Donnerstag, September 07, 2017

Mit Ihrer Bewerbung um eine Erbschaft stoppen Sie die Weiterentwicklung ungleicher Vermögensverteilung!

Wohlhabende Menschen haben das Recht über ihr Eigentum frei zu entscheiden. Sie können auch bestimmen zu welchem Zeitpunkt und an wen sie Ihr Vermögen weitergeben möchten. Der Gedanke, dass durch die alleinige Vermögensweitergabe innerhalb der eigenen Familie die Vermögensungleichheit von Generation zu Generation weiter wächst, sorgt immer mehr für Unbehagen in der Gesellschaft.

Die  solidarische Unterstützung wirtschaftlich schwächerer Gesellschaftsmitglieder fördert die Chancengleichheit und wird auch dem Leistungsprinzip wesentlich gerechter, als wenn zu den bereits vorhandenen Aktienpaketen ein weiteres darauf gepackt wird.

ad-infinitum erklärt über seine Erb- und Steuerspezialisten  gerne wie Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile und andere Vermögensteile schon zu Lebzeiten dosiert an andere Personen übertragen werden können – und wie man, falls gewünscht oder notwendig, trotzdem Nutznießer bleiben kann. Mit Unterstützung der Experten können Sie sich sicher sein, dass an Alles Gedacht wird, so dass Sie auf der sicheren Seite sind.

Menschen die sich um eine Erbschaft bewerben, erbringen dafür eine Leistung und schaffen produktives Vermögen. Das zur Verfügung stehende Leistungsspektrum ist Abbild der Gesellschaft und setzt der Fantasie keine Grenzen.

ad-infinitum möchte verhindern oder doch zumindest dazu beitragen, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.

Es gibt  bereits wohlhabende Menschen die sich bewusst sind, das sie eigentlich zu viel haben!

Die Bewegung ad-infinitum  wendet sich  an wohlhabende Menschen mit dem Aufruf, sich für den sozialen Wandel, nicht auf den Staat zu verlassen, sondern selbst aktiv zu werden. Mit der entsprechenden Großzügigkeit können sie hier für eine progressive soziale Veränderung sorgen.

Was tun, wenn man einen  Teil seines Erbes für den sozialen Wandel einsetzen möchte?

Ganz einfach man lässt sich einen weniger begüterten  Erben vermitteln. Die Idee ist genau so einfach wie genial:

Wenn man seine Wohnung durch Vermittlung oder seinen Lebenspartner erfolgreich per Heiratsvermittlung suchen kann, warum soll man nicht auch durch eine Erbschafts- und Erbenvermittlung zu einem geeigneten Erben kommen.

Wer einen nicht durch Reichtum gesegneten Erben sucht kann sich bei  ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen.

Auf der Internetseite www.ad-infinitum.online  können die Bewerbungsprofile der Erbanwärter eingesehen werden.

So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind, haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten, niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.

In diesen Fällen schlägt die Stunde der Erbenvermittlung.

So gehört zum Beispiel die persönliche individuelle Alterspflege durch einen selbst ausgewählten Erben als Versorgungsmodell zu den flexibelsten Möglichkeiten seinen Lebensabend nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Erst bei Tod des Erblassers fällt das Vermögen oder ein Teil davon an den selbst ausgewählten Erben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein ad-infinitum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht als Treuhänder der Erbe. Das bietet sowohl dem Erblasser als auch dem Erben die notwendige Sicherheit, dass die vereinbarten Bedingungen jeweils eingehalten werden.

Die Vorteile der Erbvermittlung können alle Erblasser und Erbschaftsbewerber nutzen, egal ob ein kleines oder großes Vermögen, ein Groß-oder Kleinbetrieb, ein Kunstwerk, eine Sammlung, nur Bargeld oder nur Sachwerte vererbt werden.

Grundsätzlich hat jeder, unter Beachtung der vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen, das Recht, die Erben seines Vermögens selbst zu bestimmen.

Damit nach einer Erben-Vermittlung die optimale Gestaltung zum tragen kommt, wird die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung von Fachanwälten für Steuerrecht und  Erbrecht durchgeführt.

Erblasser können sich durch ad-infinitum einen Erben vermitteln lassen.

Wer seine persönliche Situation durch eine Erbschaft verbessern möchte und dafür auch eine entsprechende Leistung anzubieten hat, kann bei ad-infinitum seine persönliche Kurzbewerbung einstellen.

Menschen die eigentlich gar kein Erbe zu erwarten haben können sich um eine Erbschaft bewerben.  Wer eine Erbschaft machen möchte, kann sich bei ad-infinitum online eine persönliche Kurzbewerbung einstellen.


ad-infinitum
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online









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