Das Landgericht Heilbronn hat in einem aktuellen Urteil (vom
21.12.2016 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass der Fonds DCM
VorsorgePortfolio 1 wegen seines spekulativen Charakters nicht zur
Altersvorsorge geeignet ist.
DCM VorsorgePortfolio
1 zur Altersvorsorge empfohlen
Der beklagte Anlageberater hatte für den Kläger, einem
selbständigen Heilpraktiker, 2006 ein Altersvorsorgekonzept ausgearbeitet. Der
in Geldangelegenheiten konservativ eingestellte Heilpraktiker wollte eine
risikoarme und sichere Geldanlage. Im Zuge dessen empfahl der
Finanzdienstleister neben zwei weiteren Anlageprodukten eine Beteiligung an dem
Fonds DCM VorsorgePortfolio 1 in Höhe von € 60.000,00 als Baustein für die
Altersvorsorge.
Bei der DCM GmbH & Co. VorsorgePortfolio 1 KG handelt es
sich um einen Dachfonds mit Blind-Pool-Charakter, der in verschiedene, damals
noch nicht konkret bekannte in- und ausländische Immobilienfonds, Schiffsfonds,
Private Equity- und Mezzanine Kapitalfonds,
Lebensversicherungsfonds-Zweitmarktfonds und regenerative Energien-Fonds
investieren wollte.
Hochspekulative
Anlagen sind zur Altersvorsorge ungeeignet
Das Landgericht Heilbronn hat in einem Urteil vom 21.12.2016
entschieden, dass es sich bei diesem Dachfonds aufgrund seines
Blind-Pool-Charakters in Verbindung mit den beabsichtigten Investitionen, die
unter Umständen gar nicht in Sachwerte fließen, um eine hochspekulative
Geldanlage handelt. Das Gericht schloss sich dabei der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Auffassung an, dass sich dieser Fonds
nicht zur Altersvorsorge eignet. Demzufolge stellte dessen Empfehlung eine
fehlerhafte Anlageberatung dar. Deshalb verurteilte das Landgericht den
Anlageberater zum Ersatz des entstandenen Schadens.
Das Landgericht Heilbronn folgt damit auch der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.02.2015 – III ZR 90/14),
wonach spekulative Fonds, die nicht ausschließlich in Sachwerte investieren,
für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Das Landgericht Heilbronn war außerdem
in einem früheren Urteil vom 01.04.2015 (rechtskräftig durch Berufungsrücknahme
des Beklagten) in einem vergleichbaren Fall zu dem Ergebnis gekommen, dass der
Berater seine Kundin fehlerhaft beraten hatte, weil er einen geschlossenen
Fonds des Initiators DCM empfohlen hatte, der zur gewünschten Altersvorsorge
nicht geeignet war.
Fazit
Dieses Urteil zeigt, dass Anleger von besonders riskanten
geschlossenen Fonds gute Chancen auf Schadensersatz haben, wenn der Fonds im
Rahmen einer Anlageberatung zur Altersvorsorge empfohlen wurde. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Jacqueline Kröhnert, die das Urteil erstritten hat,
erkennt dessen Bedeutung über den Einzelfall hinaus: „Diese Entscheidung zeigt
ganz deutlich, dass an Anlageempfehlungen, die eine Versorgungslücke im Alter
schließen sollen, strenge Anforderungen zu stellen sind.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte
ist seit vielen Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig und betreut mehr
als 1000 Anleger, denen geschlossene Fonds als Altersvorsorge verkauft wurden.
Wenn auch Sie von diesen Erfahrungen und derer Expertise profitieren möchten, melden
Sie sich gerne zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM Fonds a.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten
Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.-
Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
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Interessengemeinschaft DCM-Rendite-Fonds
anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
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Interessengemeinschaft DCM-Rendite-Fonds können kostenlos und
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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