Montag, Februar 13, 2017

Anlegerschutz: BSZ® e.V. die starke Marke als persönlicher Erfolgsfaktor für Mandant und Anwalt.

Anleger und Anwälte nutzen das kollektive Superhirn zu Ihrem eigenen persönlichen Vorteil!

Eine der zentralen Feststellungen in der langjährigen Tätigkeit des BSZ® e.V. besteht darin, dass es einen echten und dringenden Bedarf gibt, das Vertrauen der Bürger in die anwaltliche Rechtsberatung zu stärken.

Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen  von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden  nachvollziehbaren Einheit werden.

Dass die Rechtsuchenden, um eine Wahl aus den immer mehr werdenden Rechtsanbietern zu treffen, verdichtete Informationen brauchen, die ihnen helfen, rasche und sichere Entscheidungen zu fällen ist wohl jedem klar. Diese Informationen liefern ihnen in anderen Branchen die Marken, denn Marken sind das, was man mit einem zeitgemäßen Anglizismus als "Information Chunks" bezeichnet, also ein gebündeltes, komprimiertes Informationsangebot.

Sie können die Wirkung solcher "Information Chunks" in ihrem eigenen Denkverhalten überprüfen. Bestimmte Markenzeichen, wie der Stern von Mercedes, die Buchstabenkombination IWC oder VW, oder aber das Krokodil von Lacoste, lösen sofort sehr bestimmte Assoziationen aus: das Krokodil ist im semiotischen Zusammenhang mit einem Produkt nicht nur ein Krokodil, sondern es bewirkt Assoziationen über sportliche Freizeitbekleidung in Verbindung mit bestimmten Sportarten, sowie hohe Qualität und gutes, zeitloses Design. Das Krokodil ebenso wie viele andere bekannte Markenzeichen ist also vollgepackt mit Informationen und Bedeutungen, die wir uns im Laufe eines Konsumentenlebens angeeignet haben. 

Die Markenbereitschaft von Rechtsuchenden ist deshalb als gesichert anzusehen, weil sie heute mit dem verfügbaren Informationsangebot schon aus quantitativen Gründen überfordert sind. Marken erfüllen eine Orientierungsfunktion besser als Eigenwerbung, und daher sind Marken erfolgreicher als die eigene Leistungsanpreisung.

Vertrauen ist ein Phänomen, das in unsicheren Situationen auftritt: wer sich einer Sache sicher sein kann, muss nicht vertrauen. Vertrauen ist aber auch mehr als nur Glaube oder Hoffnung, es benötigt immer eine Grundlage. Diese „Vertrauensgrundlage“ liefert zuverlässig die Marke.

Die Marke BSZ® schöpft Ihre Kraft aus dem Kollektiv ihrer Mitglieder. Dass dies auf jeden einzelnen BSZ® Vertrauensanwalt übertragbar ist, ergibt sich daraus, dass das Kollektiv der Gruppe immer klüger ist als jedes einzelne Mitglied darin. Obwohl die Mitgliedskanzleien ohne zentrale Steuerung von Kanzlei zu Kanzlei in Interaktion treten, gelingt der Gemeinschaft auch die Lösung schwierigster komplexer Rechtsprobleme. Mit dieser „Weisheit der Gemeinschaft“ kann jede einzelne Mitgliedskanzlei ihre Entscheidungsprozesse optimieren.

In Großkanzleien läuft das in der Regel anders. Da läuft mehr schief als nötig, da man dort zu sehr auf einzelne Personen fixiert ist, die zwangsläufig unzureichende Informationen haben. Der Kanzleichef ist das hochbezahlte Rechts-As, die anderen kuschen, um sich nicht selbst zu schaden.

Die „Anmaßung des Wissens“  wird in der Regel vom Markt bestraft. Keine noch so große Law-Firm, kann mehr wissen, als die Summe der vielen Mitglieder. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben weil:

Es sich bei den BSZ® Vertrauensanwälten um eine heterogene Gruppe mit unterschiedlicher Rechtsausrichtung handelt.  Die Mitglieder vollkommen unabhängig von einander sind. Die Marke BSZ® diese kollektive Intelligenz nach außen transportiert.

Für den einzelnen BSZ® Vertrauensanwalt ist nicht entscheidend welche Rechtsgebiete er erfolgreich und gerne  bearbeitet, nur die Entscheidung, die Weisheit des Kollektivs zu nutzen ist ausschlaggebend.

Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit anderen liegen auf der Hand:  unterschiedliche fachliche und persönliche Fähigkeiten ergänzen sich und nicht zuletzt sinken die Kosten, da Ressourcen gemeinsam genutzt werden. Den Mandanten wird ein breites Spektrum anwaltlicher Leistungen auf juristisch hohem Niveau geboten.  Durch Mandatsüberweisungen können auch größere und überregionale Mandate im Netzwerk gehalten werden.

Anders als bei Unternehmen, in denen eine Strukturorientierung dominiert, stehen im BSZ® Netz die Orientierung an Vereinsaufgaben und der Mandant im Vordergrund. Die Vereinsstruktur kommt ohne große Linienfunktionen aus und bietet die Möglichkeit zur Selbstorganisation von Teilaufgaben. Auch die Verknüpfung von lokaler und globaler Handlungsebene und der damit einhergehende engere Kontakt zum Mandanten ist ein  Vorteil dieses Netzwerks.

Die BSZ®  Partner begreifen  ihre Unterschiedlichkeit als Chance für ihren persönlichen Erfolg und sind sich gleichzeitig der aus der Unterschiedlichkeit resultierenden möglichen Chancen und Reibungsflächen  bewusst. Die strategischen Ziele, das Auftreten am Markt und die Marktkommunikation sind fließend aber stetes gemeinsame Aufgabe des Netzwerks. Wichtigstes Hilfsmittel dabei ist die ständige Kommunikation. 

Insbesondere beim Anlegerschutz gewinnt die BSZ e.V. Interessengemeinschaft immer mehr an Bedeutung.  Der Schaden, dem deutsche Verbraucher alljährlich aufgrund falscher Anpreisung erliegen, ist beträchtlich. 

Der durch Falschberatung von Banken und Versicherungen und anderen Beratungsinstitutionen angerichtete Schaden wird bisher in keiner Statistik erfasst, ist aber beträchtlich. Hier wird zwar kein Betrug begangen aber durch die Falschberatung entsteht oft der gleiche Schaden. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Mit der BSZ e.V. Interessengemeinschaft bekommen Geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen.

Anleger sollten diese Chance nutzen und sich als Fördermitglied kostenfrei zu einer BSZ Interessengemeinschaft anmelden, dies auch zur Vorbereitung auf die erste kostenfreie Einschätzung durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. hält es stets für unumgänglich, sich durch einen sachkundigen Anwalt vertreten zu lassen. Zitat eines Geschädigten. "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch gegen die alles beherrschende "Supermacht" Bank vorzugehen. Und das ist keineswegs so aussichtslos wie es anfänglich auszusehen vermag".

Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken wesentlich verbessert wurde. Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden muss.

Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Warum ist eine anwaltliche Ersteinschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt für betroffene Anleger wichtig?

Für geschädigte Kapitalanleger ist es oft schwer, die Tragweite mancher Entscheidung abzusehen - dazu gehört auch die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche.   Insbesondere empfiehlt es sich, bei Verlusten mit Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds, kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Diese Ersteinschätzung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und dient dazu, Ihnen eine erste Orientierung über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres rechtlichen Anliegens zu geben, damit Sie auf fundierter Grundlage darüber entscheiden können, ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen.

Bin ich falsch beraten worden?

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte machen regelmäßig die Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar sind. Viele Anlagen, insbesondere geschlossene Beteiligungen, sind hochriskant. Möglicherweise haben Sie bereits einen Schaden erlitten.   Ein erster Anhaltspunkt für eine Falschberatung kann sein, wenn Ihnen der Vermittler beispielsweise eine Schiffsbeteiligung als "sicher" empfohlen hat.  Sind Sie von einer Bank beraten worden, sollten Sie überlegen, ob der Bankberater Sie auf die Provisionen hingewiesen hat, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat.  Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, die aber teilweise auch von Ihnen als Anleger, als beispielsweise Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Erfahrung abhängen.

Welche Handlungsoptionen habe ich?

Vielfach gibt es Möglichkeiten, sich von einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage wieder zu lösen. Dabei kommt es in erster Linie auf die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität der Fälle ist es in der Regel empfehlenswert, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.  In Betracht kommen Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Anlage, wegen unterbliebener Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen oder wegen Fehler im Prospekt.

Was kostet eine Einschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt?

Für die Fördermitglieder einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft übernimmt der BSZ® e.V. die Kosten dieser Ersteinschätzung!

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte übernehme gerne für Sie die Deckungsanfrage.

Wann verjährt mein Anspruch?

Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Gefahr, dass die Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.  Beruft sich der Gegner hierauf, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.

Warum soll ich nicht auf eine Anspruchsprüfung verzichten?

Es ist dringend zu empfehlen, grundsätzlich seine möglichen Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen.  Erfreulich vielen Kapitalanlegern  kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu können, ist gering. In den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwaltes der im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ e.V. kooperiert das Mittel der Wahl!

Plädoyer für maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den Kontakt mit  hoch spezialisierten Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Anlageverluste können ausgeglichen werden

Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.

Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die Bewertung eines Anspruchs.

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, Februar 09, 2017

DCM FONDS: LG HEILBRONN VERURTEILT FINANZBERATER ZUR ZAHLUNG VON € 60.000,00 SCHADENSERSATZ

Das Landgericht Heilbronn hat in einem aktuellen Urteil (vom 21.12.2016 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Fonds DCM VorsorgePortfolio 1 wegen seines spekulativen Charakters nicht zur Altersvorsorge geeignet ist.

DCM VorsorgePortfolio 1 zur Altersvorsorge empfohlen

Der beklagte Anlageberater hatte für den Kläger, einem selbständigen Heilpraktiker, 2006 ein Altersvorsorgekonzept ausgearbeitet. Der in Geldangelegenheiten konservativ eingestellte Heilpraktiker wollte eine risikoarme und sichere Geldanlage. Im Zuge dessen empfahl der Finanzdienstleister neben zwei weiteren Anlageprodukten eine Beteiligung an dem Fonds DCM VorsorgePortfolio 1 in Höhe von € 60.000,00 als Baustein für die Altersvorsorge.

Bei der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 1 KG handelt es sich um einen Dachfonds mit Blind-Pool-Charakter, der in verschiedene, damals noch nicht konkret bekannte in- und ausländische Immobilienfonds, Schiffsfonds, Private Equity- und Mezzanine Kapitalfonds, Lebensversicherungsfonds-Zweitmarktfonds und regenerative Energien-Fonds investieren wollte.

Hochspekulative Anlagen sind zur Altersvorsorge ungeeignet

Das Landgericht Heilbronn hat in einem Urteil vom 21.12.2016 entschieden, dass es sich bei diesem Dachfonds aufgrund seines Blind-Pool-Charakters in Verbindung mit den beabsichtigten Investitionen, die unter Umständen gar nicht in Sachwerte fließen, um eine hochspekulative Geldanlage handelt. Das Gericht schloss sich dabei der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Auffassung an, dass sich dieser Fonds nicht zur Altersvorsorge eignet. Demzufolge stellte dessen Empfehlung eine fehlerhafte Anlageberatung dar. Deshalb verurteilte das Landgericht den Anlageberater zum Ersatz des entstandenen Schadens.

Das Landgericht Heilbronn folgt damit auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.02.2015 – III ZR 90/14), wonach spekulative Fonds, die nicht ausschließlich in Sachwerte investieren, für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Das Landgericht Heilbronn war außerdem in einem früheren Urteil vom 01.04.2015 (rechtskräftig durch Berufungsrücknahme des Beklagten) in einem vergleichbaren Fall zu dem Ergebnis gekommen, dass der Berater seine Kundin fehlerhaft beraten hatte, weil er einen geschlossenen Fonds des Initiators DCM empfohlen hatte, der zur gewünschten Altersvorsorge nicht geeignet war.

Fazit

Dieses Urteil zeigt, dass Anleger von besonders riskanten geschlossenen Fonds gute Chancen auf Schadensersatz haben, wenn der Fonds im Rahmen einer Anlageberatung zur Altersvorsorge empfohlen wurde. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jacqueline Kröhnert, die das Urteil erstritten hat, erkennt dessen Bedeutung über den Einzelfall hinaus: „Diese Entscheidung zeigt ganz deutlich, dass an Anlageempfehlungen, die eine Versorgungslücke im Alter schließen sollen, strenge Anforderungen zu stellen sind.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig und betreut mehr als 1000 Anleger, denen geschlossene Fonds als Altersvorsorge verkauft wurden. Wenn auch Sie von diesen Erfahrungen und derer Expertise profitieren möchten, melden Sie sich gerne zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM Fonds a.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM-Rendite-Fonds   anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  DCM-Rendite-Fonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

vbut

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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VENTURE PLUS FONDS 4 (V+) – KLAGE EINGEREICHT.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben für einen Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG Klage gegen dessen Anlageberater und die Gründungskommanditistin des Fonds eingereicht.

Nach Auswertung von Unterlagen, die der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB zur Verfügung stehen, sind wir der Auffassung, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Alexander Kainz, dass Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater und die Gründungskommanditistin Fonds bestehen.

Nach Schilderung des Anlegers scheint auch die Beratung fehlerhaft gewesen zu sein. Nach Mitteilung des Anlegers war ihm der Venture Plus Fonds 4 als auch zur Altersvorsorge geeignet empfohlen worden. Weiter ist der Anleger nach dessen Mitteilung im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen worden. Ebenso erfolgte nach Mitteilung des Anlegers kein Hinweis auf die hohe Weichkostenquote, die extrem lange Laufzeit und die eingeschränkte Handelbarkeit.

Die CLLB Rechtsanwälte vertreten ferner die Ansicht, dass der Verkaufsprospekt der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG – wie unserer Ansicht nach auch die Prospekte der Vorgängerfonds, der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG – fehlerhaft ist. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler hat der Anlageberater den Anleger aber hinzuweisen. Neben dem Anlageberater ist auch die Gründungskommanditistin des Fonds verpflichtet, die Anleger zutreffend aufzuklären. Diese muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.

Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingesetzte Kapital zurück. Ebenso wird er von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Im Gegenzug muss jedoch die Beteiligung auf den Anspruchsgegner übertragen werden.

Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, ist daher die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zu empfehlen. Dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung oder Stilllegung bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so Rechtsanwalt Kainz weiter. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bieten den Betroffenen an, für diese kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu stellen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VENTURE PLUS Beteiligungen   anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  VENTURE PLUS Beteiligungen   können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cllbkaiz

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Februar 07, 2017

Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage anbietet. Die gibt es nämlich nicht!

Egal, ob Sie wenig oder viel Geld haben, wahrscheinlich würden Sie gerne Ihr Geld sicher und lukrativ anlegen. Aber es besteht dabei  immer die Gefahr dass Sie Ihr Geld verlieren. Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage anbietet. Die gibt es nämlich nicht!

Bei jeder Investition gibt es Risiken. Die Versprechungen von Höchstgewinnen in kurzer Zeit sind immer nur verführerische Märchen. Es gibt niemanden der vorhersagen kann, wie sich eine Investition entwickeln wird.

Verstehen Sie die Ihnen angebotene Investition? Wenn nicht, machen Sie sich schlau, bevor Sie investieren. Dass dies in vielen Fällen leider nicht so ist, z.B. bei Schiffsfonds, kann der BSZ e.V. nur bestätigen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass in vielen Fällen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung als geschlossene Fondsbeteiligung Anleger sich für diese Art der Kapitalanlage entscheiden, ohne die genaue Funktionsweise und Risiken verstanden zu haben. Daher passt die Zeichnung einer Schiffsfondsbeteiligung oft nicht zu dem vorsichtigen und risikoarmen Anlagezielen des Anlegers.

Erster Grund hierfür sind die Emissionsprospekte, die mit häufig mehr als 100 Seiten Umfang dem Anleger keinen geordneten Überblick über die Schiffsfondsbeteiligung bieten. Auf dieser Fülle von Seiten sind derart vielfältige Informationen enthalten, dass der Anleger oft nicht in der Lage ist, die relevanten Eigenschaften Risiken der Schiffsfondsbeteiligung zu durchdringen.

Zweiter Grund für die falsche Anlageentscheidung sind sie Beratungsgespräche mit den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern. Durch geschickte Verhandlungstaktiken wird den Anlegern häufig suggeriert, die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung sei die perfekt auf die Anlageziele des Anlegers passende Kapitalanlage. Eine ausreichende Risikodarstellung erfolgt jedoch nur selten.  Durch die Überfrachtung des Prospekts wird es für den Anleger immer schwieriger, zu beurteilen, ob die avisierte Kapitalanlage tatsächlich zu den eigenen Anlagewünschen passt.

Nach dem die erste Welle von Prozessen zu den so genannten ,,Schrottimmobilien" gerade abgeklungen ist, werden den Anlegern schon wieder Immobilien mit 100%-iger Finanzierung und „Vermietungsgarantie“ als Altersvorsorge angeboten. Es finden sich auch immer wieder Banken  welche  diese ganz erheblich überteuerten Immobilien finanzieren. Häufig handelt es sich dabei um Wohnungen, die im Falle des Weiterverkaufes nicht einmal die Hälfte der aufgenommenen Darlehenssumme erbringen.

In vielen Fällen dürfte die finanzierende Bank gegenüber dem Käufer wegen schuldhafter Verletzung ihrer Aufklärungspflicht haften. Die Bank könnte dann keine weiteren Zahlungen auf das Darlehen geltend machen und müsste bereits geleistete Zahlungen rückerstatten. Im Gegensatz dazu könnte sie die Immobilie übertragen erhalten. Grund hierfür könnte sein, dass die Bank über einen so genannten Wissensvorsprung verfügte, der sie zur Aufklärung gegenüber dem Anleger verpflichtet hätte. Oft kann auch festgestellt werden, dass die Bank mit dem Vermittler der Immobilie in so genannter institutionalisierter Weise zusammengearbeitet hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergibt sich daraus die widerlegbare Vermutung, dass die Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch den Vermittler bzw. den Verkäufer über den wahren Wert der Wohnung hatte. Für die Bank wird es in einem Prozess nicht sehr oft gelingen, diese Vermutung zu widerlegen. Für viele geschädigte Anleger gibt es gute Möglichkeiten sich von diesen Schrottimmobilien zu befreien.

Selbsternannte „Finanzexperten“ sammeln bundesweit Milliarden  Euro bei Kleinanlegern ein. Aktuell steht dafür S&K, Infinus und Prokon. Oft sind die Opfer, Menschen die kaum Geld zum Anlegen haben.

Acht Prozent Zinsen mit Windrädern - geht das überhaupt? Mit dieser einfachen Frage begannen Anfang 2013 die beiden Reporter der Zeitung ,,Die Welt" Marc Neller und Lars-Marten Nagel ihre Recherchen zum Itzehoer Windkraftproduzenten Prokon.

Der umtriebige Firmengründer Carsten Rodbertus hatte damals mit dem Versprechen einer ökologischen Kapitalanlage, die gute Zinsen bringt, mehr als eine Milliarde Euro von deutschen Kleinanlegern eingeworben.

S&K, Infinus und Prokon sind wie mit einem Staubsauger über das Land gegangen und haben von Kleinanlegern über 3 Milliarden Euro abgesaugt! Die staatlichen  Aufseher und der mit Steuergeld finanzierte Verbraucherschutz hat diesem Treiben stillschweigend zugesehen. So ist zum Beispiel der Prospekt von Infinus von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, (Bafin) geprüft. Das hat bei den Anlegern natürlich Vertrauen bewirkt. Dass die Bafin den Verkaufsprospekt nur daraufhin prüft ob er den formalen Vorgaben entspricht, wissen die Anleger nicht. Ob die Kunden mit dem Anlagemodell über den Tisch gezogen werden können, wird nicht geprüft.

Eigentlich weiß jeder Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im Anlageprospekt dargestellt werden. Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen angeboten wird  und so manch einer gibt sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage, wie z.B. bei S&K, Infinus oder Prokon, notleidend, läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:  Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.

Im Internet schlägt dann die Stunde der Anlegerschützer und Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln.  Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die notwendige Rechtsberatung?

Da gibt es  Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass Daten, Prognosen,  Verknüpfungen schon immer fehlerhaft sind. Das Extrakt  dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert.  Die armen Anleger werden überflutet mit Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen. Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut und flüchtet in seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch noch umsonst anbietet! - Cui bono?  Die Rechnung kommt später!

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.  Deshalb gilt für alle Betroffenen: Lassen Sie ihre Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit diesem Fall idealer weise vertraut ist prüfen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger werden wegen des großen Zuspruchs meist von mehreren mit der Materie bestens vertrauten Anwaltskanzleien betreut.

Die betroffenen Anleger sollten sich darüber klar sein, dass Ihnen wegen der meist sehr komplizierten Finanzprodukte nur die besten Rechtsanwälte helfen können. Diese ausgewiesenen Experten arbeiten aber nicht zu Billigtarifen sondern zu den gesetzlichen  Gebühren. Bei der Endabrechnung liegt  der betroffene Anleger dann aber meist wesentlich günstiger als bei den Billiganbietern. Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft erhalten  betroffene Anleger von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten unter verantwortungsvollem Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln eine ehrliche Einschätzung von Prozesschancen und –Risiken. Danach kann der Anleger frei entscheiden wie er weiter verfahren möchte.  

Fazit des BSZ eV:

Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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S & K: RÜCKFORDERUNGS-KLAGEN DES INSOLVENZVERWALTERS! ANLEGER WEHREN SICH! FRISTEN BEACHTEN!

In Sachen S & K-Gruppe erreichen zurzeit immer mehr Klagen des Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt betroffene Anleger, in denen diese dazu aufgefordert werden, bereits in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zurückzubezahlen, und zwar inklusive Zinsen und Kosten.

Die Zinsen werden dabei teilweise seit dem 01.08.2013, dem Jahr der Insolvenz, von den Anlegern eingefordert, außerdem die Kosten für die außergerichtliche Rechtsverfolgung.

So können sich die Kosten summieren und teilweise die Hauptforderung erheblich übersteigen. Doch Anleger sollten nicht vorschnell zahlen, sondern umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen, Eile ist hierbei geboten:

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten umgehend durch einen qualifizierten Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht anzeigen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Hierfür gilt gem. § 276 ZPO eine Notfrist von zwei Wochen. Wenn diese Frist verstreicht, dann ergeht bereits ein Versäumnisurteil mit erheblichen Rechtsnachteilen. Also sollten Anleger diese Frist unbedingt einhalten, denn sonst hätte der Insolvenzverwalter bereits sein Ziel erreicht.“

Außerdem sind die Anwälte der Ansicht, dass das Rückforderungsverlangen des Insolvenzverwalters derzeit auf wackeligen Füßen steht, denn:

So argumentiert der Insolvenzverwalter in den Klagen z. B. mit der Anklageschrift oder einem Gutachten einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, um den Beweis zu erbringen, dass lediglich sog. „Scheingewinne“ erzielt worden sein sollen, die u. a. zur Rückforderung gem. § 134 InsO berechtigen sollen.

Dr. Späth hierzu: „Die angeführten Beweismittel des Insolvenzverwalters entsprechen meiner Ansicht nach nicht mehr dem aktuellen Sachstand, denn so hält die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Betrugs gegenüber den beiden Hauptverantwortlichen S & K seit Kurzem gerade nicht mehr aufrecht.

Außerdem ist z. B. erstaunlich, dass er Insolvenzverwalter der anderen S & K-Fonds, Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, bei den von ihm betreuten Fonds auf eine Rückforderung der Ausschüttungen verzichtet.

Dies ist meiner Ansicht nach ein Indiz dafür, dass er die Rechtslage anders einschätzt als sein Kollege.“

Beweispflichtig für seine Behauptungen ist aber der Insolvenzverwalter als Anfechtender, sollte ihm dieser Beweis nicht gelingen, so würden die Klagen dann kostenpflichtig abgewiesen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern, umgehend einen kompetenten Rechtsanwalt mit den Ansprüchen zu betrauen, um sich Frist wahrend gegen die Klage verteidigen zu können.

Außerdem weisen die Rechtsanwälte, die bereits hunderte von Fällen von Insolvenzanfechtungen in der Vergangenheit in diversen anderen Fällen betreut hatten, darauf hin, dass in vielen Fällen oftmals zumindest eine vergleichsweise Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich ist, wodurch die Forderungen oftmals zumindest deutlich reduziert werden können.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.

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Montag, Februar 06, 2017

CFB 161 Schiffsflottenfonds 3: Schadensersatz vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Für die Anleger verlief die Beteiligung am CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 nicht wie erhofft. Schadensersatzansprüche müssen geltend gemacht werden, bevor die Verjährung der Forderungen eintritt.

Der CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in die Containerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS Monaco und MS Martinique. Insgesamt wurden in die beiden Schiffe rund 109 Millionen US-Dollar investiert. Der überwiegende Teil stammte von Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen konnten; der Rest wurde über Fremdkapital finanziert. Nachdem die Beteiligung in den Anfangsjahren für die Anleger erfolgversprechend verlief, machten sich später auch hier die sinkenden Charterraten bemerkbar. In der Folge blieben die Ausschüttungen zunächst teilweise und dann ganz aus.

„Die Aussichten für die Containerschifffahrt sind nach wie vor düster und von einer kurzfristigen Erholung ist derzeit nicht auszugehen. Nach wie vor belasten die bestehenden Überkapazitäten die zu erzielenden Charterraten. Von dieser Entwicklung sind auch die Anleger von Schiffsfonds betroffen, die in den vergangenen Jahren schon viel Geld verloren haben. Anleger des CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 haben aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie rechtzeitig handeln“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Denn die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren muss unbedingt berücksichtigt werden. Da Anleger sich ab März 2007 an dem CFB 161 beteiligen konnten, drohen die ersten möglichen Forderungen schon in Kürze zu verjähren, wenn nicht gehandelt wird.

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als gewinnbringende und auch sichere Geldanlage angepriesen, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Tatsächlich handelt es sich in der Regel aber um spekulative Geldanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Rechtsanwältin Gaber: „Über diese Risiken, z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts, müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen auch aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 161 Schiffsflottenfonds anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CFB 161 Schiffsflottenfonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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