Wie eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei meldet, beantragt die Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG anscheinend zwischenzeitlich vermehrt Mahnbescheide gegen ihre Anleger. Anscheinend sollen auf diesem Wege ausstehende Einlagen eingenommen werden.
Bei der GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG
& Co. KG handelt es sich um eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der
sich Privatpersonen als Anleger über eine Treuhänderin beteiligen konnten.
Unternehmensgegenstand sollte nach Informationen des Emissionsprospekts die
Investition in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene
Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds sein.
Überdurchschnittliche Erträge sollten hierbei nach den Darstellungen des
Emissionsprospekts dadurch erwirtschaftet werden, dass die Investitionen neben
dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten
(Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen
können.
Die Einlage konnte entweder sofort oder in Form eines
Ratensparplans gezeichnet werden. Gerade bei den Ratensparplänen wurden
teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet,
die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30
Jahren bespart werden sollten.
Vielen Anlegern war bei Zeichnung jedoch nicht bewusst, dass
sie nach handelsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich vom ersten Tag in voller
Höhe der Zeichnungssumme haften. Daher haben viele Anleger – auch aus
Unkenntnis über die rechtliche Lage – in den letzten Jahren die monatlichen
Überweisungen an GarantieHebelPlan 08 eingestellt, nachdem sich negative
Pressemitteilungen über die wirtschaftliche Entwicklung von GarantieHebelPlan
08 gemehrt hatten.
Wie sollen Anleger nun
auf einen Mahnbescheid reagieren?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen, unmittelbar
anwaltlichen Rat aufzusuchen, wenn Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben.
Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein
vollstreckbarer Titel (sogenannter „Vollstreckungsbescheid“) gegen die Anleger,
aus dem ohne Weiteres vollstreckt werden kann.
„Rechtlicher Rat sollte hier sofort eingeholt werden, da
ansonsten ein Vollstreckungsbescheid ergeht,“ so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin
Aylin Pratsch.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten bereits eine
Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen
Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten die Rechtsanwälte
bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem
gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft
geltend zu machen. Hierbei haben die Rechtsanwälte
auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08
erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der
GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan Fonds anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan
Fonds können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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