Auf den spektakulären Insolvenzantrag von Air Berlin folgt
die Pleite von Top Bonus. Kein Meilensammeln und -Einlösen mehr möglich-
Betroffene sollten sich frühzeitig beraten lassen.
Nachdem nunmehr Air Berlin Insolvenz angemeldet hat, zog das
Vielfliegerbonusprogramm Top Bonus nach und stellte ebenfalls Insolvenzantrag. Die hier berichtende BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei berät betroffene Meilensammler, damit diese keine Fristen
versäumen. Denn nach der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens müssen Betroffene ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter
zur Insolvenztabelle anmelden.
Das Bonusprogramm liegt zu 70 % in arabischen Händen bei der
Fluglinie Ethiad. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die gesammelten Meilen
wertlos geworden sind. Denkbar – wenn auch nicht sehr wahrscheinlich – ist,
dass ein anderes Vielfliegerprogramm eine Übernahme und Übertragung der
Vielfliegermeilen in ihr Vielfliegerprogramm anbietet. Jedoch stellen
Bonusmeilen grundsätzlich Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden dar, weshalb
sich für eine andere Airline die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Übernahme
in ein anderes Vielfliegerprogramm stellt.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Sie können Ihre
Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell
gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess
verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten
gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger
hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Top Bonus anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Top Bonus kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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