Wohlhabende Menschen haben das Recht über ihr
Eigentum frei zu entscheiden. Sie können auch bestimmen zu welchem Zeitpunkt
und an wen sie Ihr Vermögen weitergeben möchten. Der Gedanke, dass durch die
alleinige Vermögensweitergabe innerhalb der eigenen Familie die
Vermögensungleichheit von Generation zu Generation weiter wächst, sorgt immer
mehr für Unbehagen in der Gesellschaft.
Die
solidarische Unterstützung wirtschaftlich schwächerer
Gesellschaftsmitglieder fördert die Chancengleichheit und wird auch dem
Leistungsprinzip wesentlich gerechter, als wenn zu den bereits vorhandenen
Aktienpaketen ein weiteres darauf gepackt wird.
ad-infinitum erklärt über seine Erb- und Steuerspezialisten gerne wie Bargeld, Immobilien, Wertpapiere,
Unternehmensanteile und andere Vermögensteile schon zu Lebzeiten dosiert an andere
Personen übertragen werden können – und wie man, falls gewünscht oder
notwendig, trotzdem Nutznießer bleiben kann. Mit Unterstützung der Experten können
Sie sich sicher sein, dass an Alles Gedacht wird, so dass Sie auf der sicheren
Seite sind.
Menschen die sich um eine Erbschaft bewerben,
erbringen dafür eine Leistung und schaffen produktives Vermögen. Das zur
Verfügung stehende Leistungsspektrum ist Abbild der Gesellschaft und setzt der
Fantasie keine Grenzen.
ad-infinitum möchte
verhindern oder doch zumindest dazu beitragen, dass Reichtum in der Folge der
Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft
oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.
Es gibt bereits wohlhabende
Menschen die sich bewusst sind, das sie eigentlich zu viel haben!
Die Bewegung ad-infinitum wendet sich an
wohlhabende Menschen mit dem Aufruf, sich für den sozialen Wandel, nicht auf
den Staat zu verlassen, sondern selbst aktiv zu werden. Mit der entsprechenden
Großzügigkeit können sie hier für eine progressive soziale Veränderung sorgen.
Was tun, wenn man
einen Teil seines Erbes für den sozialen Wandel einsetzen möchte?
Ganz einfach man lässt sich einen weniger begüterten Erben vermitteln. Die Idee ist genau so
einfach wie genial:
Wenn man seine Wohnung durch Vermittlung oder seinen Lebenspartner
erfolgreich per Heiratsvermittlung suchen kann, warum soll man nicht auch durch
eine Erbschafts- und Erbenvermittlung zu einem geeigneten Erben kommen.
Wer einen nicht durch Reichtum gesegneten Erben sucht kann
sich bei ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen.
Auf der Internetseite www.ad-infinitum.online können die Bewerbungsprofile der Erbanwärter
eingesehen werden.
So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind,
haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen
geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben
vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten,
niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die
Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte
Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.
In diesen Fällen
schlägt die Stunde der Erbenvermittlung.
So gehört zum Beispiel die persönliche individuelle
Alterspflege durch einen selbst ausgewählten Erben als Versorgungsmodell zu den
flexibelsten Möglichkeiten seinen Lebensabend nach den eigenen Wünschen zu
gestalten.
Erst bei Tod des Erblassers fällt das Vermögen oder ein Teil
davon an den selbst ausgewählten Erben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein
ad-infinitum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht als Treuhänder der
Erbe. Das bietet sowohl dem Erblasser als auch dem Erben die notwendige
Sicherheit, dass die vereinbarten Bedingungen jeweils eingehalten werden.
Die Vorteile der Erbvermittlung können alle Erblasser und
Erbschaftsbewerber nutzen, egal ob ein kleines oder großes Vermögen, ein
Groß-oder Kleinbetrieb, ein Kunstwerk, eine Sammlung, nur Bargeld oder nur
Sachwerte vererbt werden.
Grundsätzlich hat jeder, unter Beachtung der vom Gesetzgeber
gesetzten Grenzen, das Recht, die Erben seines Vermögens selbst zu bestimmen.
Damit nach einer Erben-Vermittlung die optimale Gestaltung
zum tragen kommt, wird die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche
Abwicklung von Fachanwälten für Steuerrecht und Erbrecht durchgeführt.
Erblasser können sich
durch ad-infinitum einen Erben vermitteln lassen.
Mail an: info@ad-infinitum.online
Wer seine persönliche
Situation durch eine Erbschaft verbessern möchte und dafür auch eine
entsprechende Leistung anzubieten hat, kann bei ad-infinitum seine persönliche
Kurzbewerbung einstellen.
Menschen die eigentlich gar kein Erbe zu erwarten haben
können sich um eine Erbschaft bewerben. Wer eine Erbschaft machen möchte,
kann sich bei ad-infinitum online eine persönliche Kurzbewerbung einstellen.
ad-infinitum
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen