Die Zahl der internetbasierten Handelsplattformen, auf denen
binäre Optionen gekauft und gehandelt werden können, hat in den letzten Jahren
stark zugenommen. Die Zunahme der Anzahl dieser Plattformen hat aber auch zu
einer massiven Zunahme der Kundenbeschwerden über betrügerische Machenschaften
bei Handelsplattformen für binäre Optionen geführt.
Geschädigte berichten uns von der Verweigerung der
Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern,
Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades
zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden "gewinnt",
wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem
Verlust wird.
Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen,
stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen
der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre
Telefonanrufe und E-Mails.
Diese Plattformen sind
in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein
Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann
plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative
Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert. Verschwiegen
wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden,
sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die
eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle
Machenschaften von Cyber-Betrügern
Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert
sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass
sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass
die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein
solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das
verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.
Die größte
Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu
holen.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren
meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht
einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen
Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Professionelle Hilfe
in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für
Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur
Verfügung.
Hochqualifizierte
Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten
Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz
in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte
Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch
qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen
Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss
individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft
hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK
Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in
welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Beitritt zur
ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00
Wir bieten geschädigten Anlegern ein
kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch
mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob
sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser
ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem
Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der
ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den
betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:
Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu
machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld
zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen
wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit der
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die
betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5%
(abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten
Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei
außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden.
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann,
müssen Sie auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen,
ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die
Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und
Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur
Seite.
Diese Rechtsanwälte
vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden
abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
- Banküberweisungen stoppen
Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung. - Kreditkartenzahlungen stoppen.
Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden. - Die Anwälte prüfen die
Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung von Polizei und
Staatsanwaltschaft.
- Erst kürzlich ist es einer
Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen
Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK
Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen
außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas,
wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist
auch nichts zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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