Dienstag, Oktober 28, 2014

MM Münchner Maklerservice GmbH zur Zahlung von 80.000,00 Euro verurteilt

MM Münchner Maklerservice GmbH (vormals Peschelanger 3-Beteiligungsgesellschaft mbH) zur Zahlung von 80.000,00 Euro verurteilt. Beschluss über Verlängerung der Laufzeit der Inhaber-Teilschuldverschreibungen (Serie I/2012) nichtig.


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht München I die MM Münchner Maklerservice GmbH (vormals Peschelanger 3-Beteiligungsgesellschaft mbH) zur Zahlung von 80.000,00 Euro verurteilt. Gleichzeitig hat das Landgericht München I festgestellt, dass der in der Versammlung der Gläubiger der von der MM Münchner Maklerservice GmbH gegebenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Serie I/2012 gefasste Beschluss hinsichtlich der Verlängerung der Laufzeit auf 18 Monate nichtig ist.

Der von der Kanzlei vertretene Kläger machte einen Rückzahlungsanspruch aus dem Erwerb von Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegen die MM Münchner Maklerservice GmbH geltend. Die Beklagte verteidigte sich mit dem Argument, auf einer Gläubigerversammlung sei die Verlängerung der Laufzeit der streitgegenständlichen Inhaber-Teilschuldverschreibungen gefasst worden.

Vor Gericht vertrat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB die Ansicht, dass dieser Beschluss weder wirksam gefasst, noch ordnungsgemäß bekanntgemacht, noch wirksam vollzogen wurde und bezog sich dabei auf das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen.

Mit Urteil vom 27.10.2014 verurteilte das Landgericht München I nunmehr die Beklagte zur Zahlung von 80.000,00 Euro zzgl. vorgerichtlicher Kosten und stellte gleichzeitig fest, dass der streitgegenständliche Beschluss über die Verlängerung der Laufzeit nichtig ist.

,,Dieses Urteil zeigt über den konkreten Fall hinaus, dass es sich für Erwerber von Inhaber-Teilschuldverschreibungen lohnen kann, in Gläubigerversammlungen gefasste Beschlüsse, an deren Fassung der Erwerber nicht unmittelbar beteiligt war, von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen und möglicherweise dagegen vorzugehen", erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffen Liebl.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MM Münchner Maklerservice GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Schiffsfonds: Rückforderung der Ausschüttungen oft unzulässig.

Durch die anhaltende Krise der Schifffahrt sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Um die Fonds zu retten, fordern Emissionshäuser in vielen Fällen von den Anlegern bereits erhaltene Auszahlungen zurück. ,,Oft genug ist diese Forderung jedoch nicht rechtmäßig. Daher sollten Anleger die Ausschüttungen nicht so ohne weiteres zurückzahlen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits am 12. März 2013 bei zwei Dr. Peters-Schiffsfonds entschieden, dass die Rückforderung von Ausschüttungen unzulässig sei. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Rückforderung von Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger verständlich geregelt sein müsse. Rechtsanwalt Staudenmayer: ,,Für die Anleger muss klar ersichtlich sein, dass es sich bei den gewährten Ausschüttungen nur um Darlehen gehandelt hat, und dass diese unter bestimmten Umständen von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden können."

Die Rechtsprechung des BGH hatte durchaus Signalwirkung und lässt sich auf viele weitere Schiffsfonds anwenden. So entschied das Landgericht Hamburg im Januar 2014 bei vier Hansa Treuhand Schiffsfonds ebenfalls, dass die Rückforderung der Ausschüttungen nicht zulässig sei. Auch hier hatte man sich darauf berufen, dass die Ausschüttungen nur als unverzinsliche Darlehen gewährt wurden, und nun zurückverlangt werden könnten, da das Gesellschaftskonto kein entsprechendes Guthaben aufweise. Das LG Hamburg wies die Klage auf Rückzahlung jedoch mit der Begründung ab, dass die entsprechenden Passagen im Vertrag nicht eindeutig und für den Anleger unverständlich seien. ,,Interessant ist auch, dass in der Urteilsbegründung auf den allgemeinen Sprachgebrauch hingewiesen wurde. Demnach werden ,,Ausschüttungen" mit dem Wortsinn allgemein so verstanden, dass es sich eben um Auszahlungen handelt, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen", so  der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Das LG Hamburg lehnte sich in seiner Rechtsprechung an die Urteile des BGH an. ,,Es ist davon auszugehen, dass sich diese Rechtsprechung auch auf viele andere Schiffsfonds anwenden lässt. Daher sollten Anleger Ausschüttungen nicht einfach zurückzahlen, sondern erst prüfen lassen, ob die Rückforderung nach dem Gesellschaftsvertrag gerechtfertigt ist. Gegebenenfalls können auch bereits an den Fonds zurückgezahlte Ausschüttungen wiederum von den Fondsgesellschaften zurückverlangt werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

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Immer mehr geschädigte Kapitalanleger resignieren wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten.

Anlegerschutz bedeutet auch, sich massiv - auch gegen scheinbar übermächtige Gegner- zu wehren. Damit dies für die Betroffenen nicht zu einem unwägbaren finanziellen Abenteuer wird, ist die Einschaltung eines Prozessfinanzierers oft der geeignete Weg sein Recht doch durchzusetzen. 


Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten

Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren. Für die Betroffenen ist die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts ein Muster ohne Wert, denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Tatsächlich ist es so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat. Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur seine Forderung sondern hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, kann man leer ausgehen wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner.

Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V. Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne Risiko!

Viele Geschädigte können und wollen keine finanziellen Risiken mehr auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke. Das ist aber nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Weg..

Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung. Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.
Bevor eine Annahme eines Falles durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der Gesellschaft eingehend geprüft. Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen, werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt. Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.
Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft!

Der Kunde hat nicht das geringste Risiko.

Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem beigetriebenen Betrag.

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Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beizutreten.

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Montag, Oktober 27, 2014

Gläubigerversammlung der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts  beim ,,Traumschiff".


Die Beteiligungsgesellschaft MS Deutschland hat am 08.10.2014 eine Gläubigersammlung durchgeführt. Hierbei wurden Informationen bekannt, die die Vermutung nahelegen, dass der Emissionsprospekt der MS Deutschland fehlerhaft sein könnte.

Von der möglichen Fehlerhaftigkeit des Prospekts betroffen sind insbesondere die Anleihegläubiger des ,,Traumschiffs". Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft, die in der Öffentlichkeit als ,,Das Traumschiff" bekannt ist, hatte im Dezember 2012 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu 60 Millionen Euro und einer fünfjährigen Laufzeit emittiert (ISIN DE000A1RE7V0).

Der Plan ging für die Anleihegläubiger, denen ein jährlicher Zins von 6,75 % zugesagt worden war, allerdings nicht auf. Der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft gelang es nicht, ausreichend Gewinne zu erwirtschaften, sodass die Auszahlung für Dezember 2014 ausfallen soll. Zugleich war auch von einer anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage die Rede.

,,Wir bewerten die Zukunftsaussichten für die Anleihegläubiger daher als alles andere als positiv. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Frage der Rückzahlung der Anleihe an die Gläubiger", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.

Die Rechtsanwälte prüfen daher, inwiefern Rückabwicklungsansprüche geltend gemacht werden können. Insbesondere Prospektverantwortliche kommen hier im Rahmen von Schadensersatzansprüchen in Betracht, da der Emissionsprospekt fehlerhaft sein könnte. Denn in dem Emissionsprospekt wird der Wert der MS Deutschland mittels eines Verkehrswertgutachtens auf ca. 100 Millionen US-Dollar festgelegt. Dieser Wert des Schiffes als Sicherheit in Form einer Schiffshypothek ist von zentraler Bedeutung für die Bewertung durch die Anleihegläubiger.

,,Wie nun aber in der Gläubigerversammlung offenbar wurde, gibt es anscheinend für die MS Deutschland aktuell keine Kaufinteressenten. Auch der Wert des Schiffes scheint demnach -  je nachdem, ob man von dem Schrott- oder Verkaufspreis ausgeht - bei maximal 10 Millionen Euro zu legen. Dies, obwohl noch Ende 2013 weiterhin ein Wert i.H.v. EUR 100 Millionen Euro publiziert wurde", so Rechtsanwalt Luber weiter. ,,Da sich der Wert des Schiffes in wenigen Monaten kaum um 90 % reduziert haben kann, spricht unseres Erachtens nach viel dafür, dass der Wert der MS Deutschland in dem Anleiheprospekt als deutlich zu positiv angegeben wurde."

Hieraus können sich Rückabwicklungsansprüche für die Anleger ergeben. Denn einem Verkaufsprospekt kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihe/MS Deutschland". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Golden Gate GmbH stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Vorgehen gegen Rating Agentur.  Die Immobilienentwicklungsgesellschaft Golden Gate hat am 08.10.2014 einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München gestellt (Az. 1503 IN 3140/14).  Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Bierbach bestellt,  Verfügungen der Golden Gate GmbH sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Von der Insolvenz betroffen sind insbesondere die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH  betroffen. Die Gesellschaft hatte im Dezember 2011 Schuldverschreibungen mit einem Volumen von 30 Millionen Euro emittiert (ISIN DE000A1KQXX), um mit den eingesammelten Geldern u.a. die Grundstücksgeschäfte zu finanzieren.

Der Plan ging allerdings nicht auf. Der Golden Gate GmbH gelang es nicht, Projektentwicklungen von ehemaligen Bundeswehrkrankenhäusern in Leipzig und Amberg rechtzeitig zu veräußern.

,,Der Insolvenzverwalter macht nun zwar gegen den Geschäftsführer der Golden Gate GmbH, Herrn Uwe Rampold, Ansprüche geltend, da dieser der Golden Gate GmbH als Emittentin ein persönliches Patronat gegeben hatte. Darin verpflichtete sich Herr Rampold gegenüber der Golden Gate GmbH für den Fall, dass die Golden Gate GmbH nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Zahlung des Anleihezinses oder zur Rückzahlung der Anleihe verfügt, die Gesellschaft bei Fälligkeit auf erstes Anfordern mit den für die Anleihenbedienung und -rückzahlung erforderlichen liquiden Mitteln auszustatten. Es ist allerdings sehr zweifelhaft, ob Herr Uwe Rampold persönlich in der Lage sein wird, seiner Verpflichtung aus dem Patronat vollumfänglich nachzukommen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen daher, inwiefern Schadensersatzansprüche gegen weitere solvente Anspruchsgegner geltend gemacht werden können. Insbesondere Prospektverantwortliche kommen hier in Betracht, da der Emissionsprospekt wegen der fraglichen Solvenz der Patronatserklärung fehlerhaft sein könnte.

,,Somit können nach Bewertung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung bestehen. Denn einem Verkaufsprospekt kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Golden Gate GmbH beizutreten.

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Freitag, Oktober 24, 2014

Garantie Hebel Plan '08 - Droht nach der schriftlichen Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft nun der Totalverlust?

Die Anleger des Garantie Hebel Plan '08 sind nach wie vor verunsichert, wie es mit ihrer Beteiligung weiter geht. Wie Anleger berichten, hat auch die neue Fondsgeschäftsführung, die Edelweiss Management GmbH, mitgeteilt, dass die finanzielle Lage der Beteiligungsgesellschaft kaum nachvollziehbar ist und daher weiterhin Ungewissheit darüber besteht, was mit den Geldern der Anleger geschehen ist.


Hintergrund der prekären Lage der Garantie Hebel Plan '08 dürfte sein, dass die S&K Gruppe in 2012 die CIS Deutschland AG erworben und damit auch Zugriff auf das Vermögen der Garantie Hebel Plan-Fonds erhalten hat. Nach Presseberichten stehen die inzwischen inhaftierten Manager Marc Christian Schraut und Daniel Fritsch im Zusammenhang mit den verschwundenen Geldern der Anleger.

Darüber hinaus deuten die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bezüglich Herrn Daniel Shahin, der die frühere Vertriebsgruppe CARPEDIEM geleitet hat, darauf hin, dass auch er Gelder in einem sechs- bis siebenstelligen Betrag veruntreut haben dürfte, wie vereinzelten Presseberichten zu entnehmen ist.

Ein Eintritt des Totalverlusts steht daher durchaus zu befürchten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt daher bereits mehrere Anleger sowohl gegen die Berater als auch gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft und macht für diese Schadensersatzansprüche im Klagewege geltend.

Geschädigten Anlegern, die sich unzureichend aufgeklärt fühlen, wird daher empfohlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und überprüfen zu lassen, ob sie hinsichtlich der Risiken der Beteiligung an der Garantie Hebel Plan '08korrekt beraten und aufgeklärt wurden.

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FlexLife Capital AG - Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 14.10.2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FlexLife Capital AG eröffnet.


Welche Auswirkungen hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Ansprüche der Kunden der FlexLife Capital AG?

Zwar führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dazu, dass die Zwangsvollstreckungen in das Vermögen der FlexLife Capital AG nicht mehr möglich sind. Stattdessen besteht für die Kunden der FlexLife Capital AG nun aber die Möglichkeit, ihre Forderungen innerhalb der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist zur Insolvenztabelle anzumelden.

Betroffenen Kunden der FlexLife Capital AG, sollten sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, die die geschädigte Kunden hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auch im Insolvenzverfahren gegen die FlexLife Capital AG berät.

Außerdem sollten betroffene Kunden, sofern Sie bei dem Verkauf ihrer Versicherung beraten wurden, auch immer Schadensersatzansprüche gegen ihren Berater prüfen lassen, sofern sie sich nicht hinreichend aufgeklärt fühlen. Denn mögliche Ansprüche gegen die jeweiligen Berater sind von dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FlexLife Capital AG nicht betroffen und können deshalb nach wie vor durchgesetzt werden.

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Prozessfinanzierung: Damit der Rechtsschutz des Bürgers nicht mit der Kostenkeule erschlagen wird!

Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.


Die Anlagebetrüger dagegen, die Millionen ergaunert haben, kommen oft mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn nicht sind sie nicht selten nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben während die Betrogenen keine Aussicht auf Entschädigung haben.

Bei jedem Anlageskandal zeigt sich erneut, dass es einen wirksamen Verbraucherschutz für Anleger in Deutschland faktisch nicht gibt.

Die wenigsten der dem BSZ® e.V. persönlich bekannten  Anleger, hatten Interesse an einer spekulativen Geldanlage. Die Anleger wollten eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Mehr nicht! Viele Bankberater und Mitarbeiter von Finanzvertrieben  empfahlen trotzdem die höchst spekulativen Schiffs- oder Medienfonds. Zudem unterließen Anlagevermittler oft den zwingend erforderlichen Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil oder sogar vollständig verloren gehen kann.

Da ist doch die Frage erlaubt wie es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute für Banken und Sparkassen  tätig sind und über Jahre hinweg sehenden Auges Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von Risiken nichts wissen?  Nach den dem BSZ® e.V. vorliegenden Informationen geschädigter Anleger, vermittelten die Berater ihren Kunden den Eindruck  es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit  eines Totalverlustrisikos wurde bewusst verschwiegen  oder kleingeredet. Es ist lebensfremd anzunehmen,  dass Kleinanleger  Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können.  Die Geschädigten die sich bei einer der BSZ® Interessengemeinschaften angemeldet haben bestätigen diese These.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann trotz ihrer Aufsichtspflicht Anleger offenbar  nicht in dem erforderlichen Umfang vor Kapitalverlusten schützen. So konnte zum Beispiel das Skandalunternehmen Phoenix jahrelang im Kreditgeschäft und Wertpapierhandel gegen das Gesetz verstoßen und Anleger abzocken ehe die Aufsicht einschritt.

Es wird berichtet, dass Bafin und Bundesbank schon 2010 Unstimmigkeiten in den Infinus Bilanzen festgestellt haben. Durch die Aufdeckung des kriminellen "Provisionskarussells" haben die Aufseher demnach bereits drei Jahre vor Bekanntwerden der Ungereimtheiten jene Provisionsabsprachen entlarvt, mit denen die Infinus-Manager laut Staatsanwaltschaft die Bilanzen aufgehübscht haben. Trotzdem wurde diesem kriminellen Treiben von der Bafin kein Ende bereitet. Dadurch  hat man die Verbraucher noch Jahre ins offene Messer laufen lassen. Man hat billigend in Kauf genommen, dass viele Menschen einige Jahre lang ihr teilweise sauer erspartes Geld zum Fenster hinausgeworfen haben.

Dem BSZ® ist bekannt, dass die Kostensituation für viele Betroffene zu einer Hürde geworden ist Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Da ist auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Da die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ® e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Betroffene haben oft auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt.

Für den Fall, dass die vorprozessualen Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sind, ist selbstverständlich kein Erfolgshonorar zu bezahlen.

Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie in der Regel 15-25% (maximal 50%) des beigetriebenen Betrages.

Bei folgenden Problemen können Betroffene wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

"    Kapitalanlageverluste
"    Versicherungsstreitigkeiten
"    Lebensversicherungen
"    Fondsverluste
"    Schadensersatz bei Personenschäden
"    Falschberatung durch Banken
"    Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.10.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Oktober 23, 2014

Vienna Life: Anleger berichten wiederholt von fehlerhafter Anlageberatung.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte machen Schadensersatzansprüche für Geschädigte geltend


Wie bereits berichtet, hat das OLG Nürnberg die Lebensversicherungsgesellschaft Vienna Life im Jahr 2013 wegen Zurechnung einer fehlerhaften Anlageberatung zu Schadensersatz verurteilt. Ursächlich hierfür war, dass der Anlageberater die Versicherung der Vienna Life als sehr sichere Kapitalanlage bezeichnet hatte. Da dies unstreitig nicht der Fall ist, war die Beratung fehlerhaft und somit Schadensersatz begründend.

,,Anleger  haben uns wiederholt ähnliche Begebenheiten geschildert. Auch in diesen Fällen hat der Berater somit nicht auf Risiken hingewiesen, sondern die fondsgebundene Versicherung, die ihren mit Sitz in Liechtenstein hat, als sicher beworben. Diese Vorgehensweise erfolgte selbst bei kreditfinanzierten Hebelgeschäften", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Lebensversicherungs-Geschädigte vertritt. ,,Wir haben daher begonnen, für unsere Mandanten Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten bewerten wir hierbei als relativ gut."

Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko! Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft finanziert bereits für über 50 Geschädigte Prozesse gegen die Vienna-Life. Zahlreiche weitere Verfahren sind in Deutschland, Österreich und Liechtenstein anhängig.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen Prospekthaftung erhoben!

Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen Prospekthaftung bei First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, SolarWorld, Carpevoigo, Gebhardt Real Estate. erhoben bzw. wird erhoben!


Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer: Klage wegen Prospekthaftung erhoben! Anleihegläubiger wehren sich gegen ihre Verluste und klagen! Anleger verlangen vom Prospektherausgeber die volle Rückabwicklung ihrer Anleihekäufe. Rechtsgrund hierfür ist die sog. Prospekthaftung: Wenn der Anleiheprospekt falsch ist, ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte.  Hierfür haftet der Prospektverantwortliche den Anleihekäufern als Prospektveranlasser.

Damit können die den Anleihegläubigern in der Insolvenz drohenden Verluste ausgeglichen werden.

1. Hintergrund der Anleihemission: Kaufpreisfinanzierung

Bei Unternehmensanleihen begeben Emittent Inhaberschuldverschreibungen mit einem Volumen von bis zu EUR 100 Mio. Grundlage der Emission war ein Anleiheprospekt! Der Prospekt verschweigt allerdings, bestimmte maßgebliche Punkte. Diese sind aus dem Prospekt aus der Rückschau und Erfahrung zu ermitteln.  Diese Schwierigkeiten waren letztlich Ursache für die Insolvenz der Emittentin.

Mit den eingenommenen Anleihegeldern werden meistens Gesellschafterdarlehen und in Folge die zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommenen Bankdarlehen zurückgeführt. Im Ergebnis dienten die von den Anleihekäufern eingesammelten Anleihegelder also zur Ablösung des Kaufpreisdarlehens und von Bankschulden.

2. Prospektfehler

Der Prospekt der Emittentin ist in wesentlichen Punkten fehlerhaft, denn er stellt das Engagement zu positiv dar und verschweigt die Risiken.

Im Berichtswesen heißt es oft: dass sich hinsichtlich Chancen und Risiken keine Veränderungen ergeben haben.

3. Prospektverantwortlicher

Der Prospektverantwortliche haftet den Anleihekäufern.  Denn er ist Unterzeichner des Prospekts und oft als Geschäftsführer der Emittentin im Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung. Es gibt auch oft personelle Verflechtungen.

4. Rechtsfolge für Sie als Anleihekäufer

Wurden die Anleihen wegen der Krise irgendwann später verkauft, so können Anleihekäufer den Verlust aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis verlangen.

5. Verjährung
Unbedingt zu beachten ist allerdings, dass Prospekthaftungsansprüche binnen drei Jahren seit Veröffentlichung des Prospekts verjähren, danach also nicht mehr durchsetzbar sind. Es gilt bei Vorsatztaten die 10 jährige Verjährungsfrist.

Fachanwälte sind oft insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, befasst. (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, SolarWorld, Carpevigo, Gebhardt Real Estate).

Hierbei wurden bereits viele Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Für Anleihegläubiger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen oft Fachanwälte zudem kostenlos Deckungsanfragen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Dima24, New Capital Invest und Selfmade Capital: Möglichkeiten der Anleger

Nach den jüngsten Entwicklungen und Insolvenzanträgen rund um die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) fürchten viele Anleger um ihr Geld.


Dubios sei auch die Rolle der Vertriebsplattform dima24, meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn viele Anleger haben eben über dima24 sich an den Fonds von New Capital Invest, Selfmade Capital oder auch Panthera und Euro Grundinvest beteiligt. ,,Was viele Anleger aber offenbar nicht wussten: Die Emissionshäuser und auch dima24 gehörten alle zum Firmenimperium von Malte Hartwieg. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dima24 den Namen häufiger änderte oder kürzlich von Hartwieg verkauft wurde", sagt der Fachanwalt.

Ob eine objektive Anlageberatung, die sich an den Wünschen der Anleger orientiert, unter diesen Umständen möglich war, zweifelt der erfahrene Fachanwalt zumindest an. ,,Es wäre ja nicht verwunderlich, wenn dima24 die Fonds aus dem eigenen Haus, sprich aus dem Hartwieg-Imperium, bevorzugt vermittelt hat. Meiner Meinung nach hätten die Anleger über diese Verstrickung untereinander zwingend aufgeklärt werden müssen", so Cäsar-Preller.

In dem Zusammenhang sei ebenfalls fragwürdig, ob die Anleger korrekt und umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen ausgeklärt wurden, wie es eine ordnungsgemäße Anlageberatung vorschreibt. ,,Ist dies nicht geschehen, haben die Anleger gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diese Ansprüche können sich auch gegen die Vermittler richten.

Schadensersatzansprüche können auch aus Prospekthaftung entstanden sein. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sie sollen den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von der Kapitalanlage zu verschaffen. Daher können auch schon irreführende Angaben den Schadensersatzanspruch auslösen. ,,In diesem Fall würde das Geschäft komplett rückabgewickelt", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus könnten auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen weitere Ansatzpunkte liefern. ,,Auch in diesem Fall gilt die Unschuldsvermutung. Aber sollten sich der Betrugsverdacht bestätigen, können Regressansprüche gestellt werden", so der Rechtsanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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cp


Mittwoch, Oktober 22, 2014

Proven Oil Canada (POC) - Vorgehen gegen Gesellschaft und/oder Anlageberater?

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, sind die Anleger der POC Beteiligungsgesellschaften nach wie vor verunsichert hinsichtlich der Frage, wie es mit den POC Fonds weitergehen soll. Denn es ist nicht absehbar, wie sich die wirtschaftliche Situation bei den POC Gesellschaften entwickeln wird. Darüber hinaus scheint die Informationspolitik der POC Beteiligungsfonds eher restriktiver Natur zu sein.

Anleger fragen sich nun, wie es mit ihren Beteiligungen an der POC weitergehen wird.

Die ersten beunruhigenden Nachrichten für die Anleger gab es im Januar 2013. Im Rahmen kritischer Presseberichte über die POC-Fonds wurde unter anderem in Zweifel gezogen, dass der beabsichtigte Gesellschaftszweck, die Öl- und Gasgewinnung in Kanada, tatsächlich mit den versprochenen Renditen in Einklang zu bringen ist. Darüber hinaus wurde in der Presse auch thematisiert, dass die Geschäftsführerin der geschäftsführenden Gesellschaften der POC Beteiligungsgesellschaften, Frau Monika Galba, möglicherweise über zweifelhafte Verbindungen zu Herrn Jürgen Hanne verfügt. Nach Recherchen der Wirtschaftswoche hat Herr Hanne Ende der 1990iger Jahre mehrere Fonds mit Immobilien aus Ostdeutschland aufgelegt und wurde im Zusammenhang mit diesen Geschäften im Jahre 2001 wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wenige Monate nach dieser negativen Presseberichterstattung gab es auch von der POC selbst schlechte Nachrichten an die Anleger. So teilte die Geschäftsführung der POC Gesellschaften mit, dass Umstrukturierungsmaßnahmen erforderlich seien, um zukünftig die Kosten der POC finanzieren zu können.

Am 21.07.2013 kam es dann schließlich aufgrund der Empfehlung der Geschäftsführung zu einem Zusammenschluss sämtlicher POC-Beteiligungen in die COGI Ltd. Partnership als Master LP. Obwohl der von der Geschäftsführung vorgeschlagene Zusammenschluss der einzelnen Fondsgesellschaften vollzogen wurde, teilte die POC nach Auskunft von Anlegern im November 2013 mit, dass die Vorabauszahlungen weiterhin vorläufig nicht mehr gezahlt werden und, sofern die Zahlungen wieder aufgenommen werden, auch zukünftig geringer ausfallen dürften.

Ob sich nun dadurch das Totalverlustrisiko der Beteiligung der einzelnen Anleger realisiert, kann momentan nicht abschließend beantwortet werden. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht absehbar, ob die Maßnahmen, die die POC ergreifen wollte, erfolgsversprechend sind und dazu führen, dass die POC gewinnbringend arbeiten wird.

 Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen daher bereits Anleger der POC bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen. Darüber hinaus raten die Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Vermittler prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "POC Proven Oil Canada". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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MBB Clean Energy AG: Sind die ,,Reparaturmaßnahmen" vertrauensfördernd?

Zahlreiche Inhaber von Schuldverschreibungen des Wind- und Solarinvestors MBB Clean Energy AG (,,MBB") haben weitere Klagen eingereicht. Zwar hat MBB nun angekündigt, dass die angeblich ,,unwirksamen" Schuldverschreibungen durch Anleihen mit ,,im Wesentlichen" identischen Konditionen ersetzt werden sollen. Jedoch liegen immer noch keine Informationen zum genauen Zeitplan, zum technischen Ablauf und zu den endgültigen Konditionen der neuen Anleihen vor.   

Nach Ansicht der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB sind die angekündigten ,,Reparaturmaßnahmen" deshalb nicht geeignet, das verlorene Vertrauen der Anleger wiederherzustellen. ,,Den Investoren ist immer noch nicht zuzumuten, den weiteren Verlauf einfach abzuwarten und auf das Beste zu hoffen. Es gibt nach wie vor keine Garantie dafür, dass die versprochenen Maßnahmen zeitnah und erfolgreich weitere Zahlungen gewährleisten." meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun.

Das Unternehmen hatte vergangenes Jahr versucht, eine Anleihe über EUR 300 Mio. zu platzieren. Der Gesamtbetrag soll damals allerdings nicht erreicht worden sein. Weiter hätte Anfang Mai diesen Jahres die erste Zinszahlung von 6,25 % erfolgen müssen. Die Anleihegläubiger warteten jedoch vergeblich auf den Zahlungseingang. Am 05.06.2014 behauptete die Emittentin schließlich, die Globalurkunde der Anleihe sei unwirksam. 

,,Außerdem stehen den Anlegern jedenfalls auch Prospekthaftungsansprüche zu, weil die tatsächliche Sach- und Rechtslage im Emissionsprospekt nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde", so der Kapitalmarktrechtler Braun.

Er rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "MBB Clean Energy AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Kapitalanlage gescheitert? Kopf in den Sand stecken hilft nicht! - Verbünden und wehren schon!!

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.


Der BSZ e.V. warnt vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne Risiko! (Oft aber doch sehr teuer und auch ohne jeden Nutzen!) Ohne praktischen Nutzen für den geschädigten Anleger sind oft auch die Ratschläge von manchen Verbraucherschutzorganisationen, die dem Anleger genau erklären können, was er alles falsch gemacht hat. Das mag ja sehr lehrreich sein, aber das angelegte Geld ist trotzdem weg. 

Der Wahl des richtigen Anwalts  sollte deshalb verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit

Anwälte, die auf die Vertretung geschädigter Investoren spezialisiert sind, haben seit Jahren Hochkonjunktur. Volkswirtschaftlich betrachtet ist dies ein trauriger Boom. Denn es geht um etliche Milliarden Euro, die Investoren insbesondere mit ihren Beteiligungen an Geschlossenen Fonds bereits verloren haben oder noch verlieren werden. Falls sie sich nicht mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln dagegen wehren.

Die größten Probleme gibt es aktuell bei den Schiffsfonds. Insolvenzen, Rückforderungen von Ausschüttungen, das sind die Schlagzeilen die den betroffenen Anlegern Sorge bereiten. Probleme gibt es aber auch zunehmend auch bei den Lebensversicherungsfonds. Hier wird immer mehr klar, dass die Renditeprognosen nicht zu halten sind und Investoren sogar erhebliche Kapitalverluste drohen.  Zu den ständigen Sorgenkindern gehören auch die geschlossenen Immobilienfonds.

Geschlossene Fonds muss man aber auch nicht gleich verteufeln. Der Wohlstand unseres Landes und die gedeihliche Entwicklung unserer Wirtschaft beruhen maßgeblich auf privaten Investitionen. Das beginnt beim Bau eines Eigenheims, erstreckt sich über den Kauf von Aktien und Aktienfonds und endet sicher lange noch nicht bei einer Geschlossenen Beteiligung. Eine solche, sieht man einmal von Medienfonds und Lebensversicherungsfonds ab, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Überdies kann man den meisten Initiatoren Geschlossener Beteiligungen lautere Absichten unterstellen. Entscheidend ist aber letztlich, wem eine solche Beteiligung empfohlen, besser: verkauft wird. Und hier sind wir an dem Punkt angelangt, um den sich schon seit Jahren letztlich alles dreht. Nämlich die Beratung von Investoren insbesondere durch Banken und Sparkassen.

Nicht immer ist die Beratung schlecht, aber häufig. Bei dem BSZ e.V. melden sich viele Anleger bei denen die so genannte Anlageberatung nachweislich ihre Bezeichnung nicht verdient hat. Wohlgemerkt, wir sprechen hier nicht von an sich schlechten Investmentprodukten, sondern von angeblichen Beraterinnen und Beratern, die etwa eine Schiffsbeteiligung oder einen Lebensversicherungsfonds allein aus Provisionsinteressen vermittelt haben und nicht, weil ein solches Investment zum Kunden passt.

Bei Rechtsstreitigkeiten um Geschlossene Beteiligungen geht es oft um vergleichsweise hohe Streitwerte. Was naturgemäß ziemlich lukrativ für einen Anwalt ist, der seinen Mandanten gegen einen Fondsinitiator oder die beratende Bank respektive Sparkasse vertritt. Da ergeben sich Gebühren, die um ein Vielfaches höher liegen als bei Auseinandersetzungen etwa nach einem Verkehrsunfall oder bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Es ist nur menschlich, dass nicht wenige Anwältinnen und Anwälte ohne Qualifikation aufgrund der erhofften großen Einkommenschancen auf diesen fahrenden Zug aufspringen. Oft ohne jemals nur einen einzigen vergleichbaren Fall bearbeitet zu haben.  Wenn dann aber Schwierigkeiten und auch Argumentationslinien der Gegenseite aufkommen, die die gesamte Kompetenz und Erfahrung eines versierten Fachanwalts erfordern, dann  steigen all jene Anwältinnen und Anwälte, die ein schnelles Geschäft witterten, aus. Sehr zum Ärger ihrer Mandanten, die vom Regen in die Traufe gekommen sind, weil sich außer den Anwaltsgebühren nichts ergeben hat.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen werden sich die Banken und Finanzvertriebe in ihre Schranken weisen lassen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger oft nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich kann die Verfolgung von Rechtsansprüchen mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.

Doch auch die betroffenen Anleger welche die  Schwierigkeiten nicht fürchten und ihre Ansprüche einklagen, müssen sich des Risikos einer Prozessführung bewusst sein. Im Falle eines Prozessverlustes erhält der Kläger keinen Schadenersatz, sondern muss zudem sämtliche Prozesskosten (Gerichtsgebühren, eigene sowie gegnerische Anwaltskosten, Gutachterkosten etc.) übernehmen.

Der BSZ e.V. und seine Partner wollen  Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.

Die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt
, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Oktober 21, 2014

New Capital Invest (NCI) Management GmbH insolvent

Insolvenz folgt auf Insolvenz bei Malte Hartwieg und seinem Emissionshaus New Capital Invest: Nicht nur über die Fonds NCI Oil & Gas USA 11, NCI Oil & Gas USA 16 und NCI Oil & Gas USA 19 wurde am Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, sondern auch über die New Capital Invest Management GmbH (Az.: 1500 IN 2870/14).


,,Es bleibt abzuwarten, ob noch weitere Insolvenzen folgen werden. Es steckt nicht nur das Emissionshaus New Capital Invest von Malte Hartwieg in Schwierigkeiten, sondern auch Selfmade Capital. Die Anleger dürften jedenfalls beunruhigt sein", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Daher empfiehlt der erfahrene Rechtsanwalt den Anlegern jetzt umgehend zu handeln. Nachdem bereits seit Monaten bei NCI-Fonds und den Selfmade Capital Emirates-Fonds die Ausschüttungen nicht mehr fließen, sollten sie sich jetzt nicht mehr vertrösten lassen. ,,Die Nachforschungen nach den Anleger-Geldern sind offenbar erfolglos verlaufen. Die Aufforderung an die Anleger keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, um nicht die Insolvenz der Fonds zu riskieren, erweist sich angesichts der aktuellen Entwicklung als blanker Hohn. Dadurch wurde schon genug Zeit vergeudet. Jetzt gilt es, zu retten, was zu retten ist", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Sollte genug Masse vorhanden sein, um die Insolvenzverfahren zu eröffnen, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden. Darüber hinaus können auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Diese können durch eine fehlerhafte Anlageberatung aber auch durch Prospektfehler entstanden sein. ,,Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Investition umfassend informiert werden müssen. Auch die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und richtig sein. Schon irreführende Angaben können zu Schadensersatz aus Prospekthaftung führen", erläutert der Fachanwalt..

Abzuwarten bleibe, ob sich der Betrugsverdacht gegen Malte Hartwieg bestätigt. Dann könnten noch weitere deliktische Regressansprüche geltend gemacht werden.

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durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NCI/Self-Made Capital/DIMA24/ Emirates/ ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Effektiver Anlegerschutz durch massenhafte Anlegerklagen!

Das Bundesverbraucherschutzministerium beglückt die Verbraucher mit dem Aufbau des  Marktwächters Finanzmarkt und des  Marktwächters Digitale Welt. Ab 2015 sollen sie den Markt  beobachten und nach der Devise  ,,Erkennen - Informieren - Handeln" die Interessen der Verbraucher  durchsetzen helfen.  Die  Marktwächter sind ein gemeinsames Vorhaben des Verbraucherzentrale  Bundesverbands (vzbv) und der 16  Verbraucherzentralen.

Der Finanzmarktwächter und der Marktwächter beobachtet das Marktgeschehen, um frühzeitig Missstände  zu erkennen und Lösungen  aufzuzeigen. Nach der Devise ,,Erkennen - Informieren - Handeln" werden  Beobachtungen erfasst,  analysiert und an relevante staatliche Aufsichtsstellen (insbesondere  Bundesanstalt für  Finanzdienstleistungsaufsicht), Politik und Öffentlichkeit weitergegeben. Quelle für die  Marktbeobachtungen sind Anfragen und Beschwerden der Verbraucher, die  sich an die  Verbraucherzentralen wenden.

Der BSZ e.V. begrüßt und unterstützt jede Initiative die dem Anlegerschutz dient!  Inwieweit die Anleger von der Arbeit der Finanzwächter profitieren werden, bleibt abzuwarten.

Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. sind es nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird.  Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich täglich verzweifelte  Kleinanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Meist wurden diese Anleger von "seriösen" Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte "hineinberaten".

Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.  Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis. Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.  Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital. 

Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern, die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank!  Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!"

Ob die Anleger durch die Marktwächter vor diesem finanziellen Desaster geschützt worden wären, darf bezweifelt werden.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. und seine Partner wollen  Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.


Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.

Auch die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. 

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt,
kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Oktober 20, 2014

Rena Lange GmbH stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereiten Vorgehen gegen Prospektverantwortliche vor. Das Luxus-Modehaus Rena Lange hat am 09.09.2014 einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. Der Insolvenzantrag wurde sowohl in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH sowie im Regelverfahren über das Vermögen der Tochtergesellschaft M.Lange & Co. GmbH gestellt.


Von der Insolvenz sind insbesondere die Anleihegläubiger der Rena Lange betroffen. Die Gesellschaft hatte am 12. Dezember 2013 Schuldverschreibungen  mit einem Volumen von 10 Millionen Euro emittiert (ISIN Nummer DE000A1ZAEMO), um mit den eingesammelten Geldern u.a. die Unternehmenserweiterung in China zu finanzieren.

Der Plan ging allerdings nicht auf. Der Rena Lange gelang es nicht einmal, die Anleihe vollständig zu platzieren. Bis Ende Dezember 2013 konnte gerade einmal die Hälfte eingeworben werden, bis Januar 2014 konnte der Betrag zumindest auf 6,3 Millionen Euro aufgestockt werden.

,,Gleichwohl stellt dies lediglich 63 Prozent des öffentlich bekannt gegebenen Anleihevolumens dar. Ein Prospektnachtrag oder eine Art Ad-hoc-Mitteilung erfolgte trotzdem zu keinem Zeitpunkt" so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber.  ,,Eine solche Benachrichtigung hätte aber nach unserer Einschätzung zwingend erfolgen müssen. Sofern somit ein Anleger erst im Jahr 2014 auf Basis dieser Nicht-Information gezeichnet hat, können sich hieraus Schadensersatzansprüche ergeben."

Hinzu kommt, dass der Emissionsprospekt auch in einem weiteren Detail fehlerhaft sein könnte. Denn der Verantwortliche des Gesellschafts-Konglomerats hatte in der Vergangenheit bereits eine Insolvenz eine ,,seiner" Gesellschaften zu verantworten. Über diese für Anleger relevante Information wurde in dem Prospekt nicht aufgeklärt.

,,Somit können nach unserer Bewertung Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung bestehen. Denn einem Verkaufsprospekt kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/ Rena Lange GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: © Petra Bork / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Freitag, Oktober 17, 2014

FlexLife Capital AG - erstes Urteil für geschädigte Verkäufer erstritten.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, liegt nun das erste Urteil gegen die FlexLife Capital AG vor, in welchem dem geschädigten Verkäufer Schadensersatz in Höhe des Rückkaufswerts der verkauften Lebensversicherung zugesprochen wird.


Hintergrund der Entscheidung ist, dass die FlexLife Capital AG, entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtungen, im Juni 2013 sämtliche Zahlungen an die Verkäufer von Lebensversicherungen eingestellt hat, wie uns geschädigte Kunden der FlexLife Capital AG berichtet haben.

Das Geschäftsmodell der FlexLife Capital AG bestand darin, Lebensversicherungen anzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahre auszuzahlen. Nach inzwischen bestandskräftiger Auffassung der BaFin handelt es sich hierbei um ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Da die FlexLife Capital AG ihren Geschäftsbetrieb anscheinend aufgenommen hat, ohne über eine solche Erlaubnis zu verfügen, hat die BaFin Ermittlungen aufgenommen und nach eigenen Angaben mit Bescheid vom 11.06.2013 die Geschäftstätigkeit bezüglich des Einlagengeschäfts untersagt.

Obwohl nach Auskunft der BaFin die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung ausgesetzt wurde und folglich die FlexLife Capital AG trotz dieses Bescheids vom Juni 2013 zunächst durchaus weiter hätte die monatlichen Raten an die Verkäufer auszahlen dürfen und aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den Verkäufern auch hätte auszahlen müssen, unterblieben ab Juni 2013 Ratenzahlungen an die Verkäufer, wie geschädigte Verkäufer von Lebensversicherungen der Kanzlei mitteilten.

,,Unsere Auffassung, dass geschädigten Verkäufern Schadensersatzansprüche gegen die FlexLife Capital AG zustehen, wurde nun durch das Urteil des Landgerichts München I bestätigt", so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.

Betroffenen Kunden der FlexLife Capital AG raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte daher, sich zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus den Kaufverträgen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden. Hierbei sollte parallel auch immer geprüft werden, ob gegebenenfalls Ansprüche gegen Berater, die diese Kaufverträge vermittelt haben, bestehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft FlexLife Capital AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllbaapra