Mittwoch, April 06, 2016

Neuseelands FMA warnt vor NoaFX / Kapitalmarktanlagen

Dem BSZ e.V. wird von Betroffenen berichtet, dass sie erhebliche Gelder auf ein Konto bei dem Broker "NoaFX" in Neuseeland (http://www.noafx.com ) investiert hätten. Ihr Versuch, das Geld wieder zurück nach Deutschland zu transferieren, sei aber gescheitert. Sie kämen nicht mehr an das Geld heran.


Grundsätzlich ist Neuseeland ein sehr guter Wirtschaftsstandort, und auch Finanzunternehmen unterliegen einer strengen Regulierung. Auch der Broker Noafx behauptet auf seiner Internetseite, als Finanzdienstleister in Neuseeland aufsichtsrechtlich registriert und auch Mitglied in einem Gremium zur  Durchführung von Streitschlichtungsverfahren zu sein.

Diese Behauptungen sind allerdings falsch.

Das Finanz-Unternehmen hat sich nicht aufsichtsrechtlich lizensieren lassen und unterliegt somit nicht den strengen Regulierungs-Anforderungen von Neuseeland.

Wie dem BSZ e.V. berichtet wird, sollen im Übrigen die gleichen "Direktoren" dieses  Brokers auch schon in der Vergangenheit Betrugsfirmen gegründet und schließlich - nachdem     genug Gelder eingesammelt worden waren -  Insolvenz angemeldet haben.

Über den Verbleib der von den Betroffenen investierten Gelder ist derzeit wenig bekannt, nach letzten Informationen sollen die eingesammelten Gelder wohl illegal nach Singapore und Indien transferiert worden sein.

Betroffene sollten sich rechtlich beraten lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt einen Anwalt, der bereits eine Vielzahl ähnlicher Fälle betreut.  Er ist zudem Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann, zertifizierter Finanzanalyst und hat zudem früher als Analyst und Vermögensverwalter mehrere Jahre in Vermögensverwaltungen gearbeitet.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft Anlage im Ausland.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage im Ausland können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Bildquelle: © Dieter Schütz / www.pixelio.de

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