Bereits zum Jahresschluss 2014 hat bisheriger Charterer sein Kreuzfahrtschiff ,,MS Astor" verkauft, nachdem jener Schifffonds bereits insolvent gegangen war. ,,Geprellte Anleger profitieren vom Verkauf aber wahrscheinlich nicht. Sie müssen mit erheblichen Verlusten rechnen.", glaubt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Bereits Anfang November 2014 wurde vorm Amtsgericht Bremen ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegenüber der Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG MS Astor eröffnet (Az.: 517 IN 23/14).
,,Trotz eines Verkaufs des Kreuzfahrtschiffes müssen Anleger finanzielle Verluste einplanen, weil man nun auch keine Einnahmen mehr mittels Schiffsbetriebs erzielen kann. Somit ist eine Rettung des Fonds eigentlich nicht mehr möglich.", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Anleger sollten sich nun im Zweifelsfall hinsichtlich eines weiteren Vorgehens von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Möglicherweise stehen ihnen nämlich Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zu. Anlageberater müssen Anleger im Beratungsgespräch nämlich umfangreich über sämtliche Risiken einer Anlage aufklären.
Anleger bekommen mit ihrer Investition nämlich eine unternehmerische Beteiligung, welche erhebliche Risiken, beispielsweise ein Totalverlustrisiko hinsichtlich allen investierten Kapitals, birgt. Eine mit einem Totalverlustrisiko behaftete Anlage sollte man somit nicht für eine geplante Altersvorsorge nutzen.
,,Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche gegeben sein.", so der Rechtsanwalt. Solche Ansprüche können auch entstehen, wenn eine Bank bei einer Beratung mögliche Rückvergütungen - sogenannte ,,Kick-Back-Zahlungen" - gegenüber einem Anleger nicht offenlegt. Ein Provisionsinteresse einer Bank könnte nämlich mit Anlageinteressen eines Anlegers einen Interessenkonflikt entstehen lassen.
Anleger sollten sich somit von einem Anwalt ihres Vertrauens über mögliche Ansprüche beraten lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Premicon MS Astor. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Bereits Anfang November 2014 wurde vorm Amtsgericht Bremen ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegenüber der Premicon Hochseekreuzfahrt GmbH & Co. KG MS Astor eröffnet (Az.: 517 IN 23/14).
,,Trotz eines Verkaufs des Kreuzfahrtschiffes müssen Anleger finanzielle Verluste einplanen, weil man nun auch keine Einnahmen mehr mittels Schiffsbetriebs erzielen kann. Somit ist eine Rettung des Fonds eigentlich nicht mehr möglich.", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Anleger sollten sich nun im Zweifelsfall hinsichtlich eines weiteren Vorgehens von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Möglicherweise stehen ihnen nämlich Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zu. Anlageberater müssen Anleger im Beratungsgespräch nämlich umfangreich über sämtliche Risiken einer Anlage aufklären.
Anleger bekommen mit ihrer Investition nämlich eine unternehmerische Beteiligung, welche erhebliche Risiken, beispielsweise ein Totalverlustrisiko hinsichtlich allen investierten Kapitals, birgt. Eine mit einem Totalverlustrisiko behaftete Anlage sollte man somit nicht für eine geplante Altersvorsorge nutzen.
,,Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche gegeben sein.", so der Rechtsanwalt. Solche Ansprüche können auch entstehen, wenn eine Bank bei einer Beratung mögliche Rückvergütungen - sogenannte ,,Kick-Back-Zahlungen" - gegenüber einem Anleger nicht offenlegt. Ein Provisionsinteresse einer Bank könnte nämlich mit Anlageinteressen eines Anlegers einen Interessenkonflikt entstehen lassen.
Anleger sollten sich somit von einem Anwalt ihres Vertrauens über mögliche Ansprüche beraten lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Premicon MS Astor. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. 03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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