In Sachen Lange Vermögensberatung GmbH ist der BSZ e. V. Vertrauenskanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner ein nennenswerter Erfolg vor dem Landgericht München gelungen:
Die 23. Zivilkammer des Landgerichts München verurteilte die Lange Vermögensberatung GmbH zum Schadenersatz in Höhe von ca. EUR 150.000,00.
Mit Urteil vom 15.04.2015 sah es das Landgericht München als erwiesen an, dass die Lange Vermögensberatung GmbH bezüglich zahlreicher vom Anleger gezeichneter Schifffondsbeteiligungen zum Schadenersatz zu verurteilen ist. Auch gab das Landgericht München mehreren Feststellungsanträgen des Klägers statt, wonach dieser von wirtschaftlichen Schäden aus einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter z. B. im Hinblick auf die §§ 171, 172 Abs. 4 HGB und aus den sonstigen steuerlichen Schäden, freizustellen ist.
Der Kläger hatte in den Jahren 2004 bis 2008 zahlreiche Schifffondsbeteiligungen über die Lange Vermögensberatung GmbH aus München erworben. Es handelte sich hierbei um Beteiligungen an der MS Silver Bay, einem SAG Fonds, einen Bulker Flottenfonds, den HT Flottenfonds IV, die MS Gustav Schulte sowie um eine Beteiligung an der MS Pargo.
Im Zusammenhang mit der Vermittlung und Beratung hatte der Kläger zahlreiche Werbeflyer und Kurzexposés erhalten. Streitig blieb, wann der Kläger die umfassenden Emissionsprospekt erhielt. Hierauf kam es aber nach der Auffassung des LG München auch nicht an! Das Landgericht München ist der Auffassung, dass ein Großteil der geltend gemachten Schadenersatzansprüche begründet ist, da die Lange Vermögensberatung GmbH ihren Anlagevermittlungsvertrag/Auskunftsvertrag verletzt hat. Das Landgericht München würdigt zwar, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung auch über die rechtzeitige Überreichung des Prospektes erreicht werden kann, was jedoch keinen Freibrief für den Berater und Vermittler darstellt, gegenteilige Angaben zu mache. Setzt man jedoch im Rahmen der zahlreichen Werbeschreiben einen massiven Anreiz, sich an der Fondsgesellschaft zu beteiligen, kann hierin eine Verletzung des Auskunfts- und Vermittlungsvertrages liegen.
Das Landgericht München kam zu dem Ergebnis, dass die hier im Vorfeld der Zeichnungen überreichten Werbeaussagen unzutreffend waren und somit keine hinreichende Aufklärung über die wesentlichen Risiken erfolgte. Insbesondere stützte das Landgericht seine Überlegungen darauf, dass in den Werbeflyern unzutreffende und zumindest irreführende Ausführungen zu Sicherheit der Beteiligungen gemacht wurden. Auch erfolgte durch die Lange Vermögensberatung GmbH keine Richtigstellung. Überwiegend wurde im Rahmen der Urteilsgründe darauf abgestellt, dass fehlerhafte Angaben zur sogenannten Veräußerbarkeit der Anlage gemacht wurden, welche auch irreführend waren. Auch wurde die Sicherheit der Fondsbeteiligungen unzutreffend dargestellt. Die Lange Vermögensberatung GmbH war daher zum Schadenersatz bezüglich zahlreicher der gezeichneten Schifffondsbeteiligungen zu verurteilen.
Dieses Urteil dürfte für Anleger, welche ihre Schifffondsbeteiligungen über die Lange Vermögensberatung GmbH erworben haben, von maßgebender Bedeutung sein, da die Lange Vermögensberatung GmbH im Rahmen ihrer Vermittlungs- und Beratungstätigkeit überwiegend mit Werbeschreiben und den vom Landgericht München als fehlerhaft angesehenen Werbeflyern gearbeitet hat. Aufgrund des Umfangs der Vermittlungstätigkeit der Lange Vermögensberatung GmbH dürften 100 Anleger betroffen sein. Aufgrund dieses maßgebenden Urteils des Landgerichts München sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Angaben in den Werbeschreiben und Werbeflyern der Lange Vermögensberatung GmbH zustehen.
Der BSZ hat daher die Interessengemeinschaft ,,Lange Vermögensberatung GmbH / Schadenersatz" gegründet. Aufgrund des oben benannten Urteils des Landgerichts München bestehen gute Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten. Es wird darauf hingewiesen, dass Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Geschädigte Anleger sollten sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend informieren und beraten lassen. Die Verfolgung berechtigter Ansprüche und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kann allerdings mit erheblichen Schwierigkeiten und vielen Risiken verbunden sein und jahrelang dauern. Das geht ins Geld. Mit Hilfe der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft haben die Kläger die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können somit alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Die Kläger haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lange Vermögensberatung GmbH. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage am 23.04.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen, insbesondere durch eine etwaige Berufung, können die Sach- und Rechtslage verändern.
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