Dienstag, April 05, 2016

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125:

Mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro konnten sich Anleger an dem von Dr. Peters aufgelegten Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und - DS Blue Wave beteiligen.


Die Schiffsfonds blieben hinter den Erwartungen zurück. Erfreulich ist für die Anleger die Schiffsfonds- Beteiligung an dem 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 leider nicht verlaufen. Schnell machte sich die Krise der Handelsschifffahrt bemerkbar, so dass die Ausschüttungen zurückgefordert wurden und die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt werden konnten. "

Beide Fondsschiffe DS Blue Ocean und DS Blue Wave wurden inzwischen verkauft.

Anfang 2016 ist der Verkauf der Fondsschiffe über die Bühne gegangen, berichtet das "fondstelegramm".

Allerdings bekommen die Anleger kein Geld. Der Verkaufserlös reicht wohl nicht aus, um die Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank voll bedienen zu können.

Allerdings hat diese offenbar auch auf einen Teil ihrer Forderungen verzichtet. "Sollte die Fondsgesellschaft noch weitere Schulden haben, könnte auch die Außenhaftung der Anleger gegenüber den Gläubigern wieder aufleben.

Die Anleger könnten nun an die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen denken. Da bei der Vermittlung von Schiffsfonds die Anleger häufig fehlerhaft beraten wurden, können Schadensersatzansprüche aus Falschberatung entstanden sein!  .

Häufig wurden in den Anlageberatungsgesprächen nur die Vorzüge einer Beteiligung an einem Schiffsfonds dargestellt. Über die Risiken wurden die Anleger häufig im Unklaren gelassen. Allerdings müssen im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch die Risiken umfassend erläutert werden. Dazu zählen neben den konjunkturellen Schwankungen etwa die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und besonders das Totalverlust-Risiko für die Anleger.

Zur Beratungspflicht der Banken gehört es außerdem, ihre Rückvergütungen für die Vermittlung der Anteile offenzulegen. Anhand dieser sog. Kick-Backs kann der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen, das nicht zwangsläufig zu seinen Anlagewünschen nach einer sicheren Geldanlage passen muss. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

Es lohnt sich also, sich den Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 125 genauer anzusehen und eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuzuziehen.

Weiteren Hintergrund können Anleger aus dem Praxishandbuch Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds-  gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                      

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
  

Direkter Link zum Kontaktformular:    

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 
steff


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