Zwischenzeitlich liegt eine Einladung zur außerordentlichen
Generalversammlung am 16.09.2017 in Stuttgart-Degerloch vor.
Die Einladung erfolgte durch den Prüfungsverband. Das mag
formell korrekt sein, jedoch ist es gerade dieser Prüfungsverband, der sich
kritische Fragen zu seinem bisherigen Prüfungsverhalten gefallen lassen sollte.
So ist zu fragen, wie es möglich sein konnte, dass der
Prüfungsverband es dem bisherigen Vorstand und seiner Ehefrau, der
Aufsichtsratsvorsitzenden, durchgehen ließ, dass nicht nur keine
ordnungsgemäßen Generalversammlungen stattfanden, der Aufsichtsrat nicht, wie
in der Satzung vorgesehen, mit drei Personen besetzt wurde und warum akzeptiert
wurde, dass keine ordnungsgemäßen Geschäftsberichte erstellt wurden. Der
Prüfungsverband muss – ebenso wie die beiden Aufsichtsräte – mit der der
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch geschädigte Mitglieder
rechnen.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur seltsam, sondern
auch verdächtig, dass der Verband in der Einladung nicht nur darauf hinweist,
dass sich Mitglieder nur durch andere Mitglieder vertreten lassen dürfen, was
zugegebenermaßen in der Satzung so vorgesehen ist, sondern, dass es verboten
sei, sich von fachkundigen Personen wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälten oder
Steuerberater begleiten zu lassen. Damit sind die Mitglieder auf sich selbst
gestellt, während der Vorstand und der Prüfungsverband ihre Anwälte mitbringen.
Die Vertretung durch andere Mitglieder kann wiederum nur funktionieren, wenn
deren Namen und Adressen bekannt sind. Zur Herausgabe einer Mitgliederliste ist
die Eventus dem Vernehmen nach nicht bereit.
Das Verbot sich begleiten zu lassen ist insbesondere deshalb
widersprüchlich, weil die Mitglieder gleichzeitig aufgefordert werden,
Vorschläge für geeignete Kandidaten für die Notbestellung der Organe
(Aufsichtsrat und Vorstand) zu unterbreiten. Gleichzeitig wird aber darauf
hingewiesen, dass investierende Mitglieder nicht Organmitglieder sein können.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass entweder die Organe nur mit normalen
Mitgliedern oder Dritten besetzt werden können, die wiederum keine Gelegenheit
bekommen, sich den Mitgliedern in der Versammlung vorzustellen. Die Mitglieder
dürfen sich zu Recht fragen, was der Prüfungsverband eigentlich mit derartigen
Einschränkungen bezweckt. Möglicherweise will er von vornherein verhindern,
dass seine Rolle kritisch hinterfragt wird.
Die Mitglieder sollten darauf drängen, dass das sich überhaupt
nicht aus der Satzung ergebende Verbot, sich nicht von fremden Dritten
begleiten lassen zu können, für die Generalversammlung am 16.09.2017 aufgehoben
wird. Solange diese Dritten nicht abstimmen, besteht auch keine Gefahr, dass
die Beschlüsse nachträglich angefochten werden können. Herr Mailänder und der
Prüfungsverband könnten dadurch zeigen, dass die großen Sorgen, die sich
insbesondere die investierenden Mitglieder machen (müssen), ernst genommen
werden.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Sie können Ihre
Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUES E.G. anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft EVENTUES E.G. kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
vbutt
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen