Donnerstag, Februar 09, 2017

DCM FONDS: LG HEILBRONN VERURTEILT FINANZBERATER ZUR ZAHLUNG VON € 60.000,00 SCHADENSERSATZ

Das Landgericht Heilbronn hat in einem aktuellen Urteil (vom 21.12.2016 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Fonds DCM VorsorgePortfolio 1 wegen seines spekulativen Charakters nicht zur Altersvorsorge geeignet ist.

DCM VorsorgePortfolio 1 zur Altersvorsorge empfohlen

Der beklagte Anlageberater hatte für den Kläger, einem selbständigen Heilpraktiker, 2006 ein Altersvorsorgekonzept ausgearbeitet. Der in Geldangelegenheiten konservativ eingestellte Heilpraktiker wollte eine risikoarme und sichere Geldanlage. Im Zuge dessen empfahl der Finanzdienstleister neben zwei weiteren Anlageprodukten eine Beteiligung an dem Fonds DCM VorsorgePortfolio 1 in Höhe von € 60.000,00 als Baustein für die Altersvorsorge.

Bei der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 1 KG handelt es sich um einen Dachfonds mit Blind-Pool-Charakter, der in verschiedene, damals noch nicht konkret bekannte in- und ausländische Immobilienfonds, Schiffsfonds, Private Equity- und Mezzanine Kapitalfonds, Lebensversicherungsfonds-Zweitmarktfonds und regenerative Energien-Fonds investieren wollte.

Hochspekulative Anlagen sind zur Altersvorsorge ungeeignet

Das Landgericht Heilbronn hat in einem Urteil vom 21.12.2016 entschieden, dass es sich bei diesem Dachfonds aufgrund seines Blind-Pool-Charakters in Verbindung mit den beabsichtigten Investitionen, die unter Umständen gar nicht in Sachwerte fließen, um eine hochspekulative Geldanlage handelt. Das Gericht schloss sich dabei der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Auffassung an, dass sich dieser Fonds nicht zur Altersvorsorge eignet. Demzufolge stellte dessen Empfehlung eine fehlerhafte Anlageberatung dar. Deshalb verurteilte das Landgericht den Anlageberater zum Ersatz des entstandenen Schadens.

Das Landgericht Heilbronn folgt damit auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.02.2015 – III ZR 90/14), wonach spekulative Fonds, die nicht ausschließlich in Sachwerte investieren, für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Das Landgericht Heilbronn war außerdem in einem früheren Urteil vom 01.04.2015 (rechtskräftig durch Berufungsrücknahme des Beklagten) in einem vergleichbaren Fall zu dem Ergebnis gekommen, dass der Berater seine Kundin fehlerhaft beraten hatte, weil er einen geschlossenen Fonds des Initiators DCM empfohlen hatte, der zur gewünschten Altersvorsorge nicht geeignet war.

Fazit

Dieses Urteil zeigt, dass Anleger von besonders riskanten geschlossenen Fonds gute Chancen auf Schadensersatz haben, wenn der Fonds im Rahmen einer Anlageberatung zur Altersvorsorge empfohlen wurde. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jacqueline Kröhnert, die das Urteil erstritten hat, erkennt dessen Bedeutung über den Einzelfall hinaus: „Diese Entscheidung zeigt ganz deutlich, dass an Anlageempfehlungen, die eine Versorgungslücke im Alter schließen sollen, strenge Anforderungen zu stellen sind.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig und betreut mehr als 1000 Anleger, denen geschlossene Fonds als Altersvorsorge verkauft wurden. Wenn auch Sie von diesen Erfahrungen und derer Expertise profitieren möchten, melden Sie sich gerne zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM Fonds a.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM-Rendite-Fonds   anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  DCM-Rendite-Fonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

vbut

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter.


Keine Kommentare: