Nach Angaben der auf Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB berichten diverse Anleger
der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG, dass sie nicht korrekt über
die zahlreichen Risiken der unternehmerischen Beteiligung informiert wurden.
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines
Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.
Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines
funktionierenden Zweitmarkts für den Handel der Anlage sowie weitere
anlageimmanente Risiken.
Lässt sich eine unterlassene oder falsche Risikoaufklärung
nachweisen, so besteht gegenüber dem Berater oder der dahinter stehenden
Beratungsgesellschaft ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf
Rückabwicklung des gesamten Anlageerwerbs. Der Anleger erhält dann das in die
Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile
zurück.
Für betroffene Anleger empfiehlt es sich nun, aktiv zu
werden. Es gilt zu prüfen, ob gegenüber Beratern und/oder
Prospektverantwortlichen Ansprüche geltend gemacht werden können.
Sollten sich Prospektfehler feststellen lassen, kommen zusätzlich
Ansprüche gegen Prospektverantwortliche in Betracht. Anleger sollten nicht
lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit
der Prüfung etwaiger Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine
Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines
entsprechenden Vorgehens.
Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller
Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbcoc
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=6d5ce00baaa7ee1af71c675b1a3c275a
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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