Freitag, September 27, 2019

Gigantische Anlegerverluste durch betrügerische Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden.

Die Zahl der internetbasierten Handelsplattformen, auf denen binäre Optionen gekauft und gehandelt werden können, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zunahme der Anzahl dieser Plattformen hat aber auch zu einer massiven Zunahme der Kundenbeschwerden über betrügerische Machenschaften bei Handelsplattformen für binäre Optionen geführt.

Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden "gewinnt", wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird.

Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.

Diese Plattformen sind in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern

Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.  

Die größte Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu holen.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
    Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
    Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.


Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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Gold, die bombensichere Kapitalanlage?

Bekanntlich ist nicht alles Gold was glänzt. Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte als Kapitalanlage. Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig  wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite; Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde.


Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  26.09.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

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Goldener Schein verblasst. Bei Aurimentum der R&R Consulting ist Vorsicht angebracht

Schon die Presseanfrage an das Goldportal Aurimentum beantwortete eine Anwaltskanzlei. Erfahrungsgemäß ist das kein gutes Zeichen, vor allem, wenn die Antworten auf wichtige Fragen eher dünn ausfallen.

Hat dieser Anbieter außerdem seit Jahren keine neuen Bilanzen beim Bundesanzeiger hinterlegt, dann sollten Investoren vorsichtig werden. Bei der in Kulmbach und Grünwald sitzenden R&R Consulting weist der letzte und völlig veraltete Jahresabschluss von 2015 auch noch einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.

Vorgeschichte.

Am 28. April 2014 trafen sich Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm bei einem Notar in Kulmbach und gründeten die R&R Consulting GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. Jeder übernahm die Hälfte des Kapitals und sie bestellten sich gegenseitig als Geschäftsführer. Als Geschäftsgegenstand wurden die Konzepterstellung für Kapitalanlagen, die Unternehmensberatung und der Edelmetallhandel definiert. Vor allem das Geschäft mit Gold hat es den geschäftsführenden Gesellschaftern angetan: „Aurimentum – Das Gold, das Zinsen bringt“, ist ein Slogan von einer älteren Werbebroschüre. In diesem Folder wurde höchste Transparenz durch Einrichtung eines freiwilligen Aufsichtsrats mit Rechtsanwalts-Treuhandkonto und Mittelverwendungskontrolle versprochen. Bei einer Rückgabe des Goldes nach 24 Monaten versprach die R&R Consulting den Kunden 4,5 Prozent jährliche Zinsen auf sein investiertes Geld.

Presseanfrage.

Die Recherchen und Nachfragen bei der R&R Consulting ziehen sich nun schon mehrere Monate. Ein geplanter Termin in Rosenheim wurde kurzfristig abgesagt und ein längeres Telefonat mit dem Geschäftsführer Scherm ohne Klärung wichtiger Fragen beendet. Stattdessen übernahm die Beantwortung von Fragen eine Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Diese kündigte schon im Vorfeld juristische Schritte an, sofern Investmentcheck durch die Berichterstattung ihre Mandantschaft schädigen würde. Mit solchen immer wieder vorkommenden Einschüchterungsversuchen hat sich kürzlich auch die Otto-Brenner-Stiftung in einer Studie beschäftigt (hier zum Download).Die beiden Autoren Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker haben diese treffend mit „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ überschrieben.

Geschäftsmodell.

Zurück zu den inhaltlichen Aspekten der Presseanfrage: Eine der zentralen Fragen, die Investmentcheck an die R&R Consulting stellte, betrifft das Geschäftsmodell, mit dem die den Kunden versprochene Verzinsung, die Vertriebskosten und eventuelle Kursverluste verdient werden sollen. Fachanwältin Nadine Mannshardt von der Kanzlei Cronemeyer & Grulert antwortete ziemlich nichtssagend: „Das Geschäftsmodell unserer Mandantschaft rechnet sich, wie im Handelsregister hinterlegt, durch die Handelserträge, welche unsere Mandantschaft mit Gold erwirtschaftet.“

Veraltete Jahresabschlüsse.

Spannend wäre die Überprüfung dieser sehr abstrakten Beschreibung des Geschäftsmodells durch entsprechende Jahresabschlüsse. Aber diesbezüglich ist die R&R Consulting sehr nachlässig, da der letzte beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegte Jahresabschluss am 31. Dezember 2015 endete. Damals steckte das Geschäft noch in den Anfängen und die Bilanz weist bei 371.000 Euro Summe einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 266.000 Euro aus. Bezüglich der fehlenden Abschlüsse 2016 und 2017 ließ R&R mitteilen: „Die Bilanzen werden in den kommenden Wochen alle ordnungsgemäß hinterlegt und auch veröffentlicht werden.“ Na ja, über das ordnungsgemäß lässt sich durchaus diskutieren. Das Bundesamt für Justiz schreibt beispielsweise zu den Offenlegungspflichten gemäß Handelsgesetzbuch: „Die Einreichungsfrist beträgt höchstens ein Jahr. Sie wird vom Abschlussstichtag des Geschäftsjahres an berechnet.“

BaFin.

Spannend wird es bei solchen Goldgeschäften auch in Zusammenhang mit eventuellen Prospektpflichten gemäß Vermögensanlagengesetz. Dies würde einem Käufer weitreichende Informationen liefern. Dazu befragt teilte Mannshardt zu einem früheren Geschäftsmodell mit: „Unsere Mandantschaft hat für ihr ursprüngliches Geschäftsmodell ein sog. Negativtestat der BaFin vorliegen. Die BaFin kommt dabei nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem damaligen Geschäftsmodell, auf deren Verträge Sie in Ihrer Frage Bezug nehmen, um ein zulassungsfreies Modell handelt, für welches keine Prospektpflicht bestand.“ Okay, aber was ist mit dem aktuell angebotenen Goldkaufvertrag mit Treuebonus? Schließlich gab es in den letzten Jahren Veränderungen im Vermögensanlagengesetz. Mannshardt teilte hierzu mit: „Unsere Mandantschaft bewegt sich beim Goldkauf mit Treuebonus im reinen Handelsgeschäft. Es handelt sich daher um ein zulassungsfreies Produkt ohne Prospektpflicht. Darauf weist unsere Mandantschaft in ihren AGB unter Punkt 2 („Informationen für Zeichner“) auch hin.“

Loipfinger’s Meinung.

Aurimentum bietet bei einem Goldkauf einen garantierten Goldbonus von acht Prozent nach zwei Jahren. Gleichzeitig wird ein Rückgaberecht nach Gesamtauslieferung gemäß Paragraph 356 BGB angeboten. Die Rückgabemöglichkeit basiert also auf einem Widerrufsrecht, was das Kursrisiko aus einer ungünstigen Goldpreisentwicklung für R&R enorm macht. Scherm und Fuchs versuchen mit diesem Widerrufs-Joker nicht unter eine Prospektpflicht gemäß Vermögensanlagengesetz zu fallen. Ein Negativtestat der BaFin liegt offenbar nicht vor. Aber unabhängig davon ist völlig unklar, wie der Treuebonus, die Vertriebskosten und eventuelle Wertverluste beim Gold verdient werden sollen. Wer zudem keine aktuellen Jahresabschlüsse vorlegt, der disqualifiziert sich ohnehin als vertrauensvoller Partner für solche Goldgeschäfte. Um wie viel Geld es insgesamt geht, ist übrigens nicht bekannt. Genau um diese Frage nach dem Volumen der bisher verkauften Goldanlagen und dem für die Zukunft zugesagten Betrag an Rückzahlungen hat sich R&R Consulting gedrückt.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Donnerstag, September 26, 2019

Für die Medien und die grüne Öffentlichkeit gibt es nur noch zwei Themen: „Klimaschutz“ und „weg mit dem Auto“

Betrachtet man die veröffentlichte Meinung insgesamt, scheint die Mehrheit gegen automobile Individualität zu sein. Seltsam nur, dass die Mehrheit Auto fährt, die Menschen SUV und Pkw kaufen und sich nur wenige dazu bringen lassen, aufs Auto zu verzichten.

Der Bevölkerung wird eingeredet, dass die Klimaschutzpolitik viele neue Arbeitsplätze schaffen würde.
In Wahrheit findet in Deutschland aktuell das größte Arbeitsplatzvernichtungsprogramm nach dem zweiten Weltkrieg statt.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben. Was sie anderen predigen, tun sie aber in vielen Fällen selbst nicht. Zwischen den lauten Protesten und dem eigenen Handeln und dem Willen auch persönliche Opfer zu bringen liegen Welten. Dafür hat man sich aber eine Begründung zurechtgezimmert: „Einzelaktionen bringen nichts“! Die Opfer der anderen sollen es richten.

Die deutsche Regierung hat für sich persönlich ihr eigenes Klimaschutz-Verhalten definiert. Wenn 5 Minister zeitgleich nach USA fliegen müssen, werden keine 5 Flugzeuge sondern nur  4 eingesetzt. „Das ist Sparen auf Berliner Art“.

„Glauben die wirklich, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht mehr alle Latten am Zaun hat und sich die grüne Bevormundungspolitik auf Dauer gefallen lässt?“ fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht: Deutscher Meister sind die Obdachlosen, Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen. Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?
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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Deutschland im Sinkflug. Werkschließungen bei Continental: 7.000 Arbeitsplätze in Deutschland betroffen.

Eisenmann, Continental, Michelin - ein Einschlag nach dem anderen, der Arbeitsplätze bei Zulieferern der Autoindustrie vernichtet.

Der große Autozulieferer Continental schließt Werke und streicht 7.000 Arbeitsplätze. Weltweit will Continental bis 2029 20.000 Arbeitsplätze wegrationalisieren. Nach einem Bericht im Handelsblatt soll bis zum Jahre 2024 im bayerischen Roding die Produktion von Komponenten für Benzin- und Dieselmotoren und am Standort Babenhausen ebenso wie in Limbach-Oberfrohna die Produktion bis Ende 2025 eingestellt werden.

Konzernchef Elmar Degenhart in einem Schreiben zum Sparprogramm: »Wie unsere Industrien sind wir zu einem äußerst hohen Anpassungstempo gezwungen. Es verlangt von uns höchste Konzentration. Die konsequente Umsetzung des Strukturprogramms wird uns bis an die Leistungsgrenze fordern und manchmal wahrscheinlich darüber hinaus.«

Das ist nach der Insolvenz des traditionsreichen Anlagenbauers Eisenmann der nächste große Donnerschlag aus dem Bereich der Autozulieferindustrie. Er weist auf die Dramatik in der gesamten Automobilindustrie hin. Es werden weniger Autos verkauft, kritisch wird die Situation auf dem chinesischen Automarkt. Dort geht der Autoabsatz stark zurück, dieser Markt war für deutsche Hersteller häufig noch die letzte Rettung.

Schon seit langem herrscht vor allem bei den mittelständischen und kleineren Zulieferern in Baden-Württemberg Heulen und Zähneklappern vor. Sie merken aufkommende Krisen zuerst. Die Autohersteller kürzen ihre Bestellungen und buchen bei den Leiharbeitsfirmen keine Leiharbeiter mehr.

Die Branchenzeitschrift Automobilwoche meldet, die Krise in der Automobilindustrie sei auch bei den Kreditversicherern angekommen. Das Ausfallrisiko steige deutlich an, besonders große Unsicherheiten gingen von Geschäften mit Zulieferern und Autohändlern in Europa und China aus. In Deutschland würden die Firmenpleiten im Automobilsektor in diesem Jahr um mindestens zwei Prozent zunehmen.

Wie die letzten Hilferufe aus dem Wald erklangen Mahnungen der Autoindustrie auf der gerade zu Ende gegangenen Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt nach Unterstützung der Autoindustrie. Degenhart: »In Deutschland gelten die höchsten Unternehmenssteuern aller OECD-Länder. Hinzu kommen sehr hohe Sozialkosten und die zweithöchsten Energiekosten weltweit.«

Ebenso hat der neue Daimler-Chef Ola Källenius Alarm geschlagen und ein hartes Sparprogramm angekündigt. Möglichst rasch sollen 4,2 Milliarden € eingespart werden. Die einst bedeutendste Automobilausstellung IAA ging übrigens am vergangenen Wochenende mit einem drastischen Besucherdefizit zu Ende, nur noch 560.000 Besucher gegenüber 932.000 von 2015.

Hallstadt. Schocknachricht für 858 Mitarbeiter beim Reifenhersteller Michelin. Jetzt steht fest: Das Michelin Werk in Hallstadt bei Bamberg wird bis 2021 geschlossen. Bereits im Juli erfuhren die Mitarbeiter in einer Belegschaftsversammlung, dass die Zukunft ihres Werkes unsicher sei. Für das Werk stünden »große Herausforderungen« an, wie es immer heißt.

Seit 1971 werden dort überwiegend PKW-Reifen in der Größe von 16 Zoll gefertigt. Doch diese verhältnismäßig kleinen Reifen werden immer weniger nachgefragt. Zwar kommen auch 17 und 18 Zoll Reifen von den Produktionsstraßen, aber auch hier erwartete Cyrille Beau, Michelin-Generalsekretär für die Region Europa Nord, in einem Gespräch mit dem Fränkischen Tag kein wesentliches Wachstum. Zudem machen hohe Mengen an Billigreifen aus Fernost und Osteuropa dem Hersteller Michelin das Geschäft schwer. So seien alle Werke in Europa bei Michelin nicht voll ausgelastet.

Deshalb kam jetzt der Beschluss, dass das Werk schrittweise geschlossen wird. Die Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie verweist auf den geltenden Tarifvertrag, der eine Standortsicherung in Hallstadt beinhaltet. Dieser Tarifvertrag gelte bis 2022.

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…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de








Mittwoch, September 25, 2019

Was ist aus der Idee sauberen und zuverlässigen Strom zu produzieren geworden?

Laute, krankmachende, ohne Subventionen unrentable naturzerstörende Windradmonster, die laut Bundesrechnungshof die Ziele der Energiewende bisher nicht erreichen.

Die grüne Ideologie ist verantwortlich für die massiven Umweltschäden durch Landschaftsverbrauch, Flächenversiegelung, Bodenverdichtung, Lärm- und Zirkulationsstörungen der Umwelt und die zerstörerische Gewalt der Rotoren gegenüber den Vögeln und Insekten. Der Klimawahn ist die neue Religion und vor dieser haben  Arten- und Tierschutz wenig Platz.  

Etwas über 2 Prozent der gesamten Landfläche des Bundesgebiets müssten bei den aktuellen Wirkungsgraden für Windräder geopfert werden. Damit wäre Deutschland zerstört. Wenn der Wind weht und somit massenhaft Strom anfällt, wird er oft überhaupt nicht gebraucht und einlagern kann man ihn auch nicht. Zudem kommt noch die Erkenntnis, dass der Wind zwar keine Rechnung schickt, aber trotzdem Deutschland die höchsten Strompreise in Europa hat!  

Wenn Schäden am sozialen, ökologischen und ökonomischen System auftreten, wenn Gedachtes zur Tatsache erhoben wird und wenn Intoleranz die verhaltensbestimmende Grundeinstellung wird, dann verliert jede Ideologie ihre förderliche Eigenschaft und verkehr sich ins Gegenteil. Dann muss zu Recht ein pathologischer Befund diagnostiziert werden.

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags
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Störfall Mensch. Windräder: Wie die Energiewende über die Bürger kommt.

Ein Abgeordneter macht rücksichtslos Politik gegen die eigenen Bürger, idyllische Landschaft wird zerstört, die Sicherheit der Stromversorgung bedroht: Ein Lehrstück, wie brutal Merkels Energiewende gegen Recht und Bevölkerung exekutiert wird.

»Diese Situation ist für die beteiligten Akteure aus der Politik und des Investors des Windparks, der Firma Ebert Erneuerbare Energien, sehr unbefriedigend.« Der Landtagsabgeordnete Abgeordnete Dirk Adomat (SPD) war erkennbar genervt. Über Menschen. Sich selbst bezeichnet er als „Herr der Bienen“. Und als solcher setzt er Windkraftanlagen durch, die Menschen wie Insekten vernichten. Und zwar mit aller Kraft und Energie.

Da sollten in der Gemeinde Emmertal in Hameln-Pyrmont ein Windpark mit acht Windenergieanlagen gebaut werden. Die hätten viel früher stehen und den Planern und Erbauern gute Gelder in die Kassen spülen können, wären da nicht Mitglieder der Bürgerinitiative »Keine Windkraft im Emmerthal«. Die stellen sich äußerst bockig an und wagten es sogar, über den Verband gegen den Bau des Windparks zu klagen. Zuletzt hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu Gunsten der Planer entschieden. Adomat: »Dennoch verzögert das Engagement der Bürger initiative mit weiteren Klagen über ihren Verband den Bau des Windparks weiterhin.«

Dabei sollte doch der Bau des Windparks in Emmerthal »einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten und den Anteil der erneuerbaren und umweltfreundlichen Energie bei der Stromerzeugung erhöhen.«

Dass dafür das idyllische Emmerthal zerstört wird, ist dem Abgeordneten im niedersächsischen Landtag egal. Er vertritt recht rücksichtslos die Interessen der Windradbauer. Wütend also schreibt er den Brandbrief an den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. in Hannover, damit die ihren unfolgsamen Mitgliedern im Weserbergland den Marsch blasen.

Aus diesem Grund bat er den Vorstand des Verbandes um ein Gespräch in Hannover, an dem auch der Landtagsabgeordnete Ulrich Watermann (SPD) aus Bad Pyrmont und unter anderem der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD) teilnehmen möchten. Schon recht unverblümt drohte er: »Unser Ziel ist es, möglichst zeitnah zu einer befriedigenden Lösung des Falles zu kommen.«

Mit äußerster Brutalität wurde der Windpark durchgepeitscht, acht Windkraftanlagen drehen sich in diesem Sommer und werfen die ersten Schatten, produzieren Infraschall und gefährden die Bewohner der umliegenden Gemeinden.

Schockiert ist auch immer noch Lippold von Klencke. Er ist Schlossherr auf dem idyllischen Schloss Hämelschenburg, einer Renaissanceanlage, die zu den Schlössern an der Weser und zu den Attraktionen des Weserberglandes zählt. 40.000 Besucher kommen pro Jahr. Eigentlich sind Natur und Landschaft geschützt. Dass Natur und Landschaftsschutz im Zweifel nichts mehr nutzen, hatte von Klencke erleben müssen. Acht über 200 Meter hohe Windanlagen wurden brutal hinter einer Anhöhe in den Boden gerammt und zerstören die uralte Kulturlandschaft um Schloss Hämelschenburg.

Vier dieser Windkraftanlagen stehen zudem so, dass sie direkt auf eine wichtige Hochspannungstrasse fallen und die wichtige Stromverbindung zerstören, sollten die riesigen Stahltürme umstürzen oder Rotorblätter verlieren, wie das immer wieder vorkommt.  Doch Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies spricht unverdrossen vom »Wind als dem Rohstoff des Nordens« und erweist sich als rücksichtsloser Lobbyist der Windkraftindustrie.

Stephan Stallmann ist Vorsitzender der Bürgerinitiative »Keine Windkraft im Emmerthal« und bezeichnet den Betrieb der Windkraftanlagen als grob fahrlässig. Er schreibt einen wütenden Brief an Minister Lies: »Sehr geehrter Herr Lies, Ihre Tätigkeit als Umweltminister ist in der Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar. Sie positionieren sich durch und durch als Windkraft- und Klimasozialismuslobbyist. Ihr Verhalten ist eines Umweltministers geradezu unwürdig, denn Windkraft ist weder Umwelt-, noch Natur-, noch Artenschutz. Und dem Klima sind diese Anlagen völlig egal. Zumindest dem Makroklima; das Mikroklima schädigen diese Anlagen nachhaltig, ausbleibender Niederschlag, Erwärmung!«

Der wiederum nahm am jüngsten Windenergiegipfel bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier teil und erklärte in einer Pressemitteilung: »Es ist wichtig, dass angesichts der dramatischen Klimaveränderungen die Einsicht reift, dass auch Arten- und Naturschutz nur dann eine Chance haben, wenn es gelingt, mit Hilfe von Erneuerbaren Energien weltweit die lebensbedrohliche CO2-Belastung zu reduzieren. Klimaschutz ist Artenschutz.«

  • Die Bürger im Emmerthal verweisen auf ein möglicherweise epochemachendes aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes in einem anderen Fall. In diesem Urteil hat der siebte Zivilsenat ein Urteil des Landgerichts Itzehoe aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Itzehoe zurückverwiesen. ( AZ: 7 U 140/18 )

Der Kläger, ein Familienvater, der einen Hufbeschlagsbetrieb hat, hatte ausgesagt, dass mehrere Windräder weniger als 1.000 Meter vom Haus entfernt Schlafstörungen, Schwindel, Übelkeit und auch Durchfällen bei den Bewohnern hervorrufen würden. Die Ursache: Infraschall, den die Windräder aussenden.

Außerdem rügte das Gericht Schattenwurf durch das Drehen der Flügel bei entsprechender Sonneneinstrahlung und monierte interessanterweise auch elektromagnetische Strahlungen durch den Betrieb der Anlagen. Außerdem beeinträchtigten die Anlagen optisch durch Drehbewegungen und eine »bedrückende Wirkung durch die Vielzahl der Anlagen«.

Die Richter des Oberlandesgerichts erkannten erhebliche Verfahrensfehler, die Position des Klägers sei unzureichend gewürdigt worden. Ein Satz aus dem Urteil mit möglicherweise weiterreichenden Folgen: Außerdem müsse der Betreiber beweisen, dass die Beeinträchtigung durch seine Windräder unwesentlich sei. Die Gutachter hätten unzureichend gemessen und außerdem in »gewisser wirtschaftlicher Abhängigkeit« von der Windindustrie gestanden.

Die Bürgerinitiative Emmerthal klagt jetzt verwaltungsrechtlich in der ersten Instanz im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Denn nach einer Niederlage der Initiative in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der Investor »Ebert Erneuerbare Energien GmbH« schonmal schnell die acht 217 Meter hohen Anlagen in die Felder gesetzt. Doch ein finales Urteil gibt es noch nicht.
Stephan Stallmann von der Initiative: »Man fragt sich, welche Bank solche Summen bei einem laufenden Rechtsstreit zur Verfügung stellt. Inwieweit hier auch die Politik ihre Finger im Spiel hat, kann man nur vermuten.«

Der Abgeordnete Adomat vergleicht das Landesparlament gerne mit einem Bienenstock. Weil die Abgeordneten ausschwärmen wie die Bienen und Honig für die Königin der Windkraftparks herbeischleppen?
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…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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ALL FINANCE BANK kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der ALL FINANCE BANK keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die ALL FINANCE BANK wirbt im Internet unter der anonym registrierten Domain www.allfinance-bnk.com unter anderem für den Abschluss von Darlehen, persönlichen Darlehen, Studentendarlehen und professionellen Darlehen. Das Unternehmen behauptet, „eine weltweit führende Bank“ zu sein und bezeichnet sich selbst als Kreditinstitut und „Wertpapierdienstanbieter“.

Auf der Webseite des Unternehmens finden sich weder ein Impressum noch Angaben zur Rechtsform des Unternehmens.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

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Montag, September 23, 2019

Whistleblower packt aus: Türkischer Vorzeige Unternehmer lasst 1,7 Tonnen Gold verschwinden.

Dann „klickten die Handschellen“, sagt ein nicht genannter Mitbewerber unter der Hand. Mesut P, Geschäftsführer der PIM-Gold, wurde am 4.9.bei einer spektakulären Razzia in Frankfurt Heusenstamm verhaftet.

Etwa 10.000 Deutsche Kleinsparer bangen jetzt um ihre Alterssicherung. Insgesamt sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Handelsblatt 1,9 Tonnen Kundengold verschwunden sein. 


Zuerst hagelte es von einem Ex-Mitarbeiter des Goldhändlers Strafanzeigen- wenig passierte. Dem Bericht des Mitarbeiters zufolge, könne „P“ „weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung vorweisen. Er „kann noch nicht einmal zwei deutsche Sätze fehlerfrei schreiben.“ 

Und so funktionierte das türkische Betrugssystem: Seit Ihrer Gründung 2008 gab es bei PIM GOLD zwei Maschen, um die Kunden abzuziehen. Sie sollen regelmäßig geändert worden, im Prinzip jedoch immer gleich gewesen sein: Goldabonnement- und Goldeinmalanlageverträge.

Bei den sog. Goldabonnementverträgen bezahlten die naiven Kunden monatlich fixe Beträge auf das Konto der PIM und bekamen dafür Gold eingelagert, das sie sich jederzeit ausliefern lassen konnten.

Eine Einrichtungsgebühr in Höhe von z.B.: 30 Monatsraten fiel an. Zahlte der Kunde z.B. monatlich 50 Euro in einen Vertrag ein, so fielen Einrichtungskosten von 50€ x 30 = 1500 € die entweder vorab gezahlt oder monatlich ratierlich getilgt wurden.

Waren die Einrichtungskosten getilgt, wurde mit den monatlichen Raten der Kunden Gold mit einem „Wucher-Aufschlag“ von etwa 25% gekauft.

Tatsächlich waren die Abo Verträge wohl nur für ahnungslose Rentner und Kunden mit Bildungsdefiziten gemacht. Kunden, denen man die überteuerten Goldprodukte über den Strukturvertrieb problemlos andrehen konnte. Zum Vergleich: Anlagegold lässt sich für 1-2% über dem Spot einkaufen kann, ohne dass solche Einrichtungskosten“  gezahlt werden müssen.

Weil schon diese „Wucher Gelder“ nicht dafür ausreichten, um die exorbitant hohen Vertriebskosten von mehr als einer Million € zu finanzieren, sollten wesentlich höhere Geldbeträge mit den Gold-Einmalanlageprodukten eingenommen werden. Angeblich genau deshalb, soll die PIM von 2010 bis 2014 sogenannte „Bonus-Goldkauf+ “Verträge an seine mutmaßlich überwiegend deutschen Kunden verkauft haben.

Gerade diese Verträge hatten es aber mutmaßlich in sich:

Mit dem „Garantieversprechen“, dass sie das gekaufte Gold nach einem Jahr mit einem Aufschlag von traumhaften 10,8% bis 17,48% auf den Kaufpreis an die PIM zurückverkaufen könnten, soll den über das Ohr gehauenen Kunden von dem Vertrieb scheinbar minderwertiges Gold mit einem Aufschlag zum üblichen Marktpreis von 32% bis 39% angedreht worden sein.

In der Strafanzeige des ehemaligen PIM Mitarbeiters liest es sich wie in einen James Bond Krimi. So sollte das Rückkaufsgarantieversprechen damit finanziert werden, dass die PIM „angeblich weltweit Goldhandelsgeschäfte mit einer sehr hohen Handelsmarge tätigen würde“. Das soll auch das Märchen gewesen sein, das Mesut P. seinen „Vertriebsschafen“, also den einfachen Vermittlern „und deren Kunden“ erzählt haben soll. In Wahrheit soll es diese Handelsgeschäfte aber überhaupt nicht gegeben haben. Erst ab 2014 sei „in sehr geringem Umfang mit Altgold und Schmuck gehandelt“ worden, „um ein Alibi für diese Behauptung vorzuzeigen“, so der ehemalige PIM Mitarbeiter, der jetzt ausgepackt hat.

Nach Angaben des mutigen Whistleblowers in seinen Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt, soll das brutale Abzock-System von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt, einem Wirtschaftsprüfer und mehreren als „Vertriebsdirektoren“, bezeichneten Strukturvertriebsbossen unterstützt und gefördert worden sein.

Unter Ihnen die türkischen Geschäftsleute Hayri E. und Cemil O¨. gegen die nun ebenfalls eine Strafanzeige wegen „Mittäterschaft und Anstiftung zum Betrug beim Vertrieb der Bonusgoldkauf-Plus Verträge“ bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt zum AZ 700 Js 23954 / 17 eingereicht wurde. Auch gegen den Rechtsanwalt und den Steuerberater sind Anzeigen anhängig, die dem ESK vorliegen. Als „Anstifter“ sollen die „Vertriebsdirektoren“ die „Organisations- und Tatherrschaft über“ die „Massenbetrugshandlungen“ der PIM gehabt haben, wie der Strafanzeige, die dem ESK ebenfalls in Abschrift vorliegt, sich ausdrückt.

Einige der schweren Vorwürfe: „Gewerbsmäßiger Betrug“, Betrieb eines „illegalen Schneeballsystems“ Ein anderer: „Bilanzfälschung und Bilanzbetrug“.

Besonders dreist: Mit juristischer und mutmaßlich auch mit  medialer Unterstützung des Brancheninformationsdienstes „Diebewertung.de“ sowie eines in Vertriebskreisen bekannten Anwaltes aus Schmalkalden haben zu mindestens einige der „Direktoren“ eine „IG“, also eine Interessengemeinschaft für die möglicherweise von ihnen selbst geschädigten Kunden eingerichtet. Das brisante Schreiben der Anwaltskanzlei zur Gründung der „IG“, das dem ESK vorliegt, könnte nun unter Umständen auch für den Anwalt der „Interessengemeinschaft“ zum heißen Eisen werden.

Unter der Überschrift „Gold-Abzocke: Leipziger Insider warnt vor Vertuschung“ weist die Leipziger Volkszeitung drauf hin, das auch mehrere Hundert Leipziger betroffen sein. „Jetzt sollen Vermittler und Kunden der mutmaßlichen Gold-Betrüger einer unternehmensnahen Interessengemeinschaft beitreten. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht das skeptisch, ein Insider warnt davor.“

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist, kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung