Samstag, September 02, 2017

Air-Berlin: Anleihe-Gläubiger sehen hohen Verlusten entgegen und schließen sich dem BSZ® e.V. an!

Anleger der Air-Berlin-Group sind  von der Insolvenz der Fluggesellschaft besonders stark betroffen und sehen hohen Verlusten entgegen.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte inzwischen bei Air-Berlin eine Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet. Nachdem inzwischen das „Tauziehen um die Filetstückchen“ bei Air Berlin begonnen hat, müssen insbesondere die Anleihegläubiger hohen Verlusten ins Auge sehen. Die Anleihen notierten in den letzten Tagen teilweise nur noch mit ca. 10 % des Nominalwertes.

Der berichtende BSZ e.V.-Vertrauensanwalt mit Sitz in Berlin und Hamburg: „Durch die hohe Verschuldung bei Air Berlin ist sehr fraglich, ob Anleger mit einer hohen Insolvenzquote zu rechnen haben, diese könnte eventuell enttäuschend ausfallen“.

Trotzdem empfehlen diese Rechtsanwälte betroffenen Anlegern selbstverständlich, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald das möglich sein wird.

Aber Anleger müssen sich darüber im Klaren sein:

Alleine über das Insolvenzverfahren werden sich die Verluste nicht kompensieren lassen können. Daher prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv für Anleger, ob nicht eventuelle Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Hier sollte z.B. geprüft werden, ob nicht eventuelle Prospekthaftungsansprüche gegen eventuelle Prospektverantwortliche in Betracht kommen. Sollte dies der Fall sein, also sich Prospektfehler begründen lassen, so könnten Anleger von den Prospektverantwortlichen den vollen Schaden ersetzt verlangen, Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihen.

Auch andere Ansprüche, z.B. wegen eventueller unterlassener Ad-hoc-Pflichten, können Anleger von Air Berlin ggf. prüfen lassen.

Sollten Anlegern die Anleihen von Vermittlern vermittelt worden sein, könnten Anleger auch gegen diese eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Auch sollten Anleger sich darüber bewusst sein, dass im Rahmen von Insolvenzverfahren unter Umständen die Gefahr besteht, dass z.B. der Insolvenzverwalter erhaltene Ausschüttungen wieder zurück fordert. Ob dies auch bei Air Berlin so sein wird, bleibt abzuwarten, jedoch sollten Anleger auch für diesen eventuellen „Fall der Fälle“ vorbereitet sein, denn aus Parallel-Anleiheverfahren ist bekannt, dass es für Anleger oftmals ein schwerer Schlag ist, wenn sie nicht nur Gelder verloren haben, sondern Gelder, die sie bereits erhalten hatten und als sicher geglaubt hatten, wieder zurück bezahlen müssen.

Die Anleger von Air Berlin mit einem Forderungsvolumen im hohen 3-stelligen Millionenbereich sollten sich daher rechtzeitig formieren und ihre Interessen ausreichend bündeln.

Diese BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei ist dabei seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und speziell mit Anleihefällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut. So konnten z. B. seit dem Jahr 2006 Anleihefälle der WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate AG, Solar World AG, Solen AG, Deikon AG, WGF AG, Deikon AG, getgoods.de AG bearbeitet werden und zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge bis zum BGH erzielt werden.

Betroffene Anleger von Air Berlin können sich gern der BSZ e.V.-IG „Air Berlin“ anschließen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

drspä


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter



Keine Kommentare: