Anleger der Air-Berlin-Group sind von der Insolvenz der Fluggesellschaft
besonders stark betroffen und sehen hohen Verlusten entgegen.
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte inzwischen bei
Air-Berlin eine Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet. Nachdem inzwischen das
„Tauziehen um die Filetstückchen“ bei Air Berlin begonnen hat, müssen
insbesondere die Anleihegläubiger hohen Verlusten ins Auge sehen. Die Anleihen
notierten in den letzten Tagen teilweise nur noch mit ca. 10 % des
Nominalwertes.
Der berichtende BSZ e.V.-Vertrauensanwalt mit Sitz in Berlin
und Hamburg: „Durch die hohe Verschuldung bei Air Berlin ist sehr fraglich, ob
Anleger mit einer hohen Insolvenzquote zu rechnen haben, diese könnte eventuell
enttäuschend ausfallen“.
Trotzdem empfehlen diese Rechtsanwälte betroffenen Anlegern
selbstverständlich, ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald das
möglich sein wird.
Aber Anleger müssen
sich darüber im Klaren sein:
Alleine über das Insolvenzverfahren werden sich die Verluste
nicht kompensieren lassen können. Daher prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
gerade intensiv für Anleger, ob nicht eventuelle Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden könnten. Hier sollte z.B. geprüft werden, ob nicht eventuelle
Prospekthaftungsansprüche gegen eventuelle Prospektverantwortliche in Betracht
kommen. Sollte dies der Fall sein, also sich Prospektfehler begründen lassen,
so könnten Anleger von den Prospektverantwortlichen den vollen Schaden ersetzt
verlangen, Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihen.
Auch andere Ansprüche, z.B. wegen eventueller unterlassener
Ad-hoc-Pflichten, können Anleger von Air Berlin ggf. prüfen lassen.
Sollten Anlegern die Anleihen von Vermittlern vermittelt
worden sein, könnten Anleger auch gegen diese eventuelle
Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
Auch sollten Anleger sich darüber bewusst sein, dass im
Rahmen von Insolvenzverfahren unter Umständen die Gefahr besteht, dass z.B. der
Insolvenzverwalter erhaltene Ausschüttungen wieder zurück fordert. Ob dies auch
bei Air Berlin so sein wird, bleibt abzuwarten, jedoch sollten Anleger auch für
diesen eventuellen „Fall der Fälle“ vorbereitet sein, denn aus Parallel-Anleiheverfahren
ist bekannt, dass es für Anleger oftmals ein schwerer Schlag ist, wenn sie
nicht nur Gelder verloren haben, sondern Gelder, die sie bereits erhalten
hatten und als sicher geglaubt hatten, wieder zurück bezahlen müssen.
Die Anleger von Air Berlin mit einem Forderungsvolumen im
hohen 3-stelligen Millionenbereich sollten sich daher rechtzeitig formieren und
ihre Interessen ausreichend bündeln.
Diese BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei ist dabei seit dem Jahr
2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und speziell mit
Anleihefällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut. So konnten z. B. seit dem
Jahr 2006 Anleihefälle der WBG Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real
Estate AG, Solar World AG, Solen AG, Deikon AG, WGF AG, Deikon AG, getgoods.de
AG bearbeitet werden und zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge
bis zum BGH erzielt werden.
Betroffene Anleger von Air Berlin können sich gern der BSZ
e.V.-IG „Air Berlin“ anschließen.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Sie können Ihre
Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Air Berlin kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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