Freitag, September 15, 2017

Kapitalanlage: Geldvernichter haben in Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten!

Wenn Arbeitnehmer ihr durch harte Arbeit verdientes Geld in eine Kapitalanlage investieren, wollen Sie in der Regel nicht spekulieren, sondern mit einer sicheren Anlage für Ihr Alter vorsorgen. Das funktioniert in der Regel auch nur mit entsprechendem Konsumverzicht.

Kaum ein Anleger rechnet damit, dass er sein Geld auf diese Weise aber auch verlieren kann. Tatsächlich gehen aber Jahr für Jahr Milliarden Euros Anlegergeld verloren. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Schlecht- oder Falschberatung über miese Finanzprodukte bis zum klassischen Kapitalanlagebetrug.

Der BSZ e.V. kritisiert schon lange, dass die Geldvernichter in Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten haben.

Wenn es zum Totalverlust kommt ist das für den Kleinanleger oft ein wirtschaftliches Desaster. Der Anleger ist geschockt und gibt sich in vielen Fällen selbst die Schuld an dem Verlust. Er läuft jetzt Gefahr endgültig zum Opfer zu werden!

Interessierten Kreisen ist es durch ständige Wiederholung der falschen Behauptung „werfen Sie kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD hinterher“ tatsächlich gelungen, dies als allgemein gültige Tatsache in der Gesellschaft zu etablieren. Das erklärt warum sich relativ wenige geschädigte Anleger wehren. Diese Haltung ist aber quasi eine Einladung an die Abzocker ihr mieses Geschäft unbeeindruckt fort zu setzen.

Genau so wie sich im Finanzsektor eine ganze Kapitalanlageindustrie um das Geld der Anleger gebildet hat, ist dies auch geschehen im Bereich der „Helfer“ für die geschädigten Anleger. In beiden Lagern finden sich seriöse und weniger empfehlenswerte Angebote.

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Rechtlichen Rat einholen
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert sagt Horst Roosen.  Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg meist die beste Option. Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten: 
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.

Die Informationen, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die Anleger erhalten in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.

Grundsätzliches zum Schadenersatz bei Fondsanlagen:

Es hat sich heute weitgehend herumgesprochen, dass es sich in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, – Stichwort Verjährung!

Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich wünschen, die Beteiligung eher heute als morgen wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft vielversprechend.

Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort „Rückvergütungen“) gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Hier können Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beantragen:





Mittwoch, September 13, 2017

ad-infinitum: Bargeld gesucht! Bargeld zu verschenken!

Wenn es politisch gewollt wäre, gäbe es durchaus einen Weg der Armut in Deutschland einen Riegel vorzuschieben: Geld für diejenigen die es dringend brauchen. Ohne jegliche Bedingung!

Das System Hartz ist nach Meinung des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. gescheitert. Die Menschen sind dort in einem Netzt gefangen welches Armut fördert und nicht bekämpft. Dort werden die Menschen jeglicher eigenen Perspektive beraubt und daran gehindert ihre Situation nachhaltig zu verbessern.

„Wenn den Menschen die Möglichkeit gegeben würde ihren Intellekt und ihre eigenen Ressourcen frei zu entfalten, dann wäre dies ein Weg aus der Armutsfalle und die Verabschiedung aus dem Hartz Systems“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. und Initiator von www.ad-infinitum.online .

Wir müssen Ihnen lediglich Bargeld ohne jede Bedingung geben.

Das Geld verschwindet mit Sicherheit nicht auf einem Investmentkonto sondern fließt sofort in den Wirtschaftskreislauf ein. Die Empfänger des Geldes werden zunächst Waren und Dienstleistungen kaufen, die ihr Leben verbessern. Aber danach wird das Geld eingesetzt um das „neue Leben“ auch zukünftig genießen zu können.

Das hier geschilderte System ist weder neu noch eine nicht finanzierbare Spinnerei. Es scheitert nur an unseren politischen Eliten. „ Die Empfänger vergeuden das Geld für Flachbildfernseher, Zigaretten und Alkohol“. Dies ist das Bild was viele unserer politischen Entscheidungsträger von den Menschen haben, die sie im Hartz-System gefangen halten oder vom Niedriglohnsektor „profitieren“ lassen.

Unsere Gesellschaft feiert die Armenspeisung durch die ca. 1000 Tafeln in Deutschland als soziale Errungenschaft. Das sind Almosen, die aber den sozialen Status der Menschen  die sich aus der reinen Not heraus dort versorgen müssen nicht verbessern.

Es ist wirklich an der Zeit  die neoliberalen Mythen, dass es in Deutschland keine Armut gäbe und wer nichts hat im Grunde genommen dafür selbst verantwortlich ist, zu entzaubern.

Bei weniger Kosten für den Staat führt das Bargeld-Programm zu besseren Ergebnissen als die  Hartz-Programme und eröffnet den Empfängern weitaus bessere Perspektiven.

Die Jobcenter in Deutschland geben  von dem Geld, das der Staat, und damit letztlich der Steuerzahler, zur Verfügung stellt, über 1,5 Milliarden Euro für die Eigenverwaltung statt für die Eingliederung aus. Dieser Betrag summiert sich aus rund 426 Millionen im Jahr 2013, 522 Millionen im Jahr 2014 und schließlich 605 Millionen im vergangenen Jahr.

Die Bargeldtransfers sind nicht nur ein Sicherheitsnetz - sie erhöhen das physische und Humankapital in armen Haushalten.

Die Bargeldtransfers werden in vielen Fällen zu produktiven Investitionen führen und eine nachhaltige Armutsbekämpfung könnte mit geringeren Kosten erreicht werden.  Sie werden die wirtschaftlich und gesellschaftlich Benachteiligten ermutigen sich aus ihrer derzeitigen Situation selbst zu befreien und sich von Empfängern zu Teilnehmern zu entwickeln.

„Da von unserer Politik in absehbarer Zeit kein Systemwandel bei der Armutsbekämpfung zu erwarten ist, muss dies die Gesellschaft selbst in die Hand nehmen“, sagt Roosen.

Stoppen Sie die Weiterentwicklung ungleicher Vermögensverteilung  durch Ihre Bewerbung um eine Erbschaft.

Wohlhabende Menschen haben das Recht über ihr Eigentum frei zu entscheiden. Sie können auch bestimmen zu welchem Zeitpunkt und an wen sie Ihr Vermögen weitergeben möchten. Der Gedanke, dass durch die alleinige Vermögensweitergabe innerhalb der eigenen Familie die Vermögensungleichheit von Generation zu Generation weiter wächst, sorgt immer mehr für Unbehagen in der Gesellschaft.

  • Die  solidarische Unterstützung wirtschaftlich schwächerer Gesellschaftsmitglieder fördert die Chancengleichheit und wird auch dem Leistungsprinzip wesentlich gerechter, als wenn zu dem bereits vorhandenen Aktienpaket ein weiteres darauf gepackt wird.

ad-infinitum erklärt über seine Erb- und Steuerspezialisten  gerne wie Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile und andere Vermögensteile schon zu Lebzeiten dosiert an andere Personen übertragen werden können – und wie man, falls gewünscht oder notwendig, trotzdem Nutznießer bleiben kann. Mit Unterstützung der Experten können Sie sich sicher sein, dass an Alles Gedacht wird, so dass Sie auf der sicheren Seite sind.

  • Menschen die sich um eine Erbschaft bewerben, erbringen dafür eine Leistung und schaffen produktives Vermögen. Das zur Verfügung stehende Leistungsspektrum ist Abbild der Gesellschaft und setzt der Fantasie keine Grenzen.

Es gibt  bereits wohlhabende Menschen die sich bewusst sind, das sie eigentlich zu viel haben!

Die Bewegung ad-infinitum  wendet sich  an wohlhabende Menschen mit dem Aufruf, sich für den sozialen Wandel, nicht auf den Staat zu verlassen, sondern selbst aktiv zu werden. Mit der entsprechenden Großzügigkeit können sie hier für eine progressive soziale Veränderung sorgen.

Was tun, wenn man einen  Teil seines Erbes für den sozialen Wandel einsetzen möchte?

Ganz einfach man lässt sich einen weniger begüterten  Erben vermitteln. Die Idee ist genau so einfach wie genial:

Wenn man seine Wohnung durch Vermittlung oder seinen Lebenspartner erfolgreich per Heiratsvermittlung suchen kann, warum soll man nicht auch durch eine Erbschafts- und Erbenvermittlung zu einem geeigneten Erben kommen.

Wer einen nicht durch Reichtum gesegneten Erben sucht kann sich bei  ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen.

Auf der Internetseite www.ad-infinitum.online  können die Bewerbungsprofile der Erbanwärter eingesehen werden.

So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind, haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten, niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.

In diesen Fällen schlägt die Stunde der Erbenvermittlung.

So gehört zum Beispiel die persönliche individuelle Alterspflege durch einen selbst ausgewählten Erben als Versorgungsmodell zu den flexibelsten Möglichkeiten seinen Lebensabend nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Erst bei Tod des Erblassers fällt das Vermögen oder ein Teil davon an den selbst ausgewählten Erben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein ad-infinitum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht als Treuhänder der Erbe. Das bietet sowohl dem Erblasser als auch dem Erben die notwendige Sicherheit, dass die vereinbarten Bedingungen jeweils eingehalten werden.

Die Vorteile der Erbvermittlung können alle Erblasser und Erbschaftsbewerber nutzen, egal ob ein kleines oder großes Vermögen, ein Groß-oder Kleinbetrieb, ein Kunstwerk, eine Sammlung, nur Bargeld oder nur Sachwerte vererbt werden.

Grundsätzlich hat jeder, unter Beachtung der vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen, das Recht, die Erben seines Vermögens selbst zu bestimmen.

Damit nach einer Erben-Vermittlung die optimale Gestaltung zum tragen kommt, wird die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung von Fachanwälten für Steuerrecht und  Erbrecht durchgeführt.

Erblasser können sich durch ad-infinitum einen Erben vermitteln lassen.

Wer seine persönliche Situation durch eine Erbschaft verbessern möchte und dafür auch eine entsprechende Leistung anzubieten hat, kann bei ad-infinitum seine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Menschen die eigentlich gar kein Erbe zu erwarten haben können sich um eine Erbschaft bewerben.  Wer eine Erbschaft machen möchte, kann sich bei ad-infinitum online eine persönliche Kurzbewerbung einstellen.


ad-infinitum
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online



Donnerstag, September 07, 2017

Mit Ihrer Bewerbung um eine Erbschaft stoppen Sie die Weiterentwicklung ungleicher Vermögensverteilung!

Wohlhabende Menschen haben das Recht über ihr Eigentum frei zu entscheiden. Sie können auch bestimmen zu welchem Zeitpunkt und an wen sie Ihr Vermögen weitergeben möchten. Der Gedanke, dass durch die alleinige Vermögensweitergabe innerhalb der eigenen Familie die Vermögensungleichheit von Generation zu Generation weiter wächst, sorgt immer mehr für Unbehagen in der Gesellschaft.

Die  solidarische Unterstützung wirtschaftlich schwächerer Gesellschaftsmitglieder fördert die Chancengleichheit und wird auch dem Leistungsprinzip wesentlich gerechter, als wenn zu den bereits vorhandenen Aktienpaketen ein weiteres darauf gepackt wird.

ad-infinitum erklärt über seine Erb- und Steuerspezialisten  gerne wie Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile und andere Vermögensteile schon zu Lebzeiten dosiert an andere Personen übertragen werden können – und wie man, falls gewünscht oder notwendig, trotzdem Nutznießer bleiben kann. Mit Unterstützung der Experten können Sie sich sicher sein, dass an Alles Gedacht wird, so dass Sie auf der sicheren Seite sind.

Menschen die sich um eine Erbschaft bewerben, erbringen dafür eine Leistung und schaffen produktives Vermögen. Das zur Verfügung stehende Leistungsspektrum ist Abbild der Gesellschaft und setzt der Fantasie keine Grenzen.

ad-infinitum möchte verhindern oder doch zumindest dazu beitragen, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.

Es gibt  bereits wohlhabende Menschen die sich bewusst sind, das sie eigentlich zu viel haben!

Die Bewegung ad-infinitum  wendet sich  an wohlhabende Menschen mit dem Aufruf, sich für den sozialen Wandel, nicht auf den Staat zu verlassen, sondern selbst aktiv zu werden. Mit der entsprechenden Großzügigkeit können sie hier für eine progressive soziale Veränderung sorgen.

Was tun, wenn man einen  Teil seines Erbes für den sozialen Wandel einsetzen möchte?

Ganz einfach man lässt sich einen weniger begüterten  Erben vermitteln. Die Idee ist genau so einfach wie genial:

Wenn man seine Wohnung durch Vermittlung oder seinen Lebenspartner erfolgreich per Heiratsvermittlung suchen kann, warum soll man nicht auch durch eine Erbschafts- und Erbenvermittlung zu einem geeigneten Erben kommen.

Wer einen nicht durch Reichtum gesegneten Erben sucht kann sich bei  ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen.

Auf der Internetseite www.ad-infinitum.online  können die Bewerbungsprofile der Erbanwärter eingesehen werden.

So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind, haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten, niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.

In diesen Fällen schlägt die Stunde der Erbenvermittlung.

So gehört zum Beispiel die persönliche individuelle Alterspflege durch einen selbst ausgewählten Erben als Versorgungsmodell zu den flexibelsten Möglichkeiten seinen Lebensabend nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Erst bei Tod des Erblassers fällt das Vermögen oder ein Teil davon an den selbst ausgewählten Erben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein ad-infinitum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht als Treuhänder der Erbe. Das bietet sowohl dem Erblasser als auch dem Erben die notwendige Sicherheit, dass die vereinbarten Bedingungen jeweils eingehalten werden.

Die Vorteile der Erbvermittlung können alle Erblasser und Erbschaftsbewerber nutzen, egal ob ein kleines oder großes Vermögen, ein Groß-oder Kleinbetrieb, ein Kunstwerk, eine Sammlung, nur Bargeld oder nur Sachwerte vererbt werden.

Grundsätzlich hat jeder, unter Beachtung der vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen, das Recht, die Erben seines Vermögens selbst zu bestimmen.

Damit nach einer Erben-Vermittlung die optimale Gestaltung zum tragen kommt, wird die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung von Fachanwälten für Steuerrecht und  Erbrecht durchgeführt.

Erblasser können sich durch ad-infinitum einen Erben vermitteln lassen.

Wer seine persönliche Situation durch eine Erbschaft verbessern möchte und dafür auch eine entsprechende Leistung anzubieten hat, kann bei ad-infinitum seine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Menschen die eigentlich gar kein Erbe zu erwarten haben können sich um eine Erbschaft bewerben.  Wer eine Erbschaft machen möchte, kann sich bei ad-infinitum online eine persönliche Kurzbewerbung einstellen.


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Vorstand Horst Roosen
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Internet: www.ad-infinitum.online









Dienstag, September 05, 2017

BSZ® e.V. bietet Sponsoren, Kooperationspartnern und neuem Vereinschef zukunftsorientierte Zusammenarbeit.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. mit Sitz im Hessischen Dieburg hat eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes.

Der BSZ® e.V. widmet seit seiner Gründung am 15.04.1998 (als Marke beim Deutschen Patent und Markenamt seit 1999 eingetragen) seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. ,,Kapitalanlegerecho" www.kapitalanleger-echo.de   und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.eu    und www.rechtsboerse.de    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!! 

Der BSZ® ist somit auch einer der ,,aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Es gibt viel für den BSZ® e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.

Der BSZ® e.V. wird seine Rolle als ,,aktiver Aufklärer der Anleger" unermüdlich weiterverfolgen, und stets alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden. Um diese und neue Aufgaben erfolgreich meistern zu können sucht der  BSZ e.V. geeignete Sponsoren und Kooperationspartner. Der derzeitige Vorstand möchte aus Altersgründen auch die Vereinsführung in neue Hände abgeben.

Dass der Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet kann manch ein Zeitgenosse, welcher der Arroganz des Neoliberalismus der entfesselte Märkte huldigt und die Selbstbedienung der Starken für selbstverständlich hält, weder verstehen noch nachvollziehen, bedauert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.    „Wer dazu beitragen möchte das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass zu viel Ungleichheit eine Gesellschaft auseinanderreißt, der ist uns als Sponsor, Partner oder als mein Nachfolger herzlich willkommen“, sagt Roosen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

Einen Förderbeitrag können Sie gerne hier leisten.


EVENTUES E.G. GENERALVERSAMMLUNG AM 16.09. MIT EINGESCHRÄNKTEM TEILNAHMERECHT!

Zwischenzeitlich liegt eine Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung am 16.09.2017 in Stuttgart-Degerloch vor.

Die Einladung erfolgte durch den Prüfungsverband. Das mag formell korrekt sein, jedoch ist es gerade dieser Prüfungsverband, der sich kritische Fragen zu seinem bisherigen Prüfungsverhalten gefallen lassen sollte.

So ist zu fragen, wie es möglich sein konnte, dass der Prüfungsverband es dem bisherigen Vorstand und seiner Ehefrau, der Aufsichtsratsvorsitzenden, durchgehen ließ, dass nicht nur keine ordnungsgemäßen Generalversammlungen stattfanden, der Aufsichtsrat nicht, wie in der Satzung vorgesehen, mit drei Personen besetzt wurde und warum akzeptiert wurde, dass keine ordnungsgemäßen Geschäftsberichte erstellt wurden. Der Prüfungsverband muss – ebenso wie die beiden Aufsichtsräte – mit der der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch geschädigte Mitglieder rechnen.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur seltsam, sondern auch verdächtig, dass der Verband in der Einladung nicht nur darauf hinweist, dass sich Mitglieder nur durch andere Mitglieder vertreten lassen dürfen, was zugegebenermaßen in der Satzung so vorgesehen ist, sondern, dass es verboten sei, sich von fachkundigen Personen wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälten oder Steuerberater begleiten zu lassen. Damit sind die Mitglieder auf sich selbst gestellt, während der Vorstand und der Prüfungsverband ihre Anwälte mitbringen. Die Vertretung durch andere Mitglieder kann wiederum nur funktionieren, wenn deren Namen und Adressen bekannt sind. Zur Herausgabe einer Mitgliederliste ist die Eventus dem Vernehmen nach nicht bereit.

Das Verbot sich begleiten zu lassen ist insbesondere deshalb widersprüchlich, weil die Mitglieder gleichzeitig aufgefordert werden, Vorschläge für geeignete Kandidaten für die Notbestellung der Organe (Aufsichtsrat und Vorstand) zu unterbreiten. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass investierende Mitglieder nicht Organmitglieder sein können. Im Ergebnis bedeutet dies, dass entweder die Organe nur mit normalen Mitgliedern oder Dritten besetzt werden können, die wiederum keine Gelegenheit bekommen, sich den Mitgliedern in der Versammlung vorzustellen. Die Mitglieder dürfen sich zu Recht fragen, was der Prüfungsverband eigentlich mit derartigen Einschränkungen bezweckt. Möglicherweise will er von vornherein verhindern, dass seine Rolle kritisch hinterfragt wird.

Die Mitglieder sollten darauf drängen, dass das sich überhaupt nicht aus der Satzung ergebende Verbot, sich nicht von fremden Dritten begleiten lassen zu können, für die Generalversammlung am 16.09.2017 aufgehoben wird. Solange diese Dritten nicht abstimmen, besteht auch keine Gefahr, dass die Beschlüsse nachträglich angefochten werden können. Herr Mailänder und der Prüfungsverband könnten dadurch zeigen, dass die großen Sorgen, die sich insbesondere die investierenden Mitglieder machen (müssen), ernst genommen werden.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUES E.G. anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUES E.G. kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Samstag, September 02, 2017

Air-Berlin: Anleihe-Gläubiger sehen hohen Verlusten entgegen und schließen sich dem BSZ® e.V. an!

Anleger der Air-Berlin-Group sind  von der Insolvenz der Fluggesellschaft besonders stark betroffen und sehen hohen Verlusten entgegen.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte inzwischen bei Air-Berlin eine Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet. Nachdem inzwischen das „Tauziehen um die Filetstückchen“ bei Air Berlin begonnen hat, müssen insbesondere die Anleihegläubiger hohen Verlusten ins Auge sehen. Die Anleihen notierten in den letzten Tagen teilweise nur noch mit ca. 10 % des Nominalwertes.

Der berichtende BSZ e.V.-Vertrauensanwalt mit Sitz in Berlin und Hamburg: „Durch die hohe Verschuldung bei Air Berlin ist sehr fraglich, ob Anleger mit einer hohen Insolvenzquote zu rechnen haben, diese könnte eventuell enttäuschend ausfallen“.

Trotzdem empfehlen diese Rechtsanwälte betroffenen Anlegern selbstverständlich, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald das möglich sein wird.

Aber Anleger müssen sich darüber im Klaren sein:

Alleine über das Insolvenzverfahren werden sich die Verluste nicht kompensieren lassen können. Daher prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv für Anleger, ob nicht eventuelle Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Hier sollte z.B. geprüft werden, ob nicht eventuelle Prospekthaftungsansprüche gegen eventuelle Prospektverantwortliche in Betracht kommen. Sollte dies der Fall sein, also sich Prospektfehler begründen lassen, so könnten Anleger von den Prospektverantwortlichen den vollen Schaden ersetzt verlangen, Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihen.

Auch andere Ansprüche, z.B. wegen eventueller unterlassener Ad-hoc-Pflichten, können Anleger von Air Berlin ggf. prüfen lassen.

Sollten Anlegern die Anleihen von Vermittlern vermittelt worden sein, könnten Anleger auch gegen diese eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Auch sollten Anleger sich darüber bewusst sein, dass im Rahmen von Insolvenzverfahren unter Umständen die Gefahr besteht, dass z.B. der Insolvenzverwalter erhaltene Ausschüttungen wieder zurück fordert. Ob dies auch bei Air Berlin so sein wird, bleibt abzuwarten, jedoch sollten Anleger auch für diesen eventuellen „Fall der Fälle“ vorbereitet sein, denn aus Parallel-Anleiheverfahren ist bekannt, dass es für Anleger oftmals ein schwerer Schlag ist, wenn sie nicht nur Gelder verloren haben, sondern Gelder, die sie bereits erhalten hatten und als sicher geglaubt hatten, wieder zurück bezahlen müssen.

Die Anleger von Air Berlin mit einem Forderungsvolumen im hohen 3-stelligen Millionenbereich sollten sich daher rechtzeitig formieren und ihre Interessen ausreichend bündeln.

Diese BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei ist dabei seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und speziell mit Anleihefällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut. So konnten z. B. seit dem Jahr 2006 Anleihefälle der WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate AG, Solar World AG, Solen AG, Deikon AG, WGF AG, Deikon AG, getgoods.de AG bearbeitet werden und zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge bis zum BGH erzielt werden.

Betroffene Anleger von Air Berlin können sich gern der BSZ e.V.-IG „Air Berlin“ anschließen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, September 01, 2017

Insolvenzantrag von Top Bonus: Beratung für Meilensammler!

Auf den spektakulären Insolvenzantrag von Air Berlin folgt die Pleite von Top Bonus. Kein Meilensammeln und -Einlösen mehr möglich- Betroffene sollten sich frühzeitig beraten lassen.

Nachdem nunmehr Air Berlin Insolvenz angemeldet hat, zog das Vielfliegerbonusprogramm Top Bonus nach und stellte ebenfalls Insolvenzantrag.  Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei berät betroffene Meilensammler, damit diese keine Fristen versäumen. Denn  nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Betroffene ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

Das Bonusprogramm liegt zu 70 % in arabischen Händen bei der Fluglinie Ethiad. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die gesammelten Meilen wertlos geworden sind. Denkbar – wenn auch nicht sehr wahrscheinlich – ist, dass ein anderes Vielfliegerprogramm eine Übernahme und Übertragung der Vielfliegermeilen in ihr Vielfliegerprogramm anbietet. Jedoch stellen Bonusmeilen grundsätzlich Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden dar, weshalb sich für eine andere Airline die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Übernahme in ein anderes Vielfliegerprogramm stellt.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Top Bonus kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Urteil im Abgas-Skandal: Kein Anspruch auf Schadenersatz und keine EuGH-Klärung.

Der Abgas-Skandal hat sich zu einem florierenden Geschäft für Rechtsanwälte entwickelt. Mit positiver Berichterstattung werden betroffene Autobesitzer zu Tausenden von den Kanzleien eingesammelt. Die Erfolgsausichten werden meist sehr positiv dargestellt. Untermauert wird das durch die Veröffentlichung einzelner obsiegender Urteile. Über die Niederlagen wird in der Regel nicht berichtet.

Die verunsicherten Autobesitzer glauben in vielen Fällen, dass sie bei der Kanzlei welche die meisten Mandanten eingesammelt hat, auch am besten aufgehoben sind. Das kann so sein, muss es aber nicht. Den Gerichten ist es schlichtweg egal, wie viel Mandanten ein klagender Anwalt in dieser Sache vertritt oder schon vertreten hat. Glauben Sie niemanden, der Ihnen voraussagen will, wie ein Gericht entscheiden wird.

Das nachstehende Urteil zeigt, wie überraschend Gerichte entscheiden können:

Das Landgericht Braunschweig hat am Donnerstag die Klage eines VW-Kunden auf Schadenersatz abgelehnt und darüber hinaus entschieden, eben diese Klage auch nicht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzugeben, das berichtet das Online Portal des NDR.  

Im betreffenden Fall wollte ein Kläger für seinen im  Jahr 2010 gekauften VW Eos 2.0 TDI mit einem Motor der Baureihe EA 189 EU 5 den Kaufpreis von 41.000 Euro erstattet bekommen.

Wie der NDR berichtet erteilte das Gericht dem Kläger eine Absage. Das Gericht erkannte zwar auch, dass es sich bei der betreffenden Software um eine unzulässige und gegen geltendes Recht verstoßende Abschalteinrichtung handelt. Ein Anspruch auf Schadenersatz könne aber daraus nicht hergeleitet werden. Das Gericht  begründete dies mit der Tatsache,    dass Typgenehmigung sowie Zulassung des Fahrzeugs weiter Bestand hat.  

Die Klägerseite hatten auch gefordert maßgebliche Rechtsfragen vor dem EuGH klären zu lassen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Die Klägerseite soll dagegen Berufung angekündigt haben.  

Für den  BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. ist es unverständlich, dass die Autobauer sich von ihren Kunden vor Gericht auf Schadenersatz verklagen lassen.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden nicht. Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.

Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig.

Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen.

Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar.

Die Diesel-Affäre an sich, ist schon genug Skandal. Doch das skandalöse am Skandal ist das Verhalten der betroffenen Autobauern ihren Kunden gegenüber. Die jetzt angelaufene Rabattschlacht unter dem Deckmantel des Umweltschutzes ist an Heuchelei kaum zu überbieten. Wer die größte und teuerste Dreckschleuder kauft bekommt den höchsten Rabatt!

So liebe Autobosse gewinnt eine Marke kein Vertrauen zurück!

Es muss endlich Schluss sein mit den eklatanten Messunterschieden zwischen Labor und Straße, die glaubt euch doch sowieso niemand mehr.  Entzieht euch der scheinbar schützenden Hand der Politik und wendet euch wieder eueren Kunden zu.

Sorgt dafür, dass an euren Bändern wieder Autobauer und nicht Rechtsanwälte stehen. Gebt euren Kunden die Möglichkeit, dass sie gerne euere Autohäuser aufsuchen und nicht ihr Geld bei den Rechtsanwälten ausgeben müssen. Jede Klage gegen euch, die nicht erhoben wird, poliert eure Marke auf. Der Merceds-Stern und das VW Emblem sind in der Welt immer noch bekannter als die Deutsche Flagge. Sorgt dafür, dass wir wieder stolz auf euch sein können.

Liebe Autoindustrie behandle die Autofahrer die wir Dir melden, genau so wie Du die US-Kunden behandelt hast. Erspare ihnen den Weg zum Anwalt und zu den Gerichten. Sie werden es Dir danken und Deine Marke hochhalten.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „„gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer“.

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.

  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

  • Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

  • Der BSZ e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie bei den US-Kunden, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 6 Monate.

  • Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.


Sie können unter dem Stichwort “Gleiches Recht“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.