Vorwürfe gegen die ,,Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung" BWF-Stiftung immer ungeheuerlicher: Waren 95 % des Goldes nur Falschgold? Eile ist geboten- Betroffene müssen umgehend handeln!
Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurden in der vergangenen Woche 120 Polizeibeamte und fünf Sonderermittler der Finanzaufsicht im Einsatz, um die Geschäftsunterlagen des Gold-Anbieters ,,BWF Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung" zu beschlagnahmen. Bei dieser Razzia hatte das Landeskriminalamt Berlin in der vergangenen Woche auch die Geschäftsräume der BWF durchsuchen lassen.
Es wird bereits gegen zehn Personen ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Anlagebetrugs, bis zu 6.500 Anleger sollen betroffen sein.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde eingeschaltet und hat bereits die Rückabwicklung des Einlagegeschäfts der BWF-Stiftung angeorndet wegen der fehlenden Erlaubnis der BWF-Stiftung zur Durchführung solcher Geschäfte.
Die Berliner BWF-Stiftung, bei der es sich offensichtlich, wie der BSZ e.V. berichtete, um gar keine echte Stiftung handelt, hatte seit dem Jahr 2011 vor allem auch sicherheitsorientierten Anlegern sog. ,,Goldsparverträge" angeboten.
Inzwischen werden noch deutlich schlimmere Vorwürfe gemacht: Der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwalt Martin Steltner, hat laut der Publikation ,,Die Stiftung" (www.die -stiftung.de) vom 04.03.2015 angegeben, dass von den vier Tonnen BWF-Gold nach erster Einschätzung lediglich 200 Kilogramm echt sein sollen, und somit nur ca. 5 % des insgesamt bei der Razzia vergangene Woche sichergestellten Metalls.
Der BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,,Sollten sich diese ungeheuerlichen Vorwürfe bestätigen, wäre dies ein Schlag ins Gesicht für die Anleger, Betroffene sollten nicht länger warten, sondern umgehend ihre Ansprüche prüfen."
1. Ansprüche gegen die BWF-Stiftung und die Verantwortlichen selbst
In Betracht kommen dabei vor allem, neben eventuellen Ansprüchen in einem möglichen Insolvenzverfahren, Ansprüche gegen die Verantwortlichen selbst: ,,Sollte sich das betrügerische Verhalten bestätigen, so würden diese, neben der BWF selbst, persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen haften".
2. Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage
In vielen Fällen wurden die Anlagen bei der ,,BWF-Stiftung" wohl Anlegern von Vermittlern vermittelt. Diese schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung und insbesondere auch eine Plausibilitätsprüfung der vermittelten Anlage. Es bestehen Zweifel, ob diese Plausibilitätsprüfung der ,,BWF-Stiftung" von den Vermittlern ordnungsgemäß durchgeführt wurde. ,,Oftmals dürften sich daher, sofern sich die Vorwürfe bestätigen, gegen die Vermittler Ansprüche geltend machen lassen, wobei natürlich immer die Vollstreckungsmöglichkeiten hierfür geprüft werden müssten," so Dr. Späth.
3. Arrestierung in Vermögen/Gold
Auch sollten Betroffene mögliche Arrestierungen prüfen lassen, Dr. Späth hierzu:
,,Da die Staatsanwaltschaft offensichtlich inzwischen Gold sicher gestellt hat, sollten Betroffene unbedingt auch über eine vorläufige Sicherung ihrer Ansprüche in einem möglichen Arrestverfahren nachdenken. Dabei sollten Anleger berücksichtigen, dass die Arrestierung nicht automatisch vorgenommen wird, sondern jeder einzelne Anleger hierzu einen ,,Titel", z.B. in Form eines Arrestbeschlusses erwirken muss.
Da wohl nur ca. 5 % des sicher gestellten Goldes echt sein sollen, könnte eine Arrestierung des echten Goldes für Anleger oberste Priorität haben, denn Betroffene sollten bedenken, dass im Arrestverfahren immer das sog. ,,Prioritätsprinzip" gilt, d.h., wer zuerst kommt, ,,mahlt zuerst". Anleger, die ggf. keine Arrestierungen durchführen, könnten somit leider, sofern keine anderen Vermögenswerte ausfindig gemacht werden, komplett leer ausgehen."
Fazit: Betroffene sollten also umgehend handeln, um keine wertvolle Zeit zu verlieren, und das weitere Verfahren genau beobachten, um im richtigen Moment die geeigneten Maßnahmen ergreifen zu können.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth überraschen die Vorwürfe jedenfalls nicht: ,,In den letzten Jahren haben viele Anbieter versucht, aus dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Anleger vor allem nach der Finanzkrise Kapital zu schlagen und insbesondere Gold als ,,sicherer Hafen" wurde hierfür den Anlegern schmackhaft gemacht und als sehr werthaltig angepriesen. Leider waren bei den Anbietern dabei auch zahlreiche ,,schwarze Schafe", ich erwarte daher, dass in der nächsten Zeit noch zahlreiche weitere betrügerische Anbieter auffliegen werden."
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.03.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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