Dienstag, März 03, 2015

Ex-Hypo wird abgewickelt. Den Hypo-Gläubigern droht eventuell die Nachzahlung! Österreich gibt der Heta Asset Resolution AG Medienberichten vom heutigen Tage zufolge (z.B: ,,Die Welt" vom 02.03.2015) kein weiteres Geld mehr. Damit droht die Gefahr, dass die Anleihegläubiger nach den neuen Richtlinien der Europäischen Union die Verluste mitzutragen haben.

Die Vorgängerinstitution Hypo Alpe Bank International AG ist 2009 verstaatlicht worden nachdem sie wegen notleidender Kredite im südeuropäischen Raum in Schieflage geraten war und Anteilseigner wie die Bayerische Landesbank ausstiegen. Ein Großteil ihrer Schulden wurde dabei vom österreichischen Bundesland Kärnten garantiert, einem ehemaligen Eigentümer der Hypo Alpe.

Die Regierung in Wien hat nun beschlossen, der Heta keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung zu stellen. Demnach wird die Heta bis inklusive 31. Mai 2016 keine Schulden bezahlen, davon betroffen sind auch die Anleihen mit ca. 1 Milliarde Euro, die am 6. und 20. März fällig werden.

Insgesamt betroffen sein sollen 9,8 Mrd. Euro an ausstehenden Anleiheverbindlichkeiten. Nachrangkapital und Schuldscheindarlehen. Grund dafür soll sein, dass die bei der Heta durchgeführte Asset Review von PwC und Alvarez einen riesigen Abschreibungsbedarf zutage befördert haben soll, der Korrekturbedarf soll zwischen 5,1 bis 8,7 Milliarden Euro betragen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,,Es könnten auch die Gläubiger wie die Anleihegläubiger zur Kasse gebeten werden, auch könnten die vom Land behafteten Forderungen beschnitten werden. Anleihegläubiger sollten ihre Rechte prüfen bzw., ob hier gegebenenfalls Ansprüche geltend gemacht werden könnten.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Heta. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. 03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drspä

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