstützung zu versichern.

Auch hier hat sich wieder gezeigt, dass Verbraucher gute Chancen haben, wenn sie sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Für die Prüfung Ihres Bausparvertrags durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.03.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.