Mittwoch, Februar 27, 2013

S&K-Interessengemeinschaft im BSZ e.V. wächst stark! 4 führende Kanzleien betreuen IG S & K!

Anleger schließen sich der BSZ-Interessengruppe ,,S&K-Gruppe" an! Im Anlagebetrugsfall S & K haben sich inzwischen mehr als 100 betroffene Anleger der BSZ e.V.Interessengemeinschaft S & K angeschlossen. Viele betroffene Anleger sind extrem verunsichert und wissen nicht, wie es weiter geht.


Der BSZ e.V. konnte inzwischen 4 der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland für die Interessengemeinschaft S & K für die Zusammenarbeit gewinnen. Die Kanzlei CLLB, die die Interessengemeinschaft S & K beim BSZ e.V mitbetreut, machte dabei bereits im Jahr 2010 auf die Problematik bei S & K aufmerksam.

Auch viele Anleger von anderen Fonds wie SHB-Fonds, DCM Service GmbH und United Investors haben inzwischen Angst um ihre Beteiligungen. Grund ist, dass die S&K-Gruppe in den vergangenen Monaten bei mehreren Fondshäusern die Unternehmensleitung übernommen hatte. Nun befürchtet die Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass S&K von diesen Fonds Anlagegelder abgepumpt hat, um so ihr Schneeballsystem aufrecht zu erhalten. Sorgen muss man sich wohl um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG) machen, um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG.

Was sollten Anleger nun tun?

Eine gute Nachricht ist die, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Gelder in Höhe von ca. 100 Mio. EUR sicher stellen konnte. Nach Ansicht des BSZ e.V. sollten sich betroffene Anleger der S & K-Gruppe und der angehörigen Gesellschaften umgehend einer starken Anlegergemeinschaft wie dem BSZ e.V. anschließen, um ihre Interessen zu bündeln.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,, Aktuell besteht zwar noch kein akuter Handlungsbedarf. Das könnte sich aber jeden Tag ändern. Es könnte z.B. zu einem Wettlauf der Anleger um die sicher gestellten Gelder kommen, hier würde das Prioritätsprinzip gelten, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.  Wer dann nicht umgehend handelt, könnte schlimmstenfalls leer ausgehen. Auch prüfen wir gerade intensiv mögliche Schadensersatzansprüche gegen die diversen Verantwortlichen wie das Management, Treuhänder, Sachverständige. Auch der Vertrieb könnte sich in vielen Fällen schadensersatzpflichtig gemacht haben, hier ist aber immer im Einzelfall zu prüfen, ob noch genügend Geld zu holen ist, d.h., die Vollstreckung gesichert ist."
  • Vier  führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" vier führende deutsche Anlegerschutzkanzleien - darunter auch die Kanzlei des Autors dieses Beitrags - zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 27.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Dienstag, Februar 26, 2013

Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger -

LG Aachen verurteilt Anlageberater zur Rückanwicklung und Zahlung von Schadenersatz in Höhe von EUR 10.639,94 - BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte reichen für Anleger der Debi Select weitere Klagen auf Rückabwicklung ein.


Wie bereits berichtet, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben.

Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Beteiligungen an den Debi Select Fonds von Seiten der Berater als absolut sichere Anlageformen vermittelt wurden, bei denen angeblich keine Verlustrisiken bestehen sollten. Zum Teil wurde den von der Kanzlei vertretenen Anlegern auch versichert, dass die Beteiligungen jederzeit veräußert werden können und nach Veräußerung das eingesetzte Kapital zurückgefordert werden kann. Die Beteiligungen wurden auch als Altersvorsorge vermittelt, wie weitere Mandanten berichten.

Nunmehr hat das LG Aachen einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger erneut Schadenersatz in Höhe von EUR 10.639,94 gegenüber dessen Anlageberater zugesprochen. Der Berater wurde darüber hinaus verurteilt, dem Anleger sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.

,,Nach dem nun vorliegenden Urteil, fühlen wir uns weiter bestärkt, Ansprüche unserer Mandanten gegen Anlageberater zu prüfen", erläutert Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Cocron.

Die Kanzlei vertritt derzeit über 250 Anleger der diversen Debi Select Fonds und hat u.a. gegen die Prospektverantwortlichen aller drei Debi Select Fonds Urteile zu Gunsten von Anlegern erstreiten können. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären. Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Die Haftung ist im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.

,,Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf diese Risiken nicht hingewiesen", erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern. Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Debi Select" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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S & K Gruppe / Der Skandal weitet sich aus! BSZ e.V. bündelt die Interessen.

Nachdem der BSZ e. V. und zahlreiche Medien in den letzten Tagen bereits über den Skandal der S & K Gruppe aus Frankfurt am Main berichtet hatten, kommen nun weitere Details ans Licht. So sollen z. B. mehr als 100! Gesellschaften in den vorgeworfenen Kapitalanlagebetrug involviert sein bzw. mit diesen in Verbindung stehen. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Auffällig ist, dass die S & K Gruppe mit ihren zahlreichen Gesellschaften gerade nach der "Lehman Pleite" einen erheblichen Aufschwung erfahren hat, da diese in sämtlichen Berichten, welche im Nachhinein teils selbst indiziert waren, vorgegeben hatte, in lukrative Immobilien zu investieren. Hierbei wurden den Anlegern bis 12 % Rendite versprochen. Wie die Vertrauensanwälte des BSZ e. V., die Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner, bereits in den letzten Tagen berichteten, meldeten sich auch schon Anleger welche in die "Deutsche S & K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG" investiert hatten. Betrachtet man die Bewerbung dieses Immobilienfonds, so gab die S & K Gruppe vor, dass eine Investition immer rentabel und sicher sei. Wie sich nunmehr zeigt, war das Gegenteil der Fall.

Bereits aus diesem Grund sollten Betroffene und Geschädigte der S & K Gruppe und der Firma United Investors aus Hamburg ihre Ansprüche zumindest anwaltlich prüfen lassen.

Wurde ein Anleger seitens der S & K Gruppe und deren Tochterfirma erst einmal als solcher gewonnen, stellt sich nunmehr heraus, dass die investierte Kapitalsumme nicht ansatzweise in den vorgegebenen Fonds bzw. Immobilienanteil investiert wurde. Vielmehr behielten die S & K Verantwortlichen ca. 20 % als "Kostenbeitrag" ein. Bereits hierin könnte ein Haftungsgrund, wenn nicht sogar ein Kapitalanlagebetrug gesehen werden.

Wie sich nunmehr auch herausgestellt hat, wurden die restlichen 80 % der Einlagesumme nicht etwa direkt in den Fonds bzw. die Immobilie investiert, sondern vielmehr wurden die eingesammelten Gelder als Darlehen an verschiedene GmbH und Firmen der S & K Gruppe vergeben, sodass der einzelne Anleger plötzlich zum Kreditgeber wurde. Um mit nur 80 % des eingezahlten Kapitals 12 % Zinsen auf 100 % eingezahlten Geldes risikoarm zu erwirtschaften war somit von vornherein ausweglos, dies auch dann, wenn die Immobilie günstig eingekauft wurde.

Trotz dieses Umstandes wurden zahlreiche Anleger über verschiedene Fondsangebote durch die S & K Gruppe geworben. Dem aber nicht genug. Wie sich nunmehr nach ersten Angaben herausstellte, wurden einige Immobilien sogar in Gesellschaften übertragen, welche nichts mit dem Fonds zu tun hatten. Nach ersten Informationen der Staatsanwaltschaft soll es sich hierbei um Tochtergesellschaften gehandelt haben, welche die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse verschleiern sollten. Letztendlich stellt sich heraus, dass die Firmen von den Verantwortlichen der S & K Gruppe gegründet und gehalten wurden und somit das Vermögen praktisch in das "Privatvermögen" der S & K Verantwortlichen verschoben wurde.

Dieses "Anlagemodell" ging ähnlich wie bei dem damaligen "Phoenix Skandal in Frankfurt am Main" solange gut, solange die Anleger ihre Ausschüttungen bzw. Zinsen erhalten haben. Auch die damalige Phoenix Gruppe, über welche der BSZ e. V. gleichfalls berichtet hatte, investierte zunächst Anlagegelder in spekulative Optionsgeschäfte. Sodann wurden die Anlagegelder nur noch aus dem Grund angeworben, um den vorhergehenden Anlegern die Zinsen und Renditen zu zahlen. Dies stellte sich damals klassisches Schneeballsystem heraus. Es bestehen zahlreiche Anhaltspunkte, dass dies vorliegend bei der S & K Gruppe und den tausenden von Anlegern gleichfalls der Fall gewesen ist.

Wie konnte es soweit kommen? Ein einfacher Grund hierfür ist, dass die S & K Gruppe sich sogar die Mühe machte, einen großen Stab von PR Leuten zu beschäftigen und sich so zu sagen selbst zu initiierten. Dies begann schon mit der eigenen Homepage. Auch wurden zahlreiche Artikel auf verschiedenen Internetseiten eingestellt, welche die S & K Gruppe als eine der führenden Immobilienunternehmen darstellten.  Mit diesen Anpreisungen konnten insbesondere nach der Lehman Pleite tausende von Anlegern gewonnen werden.

Firmen wie DCM, FIHM und SHB Fonds stehen gleichfalls in unmittelbarer Verbindung mit dem Skandal um die S & K Gruppe aus Frankfurt.

Im Fokus der Ermittlungen stehen z. B. Fonds wie die S & K Real Estate Value Added, ein Immobilienhandelsfonds, auch geführt unter der Bezeichnung S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, deren Unternehmensgestand in der Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs und Haltens von Beteiligungen an anderen Unternehmen bestand. Auffällig hierbei ist, dass die Treuhänderin dieses Fonds die United Investors & Cie. Treuhand GmbH und neben der United Investors & Cie Holding GmbH auch dessen Gründungskommanditistin. Auch Komplementärin tritt die Verwaltung S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH auf.

Bereits diese Verstrickungen zeigen, dass der gesamte Fonds von der S & K Gruppe aus Frankfurt am Main "gesteuert" wurde. Sodann wurde im Jahre 2010 die Emission der Deutsche S & K Sachwerte GmbH & Co. KG aufgelegt. Nach dem prospektierten Konzept gewährte die Fondsgesellschaft mit dem ihr zur Verfügung stehenden Eigenkapital ein Darlehen an die S & K Sachwert AG, dies jedoch ohne auf die jeweilige Investition Einfluss nehmen zu können. Auch hier war die Komplementärin die Verwaltung S & K Fonds GmbH. Als Vertriebsgesellschaft wurde die United Investors Fonds Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG eingesetzt.

Nachdem der erste Fonds erfolgreich platziert war, wurde im Jahre 2011 auch noch der Fonds "Deutsche S & K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG" ins Leben gerufen. Auch hier sollte über eine Darlehensstruktur an den möglichen Wertsteigerungspotenzial der Immobilie partizipiert werden. Die Verstrickungen der einzelnen Gesellschaften waren aber auch hier die gleichen wie soeben dargestellt. Noch im Jahre 2011 wurden mit der S & K Investment GmbH & Co. KG sowie der S & K Investment Plan GmbH & Co. KG zwei weitere Fonds aufgelegt.

Im Zusammenhang mit der S & K Gruppe stehen auch noch der "dtp Game Portfolio 2006 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG", "dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG", " Cosmopolitan Estate Mallorca GmbH & Co. KG" und der "Metropolitan Estate Berlin GmbH & Co. KG".
Wie sich nunmehr nach ersten Recherchen herausstellte, gehörten auch die sogenannten "Vario Produkte" der zu DSW Gruppe gehörenden Deutsche Sachwert Emissionshaus AG zu den Immobiliengeschäften der S & K Gruppe. So wurden dort Produkte wie "Vario Zins, Vario Flex, Vario Loan, Vario First und Vario Prime" vertrieben, welche erst ab einer Einlagesumme von € 500.000 gezeichnet werden konnten. Die Risiken waren erheblich.

Wie sich inzwischen aufgrund von zahlreichen Nachfragen bei BSZ e. V. ergeben hat, gehörte auch die MIDERS Gruppe zu einer Unternehmensgruppe der S & K. Betroffen dürften hierbei die MIDERS Mittelstandsfonds Nr. 1 bis 6 GmbH & Co. KG sein.

Nach Einschätzung der Vertrauensanwälte des BSZ e. V. scheinen diese Angaben jedoch nur die "Spitze des Eisberges" darzustellen. Einzelne Anleger sollten trotz zahlreicher Medienberichte nicht davor zurückschrecken, ihre Investition in eine S & K Gruppe angehörigen Gesellschaften durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.
    
  • Fünf  führende Anlegerschutzkanzleien  vertreten die betroffenen Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" fünf führende deutsche Anlegerschutzkanzleien - darunter auch die Kanzlei des Autors dieses Beitrags - zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 26.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Montag, Februar 25, 2013

Solen AG: Anleihegläubiger sollen auf Zinsen verzichten, Anleger besorgt.

BSZ gründet Interessengruppe ,,Solen AG". Die Solen AG informiert in einer ad-hoc-Mitteilung vom 19. Februar 2013, dass sie Anleihegläubigern vorschlagen möchte, auf Zinsen zu verzichten. Dafür lädt sie zu einem Treffen an den Geschäftssitz nach Meppen. Anleger sind verunsichert und befürchten den nächsten Zahlungsausfall in der Solarbranche.


Die Solen AG ist ein herstellerunabhängiger Systemanbieter von Solar-Anlagen. Das Unternehmen plant, erstellt und vertreibt europaweit und in Nordamerika Photovoltaik-Anlagen sowohl für Freiflächen als auch im In- und Aufdachsegment von der Hausanlage bis zur industriellen Großanlage und übergibt diese schlüsselfertig an institutionelle sowie private Investoren und Betreiber. Zusätzlich agiert die Solen AG als Betreiber von Photovoltaikkraftwerken.

Vorstand und Aufsichtsrat der Solen AG haben beschlossen, in einer am 8. März 2013 in Meppen sattfindenden Gläubigerversammlung  über einen teilweisen Zinsverzicht der Anleihegläubiger abstimmen zu lassen. Beabsichtigt ist ein einmaliger Verzicht auf 75 % der Zinsen für den Zeitraum vom 8. April 2012 bis zum 7. April 2013. Der Verzicht sei notwendig, um die laufende Restrukturierung nicht zu gefährden. Zwar könne die am 8. März fällige Zinszahlung geleistet werden, dann sei allerdings die Fortführung des Unternehmens gefährdet. Denn, so die Solen AG, eine vollständige Zahlung der Zinsen würde unter Umständen zu einer Gefährdung der künftigen Zahlungsfähigkeit führen, weil die Solen AG dann nicht mehr über ausreichende Mittel zur Fortführung des Geschäftsbetriebs verfügen würde. Mit anderen Worten: Es besteht akute Insolvenzgefahr, ohne den Verzicht müsste das Unternehmen wohl den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Der Markt für Mittelstandsanleihen, der wenig älter als zwei Jahre alt ist, erlebt  nun seinen sechsten Zahlungsausfall.

Hierzu BSZ e.V.- Vertrauensanwalt Dr. Späth: ,,Die Solen AG muss in der Gläubigerversammlung ihr Finanzkonzept ausführlich und schlüssig erläutern und darlegen, dass ihr Restrukturierungskonzept schlüssig ist. Dieses muss auf vernünftigen und nachvollziehbaren Zahlen beruhen, der Bau eines Wolkenkuckucksheims bringt nichts. Die rosarote Brille gehört abgesetzt. Der Vorstand behauptet, dass die Restrukturierungsmaßnahmen greifen, das wollen wir im Detail dargelegt sehen. Zudem können die Liquiditätsprobleme nicht allein zulasten der Anleihegläubiger gehen, - auch andere Gläubiger, z.B. die Banken müssen einen Beitrag leisten. Dann können Anleger darüber nachdenken, ob sie dem Vorschlag der Solen zustimmen und auf über 1,5 Millionen Euro verzichten. Alternativ kann die Anleihe gekündigt werden. Sie ist kündbar zum 8. April 2014 zu 102,00%, zum  8. April 2015 zu 101,00%. Die Schuldverschreibung ist am 8. April 2016 fällig.  Anleger sollten zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren oder einer Anlegergemeinschaft beitreten."

Gemäß der Emissionsbedingungen der Anleihe (ISIN DE000A1H3M96, WKN A1H3M9), die derzeit mit einen Nennbetrag von EUR 27.548.000,00 valutiert, müssen am 8. April 2013 insgesamt 2.066.100,00 Euro an Zinsen (7,5% ) für den Zeitraum vom 8. April 2012 bis zum 7. April 2013 an Gläubiger gezahlt werden. Ein Ende der Solarkrise ist bislang nicht in Sicht. Die Bundesregierung will die Einspeisevergütung weiter absenken, die Billigkonkurrenz aus Asien drückt die Preise und der Solar-Markt ist in einer andauernden Konsolidierungsphase. Die Marktchancen von Solen dürften sich in absehbarer Zeit also kaum verbessern.
  • Zur Wahrung der Rechte von Anleihegläubigern der Solen AG hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Solen AG" gegründet. Solen-Anleger können dieser Interessengemeinschaft beitreten.

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Sonntag, Februar 24, 2013

S&K-Gruppe: Gegen Zeitschrift „Finanzwelt“ wird nun auch ermittelt.

Anleger sollten Ruhe bewahren und können sich BSZ-Interessengruppe „S&K-Gruppe“  anschließen. Das Handelsblatt meldet Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Zeitschrift „Finanzwelt“. Deren Chefin Dorothee S. wird verdächtigt, durch schöngefärbte Berichterstattung die Betrügereien der S&K-Gruppe unterstützt zu haben. Im Gegenzug soll sie hohe Honorare bekommen haben.


Zwischenzeitlich bestehen zudem Befürchtungen, dass Fonds der SHB, DCM, United Investors, S&K Sachwerte und von Midas betroffen sein könnten. Für Anleger besteht jedoch kein Grund zu übereiltem Aktionismus.

Im Anlagebetrugsfall der S&K-Gruppe wird inzwischen befürchtet, dass weitere Fonds in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die S&K-Gruppe steht im Verdacht, Anlagegelder bei anderen Fonds zur Aufrechterhaltung ihres Schneeballsystems abgesaugt zu haben. Es geht wohl u.a. um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG), um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG. Anleger dieser Fonds machen sich daher große Sorgen und wollen wissen, was nun zu tun ist.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Es besteht kein Anlass für Anleger in vorschnellen Aktionismus zu verfallen. Anleger, die meinen sie könnten betroffen sein, sollten zum einen die Berichterstattung in der Presse verfolgen. Zum anderen sollten Anleger in Ruhe Ihre Fonds-Unterlagen zusammenstellen und sich überlegen, rechtliche Beratung einholen.

In den nächsten Wochen werden Anlager-Anwälte Einsicht nehmen in die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten und in Ruhe Maßnahmen für Anleger planen. Bei der Auswahl eines Anwalts sollten Anleger darauf achten, dass es sich um einen Spezialisten handelt. Dies kann man z.B. daran erkennen, dass der zu beauftragende Anwalt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist und über einschlägige Erfahrung in betrügerischen Kapitalanlagefällen verfügt. Informationen dazu findet man auf der Webseite des jeweiligen Anwalts.

Falls im Wohnort des Anlegers ein solcher Anwalt nicht zu finden ist, so ist das kein Problem. Heutzutage werden Unterlagen und Schriftsätze per E-Mail und  Fax versandt, Besprechungen finden am Telefon statt. Ein typischer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht berät und vertritt heutzutage Anleger aus ganz Deutschland, völlig ortsungebunden.

Bevor Anleger einen Anwalt kontaktieren, können Sie auch zunächst einer Interessengruppe für Anleger beitreten, so genauere Informationen bekommen und sich mit anderen Betroffenen austauschen. Diese Interessengruppen findet man über das Internet. Vorsichtig sollten Anleger immer dann sein, wenn sie mit Slogans wie „Wir holen ihr Geld zurück“, „Garantiert“ oder ähnlichem geködert werden. Das ist unseriös.“

Sollte es sich bestätigen, dass weit mehr als die nur unmittelbar zur S&K-Gruppe gehörenden Fonds vom Anlageskandal betroffen sind, würde sich die Höhe des Schadens und die Zahl der geschädigten Anleger erheblich ausweiten.  Es könnten dann in der Tat mehrere 10.000 Anleger geschädigt sein und der Schaden würde mehrere hundert Millionen Euro betragen.

Der BSZ e.V. bündelt über eine Geschädigtengemeinschaft die Anlegerinteressen
     
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 24.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Samstag, Februar 23, 2013

S&K-Gruppe: Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht für groß angelegten Betrug

Nach der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingeleiteten Durchsuchungsaktion gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe kommen immer mehr Details ans Tageslicht. Dem Vernehmen nach sollen Anlegergelder in großem Umfang zweckentfremdet worden sein. Die Zahl der Geschädigten gehe in die Tausenden. Selten war das mediale Echo im Anschluss an eine Durchsuchung so groß wie im Fall der S&K-Gruppe.


Staatsanwaltschaft sieht dringenden Tatverdacht

Nach den bisherigen Ermittlungen habe sich „ein dringender Tatverdacht dahingehend ergeben, dass von den Hauptverantwortlichen der genannten beiden Firmengruppen in gemeinsam abgestimmter Vorgehensweise ein über Jahre planmäßig und groß angelegtes Betrugssystem installiert wurde“, so eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 19.02.2013. Was da in sachlichem Juristendeutsch mitgeteilt wird, ist nichts Geringeres als der Vorwurf eines groß angelegten Betrugsmodells. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Schneeballsystem, bei dem sich ein extrem hoher Schaden im dreistelligen Millionenbereich mit mehreren Tausend geschädigten Anlegern abzeichne. So soll das Geld einer Vielzahl von Kapitalanlegern vornehmlich für den „extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten, für die Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von eigenen und verbunden Unternehmen sowie für zweckwidrige Objektfinanzierungen verwendet worden sein. Sogar von Vermögensverschiebungen an Familienangehörige der Beschuldigten ist die Rede.

Schadensausmaß derzeit kaum abschätzbar

Sollte sich der dringende Tatverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen, dürfte es sich bei S&K um einen der größten Betrugsskandale in Deutschland handeln. Das tatsächliche Ausmaß des Schadens ist derzeit aber nicht abschätzbar. „Zu groß ist die Anzahl der zur S&K-Gruppe gehörenden Unternehmen, zu vielschichtig sind die Vertriebswege, über die Anleger für die unterschiedlichen Beteiligungsangebote aus dem Dunstkreis der S&K-Gruppe geworben wurden“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Berkemeier aus der auf das Bank- und Kapitalmarktanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Tübingen, der bereits im vergangenen Jahr in mühevoller Kleinarbeit ein Organigramm über die einzelnen Unternehmen sowie die untereinander bestehenden personellen und gesellschaftlichen Verflechtungen der S&K-Gruppe erstellt, um besser zu verstehen, was genau da von Frankfurt aus aufgezogen wird. Erste Bedenken an der Seriosität der S&K-Gruppe stellten sich ein, nachdem Gerüchte über einen ausschweifenden Lebenswandel in den Medien erschienen.

Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Nachdem die Staatsanwaltschaft in großem Umfang Vermögenswerte sicherstellen konnte, sollten die betroffenen Anleger sobald wie möglich durch einen versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob und gegen wen im Einzelfall Schadenersatzansprüche bestehen. Dies hat nichts mit sinnloser Hektik oder übertriebener Eile zu tun. Denn nur bei zeitnaher Einschaltung eines Fachanwaltes kann dieser in aller Ruhe die Interessen der geschädigten Anleger optimal vertreten und die richtigen Anspruchsgegner identifizieren. Geschädigte S&K-Anleger vermeiden so auch die Fehleinschätzung von Ergebnissen aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.

Der BSZ e.V. bündelt über eine Geschädigtengemeinschaft die Anlegerinteressen
     
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Foto:  Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter-A. Berkemeier

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 23.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Freitag, Februar 22, 2013

Die Versprechungen der S & K Gruppe/Deutsche S & K Sachwerte Nr.2 GmbH & Co. KG

Nach den zahlreichen Mitteilungen der letzen Tage bezüglich der S & K-Gruppe und zahlreicher involvierter Fondsunternehmen und Unternehmensgruppen, als auch der United Investors Fondsvertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, haben sich nun erster Betroffene Anleger bei den Vertrauensanwälten des BSZ e.V. gemeldet.


Ein Kunde der S& K hatte noch mit Datum von 30.11.2012 eine Beitrittserklärung und einen Treuhandauftrag an der "Deutsche S & K Sachwert Nr.2  GmbH & Co. KG" unterzeichnet. Die Beteiligung wurde als solider Fonds ohne weitere Risiken angeboten. Auffällig im Rahmen der Vermittlung war jedoch, dass seitens eines Geschäftsführers, welche wohl nicht mehr für die S & K/United Inverstors tätig ist, Zusagen gemacht wurden, welche nicht eingehalten werden konnten. Wie berichtet wird, ist dieser Geschäftsführer Ende 2012 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Der betroffene Anleger hatte dann umgehend versucht telefonisch die gemachte Zusage geltend zu machen. Dem Anleger wurde nämlich zugesichert, dass er im Falle einer Überweisung der Zeichnungssumme zum 29.11.2012 bezüglich eines Beitritts zum "Deutsche S & K Sachwert Nr. GmbH & Co.KG Fonds" bereits für den Dezember 2012 ausschüttungsberechtigt sei. Kurios hieran ist, dass die Zeichnung des Fonds tatsächlich erst einen Tag nach der Überweisung erfolgte. Wie sich im Nachhinein herausstellte, meldete sich wenig Tage später die Treuhänderin, nämlich die United Inverstors Treuhand GmbH, und teilte mit, dass die Zahlung verspätet eingegangen sein und der Betroffene nunmehr erst im Jahr 2013 ausschüttungsberechtigt sei. Auf der Grundlage dieses Sachverhaltes wurden die Vertrauensanwälte des BSZ e.V., die Kanzlei BHP - Bouchon Hemmerich und Partner, mit der Prüfung von Kündigungs- und Ausstiegsmöglichkeiten als auch der Geltendmachung  von Schadenersatzansprüche beauftragt.

Bereits im Jahre 2011 waren Anleger an die Kanzlei herangetreten, welche von der S & K Gruppe und United Inverstors dahingehend beraten wurden, bereits solide angesparte Versicherungsguthaben aufzulösen und in zahlreiche Fonds der S & K Gruppe zu investieren. Wie bereits den Medienbericht zu entnehmen war, gehörten zur S & K Gruppe zum Beispiel die S & K Assets GmbH, die Deutsche S &  K Sachwerte-AG und die S & K Holding GmbH. Daneben sind auch Firmen wie zum Beispiel das Emissionshaus SHB und DCM genannt worden. Dies könnte zur Folge haben, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Anleger dieser Fonds betroffen sein könnten.

Betroffene Anleger sollten daher insbesondere im Hinblick auf die unklaren Vermögensverhältnisse der S & K Gruppe/United Inverstors und der ungewissen Zukunft tätig werden.

"Berufen sich einige Verbraucherzentralen und Medien, wie z.B. in einem Artikel des Handelsblatt, darauf, dass geschädigte Anleger "nicht gleich zu einem Anwalt rennen" sollten, so muss dem widersprochen werden.

Hat nämlich die Staatsanwaltschaft Gelder sichergestellt, werden diese nicht etwa wie bei einer Insolvenz gleichermaßen an die Betroffene verteilt. Vielmehr erhält nur der geschädigte Anleger etwas von einem Kapital zurück, welcher z.B. einen dinglichen Arrest beantragt hat oder aber Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat. Auch läuft bei einem "Abwarten" die Verjährung weiter, was sicher nicht im Sinne der geschädigten Anleger ist, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Adrian Wegel der Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner aus Frankfurt am Main.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Donnerstag, Februar 21, 2013

S&K-Gruppe: Betrugsverdacht weitet sich aus!

Fonds der SHB, DCM, United Investors, S&K Sachwerte und von Midas könnten betroffen sein. Anleger schließen sich der BSZ-Interessengruppe ,,S&K-Gruppe" an!


Im Anlagebetrugsfall der S&K-Gruppe weiten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aus und weitere Fondshäuser wurden durchsucht. Grund ist, dass die S&K-Gruppe in den vergangenen Monaten bei mehreren Fondshäusern die Unternehmensleitung übernommen hatte. Nun befürchtet die Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass S&K von diesen Fonds Anlagegelder abgepumpt hat, um so ihr Schneeballsystem aufrecht zu erhalten.

Sorgen muss man sich wohl um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG) machen, um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG. Das Vorgehen der S&K-Gruppe zum Absaugen der Anlagegelder war wohl bei allen Fonds ähnlich.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Zunächst übernahm die S&K-Gruppe mehrheitlich die Anteile an den jeweiligen Fonds-Unternehmensgruppen oder den Muttergesellschaften der Fonds. Im nächsten Schritt wechselte die S&K die vormalige Geschäftsführung aus und übertrug die wesentlichen Geschäftsführungsbefugnisse auf nahestehende Personen.  Nachdem so die Fonds unter Kontrolle gebracht waren, wurde deren Geschäftsstrategie neu ausgerichtet: Dazu gehörte insbesondere, dass freie Anlegergelder nunmehr in Immobilien der S&K-Gruppe investiert wurden; in Immobilien mit wohl zweifelhafter Werthaltigkeit.

Auf diese Weise, so der Verdacht, haben die S&K-Vorstände Stephan Schäfer und Jonas Köller ihre Schrottimmobilien aus dem S&K Portfolio in andere Fonds verschoben. Beispielhaft zeigt sich dieses Vorgehen bei SHB Fonds oder den Fonds der Midas-Gruppe. Nach der Kontrollübernahme durch S&K im Herbst 2012 wurden die SHB-Anleger Anfang 2013 mit einem überraschenden Schreiben der neuen Fondsleitung aufgeschreckt: Die Situation mehrerer SHB-Fonds sei besorgniserregend, die wirtschaftliche Lage sei kritisch und weitreichende Veränderungen sein notwendig, z. B. eine Kapitalerhöhung , damit der neue Geschäftsführer dem jeweiligen Fonds beitreten könne sowie die Absetzung des bisherigen Fondsbeirats.

Bei der Midas-Gruppe wurde den Anlegern nach der Kontrollübernahme durch S&K im Jahre 2011 mitgeteilt, dass freie Fondsliquidität nunmehr in Immobilien der S&K-Gruppe investiert wird und nicht mehr, wie ursprünglich konzipiert, in deutsche Mittelstandsunternehmen.  Auf diesem Weg sind wohl massiv Anlegergelder in die S&K-Gruppe geflossen. Anlegern von Fonds, an denen direkt oder indirekt ein S&K-Unternehmen mitgewirkt hat, ist daher zu raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder einer Interessengruppe für Anleger anzuschließen, um ihre Rechte zu sichern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nämlich umfangreiche Vermögenswerte bei der S&K-Gruppe beschlagnahmt.

Nach Presseberichten könnten u.a. bei der SHB-Gruppe die Fonds SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München, SHB Altersvorsorgefonds sowie SHB Renditefonds 6 betroffen sein.  Bei der Midas Management AG bestehen Sorgen u.a. für den Mittelstandsfonds Nr. 2 (Sparplan und Einmaleinlage), den Midas Mittelstandsfonds Nr. 3, den Midas Mittelstandsfonds Nr. 4 und Midas Mittelstandsfonds Nr. 5. Hinsichtlich des Fondsinitiators United Investors Emissionshaus GmbH hat man Befürchtungen für sämtliche Fonds.

Sollte es sich bewahrheiten, dass weit mehr als die nur unmittelbar zur S&K-Gruppe gehörenden Fonds vom Betrug betroffen sind, würde sich die Höhe des Schadens und die Zahl der geschädigten Anleger dramatisch ausweiten.  Es könnten weit mehr als die bisher genannten 1.000 Anleger geschädigt sein und der Schaden würde sich auf mehrere hundert Millionen Euro belaufen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 21.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

S&K-Gruppe: Anleger von Fernsehsendern gesucht!

Bundesweite Razzia gegen S&K wegen Verdachts auf Anlagebetrug! Geschädigte Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Mehrere Fernsehsender suchen betroffene Anleger der S & K-Gruppe. Interessenten können sich an den BSZ e.V. wenden. Geschädigte schließen sich im BSZ e.V. zusammen.


Im mutmaßlichen Anlagebetrugsfall S & K werden betroffene Anleger, die ihr Geld bei S & K angelegt haben, von mehreren deutschen Fernsendern gesucht. Interessierte Anleger, die Interesse daran haben, können sich an den BSZ e.V: wenden. Es wird von einigen TV-Sendern auch eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurden im ganzen Bundesgebiet ca. 130 Durchsuchungen mit über 1200 Ermittlern gegen die S & K-Gruppe durchgeführt.

Es wird gegen ca. 50 (!) Beschuldigte ermittelt, auch gegen mehrere Notare und Rechtsanwälte. Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt. Diese teilte mit, dass die Frankfurter Firmengruppe S&K und deren Vorständen Jonas Köller und Stephan Schäfer verdächtigt werden, zusammen mit einem Unternehmen aus Hamburg ein umfassendes Schneeballsystem aufgebaut zu haben. Anlegern versprachen die mutmaßlichen Betrüger sichere Anlagen und könnten so wohl einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zu verantworten haben. Mehrere tausend Anleger dürften von den Vorgängen um die S &K-Gruppe betroffen sein.

S&K hat über Jahre zumeist gemischte Fonds unter die Anleger gebracht. Diese enthielten häufig Immobilien. Bereits in den vergangenen Wochen waren Zweifel an einzelnen Anlage-Portfolios und deren Werthaltigkeit laut geworden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Wir befürworten das harte Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft, denn es besteht der klare Verdacht, dass es sich nicht um ein seriöses Unternehmen handelte. Scheinbar hat die Staatsanwaltschaft auch schnell gehandelt, denn nach Justizangaben konnten bei S&K Vermögenswerte von über 100 Mio. Euro gesichert werden, darunter Bankkonten und Immobilien. Diese könnten für geschädigte Anleger als Haftungsmasse wegen Schadensersatzansprüchen dienen. Außerdem wird wohl gegen mehrere Dutzend Beschuldigte ermittelt, auch gegen Notare und Rechtsanwälte. Damit bestehen gute Aussichten auf eine ordentliche Haftungsmasse.

Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden oder einer Anleger-Schutzgemeinschaft beitreten, um ihre Ansprüche sichern zu lassen. Doch Eile ist geboten, da unter Umständen im Arrestverfahren vorgegangen werden muss und hier das Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Inzwischen wurden weitere unerfreuliche Details bekannt, nämlich, dass die S & K-Gruppe auch bei anderen Fonds beteiligt gewesen sein könnte, Medienberichten von gestern zufolge z.B. bei SHB, DCM sowie United Investors. Schlimmstenfalls könnten somit auch den Anlegern dieser Fonds, bei denen es sich ebenfalls um etliche tausend Anleger handeln könnte erhebliche Verluste drohen.

Die beiden Vorstände Köller und Schäfer wollten die S&K-Gruppe nach eigenen Angaben zum ,,führenden Real-Estate-Unternehmen in Deutschland" machen. Scheinbar wurde die Werthaltigkeit der Portfolio-Immobilien aber nicht durch Wertgutachten, sondern mit sog. Schadgutachten unterlegt. Zudem bestehen Zweifel bezüglich der behaupteten IHK-Bestellung gerade des Sachverständigen, der einen Großteil der Fonds-Immobilien bewertet hat. Zumindest ein Teil der Gutachten soll daher auch zu weit überhöhten Immobilienwerten kommen.

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Mittwoch, Februar 20, 2013

Centrosolar AG: Restrukturierung notwendig, Anleihen sollen in Aktien umgetauscht werden!

Anlegern drohen erhebliche Verluste. Anleihegläubiger bündeln ihre Interessen im BSZ e.V. Centrosolar muss wegen Finanzproblemen ein ehrgeiziges Restrukturierungsprogramm umsetzen und will dabei Anleihen über nominal 50 Millionen Euro in Aktien umwandeln. Anleihegläubiger sollen voraussichtlich schmerzhafte Verluste erleiden.


Das Solar-Unternehmen Centrosolar AG beabsichtigt, seine im BondM notierten Anleihen (ISIN DE000A1E85T1; WKN A1E85T) in börsennotierte Aktien (ISIN DE0005148506; WKN 514850) umzutauschen. Angesichts des Aktienkurses wird dies für Anleihegläubiger wohl ein Verlustgeschäft. Stand die Aktie im Mai 2006 noch bei rund 20,78 Euro, so notiert sie im Moment im Berlin Second Regulated Market (BSRM) noch bei ca. 1,07 Euro. Das bedeutet, dass der Markt die Centrosolar AG derzeit mit ca. 22,5 Millionen Euro bewertet. Das ist 45% der ausstehenden Anleihe über 50 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass angesichts des Restrukturierungsbedarfs bei Centrosolar und des insgesamt schwierigen Marktumfelds in der Solar- und Photovoltaikindustrie ein Anstieg des Aktienkurses unwahrscheinlich erscheint. Eine weitere Absenkung der Einspeisevergütung ist beschlossene Sache. Fälligkeitstermin für die Rückzahlung der Anleihe ist 15. Februar 2016.

Hinzu treten Pläne des Centrosolar-Vorstands zur Kapitalstärkung: Das Unternehmen beabsichtigt die Aufnahme neuer Mittel im Wege einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten. Nicht von Altaktionären bezogene Aktien sollen an neue Investoren platziert werden.

Die von Centrosolar gestern vorgelegten Finanzkennzahlen für 2012 sind allerdings enttäuschend und reizen Investoren nicht zum Einstieg: Obwohl der Absatz unverändert blieb, sank der Umsatz um 22% auf 228 Millionen Euro. Das Unternehmen macht den Preisverfall für Photovoltaik-Anlagen hierfür verantwortlich. Marktkenner erwarten, dass der Verfall anhalten wird. Die Netto-Finanzverschuldung lag zum Bilanzstichtag bei 90 Millionen Euro (Vorjahr 69 Mio. Euro). Dabei verfügte das Unternehmen zum 31.12.2012 über liquide Mittel in Höhe von 18,3 Millionen Euro (Vorjahr 25,9 Mio. Euro). Die Marge verschlechterte sich auf minus 8% bis minus 10% von minus 1,3% in 2011. Das würde wohl einen operativen Verlust von ca. 18 bis 23 Millionen Euro bedeuten. Endgültige Zahlen will Centrosolar am 28. März 2013 vorlegen.

Noch ist unklar, ob der beabsichtigte Anleihetausch einen Zahlungsausfall im technischen Sinne, also eine Insolvenz bedeutet. Solange das Unternehmen zu der geplanten Umtauschaktion keinen genaueren Angaben macht, kann dies nicht abschließend beurteilt werden. Klar scheint jedenfalls, dass nach den momentanen Restrukturierungsplänen Anleger der ersten Stunde besonders bestraft werden. So lag der Höchstkurs der Anleihe im Mai 2011 bei 102,35%, momentan ist er auf rund 32% gefallen.

Hierzu BSZ e.V.- Vertrauensanwalt Dr. Späth: ,,Die Restrukturierungsmaßnahmen von Centrosolar dürfen nicht auf dem Rücken der Anleihegläubiger umgesetzt werden. Das Unternehmen muss klar mitteilen, welche Einbußen die anderen Gläubiger bereit sind zu tragen. Bislang heißt es von Seiten des Unternehmens lediglich, dass die besicherten Finanzgläubiger - Banken und Leasinggeber - bereit seien, Zinsen und Tilgungen teilweise zu stunden und ihre Finanzierungen bis Ende 2014 zuzusagen.

Ein wirklicher Einschnitt ist das nicht. Gleiches gilt für die Führungskräfte: Auch diese wollen Teile ihre Vergütung nur stunden, nicht aber verzichten. Ganz anders ist jedoch die Unternehmensplanung für die Anleihegläubiger: Diese sollen verzichten und Einbußen sofort erleiden. Denn angesichts des niedrigen Aktienkurses ist kein Wert erhaltendes Verhältnis beim Umtausch der Anleihen in Aktien zu erwarten. Anleihegläubiger werden also durch den Umtausch unmittelbar verlieren. Und falls die Restrukturierung nach dem Umtausch doch scheitert und Centrosolar in die Insolvenz fällt, gehen die vormaligen Anleihegläubiger komplett leer aus: Denn die dann von ihnen gehalten Aktien sind im Insolvenzfall weitgehend wertlos.

Die besicherten Finanzgläubiger hingegen können nach dem geplanten Restrukturierungsmodell auch im Insolvenzfall ihre Forderungen werthaltig durchsetzen. Denn sie haben ja ihre Sicherheiten. Und die Führungskräfte erhalten im Insolvenzfall Insolvenzgeld bzw. werden üblicherweise mit Sonderzahlungen auf Treuhandkonten an Bord gehalten. Ein solches Restrukturierungsmodell geht also voll zulasten der Anleger und muss abgeändert werden. Um eine Änderung durchzusetzen, kann ich Anleihegläubigern nur dringend raten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden oder sich zumindest einer Anlegerinteressengruppe anzuschließen. Die Erfahrung zeigt, dass Anleger ihre Rechte auch durchsetzten können, wenn sie sich gebündelt wehren."

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

DCM Renditefonds 14: Landgericht Heilbronn bestätigt Ausstieg

Das Landgericht Heilbronn hat mit rechtskräftigem Urteil vom 19.12.2012 festgestellt, dass die Beteiligungsverträge eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Anlegers beendet sind. Weiterhin wurde die Fondsgesellschaft verurteilt, das Auseinandersetzungsguthaben auszurechnen und an den Kläger auszuzahlen.


Renditefonds! Welche Rendite?

Der DCM Renditefonds 14 ist ein geschlossener Fonds, der 2002 und 2003 als eine Art ,,Immobilienrente" verkauft wurde. Der Fonds investiere - so der damalige Vertrieb - in attraktive Großimmobilien in den Standorten Stuttgart und Hannover. Bonitätsstarke Mieter würden die Erträge sichern. Die Mieteinnahmen seien zudem durch langfristige Mietverträge und durch Mietgarantien gewährleistet. Die nicht ausgeschüttete Liquidität solle in einen Wertpapier-Spezialfonds investiert werden, wodurch ein erhebliches Wertpapiervermögen als Sicherheitspolster aufgebaut werden würde. Die Anlage sei weitgehend inflationsgesichert. Mit diesen vollmundigen Aussagen wurden mehr als 5.000 Anleger für den DCM Renditefonds 14 geworben.

Die Einlage konnte wie sonst üblich als Einmalzahlung erbracht werden. Alternativ konnte die Einlage aber auch in monatlichen Raten über einen Zeitraum von insgesamt 200 Monaten gezahlt werden. Als weitere Beteiligungsart war es außerdem möglich, zunächst nur die Hälfte der Einlage einzuzahlen. Die restlichen 50 % sollten bei dieser Thesaurierungsvariante durch Umbuchung der Ausschüttungen aus dem bereits eingezahlten Kapital erbracht werden.

Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen muss jedoch mit empfindlichen Verlusten gerechnet werden. So wurde der Fonds in der Thesaurierungsvariante Ende 2012 an der Fondsbörse Deutschland mit nur 38 % gehandelt. In der Ratensparvariante ist der Fonds sogar vom Handel ausgesetzt. Nach diesen Informationen ist eine positive Rendite ebenso unrealistisch wie eine Immobilienrente.

Ausstieg ist möglich

Der Fonds hat eine Laufzeit bis mindestens Ende 2024. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar nach dem Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. Wer aber die richtigen rechtlichen Maßnahmen ergreift, kann jederzeit aus dem Fonds aussteigen. Dies hat das Landgericht Heilbronn in einem Parallelfall mit Urteil vom 19.12.2012 bestätigt.

Der Ausstieg empfiehlt sich speziell für Anleger, die die Ratenzahlungsvariante gewählt haben und nicht mehr bereit sind, dem schlechten Geld noch gutes hinterher zu werfen.
  • Für die Prüfung derartiger Ansprüche hat der BSZ e.V. eine Interessengemeinschaft "DCM Renditefonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
vbut

S&K-Gruppe: Weitere Einzelheiten werden bekannt!

Nachdem der BSZ e.V. in den letzten Tagen bereits über die Vorkommnisse bei der S&K Firmengruppe aus Frankfurt am Main und die durch die Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahren berichtet hat, kommen nun weitere Einzelheiten ans Licht.


Es besteht somit einmal mehr Anlass für die ca. 1.000 geschädigten Anleger, die über die S&K Firmengruppe vermittelten und abgeschlossenen Geschäfte durch Vertrauensanwälte des BSZ e.V., so unter anderem auch die Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, überprüfen zu lassen.

Nach ersten Informationen laufen derzeit bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen an. Die beiden Gründer der Frankfurter Immobiliengruppe S&K wurden bereits in Untersuchungshaft genommen.

Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Bereits Ende Januar hatte das Magazin "Wirtschaftwoche" über die Aktivitäten der S&K-Gruppe aus Frankfurt am Main berichtet. Auch das "Manager Magazin Online" berichtete bereits über die Firmengruppe. Folge war und ist, dass an über 100 Orten bundesweit Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt wurden und Konten sichergestellt wurden. Es handelt sich nach einer ersten Einschätzung der Vertrauensanwälte des BSZ e.V. um einen groß angelegten Kapitalanlagebetrug.

Noch vor wenigen Wochen hatte die S&K sogar juristische Schritte gegen einige Fachzeitschriften eingeleitet, welche bezweifelt hatten, dass bei der S&K-Gruppe 1.000 Mitarbeiter beschäftigt seien und Immobilienwerte in Höhe von € 1,7 Milliarden verwaltet werden würden. Dies dürfte nach ersten Einschätzungen nicht ansatzweise der Fall gewesen sein.

Kritisch zu überprüfen wird daher auch eine Meldung Ende des Jahres 2012 zu überprüfen sein, wonach die Münchener DCM AG eine Pressemitteilung herausgegeben haben soll, mit der sie darüber informierte, dass sie die Tochtergesellschaften DCM Service GmbH und DCM Verwaltungs GmbH bereits Mitte des Jahres verkauft habe. Käuferin soll die S&K Assets GmbH aus Frankfurt am Main, eine Gesellschaft der S&K Unternehmensgruppe gewesen sein.

Auch soll nach Presseberichten Ende vergangenen Jahres die S&K auch die Kontrolle über das Emissionshaus SHB sowie über das Management der SHB Immoblienfonds übernommen haben. 10.000 Anleger dürften im Laufe der Jahre einen mittleren bis hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Fonds eingezahlt haben. Das SHB Fondsvolumen wird mit ca. € 1,8 Milliarden bewertet. Auch diesbezüglich wird die Übernahme durch die S&K kritisch zu hinterfragen sein.

Hinzu kommt auch, dass die Gesellschaft Sachwert & Partner S+P Management AG als Teil der S&K-Gruppe als Servicegesellschaft für die Asset Trust AG und die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG fungiert haben soll. Hierbei handelte es sich wohl um ein umstrittenes Geschäft mit "gebrauchten Lebensversicherungspolicen". Auch hierin war die S&K-Gruppe involviert.

Noch im Oktober und Dezember 2012 gab die S&K-Gruppe vor, im Bereich Immobilien zu arbeiten und bot mit Vertragspartnern, zum Beispiel der Deutsche S&K Sachwert AG, attraktive Möglichkeiten für Investoren an. Es wurde auf die langjährige Erfahrung der Vorstände der S&K abgestellt. Man kaufe, so gab die S&K-Gruppe vor, überwiegend Immobilien aus Zwangsversteigerungen zu fairen Konditionen und würde diese dann gewinnbringend verwerten.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung sollten geschädigte Anleger der S&K-Gruppe als auch der dazugehörigen Unternehmen nicht zögern, ihre Investitionen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die Vertrauensanwälte des BSZ e.V. prüfen zu lassen.  Dies insbesondere deshalb, da im Falle einer Falschberatung oder aber im Falle eines Kapitalanlagebetrugs Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen und Mitwisser geltend gemacht werden können.

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S&K-Gruppe: Innovative Immobilienanlagen oder kriminelle Geldvernichtung?

Die Zahl der Negativberichte über die S&K-Gruppe nahm in den letzten Wochen deutlich zu. Immer lauter wurden die Stimmen, die vor den Anlageangeboten der S&K-Gruppe warnten. Nunmehr überschlagen sich die Ereignisse: Im Rahmen einer Großrazzia mit mehr als 1.000 Ermittlern im Einsatz sollen  unter anderem auch die Verantwortlichen der S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer, verhaftet worden sein. Der Vorwurf: Untreue und schwerer Betrug.


Negative Berichte

Immer wieder sorgte die sog. S&K-Gruppe aus Frankfurt am Main - allen voran die Unternehmensverantwortlichen Jonas Köller und Stephan Schäfer - für Schlagzeilen, doch nicht immer waren es positive Presseberichte. Mal wurde über ausgelassene Partys berichtet, garniert mit pikanten Fotos leicht bekleideter Damen vor Luxussportwagen, mal über eine Hausdurchsuchung bei Jonas Köller im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Titelhändler. Dabei sollte es jedoch nicht bleiben. Seit Herbst des vergangenen Jahres mehrten sich Berichte, die ernsthafte Zweifel am Geschäftsgebaren der Verantwortlichen und an der Seriosität der S&K-Gruppe nährten.

Hausdurchsuchung und Haftbefehle

Das bunte Treiben der S&K-Verantwortlichen dürfte vorerst ein jähes Ende gefunden haben: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat mit einer groß angelegten Razzia an mehreren Orten gleichzeitig zugeschlagen. Dem Vernehmen nach sollen 130 Wohnungen und Firmensitze in mehreren Bundesländern durchsucht und mehrere Personen verhaftet worden sein. Zu den verhafteten Personen sollen auch die beiden Verantwortlichen der S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer, gehören. Der von den Ermittlungsbehörden erhobene Vorwurf wiegt schwer: Verdacht der Untreue und des schweren Betruges.

Positive Selbstdarstellung
Auf ihrer Homepage war die S&K-Gruppe stets um ein seriöses Erscheinungsbild bemüht. Man erwerbe - so die Herren Schäfer und Köller - Immobilien zu günstigen Preisen aus Zwangsversteigerungen und kaufe bzw. verwerte notleidende Immobilienkredite. Das hierfür benötigte Kapital soll von Kapitalanlegern teils über Fondsanlagen der UNITED INVESTORS Emissionshaus GmbH und teils auf anderen Vertriebswegen - den Ankauf von Lebensversicherungen - eingesammelt worden sein. Durch die Umsetzung ihrer Geschäftsideen soll die S&K-Gruppe inzwischen - so das Branchenmagazin ,,finanzwelt" in seiner Ausgabe 04/2012 - einen Immobilienbestand im Volumen von EUR 180 Millionen (Stand April 2012) angehäuft haben. Dabei sollen die drei operativen Gesellschaften, die S&K Assets GmbH, die Deutsche S&K Sachwert AG und die S&K Holding GmbH laut ,,finanzwelt" ,,im Jahr 2011 nach Abzug aller Kosten einen Reingewinn in Höhe von rund EUR 5,8 Mio. erzielt" haben.

Mehr Schein als Sein?
Inwieweit die angeblichen Erfolge in Millionenhöhe mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen, ist für Außenstehende nicht nachprüfbar. Scheinbar um Transparenz bemüht, veröffentlichte die S&K Gruppe bereits vor Monaten auf ihrer Homepage eine Zusammenstellung über die angeblich gehandelten bzw. im Eigentum gehaltenen Immobilien. Es werden Fotos der Gebäude sowie Ablichtungen von Zuschlagsurkunden bzw. des Verkaufsnachweises gezeigt. Transparenz ist freilich etwas anderes: Die gescannten Dokumente sind mit Ausnahme der Bildbearbeitung über angebliche Erwerbs- bzw. Verkaufspreise nicht lesbar. Die Zweifel am tatsächlichen Geschäftsgebaren der Verantwortlichen von S&K dürften letztlich auch die Staatsanwaltschaft zu ihrem Vorgehen bewogen haben.

S&K-Anlagen auf den Prüfstand
Angesichts der aktuellen Entwicklung sollten die betroffenen Anleger ihr Engagement in der S&K-Gruppe prüfen lassen, ehe es zu spät ist. Dem Vernehmen nach soll die Staatsanwaltschaft erhebliche Vermögenswerte von mehr als 100 Millionen EURO für die Rückgewinnungshilfe zugunsten geschädigter Anleger gesichert haben. Die geschädigten Anleger sollten daher nach Ansicht des BSZ e.V. keine Zeit verlieren, um Schadenersatzansprüche zu überprüfen. Hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel: ,,Wenn Vermögenswerte durch die zuständige Staatsanwaltschaft für die Rückgewinnungshilfe zugunsten geschädigter Anleger gesichert wurden, kann es besonders wichtig sein, möglichst schnell zu handeln. Insbesondere diejenigen Anleger, die im Rahmen des Verkaufs von Lebensversicherungen unmittelbar mit einem Unternehmen der S&K-Gruppe einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten schnellstmöglich einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen." Aber auch in allen anderen Fällen empfiehlt es sich angesichts der aktuellen Entwicklung, eine Rückabwicklung der S&K-Kapitalanlage zu prüfen.

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Dienstag, Februar 19, 2013

S&K-Gruppe: Bundesweite Razzia gegen S&K wegen Verdachts auf Anlagebetrug!

Geschädigte Anleger schließen sich im BSZ e.V. zusammen! Eine Hiobsbotschaft für Anleger kommt von der Frankfurter Firmengruppe S&K: Bei bundesweiten Razzien seien mehrere Beschuldigte in Haft genommen Geschädigte Anleger schließen sich im BSZ e.V. zusammen! Eine Hiobsbotschaft für Anleger kommt von der Frankfurter Firmengruppe S&K: Bei bundesweiten Razzien seien mehrere Beschuldigte in Haft genommen worden. Über 1000 Anleger sollen geprellt sein, der Schaden soll sich auf über 100 Mio. EUR belaufen!

Im Anlagebetrugsfall der S&K wird gegen ca. 50 (!) Beschuldigte ermittelt, auch gegen mehrere Notare und Rechtsanwälte. Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt. Diese teilte mit, dass die Frankfurter Firmengruppe S&K und deren Vorständen Jonas Köller und Stephan Schäfer verdächtigt werden, zusammen mit einem Unternehmen aus Hamburg ein umfassendes Schneeballsystem aufgebaut zu haben. Anlegern versprachen die mutmaßlichen Betrüger sichere Anlagen und haben so wohl einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zu verantworten. Es seien im ganzen Bundesgebiet ca. 130 Durchsuchungen mit über 1200 Ermittlern durchgeführt worden.

S&K hat über Jahre zumeist gemischte Fonds unter die Anleger gebracht. Diese enthielten häufig Immobilien. Bereits in den vergangenen Wochen waren Zweifel an einzelnen Anlage-Portfolios und deren Werthaltigkeit laut geworden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Nachdem Medien in den vergangenen Tagen über einen protzigen Lebensstil der S&K-Eigentümer und Unstimmigkeiten bei Immobilien-Wertgutachten berichtet hatten, sind wir stutzig geworden. Denn dies war kein typisches Gebaren einer seriösen Anlagefirma. Scheinbar hat die Staatsanwaltschaft auch schnell gehandelt, denn nach Justizangaben konnten bei S&K Vermögenswerte von über 100 Mio. Euro gesichert werden, darunter Bankkonten und Immobilien. Diese könnten für geschädigte Anleger als Haftungsmasse wegen Schadensersatzansprüchen dienen. Außerdem wird wohl gegen mehrere Dutzend Beschuldigte ermittelt, auch gegen Notare und Rechtsanwälte. Damit bestehen gute Aussichten auf eine ordentliche Haftungsmasse. Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden oder zumindest einer Anleger-Schutzgemeinschaft beitreten, um ihre Ansprüche sichern zu lassen."

Die beiden Vorstände Köller und Schäfer wollten die S&K-Gruppe nach eigenen Angaben zum ,,führenden Real-Estate-Unternehmen in Deutschland" machen. Scheinbar wurde die Werthaltigkeit der Portfolio-Immobilien aber nicht durch Wertgutachten, sondern mit sog. Schadgutachten unterlegt. Zudem bestehen Zweifel bezüglich der behaupteten IHK-Bestellung gerade des Sachverständigen, der einen Großteil der Fonds-Immobilien bewertet hat. Zumindest ein Teil der Gutachten soll daher auch zu weit überhöhten Immobilienwerten kommen.



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IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin") vom Handel an der Zweitmarktbörse ausgesetzt.

Es gibt neue Hiobsbotschaften für die Anleger des in Schieflage geratenen IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG, der am berühmten Londoner Bürogebäude THE GHERKIN beteiligt ist.


Seit geraumer Zeit befindet sich der Fonds wegen seiner teilweisen Finanzierung über ein CHF-Darlehen in Schwierigkeiten, da eine vereinbarte Beleihungswertgrenze nicht eingehalten wird. Jetzt wurde der Handel mit IVG Euroselect Vierzehn Beteiligungen an der Hamburger Zweitmarktbörse ausgesetzt. Es war als Grund zu erfahren, dass die Banken auf einer Umschuldung von CHF in GBP bestehen, was Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wegen der aktuellen Wechselkurse als Hiobsbotschaft wertet. Die Anleger sollen dieser Tage in einem Rundschreiben näher informiert werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für diverse Anleger des Fonds bereits Klagen gegen die Commerzbank und die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. Ziel der Kläger ist es, mittels der Schadensersatzklagen eine Rückabwicklung ihres Beteiligungserwerbs zu erreichen.

Die Landgerichte Wuppertal, Hanau, Köln, Frankfurt, Oldenburg und Lübeck haben dabei bereits Anlegern Recht gegeben und einen Anspruch auf Schadensersatz der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung der vermittelnden Banken bejaht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Februar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

Lloyd Fonds LF 31 MS "Annabelle Schulte" trotz Sanierung insolvent: Anleger verlieren ihr Kapital


Mittlerweile hat die Lloyd Fonds AG vier insolvente Schiffsfondsgesellschaften zu verzeichnen. Bereits im Juni 2012 traf es den Fonds LF 31 MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG. Ob dies das Ende der Serie insolventer Schiffe bei Lloyd sein wird, ist offen.


Für die im vergangenen Jahr medienwirksam angekündigte Rettungsgesellschaft ,,Ocean 16", in welcher die Schiffsfonds des Hauses Lloyd zusammengefasst werden sollten, fand sich kein Kapitalgeber. Für die betroffenen Anleger führt die Insolvenz zumeist zum vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse.

LF 31 MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG

Die 2003 aufgelegte Fondsgesellschaft MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG erwarb ein Vollcontainerschiff mit einer Kapazität von 2.602 TEU (1 TEU = 1 Standardcontainer). Die Finanzie-rung erfolgte über Anlegerkapital in Höhe von rd. EUR 13,7 Mio. sowie über Schiffshypothekendarlehen in Höhe von umgerechnet rd. EUR 21,3 Mio. Die Fondsgesellschaft plante mit konstanten und hohen Einnahmen aus der Vercharterung des Schiffs. Insoweit galt es neben den Schiffsbetriebskosten und dem Kapitaldienst für das Schiffshypothekendarlehen nicht zuletzt auch die Ausschüttungen an die Anleger von anfänglich 8 % pro Jahr zu finanzieren.

Von der Sanierung alsbald in die Insolvenz

Aufgrund des aus unserer Sicht ungesunden Verhältnisses des Anlegerkapitals zum Schiffshypothekendarlehen war der Lloyd Fonds MS ,,Annabelle Schulte" Fonds von Anfang an auf konstant hohe Chartereinnahmen angewiesen. In etwa zeitgleich mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2009 fielen die Charterraten im Bereich der Containerschifffahrt aber in kürzester Zeit auf ein extrem niedriges Niveau. Hiervon blieb auch die MS Annabelle Schulte Shipping GmbH & Co. KG nicht verschont und musste bereits 2010 durch frisches Kapital in Millionenhöhe vor der Insolvenz gerettet werden. Allein das kurze Zeitfenster dieser Entwicklung verdeutlicht, wie empfindlich ein überwiegend durch Schiffshypothekendarlehen finanzierter Schiffsfonds auf den Verfall von Charterraten reagiert und in wirtschaftliche Not gerät, wenn die Chartereinnahmen nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben für Schiffsbetrieb und Kapitaldienst zu decken. Die erfolgte Sanierung des Lloyd Fonds MS ,,Annabelle Schulte" war auch nicht von Nachhaltigkeit geprägt. Gerade mal rd. zwei Jahre nach der Fondssanierung ist das Ende der Fondsgesellschaft durch die Insolvenz besiegelt.

Totalverlust und Rückzahlung von Ausschüttungen drohen

Für die betroffenen Anleger könnte sich die Situation nicht schlimmer darstellen. Neben dem Verlust der bisherigen Einlage sowie des Neukapitals müssen die Geschädigten nun damit rechnen, nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Gerade die Erfahrungen mit dem Lloyd Fonds LF 16 MS ,,Wehr Nienstedten" zeigen, dass die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht lange auf sich warten lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass der Erlös aus der Verwertung des Fondsschiffs nicht ausreicht, um die bestehenden Bankkredite abzulösen. Für die verbleibenden Schulden müssen dann die geschädigten Anleger aufkommen und diese über die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Ausschüttungen begleichen.

Ausstieg trotz Insolvenz möglich: Gute Aussichten auf Schadenersatz für die Anleger

Die geschädigten Anleger sind nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte aber nicht rechtlos gestellt. Den Betroffenen wird empfohlen, umgehend den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Diese sind verpflichtet, die Anleger vollständig und richtig über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den Verlust- und Haftungsrisiken auch der Hinweis auf die Provisionen, die zumeist hinter dem Rücken der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen gezahlt werden und daher auch als Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen an die beratende Bank bezeichnet werden. Bei Schiffsfonds werden nicht selten bis zu 15 % und mehr des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Schiffe. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers gegen die Bank auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Eile ist geboten - Verjährung droht

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Berkemeier aus der auf den Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte rät den betroffenen Anlegern, jetzt keine Zeit mehr verstreichen zu lassen, da die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche jeden Tag eintreten kann. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen tritt spätestens zehn Jahre nach der Falschberatung ein. Die Beteiligungen an dem Schiffsfonds LF 31 MS ,,Annabelle Schulte" wurden im Zeitraum von 2003 bis 2004 emittiert. In vielen Fällen haben die betroffenen Anleger daher nur noch wenig Zeit, um den Eintritt der Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter-A. Berkemeier

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 19.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.