Montag, Mai 26, 2014

DCM Immobilienfonds: Fuggerstadt-Center-Augsburg verkauft - Anlegern drohen Verluste

Das Fuggerstadt-Center in Augsburg wurde offenbar verkauft. Anlegern drohen Verluste. Das Fuggerstadt-Center Augsburg aus dem gleichnamigen insolventen DCM-Immobilienfonds hat offenbar den Besitzer gewechselt.


Wie ,,Fonds professionell" berichtet, wurde das Gebäude an einen britischen Investor verkauft. Angaben zum Verkaufspreis wurden nicht gemacht. Allerdings soll er nicht reichen, um die Verbindlichkeiten des Fonds zu decken. Für die Anleger zeichnet sich also ein Verlustgeschäft ab. Weitere Ausschüttungen wird es wohl nicht geben.

Das Einkaufszentrum am Augsburger Hauptbahnhof steckte schon längere Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Anleger erhielten schon seit einigen Jahren keine Ausschüttungen mehr. 1300 Anleger hatten rund 41 Millionen Euro in den Fonds investiert. Im Mai 2012 wurde schließlich das Insolvenzverfahren eröffnet.

,,Nachdem das Gebäude nun verkauft ist, haben die Anleger nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Da aber Verjährung drohen könnte, sollten sie damit nicht mehr lange warten.

Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. ,,Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen etwa schwankende Mieteinnahmen. Gerade beim Fuggerstadt-Center erwiesen sich ja die Leerstände als großes Problem", so der Rechtsanwalt.

Darüber hinaus kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht. Möglicherweise wurde die Immobilie von DCM schon viel zu teuer gekauft. ,,Auch die prognostizierten Mieteinnahmen scheinen zu hoch angesetzt", erklärt Cäsar-Preller. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Ist dies nicht der Fall kann das Geschäft rückabgewickelt werden.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DCM Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Verjährung von Schadensersatzansprüchen - BGH vom 8.4.2014 zum Az.: XI ZR 341/12

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen ist bei geschlossenen Fonds, Medienfonds, Schiffsfonds häufig eine Hürde für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche. Wann beginnt jedoch die Verjährung der Ansprüche?


Die Verjährung von Ansprüchen bei Kapitalanlageprodukten ist immer wieder ein Problem bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche bei geschlossenen Fonds, offen Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Beteiligungen, Genussscheinen und anderen Produkten. Der BGH hat in der Entscheidung vom 8.4.2014 die wesentliche Punkte noch einmal herausgearbeitet.

Es kommt auf die subjektive Komponente an: 

Der Verjährungsbeginn setzt grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus.

Nicht erforderlich sind in der Regel, dass der Kapitalanleger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden  rechtlichen Schlüsse zieht.

Nur ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Kapitalanlegers den Verjährungsbeginn hinausschieben, z.B.,

wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt

wenn diese selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag

In diesem Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klagerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn

Wegen der besonderen Probleme bei der Einschätzung der Verjährung sollte der Kapitalanleger immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die   BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und einer Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff

Samstag, Mai 24, 2014

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG, tausende Anleger betroffen.

Im Berichtstermin über das Insolvenzverfahren der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien KG wurde von der Insolvenzverwalterin Dr. Hilgers der Bericht abgegeben. Es wurde ein Gläubigerausschus eingesetzt. Die mehreren tausend Anleger sollten sich durch einen Fachanwalt im Verfahren vertreten lassen.


Die Insolvenzverwalterin berichtete zur Lage des Unternehmens und zur Ursache der Insolvenz.

Es wurden über die Maßnahmen der Insolvenzverwalterin  bezüglich der Vermögenssicherung gesprochen. Es geht um 13 Grundstücke in der Bundesrepublik.

Die Prüfung der Aus- und Absonderungsrechte kann erst nach weiteren Anmeldungen erfolgen. Bisher haben über 100 Gläubiger Forderungen angemeldet. Es ist von mehreren Tausend Mezzianine-Darlehen Anlegern auszugehen. Die Anleger haben 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Es wurde ein Gläubigerausschus eingesetzt.Mitglieder sind 3 Vertreter von Kleinanlegern, Kapitalanlegern und Anspruchssteller,

Der Gläubigeruasschuss wird versuchen alle Anspruchinhaber umfassend zu informieren. Anleger sollten sich durch einen Fachanwalt im Verfahren vertreten lassen.

Die Höhe der auf die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO entfallenden Quote kann derzeit nicht abgeschätzt werden, da die Frist zur Anmeldung der Forderungen erst am 3.7.2014 abläuft und die erzielbare Masse noch nicht absehbar ist.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der  BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Deutsche ETP GmbH & Co Immobilien II KG  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. 05. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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BGH Urteil vom 8.4.2014 zum Beratungsgespräch bei Medienfonds

Der Anleger hatte im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach der Höhe der an die Bank fließenden Provisionen gefragt und trotz ausdrücklicher Erklärung des Anlageberaters der Bank, ihm die Höhe der an die Bank fließenden Rückvergütung nicht mitgeteilt. Der Anleger hat die Anlage in den Medienfonds mit obligatorischer Finanzierung abgeschlossen.

Nach Auffassung des BGHs verhält sich der Anleger widersprüchlich, wenn er später von der Bank Schadenersatz wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung geltend macht.

Der BGH hat zunächst einen Beratungsvertrag zwischen dem Anleger und der Bank angenommen. Die Gerichte haben festgestellt,, dass die Bank unstreitig eine umsatzabhängige Provision erhalten hat. Im Prospekt war die Provision als Vertriebskosten bzw. Kosten der Eigenkapitalvermittlung bezeichnet worden. Der Anleger war von der Bank nicht auf die genaue Höhe der Provision hingewiesen worden. Der Prospekt enthielt keine ausreichende Aufklärung über die Höhe der an die Bank geflossene Provision.

Der BGH hat bestätigt, dass zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung auch die Mitteilung der Höhe der Rückvergütung gehört. Der BGH hat den Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 195, 199 Abs. 1 BGB wegen Verjährung verneint.

Anleger haben jedoch gute Chancen, wenn sie nur über das Agio gesprochen haben und die Bank weitere Provisionen erhalten hat. Medienfondsanleger sollten sich deshalb von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.   Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Film- und Medienfonds"  anzuschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens                                   

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24.Mai 2014 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff

Donnerstag, Mai 22, 2014

KanAm Grundinvest: Chancen auf Schadensersatz nach BGH-Urteil deutlich gestiegen

Aktuelles BGH-Urteil zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds erhöht die Chancen auf Schadensersatz für Anleger des KanAm Grundinvest.


Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) entschieden, dass die vermittelnden Banken die Anleger über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären müssen. ,,Endlich hat der BGH damit für Klarheit gesorgt und anlegerfreundlich entschieden. Bisher hatten die Gerichte unterschiedliche Auffassungen zur Beratungspflicht der Banken bei offenen Immobilienfonds", begrüßt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Die BGH-Entscheidung lässt sich auch auf den offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest anwenden. Auch hier sind Anleger von der Schließung und der späteren Abwicklung des Fonds betroffen. ,,Unserer Erfahrung nach wurden sie in vielen Fällen nicht über das Schließungsrisiko ausgeklärt, sondern wurden von dem Bankberater in dem Glauben gelassen, dass sie in eine sichere Kapitalanlage investieren. Die Zeche mussten hinterher oft genug die Anleger in Form von erheblichen finanziellen Verlusten zahlen. Dem hat der BGH jetzt aber einen Riegel vorgeschoben und die Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nicht ordnungsgemäß beraten wurden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Möglichkeit die Anteilsrücknahme auszusetzen, ein stetes Risiko für die Anleger bedeute, da sie während der Schließungsphase nicht an ihr Geld kommen. Daher müsste die Anleger auch über das Schließungsrisiko aufgeklärt werden. Ob die Schließung des Fonds absehbar war, spiele für die Beratungspflicht der Bank keine Rolle. Das Urteil lässt sich auf Verträge, die schon vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden, anwenden.

,,Die Chancen vieler Anleger Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen", so  der Rechtsanwalt.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 21.Mai 2014 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Morgan Stanley P2 Value: BGH-Urteil eröffnet Anlegern Chancen auf Schadensersatz

Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value können nach aktuellem BGH-Urteil auf Schadensersatz hoffen.


,,Die Chancen auf Schadensersatz sind für die Anleger nach diesem BGH-Urteil natürlich deutlich gestiegen. Das gilt nicht nur für die Anleger des Morgan Stanley P2 Value, sondern auch für die Anleger der meisten anderen offenen Immobilienfonds", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bezieht sich auf Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014. Da stellten die Karlsruher Richter in zwei parallelen Verfahren klar, dass vermittelnde Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt informieren müssen. Geklagt hatten Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value, der 2008 die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatte und seit 2010 abgewickelt wird. Die Liquidation eines Fonds ist für Anleger in vielen Fällen mit empfindlichen finanziellen Verlusten verbunden.

Cäsar-Preller: ,,Die Möglichkeit, die Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können, machte die Investition in offene Immobilienfonds für viele Anleger so interessant. Allerdings kann die Fondsgesellschaft die Rücknahme der Anteile auch aussetzen und die Anleger kommen dann nicht an ihr Geld. Folgerichtig hat der BGH nun entschieden, dass die Anleger auch über dieses Schließungsrisiko informiert werden müssen. Anderenfalls macht die Bank sich schadensersatzpflichtig." Dabei lässt sich das BGH-Urteil auch auf Verträge anwenden, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden. Darüber hinaus stellte der BGH klar, dass es unwesentlich sei, ob die Schließung des Fonds vorhersehbar war oder nicht.

Ob die Bank ihre Beratungspflicht verletzt hat, müsse natürlich immer im Einzelfall geprüft werden, erklärt der Anlegerschutzanwalt. ,,Nach dem es lange umstritten war, ob die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds aufklären müssen, hat der BGH nun mit seinem anlegerfreundlichen Urteil endlich für Klarheit gesorgt. Das bedeutet, dass die Chancen vieler Anleger Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, deutlich gestiegen sind", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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cp

Mittwoch, Mai 21, 2014

Jede Investition hat Vorteile und Nachteile.

Wenn ein Anlageangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr! Seien Sie vorsichtig bei jeder Investition, die als " risikofrei " angeboten wird. Alle Investitionen haben ein gewisses Risiko! Anlageberater die etwas anderes behaupten sollten die rote Karte gezeigt bekommen.


Kapitalanlagen zur Altersvorsorge bieten eine gute Möglichkeit, um eine weitere Einnahmequelle für den Ruhestand zu schaffen. Stellen Sie dabei unbedingt sicher, dass Sie über potenzielle Risiken und über Erträge der einzelnen Anlagen genau informiert sind. Freunde, Verwandte, und Finanzberater bieten Ihnen sicher auch Tipps für eine vorteilhafte Kapitalanlage an. Am besten ist dabei, ausschließlich in Produkte die Sie verstehen, zu investieren.

Viele Anleger glauben, dass Anlageberater und Bankberater im Finanz- und in der Kapitalanlage bestens geschult sind. Viele Berater sind jedoch lediglich als Verkäufer geschult, um Kapitalanlagen über das Telefon, den Bankschalter oder auch am Wohnzimmertisch zu verkaufen. Glauben Sie nicht daran, dass es kein Risiko gäbe. Bei Investitionen gibt es immer ein Risiko. Seriöse Berater bestätigen dies, Betrüger verneinen das. Niemand kann genau vorhersagen, wie sich eine Investition entwickelt.

Prüfen Sie, ob das Produkt sicher ist, ob die Erträge schneller wachsen als die Inflation und welche Steuern, Gebühren und Provisionen für die Investition gelten.

Jede Investition hat Vorteile und Nachteile. Ob Sie Ihr Geld in Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder anderen Finanzprodukten anlegen, darüber entscheiden Sie ganz alleine. Wichtig: Streuen Sie Ihr Investments, denn Diversifikation der Anlagen wird dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren. Die Mischung aus einer Vielzahl von Investitionen innerhalb eines Anlageportfolios ist eine wichtige Technik zur Steuerung der Risiken.

Ein Anlageberater der es ehrlich mit Ihnen meint, sollte auch in der Lage sein umfassend über die Risiken, Verpflichtungen, Einschränkungen und Kosten der Investition zu informieren. Er hat auch kein Problem damit, Ihnen ein Dokument mit allen vorgetragenen wichtigen Punkten zu erstellen, zu unterschreiben und Ihnen auszuhändigen. Allen Beratern, die zögern, die Anlagestrategie zu diskutieren oder das geforderte Dokumente auszustellen sollte mit Vorsicht begegnet werden.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Dienstag, Mai 20, 2014

WealthCap Life, Lebensversicherungsfonds - Anlagen mit höchstem Risiko

Das Unternehmen

WealthCap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG (ehemals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) und gehört damit zum internationalen Verbund von UniCredit. Die drei bisherigen Fondsanbieter H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH (HFS), HVB FondsFinance GmbH (HVBFF) und die Blue Capital GmbH (Blue Capital) gingen in WealthCap auf. Neben geschlossenen Immobilienfonds, Infrastrukturfonds, Erneuerbare-Energien-Fonds, Private-Equity-Fonds und Zweitmarktfonds bietet das Emissionshaus auch Lebensversicherungsfonds an.
   
Das Prinzip der Lebensversicherungsfonds


Bei dem Geschäftsmodell der hier angebotenen Lebensversicherungsfonds handelt es sich in der Regel um Kommanditgesellschaften, an denen sich die Anleger direkt oder über Treuhänder als Kommanditisten beteiligen. Die Anleger, welche in diese Fonds investieren, kaufen ,,gebrauchte" Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, aber auch in Großbritannien und Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin die versicherte Person. Die fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die dann beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält. Die Fondsgesellschaft spekuliert dementsprechend auf ein frühes Sterben des Versicherten, auf eine möglichst hohe Ablaufleistung oder auf entsprechende HandelsgewinDas Unternehmen

WealthCap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG (ehemals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) und gehört damit zum internationalen Verbund von UniCredit. Die drei bisherigen Fondsanbieter H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH (HFS), HVB FondsFinance GmbH (HVBFF) und die Blue Capital GmbH (Blue Capital) gingen in WealthCap auf. Neben geschlossenen Immobilienfonds, Infrastrukturfonds, Erneuerbare-Energien-Fonds, Private-Equity-Fonds und Zweitmarktfonds bietet das Emissionshaus auch Lebensversicherungsfonds an.

Zwei Beispiele zu den von Wealthcap angebotenen Lebensversicherungsfonds

1. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 1

Beim Lebensversicherungsfond ,,Life USA 1" kam es aufgrund eines beträchtlichen Einnahmeproblems in den letzten Monaten zu einer finanziellen Schieflage. Die zur Anlagensicherung erforderlichen Einnahmen erfolgten nicht; im Gegenteil, die Einnahmen lagen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Eingeplant waren für das Jahr 2011 Einnahmen von bis zu US-$ 296 Mio. Faktisch betrugen die Einnahmen bis zum 31.12.2011 aber nur US-$ 84,8 Mio. Hingegen kam es hinsichtlich dieses Fonds zu überschießenden Ausgaben bis Ende 2011 von US-$ 15,3 Mio., welche im Vorfeld nicht einkalkuliert worden sind.  Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 15,4 % der angekündigten Werte erreichten und im Jahr 2011 sogar ganz ausblieben. Eine gegenläufige, positive Entwicklung in Hinblick auf diese Finanzlage ist im Moment nicht in Sicht.


2. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 2

Auch der ,,Life USA 2" hat ein enormes Einnahmeproblem und wurde dadurch in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 92,9 Mio., während US-$ 197,6 Mio. eingeplant waren. Daher liegt der Einnahmeüberschuss nur bei 33 % der eingeplanten Werte. Somit ist es nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 22,5 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Anzeichen für eine Besserung dieser Finanzlage sind nicht erkennbar.

Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung

Die Anleger, welche durch fehlerhafte Beratung oder aufgrund widersprüchlicher oder sogar falscher Angaben im Prospekt, einen finanziellen Schaden erlitten haben, sind nicht rechtlos! Wir empfehlen daher allen betroffenen Anlegern sich rechtzeitig, bevor etwaige Schadensersatzansprüche verjähren, an eine für Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden, um im besten Falle eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung durchsetzen zu können. Für Anleger bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das die FondsbeteiligDas Unternehmen

WealthCap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG (ehemals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) und gehört damit zum internationalen Verbund von UniCredit. Die drei bisherigen Fondsanbieter H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH (HFS), HVB FondsFinance GmbH (HVBFF) und die Blue Capital GmbH (Blue Capital) gingen in WealthCap auf. Neben geschlossenen Immobilienfonds, Infrastrukturfonds, Erneuerbare-Energien-Fonds, Private-Equity-Fonds und Zweitmarktfonds bietet das Emissionshaus auch Lebensversicherungsfonds an.
 

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
brül

ung vermittelt hat, durchzusetzen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Lebensversicherungsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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ne. Mithin handelt es sich hierbei stets um Geldanlagen, welche keineswegs als ,,sicher" oder auch ,,konservativ" zu bezeichnen wären.

Die Fondskonzepte dieser hier emittierten Lebensversicherungsfonds sehen mithin vor, dass Ausschüttungen an die Anleger aus einer freien Liquidität geleistet werden, welche sich aus den Einnahmen der Fondsgesellschaft aus ablaufenden Lebensversicherungen unter Abzug der Zahlungen für Prämien für Versicherungen sowie für die Kosten ergibt.


Zwei Beispiele zu den von Wealthcap angebotenen Lebensversicherungsfonds

1. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 1

Beim Lebensversicherungsfond ,,Life USA 1" kam es aufgrund eines beträchtlichen Einnahmeproblems in den letzten Monaten zu einer finanziellen Schieflage. Die zur Anlagensicherung erforderlichen Einnahmen erfolgten nicht; im Gegenteil, die Einnahmen lagen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Eingeplant waren für das Jahr 2011 Einnahmen von bis zu US-$ 296 Mio. Faktisch betrugen die Einnahmen bis zum 31.12.2011 aber nur US-$ 84,8 Mio. Hingegen kam es hinsichtlich dieses Fonds zu überschießenden Ausgaben bis Ende 2011 von US-$ 15,3 Mio., welche im Vorfeld nicht einkalkuliert worden sind.  Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 15,4 % der angekündigten Werte erreichten und im Jahr 2011 sogar ganz ausblieben. Eine gegenläufige, positive Entwicklung in Hinblick auf diese Finanzlage ist im Moment nicht in Sicht.


2. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 2

Auch der ,,Life USA 2" hat ein enormes Einnahmeproblem und wurde dadurch in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 92,9 Mio., während US-$ 197,6 Mio. eingeplant waren. Daher liegt der Einnahmeüberschuss nur bei 33 % der eingeplanten Werte. Somit ist es nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 22,5 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Anzeichen für eine Besserung dieser Finanzlage sind nicht erkennbar.

Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung
  • Die Anleger, welche durch fehlerhafte Beratung oder aufgrund widersprüchlicher oder sogar falscher Angaben im Prospekt, einen finanziellen Schaden erlitten haben, sind nicht rechtlos! Wir empfehlen daher allen betroffenen Anlegern sich rechtzeitig, bevor etwaige Schadensersatzansprüche verjähren, an eine für Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden, um im besten Falle eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung durchsetzen zu können. Für Anleger bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das die Fondsbeteiligung vermittelt hat, durchzusetzen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Lebensversicherungsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Kapitalanlage gescheitert - was nun? Der graue Kapitalmarkt hat einen natürlichen Verbündeten: Den Raffzahn Prominenter aus Wirtschaft und Politik.

Immer wieder können es sich (auch prominente) Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für "seriöse" Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nichts gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem "Promi" vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.


Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert. Aber trotzdem wächst die "gefühlte Angst" Opfer eines Verbrechens zu werden  überproportional.

Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

Immer wieder glauben Anleger an Investments welche wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass Schneeballsysteme immer wieder viele  Tausende Geschädigte produzieren.

Hier werden sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht gestellt. Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet. Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die diese "geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens" vehement verteidigt und für die ausgesprochene Warnung für die  Berichterstattung beschimpft.

Diese Reaktionen von Anlegern, die einfach die Realität nicht wahrhaben wollen, konnten schon bei der Pleite des  European King Clubs beobachtet werden. Damals zogen die geprellten Anleger sogar vor die Gefängnistore um den inhaftierten Betrügern ihre Sympathie auszudrücken und lautstark deren sofortige Freilassung zu fordern.  

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


Montag, Mai 19, 2014

CS Euroreal: BGH-Urteil lässt Anleger auf Schadensersatz hoffen.

Anleger des CS Euroreal können auf Schadensersatz hoffen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen.


Die Hoffnungen der Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal in eine sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge investiert zu haben, erfüllten sich nicht. Wie so viele andere offene Immobilienfonds geriet auch der CS Euroreal in eine tiefe Krise und setzte 2008 die Anteilsrücknahme zum ersten Mal aus. Zwei Jahre später wurde er erneut geschlossen und wird inzwischen abgewickelt. Die Abwicklung soll im April 2017 abgeschlossen sein. Die Anleger erhalten zwar regelmäßige Ausschüttungen, müssen aber mit Verlusten rechnen.

,,Der Bundesgerichtshof eröffnet den Anlegern jetzt jedoch neue Möglichkeiten, Schadensersatz geltend zu machen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn der BGH entschied am 29. April 2014, dass die Banken im Zuge der Anlageberatung ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Cäsar-Preller: ,,Die Möglichkeit, die Anteile jederzeit wieder zu einem festgelegten Preis zurückgeben zu können und damit auch jederzeit über ihr Geld verfügen zu können, machte die Investition in einen offenen Immobilienfonds für viele Anleger so attraktiv. Der Schock kam aber, als die Anteilsrücknahme ausgesetzt wurde."

In diesem Schließungsrisiko liege für die Anleger eine große Gefahr, da sie während dieser Phase nicht über ihr Geld verfügen können, argumentiert der BGH. Selbst die Möglichkeit, die Fondsanteile an der Börse zu handeln, sei kein adäquater Ersatz, so die Karlsruher Richter. Daher hätten die Anleger über das Schließungsrisiko informiert werden müssen. Haben die Banken diese Aufklärungspflicht verletzt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht. Das Urteil lässt sich auch für Verträge anwenden, die bereits vor 2008 geschlossen wurden.

,,Natürlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Bank ihre Aufklärungspflicht verletzt und das Schließungsrisiko verschwiegen hat. Aber die Chancen, Schadensersatz durchsetzen zu können, stehen nach dem BGH-Urteil auf jeden Fall sehr gut", so der Anwalt.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung bei Zeichnung der Anlage CS Euroreal durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

cp

Sonntag, Mai 18, 2014

Postbank (Finanzberatung) AG: Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!


Zahlreiche Klagen durch BSZ e.V.-Vertrauensanwälte! BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte reicht zahlreiche Klagen auf Rückabwicklung in Höhe von über 1,5 Mio,- €  ein. Oftmals gute Chancen für Geschädigte.


Seit dem Jahr 2012 haben sich zahlreiche Postbank-Finanzberatung AG-Opfer beim BSZ e.V. angemeldet, so dass die BSZ e.V:-Vertrauensanwälte die Fälle inzwischen prüfen konnten. Der BSZ e.V. Anlergerschutzanwalt  und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.  Walter Späth kann bestätigen, „dass die Berater der Postbank Finanzberatung AG oftmals älteren Anlegern wie Rentnern, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 70 Jahre alt waren, ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten, teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, wie z.B. Reefer-Flottenfonds, Spielfonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, vermittelt haben.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte hat daher in den letzten beiden Jahren bereits zahlreiche Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und deren Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG, in Höhe von über 1,5 Mio. € eingereicht, weitere Klagen werden folgen. Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu weiter:
„Schlimmer noch: Unserer Ansicht nach wurden zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern der Deutschen Postbank AG beraten worden zu sein und eben gerade nicht von deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG. Auf  uns vorliegenden Visitenkarten von Mitarbeitern steht teilweise ausdrücklich nicht „Postbank Finanzbaratung AG“, sondern im Gegenteil „Postbank Vermögensberatung“, so dass man hier davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch waren in einigen Fällen, die wir betreuen, Mitarbeiter der Deutschen Postbank auch ausdrücklich für die Postbank Finanzberatung AG tätig, ohne dies den Kunden zu schildern. Die Anleger wurden daher teilweise bewusst im Glauben gelassen, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden,“ so Dr. Späth. 

Rechtsanwalt Dr. Späth: „In den bisher von uns betreuten Fällen sehen wir gute Schadensersatzchancen für die geschädigten Anleger, da die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war.“

Doch sollten sich geschädigte Postbank-Anleger nicht mehr zu lange Zeit lassen: „In diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss droht bereits zum Jahresende 2014 Verjährung. Zwar hat der Anleger drei Jahre kenntnisabhängig Zeit, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings gehen Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu über, sofern der Anleger z.B. in Geschäftsberichten über die negative Entwicklung informiert worden ist oder Ausschüttungen reduziert werden, bereits ab diesem Zeitpunkt sog. „grob fahrlässige“ Unkenntnis anzunehmen, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ins Laufen gebracht werden kann, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.“

Da somit zahlreiche Ansprüche zum Jahresende 2014 zu verjähren drohen, sollten geschädigte Anleger umgehend handeln. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist eine der erfahrensten Kanzleien in Zusammenhang mit Beratungen durch die Postbank-Finanzberatung AG, seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, wurden hier bereits zahlreiche Geschädigte der Postbank-Finanzberatung AG betreut.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Postbank Finanzberatung AG"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

Freitag, Mai 16, 2014

Eine Viertel Million Euro weg in 16 Tagen

Wenn selbst der Berater das Produkt nicht versteht ... - Kammergericht Berlin spricht Optionsschein-Anleger vollen Schadensersatz zu.


Ein Kapitalanleger verlor binnen 16 Tagen fast eine viertel Million Euro mit einer Anlage in Optionsscheinen - und damit nahezu seinen gesamten Kapitaleinsatz. Nun hat das Kammergericht Berlin ihm vollen Schadensersatz zugesprochen - zahlen muss der Finanzdienstleister, der ihn damals bei seiner Anlage beraten hatte (Urteil vom 24.04.2014, Az. 4 U 128/12). Die FINUM Private Finance AG, ein Vermögens- und Finanzberatungsinstitut mit Sitz in Berlin und ehemalige Tochter der DAB-Bank, war bereits 2012 in erster Instanz vom Landgericht Berlin zu Schadensersatz an den Anleger in Höhe von 245.779,58 Euro zzgl. Zinsen verurteilt worden. Sie ging daraufhin in Berufung.

Das Kammergericht als nächsthöhere Instanz bestätigte nun aber das Urteil. Begründung: Der FINUM-Berater habe den Anleger unzureichend über die Funktionsweise des Optionsscheins informiert. Revision wurde nicht zugelassen. "Hier zeigt sich deutlich, welch teilweise hochkomplexen Finanzprodukte an Privatanleger verkauft werden, deren Kniffe und Feinheiten offenbar selbst der Berater wie in diesem Beispielfall nicht richtig durchschaut", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dietmar Kälberer von der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Kälberer & Tittel. Er hat den Kläger vor Gericht vertreten. "Solch intransparente Produkte braucht kein Privatanleger!"

267.650 Euro investiert - Spekulation auf den DAX

Der Kläger bzw. seine Familie hatte nach Beratung durch den FINUM-Anlageberater am 5. Januar 2010 insgesamt 267.650 Euro in hochriskante Optionsscheine (von der Deutschen Bank emittierte WAVE Unlimited Call-Optionsscheine) investiert und die Wertpapiere am 21. Januar 2010 wieder verkauft - für nur noch knapp 22.000 Euro. Dabei handelte es sich um eine Spekulation auf einen Anstieg des Deutschen Aktienindex (DAX), die sehr hohe Chancen, aber auch extrem hohe Risiken barg.

Der Optionsschein mit unbegrenzter Laufzeit hatte zwei Besonderheiten, die zu dem extremen Risiko beitrugen und über die der Kläger unzureichend aufgeklärt wurde. Zum einen lag die so genannte Knock-out-Schwelle zum Kaufzeitpunkt nur um 4% unter dem damals aktuellen DAX-Stand. Wurde diese Knock-out-Schwelle "gerissen", d.h. sank der DAX in der Folgezeit um mehr als 4%, so wurde der Optionsschein wertlos. Zum anderen - und dies war ein ganz entscheidender Punkt, der im vierseitigen "Term Sheet" der Deutschen Bank noch nicht einmal enthalten war - konnte die Option nicht börsentäglich, sondern nur einmal jährlich ausgeübt werden. Dies war am auf den 7. Januar 2010 folgenden Geschäftstag - und dann erst wieder ein Jahr später im Januar 2011 - möglich. Der Termin am 8. Januar 2010 wurde nicht genutzt. "Offenbar war sich nicht einmal der Anlageberater über diesen brisanten Punkt und seine Konsequenzen bewusst", sagt Anwalt Kälberer.

Stark begrenzte Ausübbarkeit des O-Scheins

Die Tatsache, dass nun erst ein Jahr später die Option ausgeübt werden konnte, erhöhte das Risiko, dass während dieser Zeit die Knock-out-Schwelle gerissen und das Wertpapier dadurch wertlos werden könnte - zumal der Abstand zu dieser Schwelle im Januar 2010 nur wenige Prozent betrug. Eine solch beschränkte Ausübung der Option wirkt sich naturgemäß negativ auf den Marktpreis der Option aus. Dies und die Kursentwicklung des DAX im Laufe des Januars 2010 führten binnen kürzester Zeit zu einem rapiden Kursverfall des Optionsscheins auf weniger als ein Zehntel des Kaufpreises.

Das Kammergericht Berlin bestätigte das Landgericht im Wesentlichen in seiner Urteilsbegründung zulasten der FINUM Private Finance AG, bei der der Kläger damals sein Depot hatte und von der er sich beraten ließ. Der Kunde sei nicht über die speziellen Risiken dieses Optionsscheins aufgeklärt worden, insbesondere nicht über den negativen Einfluss der zeitlich beschränkten Ausübbarkeit  des Optionsscheins auf seinen Preis.

"Auch wenn ein Kunde hochspekulativ orientiert ist, entbindet dies den Anlageberater nicht von der Pflicht zur Aufklärung über die Risiken der Anlage. Inhalt und Umfang dieser Pflicht hängen von den Umständen des Einzelfalles ab", hatte die Begründung des Landgerichts gelautet. Die Beklagte habe diese Pflicht verletzt, da sie nicht über die speziellen Ausgestaltungen des Wertpapiers informiert habe.

"Keine verständliche Information"

"Der Basisprospekt und die Bedingungen dieses speziellen Finanzprodukts sollten eigentlich die Anleger und die Anlageberater über alle Chancen und Risiken informieren. Auf 88 Seiten breitet die Emittentin Deutsche Bank zwar sehr viele Informationen zu sich selbst und zu den emittierten Optionsscheinen aus - aber in diesem ganzen Konvolut gehen die für die Einschätzung des Risikos und des Chance/Risiko-Verhältnisses entscheidenden Ausstattungsmerkmale der Optionsscheine unter, da sie nicht ausreichend hervorgehoben bzw. nicht ausreichend verständlich dargestellt werden", erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer. "Hier muss ein Anlageberater den Kunden verständlich informieren. Allerdings hatte die Deutsche Bank als Emittentin ebenfalls in ihrem Term Sheet - in dem die wichtigsten Informationen über die Funktionsweise kurz dargestellt werden sollen - ein entscheidendes Merkmal der Optionsscheine überhaupt nicht erwähnt", so Kälberer. "Dies ist aus unserer Sicht auch ein Paradebeispiel dafür, wie Banken und andere Finanzdienstleister extrem komplizierte und hoch risikoreiche Finanzprodukte anbieten, die für den privaten, nicht-professionellen Anleger gar nicht geeignet sind. Da dies kein Einzelfall ist, hätte an dieser Stelle längst einmal die Finanzaufsicht BaFin ansetzen und für strengere Kriterien hinsichtlich der genannten Mängel sorgen müssen - im Sinne von mehr Transparenz und besserem Anlegerschutz."
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft"  gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Mai  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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Insolvenz König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds

Der BSZ e. V. hatte im Zusammenhang mit Schifffondsbeteiligungen bereits ausführlich darüber berichtet, dass die Schifffahrtkrise noch lange nicht ihr Ende gefunden hat. In zahlreichen Berichten des BSZ e. V. wurde sowohl über die Vertriebspraktiken als auch über etwaige Prospektfehler nicht ordnungsgemäß durchgeführte Beratungsgespräche berichtet.


Zahlreiche Meldungen über die Anmeldungen von Insolvenzen einzelner Schifffonds sind mehrfach veröffentlich worden. Mit Datum vom 12.05.2014 wurden nun die Anleger des Fonds König & Cie. Renditefonds 54 Twinfonds I darüber informiert, dass die Fondsgesellschaft für das Schiff MS ,,King Adrian" mit Datum vom 05.05.2014 beim Amtsgericht Niebüll den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen musste.

Hintergrund war, dass der Chartervertrag mit Datum vom 10.04.2014 ausgelaufen ist und eine Neubeschäftigung nicht gefunden werden konnte. Die MS King Adrian Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG befand sich aber schon bereits seit vielen Monaten in einer erheblichen Krise und konnte überhaupt nur fortgeführt werden, da die Banken einige Eingeständnisse gemacht hatten. Mangels Beschäftigung steht der Fonds der MS King Adrian nunmehr ohne jegliche Liquidität dar. Die Darlehensraten der finanzierenden Bank können nicht finanziert werden.

Trotz dieser negativen Mitteilung sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob möglicherweise Schadenersatzansprüche bezüglich einer Falschberatung durch Vertriebsgesellschaften sowie Banken und Sparkassen erfolgt ist. Nicht selten haben Vermittler und Berater nur unzureichend auf die bestehenden Risiken einer Schifffondsbeteiligung hingewiesen. Teilweise sind Vertriebsgesellschaften dazu übergegangen, hier nur die positiven Aspekte im Rahmen einer Beratung darzustellen.

Auf Themen wie Totalverlustrisiko, ausbleiben von Ausschüttungen, Wiederaufleben der Haftung, Rückforderung der Ausschüttung durch Insolvenzverwalter und auch die Fondsgesellschaft etc. wurde in der Regel nicht hingewiesen. Auch haben die Vermittler in zahlreichen Fällen nicht darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds nicht jederzeit veräußerbar ist, sodass das eingesetzte Kapital in der Regel in der Fondsgesellschaft gebunden ist.

Auch entsprach es der gängigen Beratungspraxis, dass geschlossene Fondsbeteiligungen, insbesondere an Schifffonds, als für die Altersvorsorge geeignet veräußert wurden. Dies mag möglicherweise für einen geschlossenen Immobilienfonds gelten, keinesfalls jedoch für eine Beteiligung an einem Schifffonds. Nicht selten wurden auch die zu erzielenden Chaterraten als sicher dargestellt. Bei dem Überangebot auf dem Schiffsmarkt war jedoch absehbar, dass derart hohe Einnahmen nicht gegeben sein würden.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Donnerstag, Mai 15, 2014

Mittelstandsanleihen: Hohe Zinsen bedeuten hohe Risiken

Unter dem vielversprechenden Börsensegment ,,Mittelstandsanleihen" werden Anleihen mit verlockend hohen Zinsen gehandelt, z.T. auch von namhaften Unternehmen. Trotzdem warnt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller, die Risiken aus den Augen zu verlieren.


Als Anleger muss man sich stets fragen, warum bietet mir ein Unternehmen 7 % - 8 % Zinsen, wenn der allgemeine Marktzins kaum 3 % erreicht. Allein die Differenz muss stutzig machen, meint der Experte Cäsar-Preller.

Mittlerweile sind mehr als ein Dutzend der emittierten Anleihen im Nennwert von mehr als 900 Mio. EUR notleidend geworden und es scheint nur eine Frage der Zeit, wann die nächste Pleite eintritt.  Trotz der Risiken hat das Segment der Mittelstandsanleihen seit der Finanzkrise erheblich an Bedeutung gewonnen. In Zeiten wo das Sparbuch kaum Zinsen abwirft und Aktien als zu Risikobehaftet gelten, schien es für die Anleger attraktiv ihr Geld in namenhafte Unternehmen zu stecken, welche auch noch hohe Zinsen versprachen, weiß der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Doch für einige Privatanleger war die Investition ein erhebliches Verlustgeschäft, da so Unternehmen wie Windreich, Centrosolar oder Strenesse mittlerweile Insolvenz angemeldet haben und die ausgegebenen Anleihen nicht mehr bedienen.

Für den Fachanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller ist klar, dass das Segment ,,Mittelstandsanleihe" zu sehr mit dem in Deutschland starken Mittelstand assoziiert wird. Dies ist jedoch kaum der Fall, vielmehr handelt es sich oftmals um kleine Unternehmen mit schwacher Bonität, welche von Banken keine Fremdmittel bekommen. Dort wo die Banken das Risiko scheuen, übernehmen dann oft unbedarfte Privatanleger dieses, ohne das Risiko genau einschätzen zu können.

Aber auch wenn der Fall eingetreten ist, dass die gezeichnete Anlage notleidend geworden ist, sollte man die Flinte nicht direkt ins Korn werfen, meint der Rechtsanwalt. Vielmehr besteht oftmals die Möglichkeit beteiligte Banken oder den Vorstand direkt in die Haftung zu nehmen, nämlich dann wenn die Angaben im Prospekt oder in einer Beratung, gegen besseres Wissen, zu optimistisch angegeben wurden.  Hier lohnt es sich durchaus den Sachverhalt von einem Experten eingehend prüfen zu lassen, macht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Mut.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. 05.  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Anleger sind sauer: Gläubigerversammlung der Future Business KG a. A. (FuBus) endet mit Debakel.

Das Amtsgericht Dresden hatte für Dienstag den 13 Mai 2014  zur Gläubigerversammlung der Future Business KG a. A. (FuBus)  in die Messehalle 1 geladen. Die Veranstaltung war schlecht vorbereitet und endete mit einem Debakel. Die Versammlung musste wegen mehrerer Befangenheitsanträge gegen die Rechtspflegerin des Dresdner Amtsgerichts vertagt werden. Die angereisten Anleger bekamen auf ihre zahlreichen Fragen keine Antwort.


Eigentlich sollten sich die Anleger, die bei der Konzernmutter Future Business KG aA Orderschuldverschreibungen gezeichnet hatten, auf einen gemeinsamen Vertreter im Insolvenzverfahren einigen. Die Frage nach der Vergütung des gemeinsamen Vertreters wurde nicht beantwortet. Die Frage ist jedoch berechtigt, wenn man bedenkt, dass ein gemeinsamer Vertreter Millionen Euro kostet und damit die Insolvenzmasse erheblich mindert.

Etwa 2.000 Fubus-Anleger waren zur Gläubigerversammlung der FuBus nach Dresden gekommen. Bei den Geschädigten handelt es sich um Anleger, die bei der Infinus-Konzernmutter sogenannte Orderschuldverschreibungen gezeichnet hatten. Ein Großteil der Anleger musste über eine Stunde bei strömenden Regen ausharren, bis sie endlich in die Messehalle 1 konnten. Die Veranstaltung begann deshalb mit einer über zweieinhalbstündigen Verspätung und endete am frühen Abend mit dem Eklat der Befangenheitsanträge gegenüber der Rechtspflegerin.

Der Insolvenzverwalter hat darauf hingewiesen, dass es zur nächsten Gläubigerversammlung keine persönliche Einladung geben wird.  Sollen damit Anleger weiter im Unklaren gelassen werden? Infinus ist einer der größten Anlegerskandale in Deutschland. Etwa 40.000 Anleger mit einer Anlagesumme von über einer Milliarde Euro sind betroffen. "Infinus/FuBus-Anleger, die nach dieser Gläubigerversammlung jetzt nicht handeln und weiterhin gutgläubig abwarten was passieren wird, haben anscheinend noch nicht registriert, dass sie vom Insolvenzverwalter kaum Hilfe erwarten können.

Die vom BSZ e.V. gegründete Interessengemeinschaft ,,FUBUS/Infinus" wir über die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte alle anstehenden fragen der Anleger beantworten und aufzeigen, welche rechtliche Möglichkeiten im Fall "Infinus/Fubus" überhaupt bestehen. Besonders werden die Anwälte auch über die Problematik eines gemeinsamen Vertreters informieren.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen

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