Wie bereits gemeldete, beantragt die Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan `08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG anscheinend vermehrt Mahnbescheide gegen ihre Anleger. Anscheinend sollen auf diesem Wege ausstehende Einlagen eingenommen werden.
Bei der GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG
& Co. KG handelt es sich um eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der
sich Privatpersonen als Anleger über eine Treuhänderin beteiligen konnten.
Unternehmensgegenstand sollte nach Informationen des Emissionsprospekts die
Investition in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene
Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds sein.
Überdurchschnittliche Erträge sollten hierbei nach den Darstellungen des
Emissionsprospekts dadurch erwirtschaftet werden, dass die Investitionen neben
dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten
(Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen
können.
Die Einlage konnte entweder sofort oder in Form eines
Ratensparplans gezeichnet werden. Insbesondere bei den Ratensparplänen wurden
teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet,
die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30
Jahren bespart werden sollten.
Vielen Anlegern war bei Zeichnung jedoch nicht bewusst, dass
sie nach handelsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich vom ersten Tag in voller
Höhe der Zeichnungssumme haften. Daher haben viele Anleger – auch aus
Unkenntnis über die rechtliche Lage – in den letzten Jahren die monatlichen
Überweisungen an GarantieHebelPlan ’08 eingestellt, nachdem sich negative
Pressemitteilungen über die wirtschaftliche Entwicklung von GarantieHebelPlan
’08 gemehrt hatten.
Wie sollen Anleger nun auf einen Mahnbescheid reagieren?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen nach wie vor,
unmittelbar anwaltlichen Rat aufzusuchen, wenn Anleger einen Mahnbescheid
erhalten haben. Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid
erheben, ergeht ein vollstreckbarer Titel (sogenannter
„Vollstreckungsbescheid“) gegen die Anleger, aus dem ohne Weiteres die
Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Die BSZ e.V. Rechtsanwälte beraten bereits eine Vielzahl
geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der
Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten die Rechtsanwälte bereits
geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen
Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu
machen. Hierbei haben die Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten
geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen
konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08
geschlossen werden.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft der Garantie Hebel Plan Fonds
anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Garantie Hebel Plan Fonds können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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