Montag, November 19, 2018

Nachrangdarlehen: Chance und Risiko.

Bei Nachrangdarlehen müssen die Anleger bangen, ob sie ihr Geld pünktlich bekommen, sobald die Gesellschaft in eine Krise gerät. Die jeweilige Gesellschaft kann Zins- und Rückzahlung aussetzen, wenn anderenfalls die Insolvenz droht.

Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz würden die Forderungen aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. „Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist“, warnt ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors einen aktuellen Bericht vom  19. 11. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

***
Problemhäufung bei UDI. Forderungsausfälle und ein nicht zurückgezahltes Nachrangdarlehen.

Kürzlich feierte die UDI 20-jähriges Jubiläum. 540 Millionen Euro hat der Nürnberger Anbieter in dieser Zeit bei 17.200 Anlegern eingesammelt. Das Geld floss in Windkraft-, Biogas- und Solarprojekte sowie in eine „grüne“ Immobilie. Doch nun häufen sich die Probleme. Vor einigen Monaten musste die UmweltDirekt Invest einen drohenden Forderungsausfall für zwei UDI-Produkte melden. Jetzt kommt noch die verspätete Rückzahlung eines Nachrangdarlehens hinzu. Die Hintergründe dazu stimmen nicht gerade positiv.

11a-Mitteilungen.

Eine größer angelegte Recherche begann bei investmentcheck nach Veröffentlichung von zwei sogenannten 11a-Mitteilungen gemäß Vermögensanlagengesetz im Juni 2018. Diese müssen bekannt gemacht werden, wenn ein nicht öffentlicher Umstand passiert, der geeignet ist, „die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen“. In diesen beiden Fällen war der Insolvenzantrag einer Projektgesellschaft Auslöser, in die die beiden Kapitalsammelstellen (Emittenten) Geld von Anlegern investierten. Ob diese Meldungen im Juni 2018 rechtzeitig erfolgten, ist für einen Außenstehenden schwer beurteilbar. Der Gesetzestext lässt Spielraum für die Frage, ob ein notwendiges Sanierungsgutachten nach IDW S6 bereits reicht, um einen meldepflichtigen drohenden Forderungsausfall zu begründen.

Potenzieller Vorwurf.

Konkret ging es um den Insolvenzantrag der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG. In diese investierte die UDI Biogas 2011 damals 0,9 Millionen Euro, von insgesamt sechs Millionen Euro eingesammeltem Anlegerkapital. Schon früh kam es bei der Projektgesellschaft zu Problemen. In der Bauphase meldete angeblich der Generalunternehmer Insolvenz an. Mit Bauverzögerungen, Kostensteigerungen, Baumängeln und Rechtsstreitigkeiten begann es. Später kamen noch genehmigungsrechtliche Probleme, Ertragsunterschreitungen, unerwartete behördliche Auflagen und Streitigkeiten mit dem substratliefernden Landwirt vor Ort hinzu. Bei manchen Themen ist durchaus die Frage angebracht, ob ein Profi solche Problemstellungen nicht viel früher hätte sehen müssen. Unabhängig davon war es 2016 dann so weit, dass die Geschäftsführung bei externen Beratern ein Gutachten über die Fortführungsaussichten in Auftrag gab. Dieses wurde im Dezember 2016 finalisiert. Schon ein paar Monate vorher, im September 2016 hat UDI frisches Geld vom UDI Sprint Festzins IV eingebracht. Der Zinssatz für das Nachrangdarlehen in Höhe von 0,86 Millionen Euro war mit 3,75 Prozent dem Risiko keinesfalls angemessen. Zu Recht werden sich die Anleger fragen, ob sie damit über den Tisch gezogen wurden, um die zu diesem Zeitpunkt fälligen Nachrangdarlehen der UDI Sprint Festzins I und UDI Energie Festzins VI abzulösen. Ein eigentlich zur Ablösung der ursprünglichen Nachrangdarlehen geplanter Bankkredit war nicht zu bekommen.

Solar Sprint Festzins II.

Eine andere Hiobsbotschaft erreichte kürzlich die 474 Anleger der Solar Sprint II GmbH & Co. KG. Deren Einlagen in Höhe von 5,2 Millionen Euro konnten nicht fristgerecht per Ende Juni 2018 zurück bezahlt werden. Damals versprach UDI den Anlegern, die Rückzahlung würde sich „um 12 bis max. 16 Wochen verschieben“. Doch auch diese Frist verstrich ergebnislos. Jetzt soll die Rückzahlung „voraussichtlich bis Anfang 2019“ erfolgen, wie Stefan Keller auf Anfrage mitteilte. Keller ist Geschäftsführer der Emittentin und auch Chef der nächsten Geldempfängerin, der MEP Miet & Service II GmbH. An diese wurden die Anlegergelder nach Abzug der Kosten weitergereicht, um ein „Mietanlagenportfolio“ mit Photovoltaikanlagen aufzubauen. Doch das Konzept dahinter scheiterte, weil die Verbriefung der Forderungen aus 8.500 Solardachanlagen nicht gelang. Die MEP-Gruppe sieht die Schuld bei der Verbraucherzentrale NRW, weil diese eine angeblich ungerechtfertigte Abmahnung erwirkte. Andererseits klingt diese durchaus nachvollziehbar, wenn die Kunden für nicht gelieferten Strom bezahlen sollten. Außerdem kritisierten die Verbraucherschützer unrealistische Prognosen für Strompreise und Eigenverbrauch.

MEP-Werke.

Finanziell gut ging es der MEP-Gruppe schon länger nicht. Ende 2017 versuchte sie mit einer nachrangigen Schuldverschreibung insgesamt zehn Millionen Euro einzusammeln. Zwischenzeitlich wurde der Vertrieb bei 245.000 Euro eingestellt. Die Zurückhaltung ist durchaus verständlich, da der Emissionsprospekt für die MEP Werke GmbH per Ende 2016 eine bilanzielle Überschuldung mit 21,5 Millionen Euro nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auswies. Nach Ansicht der Geschäftsleitung war „die Fortführung des Unternehmens nach den vorliegenden Umständen überwiegend wahrscheinlich“. Weiterhin stand in dem Wertpapierprospekt wenig vertrauenserweckend zu lesen: „Die MEP Gruppe erwirtschaftet zum Datum des Prospekts aus ihrem operativen Cashflow noch keine ausreichenden Zahlungsmittel, um die bestehenden und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können.“ Auf Anfrage teilte die zur Strasser Capital von Thi Loan und Konstantin Strasser gehörende MEP-Gruppe mit, sie hätte nun eine Kapitalerhöhung abgeschlossen. Ohne konkrete Beträge und Hintergründe zu benennen erklärte sie, ein externer Investor habe „signifikant Eigenkapital“ in die MEP Werke GmbH eingebracht. Ob das allerdings gut für die Anleger ist, ist abzuwarten, da die einzelnen Projektgesellschaften als so genannte SPVs (Special Purpose Vehicles) eigenständig sind. Außerdem ist UDI-Chef Stefan Keller als Geschäftsführer der MEP-Werke GmbH ausgeschieden. Im Rahmen der Kapitalerhöhung sind „mehrere Geschäftsführer abberufen“ worden.

Weitere Rückzahlungsprobleme.

Viele Anleger verstehen die harten Regeln von qualifiziert nachrangigem Kapital erst dann, wenn es nicht plangemäß läuft. Denn es besteht „keine Berechtigung zur Rückzahlung“, wie Stefan Keller gegenüber investmentcheck erklärt, wenn dies zur Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führen würde. Somit sind „die Anleger zur Gewährung eines Zahlungsaufschubes verpflichtet“. Das könnte demnächst eine weitere Anlegergruppe von UDI betreffen. Bei der Solar Sprint Festzins III prüft die Geschäftsführung derzeit, „inwiefern es hier auch zu einer Verzögerung kommen kann“. Deren sieben Millionen Euro wären eigentlich zum Ende des Jahres fällig. Sie sind also ebenfalls davon betroffen, dass das Mietmodell nicht plangemäß funktioniert und Stefan Keller auf Anfrage einräumt: „Das Geschäftsmodell ermöglicht hierzu auch kaum sinnvolle Alternativen.“

Loipfinger’s Meinung.

Wenn jemand frisches Anlegerkapital für 3,75 Prozent als Nachrangkapital in ein fortführungsgefährdetes Unternehmen steckt, dann setzt er sich dem Vorwurf des „Löcherstopfens“ aus. In der ohnehin unvollständigen Leistungsbilanz von einer plangemäßen Rückzahlung aller Festzinsanlagen zu berichten, ist Anlegertäuschung. Der Rückzug des UDI-Gründers Georg Hetz als Geschäftsführer bei der UDI Beratungsgesellschaft mbH im September 2018 ist ein bedenkliches Signal zum falschen Zeitpunkt. Immer nur das zu berichten, was nicht mehr zu verheimlichen ist, baut kein Vertrauen auf. Die Transparenzpflichten gemäß Vermögensanlagengesetz bezüglich der Jahresabschlüsse betroffener Emittentengesellschaften regelmäßig zu missachten, offenbart mindestens Organisationsdefizite. Alles zusammen sind bedenkliche Entwicklungen. Investmentcheck bleibt an dem Thema dran..


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft UDI anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft UDI kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.



Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen

Samstag, November 17, 2018

Wie Fondsanleger eine "Zusatzrendite" erzielen können! Erste Erfolge!

Am 11. Juli 2018 hatte der BSZ e.V. mit einem viel beachteten  Bericht  Privatanleger gefragt, ob sie für Investmentfonds Ausgabeaufschläge gezahlt haben und ob sie diese zurück holen möchten. 

Daraufhin haben sich bei dem BSZ e.V. so viele Anleger gemeldet, dass mit Datum vom 06.11. 2018 noch ein zweiter Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht wurde.

Jetzt sind die ersten Erfolge zu vermelden.

Die mit der Führung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ betraute BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt mit: 

„Eine namhafte Fondsgesellschaft hat angekündigt, Mandantschaft unserer Kanzlei den Ausgabeaufschlag zu erstatten. Zusätzlich würden darauf für einen Zeitraum von mehr als sieben Jahre Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins gezahlt. Zudem erklärte man sich bedingt bereit, die bisherigen Fondsanteile in eine professionell beratener Kundschaft vorbehaltene Anlageklasse umzutauschen, in der keine Auslagen/Vergütungen für Bestandsprovisionen berechnet werden dürften“.

Der BSZ e.V. gratuliert zu diesem schönen Erfolg.  Für den Anleger, mit kleinem Aufwand, große Wirkung!

Aber Achtung! Verjährung jetzt prüfen lassen!

Da zum Ende diesen Jahres wieder ein folgenschweres Datum bevorsteht, hier der gute Rat eines erfahrenen Prozessrechtlers:

Warten Sie nicht, bis es dann doch zu spät ist. Wenn Sie z. B. 2015 in Investmentfonds investiert haben und daraus Ansprüche hergeleitet werden können, müssen Sie damit rechnen, dass schon mit Ende 2018 die kurze Verjährung nach §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB eintritt. Wer das nicht riskieren will, wird noch in diesem Jahr aktiv.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  verhindert den Verjährungseintritt fachgerecht, - wenn Sie diese rechtzeitig mandatieren. Zögern Sie nicht, bevor die Anwälte aus Zeitgründen keine Mandate mehr annehmen können. Gerade für Fondsanleger gilt: Kleiner Aufwand, große Wirkung!

Interessiert an weiteren Informationen?

Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ teilhaben:

Schicken sie an die hier berichtende BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige "Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu oder machen sie den Anwälten  per Fax oder Mail zugänglich, wie auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für zukünftige Zahlungen an Sie.

Sollten auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt sein, die sich nicht aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten die Rechtsanwälte um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf empfiehlt sich eine baldige Anfrage. Nach Sichtung der Unterlagen werden die Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags antragen. Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls kostenlos.

Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.

Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“  von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

jg

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Donnerstag, November 15, 2018

P&R Container: Aus der Schweiz kommen gute Nachrichten für die P&R-Anleger

Die Chancen der P&R Anleger haben sich schlagartig verbessert. Der teilweise an die Wand gemalte Totalverlust ist vom Tisch.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom  15. 11. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

***
P&R-Gründer bezwungen. Der Insolvenzverwalter kann endlich auf die Schweizer P&R zugreifen

Der in Untersuchungshaft sitzende Heinz R. hat offenbar seinen Widerstand aufgegeben. Wie Michael Jaffé, Insolvenzverwalter der deutschen P&R-Gesellschaften heute mitteilte, hat er nun endlich vollen Zugriff auf die Schweizer P&R Equipment & Finance, bei der die Mieten und Verkaufserlöse der noch vorhandenen Container auflaufen. Bisher hat die Anteile dieser Gesellschaft Heinz R. gehalten. Nun gehören sie den deutschen P&R-Gesellschaften und Heinz R. wurde aus dem Verwaltungsrat entlassen.

Hoffnung

Auch wenn die zu erwartende Insolvenzquote laut Insolvenzverwalter Jaffé immer noch von ganz vielen Unwägbarkeiten abhängt, so kann er den Leid geplagten Anlegern durch den Zugriff auf das in der Schweiz liegende Vermögen etwas Hoffnung vermitteln: „Nachdem wir bereits einen alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat installieren konnten, haben wir im Rahmen unserer vielfältigen Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf die Schweizer P&R nun eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Gesellschaft und das dort laufende Container-Management sind nunmehr im direkten Zugriff der Insolvenzverwalter. Wichtig ist vor allem, dass der Geschäftsbetrieb der nicht insolventen Schweizer P&R völlig ungestört weiterläuft, alle laufenden Zahlungen geleistet werden können und sichergestellt ist, dass die dort eingehenden Gelder über die deutschen Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden können“.

Prüfungstermin.

In der neuen Pressemitteilung hat Jaffé nun auch den gerichtlichen Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen mitgeteilt. Dieser wird am Mittwoch, den 29. Mai 2019 stattfinden. Außerdem hat er sein Ziel bekräftigt, im Jahr 2020 eine erste Zahlung an die Gläubiger leisten zu können.

BaFin.

Eine interessante Lektüre für die P&R-Anleger lieferte wieder mal die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung die Aktivitäten der BaFin hinterfragt, die im September ein „Auskunfts- und Vorlageersuchen zum Vertrieb von Direktinvestments der P&R Transport-Container GmbH“ verschickte. (Die Fragen zu P&R finden sich ab Seite 37 der BT-Drucksache 19/5371) Insgesamt acht Banken und elf Finanzdienstleistungsinstitute wurden angeschrieben. Traurige Erkenntnis dabei ist, dass diese offenbar blind auf die langjährige Erfahrung von P&R vertrauten. Einige nutzten auch die Ausrede, sie hätten die Anlagen „nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch besorgt“. Die Provisionen von bis zu fünf Prozent der Anlagesumme wurden trotzdem gerne kassiert. Sogar die häufig dann später über P&R direkt abgeschlossenen Folgegeschäfte hat P&R mit einer Provision von 2,5 Prozent vergütet. Laut Bundesregierung war das Teil der „vertraglichen Kundenschutzregelung“. Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) lässt gerade prüfen, welche Haftungsansprüche daraus eventuell ableitbar sind. Ganz ohne Chancen scheinen diese nicht zu sein, weil eines der befragten Institute bereits Rückstellungen gebildet hat. Ein anderes Finanzdienstleistungsinstitut hat „die Bildung einer prophylaktischen Rückstellung“ geplant. Der Rest hat gegenüber der Finanzaufsicht erklärt, keine Rückstellungen gebildet oder geplant zu haben.

Folgeinsolvenz.

Gegen wen Anleger eventuell Haftungsansprüche anmelden, müssen sie sich allerdings gut überlegen. Ein größerer Vertrieb von P&R-Containern, die WFS Wirtschafts- und Finanzberatung Schröder GmbH & Co. KG aus Rosengarten hat bereits einen Insolvenzantrag gestellt. Jürgen Schröder hat auf Anfrage erklärt, dass 45 Prozent der Provisionseinnahmen aus den P&R-Geschäften kamen. Da diese Umsätze komplett weg fielen und auch die Geschäfte mit anderen Anbietern dadurch massiv litten, war der Schritt für ihn unausweichlich. Vor einigen Tagen hat der Insolvenzverwalter nun sogar angezeigt, dass „die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht“.

Loipfinger’s Meinung.

Es ist seit langer Zeit die beste Nachricht für P&R-Anleger. Allerdings ergeben sich daraus keine Wunder. Jetzt kann endlich das umgesetzt werden, was bisher als realistisches Szenario für die weitere Vermarktung im Raum steht. Ein Risiko, das die Schäden auf bis zu 100 Prozent ausweiten hätte können, ist vom Tisch. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aus München und Zug (investmentcheck berichtete vergangene Woche exklusiv) inklusive der Inhaftierung dürften zur Aufgabe von Heinz R. beigetragen haben.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen







Immer öfter verschwindet das Geld der Anleger in „dunklen Löchern“!

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko!  Die Anleger investieren in der Regel ihr erspartes Geld in der sicheren Annahme, dass es sich bei öffentlich und von Banken angebotenen Finanzprodukten um solide Anlagen mit einem geringen Risiko zur Altersvorsorge handele.

Diese Annahme wird oft durch werbende Äußerungen die Sicherheit suggerieren sollen, durch versprochene renditeträchtige Rentenzahlungen, durch die zugrunde liegenden Verkaufsprospekte und einer auf diesen Erklärungen aufbauenden Anlagestimmung geweckt. Viele Initiatoren werben im Internet, in Zeitungen, Zeitschriften mit Werbebriefen und Inseraten unter anderem auch mit dem Hinweis auf namhafte Politiker und Wirtschaftsprüfergutachten um das Vertrauen der Anleger.

Grüne Fonds, gutes Gewissen, grauenhafte Renditen: Geschlossene Ökofonds erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. So können sich nicht nur umweltbewusste Personen an der Energiewende beteiligen und damit auch noch Geld verdienen. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds ( Anlagen zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Wasser- und Gezeitenkraftwerke) aber empfindliche Verluste.    Die Anbieter stellen nicht selten Renditen zwischen 5 und 10 Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen scheinbar nur geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen.

Die Praxis sieht aber häufig anders aus: Dort waren spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den vergangenen Jahren an der Tagesordnung. So haben Anleger bereits erleben müssen, wie bei ihren als "sichere und lukrative Investition" beworbenen Windkraft- und Solarfonds die Lichter ausgingen. Anstelle von "sonnigen Zinsen zwischen 7 und 10 Prozent" bescherte ihnen die Pleite satte Verluste.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtete mit seiner Rechtsprechung bereits vor einiger Zeit Banken, Sparkassen, Volksbanken und Anlageberater zu einer umfassenden Risikoaufklärung. Daraus abgeleitet müssen Berater vor einer Anlageempfehlung, in einen Schiffsfonds zu investieren, genau prüfen, ob die Anlage in einen Schiffsfonds mit den Anlagezielen des Bankkunden überhaupt vereinbar ist. Es kommt also auf das Risiko an, welches der Kunde bereit ist einzugehen. Weiter müssen die Anlageberater ihren Kunden ausführlich über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Es handelt sich dabei um das Pflichtenpaar der Anlageberater, welches mit anlagegerechter und anlegergerechter Beratung umschrieben wird.

Der Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. bleibt deshalb bei seiner Einschätzung, dass die teilweise Existenz vernichtenden Pleiteskandale die Kleinanleger hinnehmen müssen, das Paradebeispiel einer Kombination aus bewusster Falschberatung des eigenen Profits wegen, Aufsichtsversagen und dem Bruch staatlicher Schutzversprechungen - gerade auch im Hinblick auf die Forderung zur privaten Altersvorsorge - gegenüber den Kapitalanlegern in Deutschland darstellt. Aber was soll man auch von einer Regierung erwarten, die ihren Bürgern mit Sprüchen wie "die Rente ist sicher" finanzielle Sicherheit im Alter vorgaukelt, sich dann aber mit der Finanzindustrie verbündet und Ihren Bürgern Anlagemodelle wie z. B. die Riesterente zumutet.

Der BSZ stellt schon jahrelang die Frage wo denn eigentlich das Geld welches bei den  Anlegern eingesammelt wurde verblieben ist. Denn bei Insolvenz oder Verhaftung der Betrüger sind die Tresore, die Konten und die Taschen meist leer. Zu ihrer Verteidigung können sich die Drahtzieher aber erstaunlicherweise oft teuerste Anwälte leisten.

Jetzt ist es an das Licht gekommen.

Es ist richtig was der BSZ e.V. schon jahrelang behauptet. Das Geld ist in den Auslandstresoren der Finanzindustrie gelandet. Alles schön verschleiert über eine oder mehrere Briefkastenfirmen. Das „Datenleck“ der Kanzlei Mossack Fonseca aus Panama ist nur ein Mosaiksteinchen in dem weltumspannenden Netzwerk  der Offshore-Industrie, welches sich aus Anwaltskanzleien, Vermögensverwaltern, Banken, Steuerkanzleien, Treuhändern  und abertausenden Strohmännern und Frauen zusammensetzt. Natürlich ist alles was man anbietet und tut legal!

Abenteuerlich bis grotesk sind mitunter die Verkaufsargumente der Banken und Anlageberater, die ihren Kunden miese Anlageprodukte als sicher und lukrativ aufschwatzen.

Die Verkäufer dieser todsicheren Investitionen verdienen ihr Geld ausschließlich durch den Verkauf dieser Produkte, würden aber selbst nie einen Cent darin investieren. Die Ratschläge sind oft so mies, dass die Berater ihre Empfehlungen gleich aus der Lostrommel ziehen könnten, wobei sie nach allen Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung mehr Erfolg haben müssten. Es gibt Berater die Produkte empfehlen, die dem überwiegenden Teil ihrer Klienten statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.

Hunderttausende Anleger haben mit zweifelhaften Kapitalanlagen Ihr Geld verloren.

Die systematische  Geldvernichtung ist Teil einer wie geschmiert laufenden Finanzindustrie. Als Beleg stehen dafür zum Beispiel die Massenverkäufe von schwindelhaft überbewerteten Schrottimmobilen, die von aggressiven Drückerkolonnen als Steuersparmodelle unters Volk gebracht wurden.

Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich als Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen Billigaktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Jährlich werden Milliardenbeträge versenkt, meist das Geld von Kleinanlegern.

Für Anleger denen beim Abschluss der Investition zum Beispiel in Schiffsfonds, versichert wurde, dass es sich bei Schiffsfonds generell um eine sichere Kapitalanlage handelt, ist die aktuelle Entwicklung überraschend und katastrophal. Viele Anleger hatten die Anlage im Schiffsfonds als Altersversorgung gedacht. Statt satter Ausschüttungen sind die Betroffenen nun von hohen Rückzahlungsforderungen betroffen.

Kapitalanlageopfer können  in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten.

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein.e.V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist.  Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Da die Kapitalanlageopfer in der Regel von der Gesellschaft keine Solidarität erwarten können, bleibt nur noch der Anwalt als scheinbar solidarischer Partner übrig. Auch die Presse zeigt wenig Zuwendung für die Opfer. Die Medien berichten lieber ausführlich über das luxuriöse Prasser-Leben der schillernden Anlagebetrüger weil das angeblich für die Öffentlichkeit von größerem Interesse sei. Auch durch die Vielzahl der Opfer geht der Einzelne mit seinem Schicksal praktisch in der Masse als uninteressante graue Maus unter.

Oft wird dann noch behauptet, die Anleger hätten es den Betrügern zu leicht gemacht sie um ihr Geld zu bringen.

Flugs wird den Anlageopfern eine gewisse Mitschuld zugeschrieben. Sie sein ja schlussendlich selbst daran schuld sich leichtfertig auf fragwürdige Geschäfte eingelassen zu haben und außerdem seien sie zu gierig gewesen. Das Mitgefühl der Gesellschaft für die Opfer der Finanzgangster hält sich also in Grenzen.

Selbst Richter neigen manchmal dazu das Pendel für die Bedeutung der Mitwirkung für die Schadenszurechnung und Tatbestandsverwirklichung zum Nachteil der Geschädigten ausschlagen zu lassen. Das ist wohl der Preis dafür, dass Richter auch nur Menschen sind und sich kaum  vom gesellschaftlichen und sozialen Kontext unabhängig machen können.

Massenabfertigung, schlecht vorbereitete oder gar aussichtslose Klagen, da ist der Misserfolg mitunter  schon vorprogrammiert, für den betroffenen Anleger. Erfolgreich war der Anwalt. Für sich selbst! Schließlich berechnet sich sein Honorar  nach dem Streitwert und nicht nach der Güte seiner Arbeit. Bei einem Streitwert von 10 000.- Euro sind das immerhin 745,40 Euro die dem Anleger in Rechnung gestellt werden können. Da lohnt es sich dann schon wenn man 100 oder mehr geschädigte Anleger eingesammelt hat.

  • „Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko!

  • Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen.

95% der abgezockten Anleger wehren sich nicht!  Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße still.  Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.

Das soll sich nun ändern, die Anleger wollen nicht mehr als die  gierigen Deppen dastehen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind!

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich jetzt der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Mitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

. Der BSZ e.V. hat Anlegern nun die Möglichkeit eingeräumt sich innerhalb einer Solidargemeinschaft betroffener Anleger sich selbst zu finanzieren.

Der Anleger welcher fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite www.sammelklagen.de

Direkter Link zum Anmeldeformular:

Anfragen gerne auch per Fax oder Briefpost.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071- 9816829
E-Mail:   bsz-ev@t-online.de



Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.11. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Dienstag, November 13, 2018

MBB Clean Energy Anleihen: Geld zurück ohne eigenes Risiko

Im Sommer 2015 musste die MBB Clean Energy AG (= MBB) die Segel streichen. Zu optimistisch waren die Pläne – die erste auf den Weg gebrachte Anleihe brachte bei weitem nicht den Emissionserfolg und auf die zweitplatzierte Schuldverschreibung wurde erst gar nichts eingezahlt.

Leidtragende sind die Anleger. Was MBB-Investoren ändern können, um einen Teil des Geldes zurück zu erhalten, erfahren sie hier.

Ausgangslage - Was bislang geschah?

Die Anleihe der MBB Clean Energy AG ist auf Grund der Insolvenz seit 2014 wertlos geworden. Die Forderung aus der MBB-Anleihe ist von den Anlegern mehrheitlich zur Insolvenztabelle angemeldet worden.

Was mit angemeldeten Forderungen geschah?

Die von MBB-Anlegern angemeldeten Forderungen sind von dem Insolvenzverwalter bestritten worden. Das bedeutet konkret, dass die meisten MBB-Anleger kein oder kaum Geld aus der am Ende zu verteilenden Insolvenzmasse erhalten werden. Der Hintergrund dafür ist, dass der Insolvenzverwalter der Ansicht ist, dass die MBB-Anleger einen (vorrangigen) Anspruch gegen den Treuhänder der MBB haben und aufgerufen sind, diesen Anspruch selbst zu realisieren.

Perspektive für die Zukunft

Inzwischen konnten einige MBB-Anleger teilweise Gelder von Dritten zurück erhalten, so dass sich auch für Sie eine Option ergeben kann, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.

Die weitere positive Folge kann sein, dass ein Teil Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter im Anschluss anerkannt wird und Sie am Ende des Insolvenzverfahrens doch noch einen Anteil an der Insolvenzmasse (= Insolvenzquote) erhalten werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen für MBB-Anleger

Wir haben auf Grund der mittlerweile vorliegenden Gerichtsentscheidungen einen Weg erarbeitet, der sich in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht als eine Möglichkeit erweist, wenigstens einen Teil des Geldes zu sichern.

Überblick über Gerichtsentscheidungen

Bei der Analyse der uns vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen lassen sich im Wesentlichen folgende Leitlinien erkennen:

-          Gerichtsprozesse gegen Depotbanken konnten in Einzelfällen die Verluste von MBB-Anleihegläubigern ausgleichen. Dieser Weg dürfte inzwischen kaum mehr gangbar sein, da Ansprüche in vielen Fällen nicht mehr durchsetzbar sind. Das heißt, dass bis auf wenige Einzelfälle ein gerichtlicher Erfolg gegen die Depotbanken nicht mehr erzielt werden kann.

-          Ein Verfahren gegen die Clearingstelle (= Clearstream Banking AG) oder die Zahlstelle (= Bankhaus Gebr. Martin AG) erscheint nach den vorliegenden Entscheidungen als wenig bis gar nicht aussichtsreich.

-          Der Treuhänder, der die Gelder von Ihnen als MBB-Anleger entgegengenommen und zum größten Teil an MBB Clean-Energy AG weitergeleitet hat, ist auf einen Betrag von etwa 15 Prozent inzwischen mehrfach erfolgreich zur Zahlung verurteilt worden. Hier sehen wir die besten Chancen, dass Sie einen Teil des Verlustes ausgleichen können.

Anspruchssicherung für Anleger muss bis Ende 2018 erfolgen

  • MBB-Anleger müssen im Auge behalten, dass für die noch verbleibenden rechtlichen Optionen zum Jahresende 2018 die Ansprüche verjähren werden, so dass Zugzwang besteht, will man zumindest einen Teil des eingesetzten Geldes gerichtlich geltend machen.

Gemeinsames Vorgehen vieler MBB-Anleger ist wirtschaftlich sinnvoll

Es  bietet sich alleine an, den Treuhänder der MBB-Anleihe in Anspruch zu nehmen. Da nach den vorliegenden Urteilen von dem Treuhänder lediglich ca. 15 Prozent des nominal eingesetzten Geldes mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden kann, erscheint es aus wirtschaftlicher Hinsicht wenig sinnvoll, dass diese Forderung jeweils von einzelnen Anlegern individuell realisiert wird.

  • Deshalb bietet es sich an, dass sich möglichst viele Anleger zusammenschließen und gemeinsam gegen den Treuhänder vorgehen. Nach der aktuellen Einschätzung kann dieser Anspruch in diesem Jahr geltend gemacht werden – im kommenden Jahr ist dieser Anspruch verjährt und damit für MBB-Anleger definitiv verloren.

Wir haben ein Unternehmen zur Verfügung, das diese Aufgaben in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht bündelt und in der Lage ist, ggf. ein Gerichtsverfahren mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.
Dieses Unternehmen wird dabei rein auf Erfolgsbasis honoriert, so dass für die Anleiheanleger kein eigener finanzieller Einsatz erforderlich ist. Anmeldeschluss ist der 30. November 2018.

Anleger zahlen nur, wenn es auch wirklich Geld gibt!

Für welche Anleger kommt ein gemeinsames Vorgehen in Betracht

An dieser konzertierten Aktion können sich alle MBB-Anleger beteiligen,  die

·         die Anleihe als Erstzeichner erworben haben und

·         die Anleihe noch in dem Wertpapierdepot ihrer Bank verwahrt haben.

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche  wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und sich als Fördermitglied des BSZ e.V. kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Clean Energy anzuschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

gödd 

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




Mittwoch, November 07, 2018

Verjährung 31.12.2018: Alle Eventualitäten bedenken! Noch vor Ende 2018 Verjährung hemmen, statt Geld verschenken.

Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2018 werden wieder viele Ansprüche auch von Fondsanlegern verjährt sein und nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können.

§ 199 BGB regelt den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB und der Verjährungshöchstfristen. Wie viele gesetzliche Bestimmungen sind auch diese nicht nur für den Laien oft schwer verständlich. Manchmal weiß auch die Fachwelt erst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, wie unterschiedliche Geschehensabläufe von der Rechtsprechung rückblickend beurteilt werden. Selten sind solche Leitentscheidungen erfreuliche Überraschungen. Enttäuschungen vermeidet, wer alle Eventualitäten einkalkuliert: Bei Verjährungen etwa den denkbar kürzesten Fristablauf.

Da zum Ende diesen Jahres wieder ein folgenschweres Datum bevorsteht, hier der gute Rat eines erfahrenen Prozessrechtlers:

Warten Sie nicht, bis es dann doch zu spät ist. Wenn Sie z. B. 2015 in Investmentfonds investiert haben und daraus Ansprüche hergeleitet werden können, müssen Sie damit rechnen, dass schon mit Ende 2018 die kurze Verjährung nach §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB eintritt. Wer das nicht riskieren will, wird noch in diesem Jahr aktiv.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  verhindert den Verjährungseintritt fachgerecht, - wenn Sie diese rechtzeitig mandatieren. Zögern Sie nicht, bevor die Anwälte aus Zeitgründen keine Mandate mehr annehmen können. Gerade für Fondsanleger gilt: Kleiner Aufwand, große Wirkung!

Betroffene können sich gerne zu der BSZ Interessengemeinschaft Verjährung anmelden, auch und gerade, wenn die Zeit noch nicht drängt. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.

Fakten zu der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei:

Der Kanzleiinhaber und seine Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit 30 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei unabhängig mit Kompetenz, Engagement, Überzeugung und Erfolg der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Privatanlegern und Sondervermögen. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Verjährung“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

jg

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.